Protokoll der Sitzung vom 17.10.2007

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Beifall Michael Roolf, FDP)

Nein, aber Spaß beiseite. Natürlich denken wir, dass unsere Minister sich entsprechend einsetzen werden, dass wir wenigstens die europaweite Besteuerung von Kerosin hinbekommen.

Zur zweiten Frage, die von Ihnen gestellt war, die Fluglinienförderung hier einzustellen: Wir sind der Meinung, dass wir, wie im Haushalt eingebracht und beschrieben, diese Fluglinienförderung noch brauchen und versuchen wollen, bis 2009 diese Fluglinien wirtschaftlich zu betreiben, dass hier dann eben keine Fluglinienförderung mehr notwendig ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn nicht, fördern Sie weiter. – Michael Roolf, FDP: Anschubfi nanzierung.)

Wir hoffen, dass wir damit zurechtkommen.

Aber, Herr Ritter, auch Sie haben nicht immer,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja, seit 1990.)

Herr Ritter, auch Sie haben nicht immer geradlinige Entscheidungen getroffen in Ihrer Regierungszeit.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, aber jetzt haben Sie die Verantwortung, Herr Liskow!)

Aber wir werden versuchen, dass wir ab dem Jahre 2010 keine Fluglinienförderung mehr brauchen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir werden sehen, wie dann der Stand ist. Natürlich ist der ÖPNV für uns eine wichtige Aufgabe in MecklenburgVorpommern. Diese zu verbinden mit der Fluglinienförderung, das haben wir nicht so gesehen. Wir denken, dass es nicht unbedingt redlich ist, diese beiden Sachen zu verbinden. Deswegen haben wir diese Formulierung hier so gebracht, wie sie im Beschlussentwurf zu fi nden ist, und Herr Borchert hat ja noch mal die Fakten dargestellt. Also es gibt aus unserer Sicht nichts Neues zu diesem Antrag der Linkspartei.PDS damals, als sie ihn gestellt hat, jetzt DIE LINKE. Deswegen, denke ich, können wir den Antrag, so, wie er von der Koalition gestellt worden ist, hier auch so bestätigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU, Reinhard Dankert, SPD, und Volker Schlotmann, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir ein Bilderbuchthema, das dieses Zerrbild der parlamentarischen Demokratie treffend kennzeichnet. Aus einem Antrag, der nicht nur die Besteuerung von Flugbenzin angehen, sondern auch den ÖPNV nachhaltig stärken und fördern wollte, wurde nach unzähligen Aussprachen, Plänkeleien und Stellungnahmen ein zahnloser Kompromiss geschlossen. Schade, dass wir heute wieder einmal mehr einen Papiertiger abnicken werden.

Grundsätzlich stimmen wir dafür, den Luftverkehr über der Bundesrepublik, aber auch europaweit mit Steuern auf Flugbenzin zu belegen. Ebenso ist die fi nanzielle Förderung der innerdeutschen Wirtschaft und damit Stärkung hin zur Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. Jedoch sollten wir die rosarote Brille abnehmen und aufhören, Luftschlösser zu bauen. Wir zweifeln erheblich daran, dass in der gegenwärtigen Vorgehensweise die Wirtschaftlichkeit von Fluglinien und Flughäfen erreicht wird. Genauso glauben wir auch nicht daran, dass sich die BRD europaweit mit einer Steuerreglung durchzusetzen vermag. Das Veto gegen eine gesamteuropäische Flugbenzinbesteuerung ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine Einstimmigkeit, wie in der EU verlangt, wird es so nicht geben. Der Antrag beziehungsweise die Fassung in der hier vorliegenden Form lehnen wir daher ab. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Finanzausschuss empfi ehlt, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/344 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/923 anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Da es in diesem Falle von hier vorne schwer festzustellen war, wie jetzt das genaue Abstimmungsverhalten war, bitte ich noch einmal, die Stimmen auszuzählen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja, wiederholen, Herr Präsident!)

Wer also für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt noch einmal um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was ist denn mit der FDP? Wo sind die denn? – Heiterkeit bei Michael Roolf, FDP: Hier, bei der Arbeit.)

Danke schön. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei Zustimmung durch 24 Abgeordnete und Gegenstimmen von 21 Abgeordneten angenommen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, das wird immer knapper. Um Mitternacht gewinnen wir. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Ehrenamtliche Tätigkeit durch steuerliche Anreize stärken, auf der Drucksache 5/599, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/922.

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Ehrenamtliche Tätigkeit durch steuerliche Anreize stärken – Drucksache 5/599 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 5/922 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Finanzausschusses, die Abgeordnete Frau Gramkow. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/922 hat der Finanzausschuss seine mehrheitlich getroffene Entscheidung zu dem Antrag der ehemaligen Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/599 vorgelegt. Es ist eine Ablehnung des Antrages,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr schade.)

dass die Landesregierung sich dafür einsetzen möge, dass mit der Änderung der Übungsleiterpauschale im Gemeinnützigkeitsrecht auch der Steuerfreibetrag für im politischen Ehrenamt Tätige von 154 Euro auf 175 Euro erhöht wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da waren sich die Innenpolitiker einig.)

