und dass wir, wenn die Voraussetzungen nach unserer Überzeugung da sind, auch tatkräftig und überzeugt handeln. Das heißt auch, dass wir werben müssen. Die Demokratie setzt voraus, dass derartige Entscheidungen von einer Mehrheit, in diesem Fall hoffentlich von einer sehr breiten Mehrheit getragen werden.
Das ist Demokratie, meine Damen und Herren. Da haben Sie erhebliche Nachhilfebedürfnisse. Die gilt auch dann, wenn sie sich wehrt.
(Udo Pastörs, NPD: Mit 50 Prozent Wahl- beteiligung, da sprechen Sie von Mehrheiten! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine Damen und Herren, meine Aufgabe heute Morgen in dieser Stunde war nur einzubringen. Ich werde mir erlauben, in der Aussprache noch zu dem Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE zu sprechen.
Und ich werde mir auch erlauben, ein hoffentlich verbindliches Wort dazu zu fi nden, warum in diesem Falle ein Antrag der Koalition vorliegt und nicht ein Viererantrag.
(Stefan Köster, NPD: Na weil Sie sich von den LINKEN distanzieren. Das ist doch gut. – Udo Pastörs, NPD: Aber nur scheinbar.)
Was ich an dieser Stelle tun möchte, ist, dass ich dafür werbe, dass wir nicht den Kopf in den Sand stecken,
dass wir bei allen Schwierigkeiten eines sehr komplizierten Verfahrens nicht vor lauter Ängstlichkeit uns davor bewahren,
dieses Grundgesetz, diese freiheitliche Grundordnung hat es verdient, dass wir mit aller Kraft dafür eintreten, dafür kämpfen.
Meine Damen und Herren, wenn es diese Möglichkeit gegeben hätte in der Weimarer Reichsverfassung, wäre uns möglicherweise vieles erspart geblieben.
Ich bin kein Mensch, der sich anmaßt zu sagen, es hätte und wäre. Aber, meine Damen und Herren, wer im berühmten Drama „Biedermann und die Brandstifter“ von Max Frisch gelesen hat, weiß,
dass am Anfang die Fehler gemacht werden. Lassen Sie uns die nicht machen, lassen Sie unser Grundgesetz auch wirklich verteidigen. Wir können hier in diesem Landtag ein Zeichen setzen und ich bitte Sie darum. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Nein, nicht Herr Borrmann, Herr Andrejewski war es. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie Herrn Jäger und die anderen Mitglieder des Hauses offensichtlich auch als Blockfl öten bezeichnet haben.
Herr Andrejewski, Sie haben meine Bewertung hier vorne nicht zu kommentieren. Ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist der Demokratie förderlicher –
abermals ein Verbot der NPD anzustrengen oder ein abermaliges Scheitern vor den Richtern in Karlsruhe zu riskieren? Oder gibt es effektivere und wirksamere Methoden, Rechtsextremisten in die Schranken zu weisen?
Die Debatte darüber bestimmt zurzeit einen Gutteil der innenpolitischen Diskussion in Deutschland. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz fordert zunächst, wie auch der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und SPD, eine genaue
Prüfung, hofft aber dann auf Erfolg in Karlsruhe. Dagegen warnen CDU-Politiker wie Wolfgang Bosbach und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor einem zu hohen Verfahrensrisiko.
Ohne jeden Zweifel würde ein Verbot einer oder auch aller rechtsextremen Parteien das Problem rechtsextremistischer Entwicklungen nicht wirklich lösen. Kollege Jäger hat auch darauf hingewiesen.
Stimmungen lassen sich nicht verbieten und Parteienverbote machen aus von Demokratie und neoliberaler Politik enttäuschten NPD-Wählerinnen und -Wählern keine Demokraten.