Es ist eine Ablehnung des Antrages, der am 14. Juni 2007 dem Parlament zur Abstimmung vorlag, aber auf Antrag der Koalitionsfraktionen in den Innen- und in den Finanz

ausschuss mit dem Ziel einer sachlichen und ergebnisorientierten Debatte eingebracht worden ist. Die Begründung war einerseits eben diese sachliche Diskussion. Ich kann mich noch sehr genau an den Diskussionsbeitrag von Herrn Löttge erinnern, unter dem Aspekt, dass die noch im Bundestag und Bundesrat diesbezüglich zu treffenden Entscheidungen dazu führen könnten, eine Lösung zu fi nden.

Der Innenausschuss hatte sich noch vor der Sommerpause am 5. Juli 2007 damit auseinandergesetzt

(Peter Ritter, DIE LINKE: So sind wir im Innenausschuss.)

und wohl wissend, welche Bedeutung das politische Ehrenamt auf der kommunalen Ebene hat, für eine Erhöhung des Steuerfreibetrages im Rahmen der Änderung der Lohnsteuerrichtlinie 2008 ausgesprochen. Die am gleichen Tag unter Einbeziehung der Stellungnahme des Innenausschusses im Finanzausschuss geführte Beratung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis vertagt, die fi nanziellen Auswirkungen müssen noch beraten werden. In der dann erst nach der Sommerpause am 6. September 2007 fortgesetzten Antragsberatung haben die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen erklärt, die ehrenamtliche Arbeit von Kommunalpolitikern auch künftig weiter unterstützen zu wollen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mit wohlklingenden Worten.)

sie aber weder den vorgeschlagenen Weg einer Anhebung der Freibeträge über das Gemeinnützigkeitsrecht noch die vom Innenausschuss vorgeschlagene Änderung der Lohnsteuerrichtlinie als notwendig erachten. Die bereits im Sinne der steuerlichen Absetzbarkeit getroffenen Regelungen seien für diesen Bereich ausreichend.

Während die Abgeordneten der Fraktion der FDP das Thema mehr unter dem Aspekt der Ehre und Anerkennung des Amtes diskutierten und es allerdings weniger unter dem der Finanzierung sahen, bedauerte die Fraktion DIE LINKE die Argumentation zu ihrem Antrag und dessen Ablehnung. Sie hat die Auffassung vertreten, wenn die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht schon ändern, dann sollte nicht nur die Übungsleiterpauschale berücksichtigt werden, sondern auch die Pauschale für das politische Ehrenamt zeitlich angepasst werden, und nicht erst wie beim letzten Mal nach drei oder nach noch mehr Jahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluss sei mir als fi nanzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE eine Frage gestattet: Um wie viel teurer ist die heutige, durch ein parlamentarisches Verfahren dreieinhalb Monate währende erreichte Ablehnung gegenüber der in der 20. Landtagssitzung möglich gewesenen? – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Antragstellung der Fraktion DIE LINKE geht es um die gewünschte Erhöhung des Steuerfreibetrages bei den Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, im Ursprungsantrag bezüglich Gemeinnützigkeitsrecht und dann über den Innenausschuss, später auch im Finanzausschuss thematisiert, über die Lohnsteuerrichtlinie.

Aus der Debatte der Ersten Lesung, glaube ich, noch wohl bekannt, ist die Position der Koalitionsfraktionen, dass man bezogen auf Gemeinnützigkeitsrecht diese Regelung so nicht für notwendig erachtet. Allerdings war uns schon damals bekannt, dass es die Möglichkeit geben könnte, wie auch in der Vergangenheit, hier Veränderungen über die Lohnsteuerrichtlinie herbeizuführen. Da die zeitlich später auf der Tagesordnung der Bundesebene stand, war es für uns zumindest sachgerecht, dieses Thema zu überweisen und in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten.

Nichtsdestotrotz hat sich unsere grundsätzliche Position nicht verändert. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die bisherigen Regelungen ausreichend sind, die es bereits jetzt gibt, über Nutzung von Einzelantragstellung mit Nachweisführung von steuerlichen Vorteilen und Anrechenbarkeiten von Aufwandsentschädigungen von Kommunalpolitikern profi tieren zu können, allerdings ohne dass es über diese 154 Euro hinaus einen Rechtsanspruch geben könnte.

Ich möchte noch mal zu bedenken geben, bei denjenigen, die dieses Thema immer wieder forcieren, 21 Euro höhere Steuerfreibetragsregelungen für Aufwandsentschädigungen, die nämlich behaupten, dieses könnte möglicherweise auch zu einem positiven Effekt, zu einem Anreiz führen, sich vielleicht stärker als bisher ehrenamtlich kommunalpolitisch zu betätigen – möglicherweise, wird sogar behauptet, es könnte den einen oder anderen eher davon überzeugen oder animieren, ehrenamtlich in die Kommunalpolitik einzusteigen –, habe ich erhebliche Zweifel.