Mein Kollege Professor Dr. Tack hat in seiner Rede zur Ersten Lesung des Gesetzes das Anliegen der Landwirte unterstützt. Zugleich hat er aber auf die Wechselwirkung zwischen der Verringerung der Abstände zu den Gewässern, den Belangen des Umweltschutzes und speziell des Gewässerschutzes aufmerksam gemacht und die Problematik der Eutrophierung der Ostsee eingebracht.
Drei Dinge sollten seiner Meinung nach sowohl das eine wie das andere verträglich unter einen Hut bringen: Wir haben zum Ersten als eine Voraussetzung gut ausgebildete und verantwortungsbewusste Landwirte. Das Zweite war die Absicherung eines wissenschaftlich begründeten Monitorings. Und drittens, so Professor Tack, müssten wirksame Alternativen zur Randstreifennutzung geprüft werden. In diesem Zusammenhang hat er von einer Paketlösung gesprochen, von der unsere Fraktion ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf abhängig machen würde. Diese drei Prämissen haben wir in die Anhörung und auch in die Debatte des Agrarausschusses getragen.
Zeitgleich, meine Damen und Herren, und das wissen Sie alle, haben wir in den Ausschüssen den Entwurf des Doppelhaushaltes behandelt. Wir haben eine gute Gelegenheit darin gesehen, das wissenschaftlich begründete Monitoring in Verbindung mit Exaktversuchen hier auch fi nanziell zu verankern. Doch so konkret, meine Damen und Herren, will die rot-schwarze Koalition nicht Politik machen. Nein, sie will keine Festschreibung dieser Aufgabe im Haushalt, sie will keine Kennzeichnung der neu von den Regelungen des Gesetzentwurfes erfassten Gewässer und auch keine Vorlage der im Ausschuss geforderten Flächenbilanz. Gemeint ist damit die von uns eingeforderte Antwort auf die Frage: Was ergibt sich denn insgesamt aus der Neuregelung der Abstände zu den Gewässern für ein Flächengewinn für die Landwirte? Ich denke, die Koalition will es gar nicht wissen oder es nicht sagen, damit würde nämlich deutlich werden, dass der Berg kreißte und nur ein Mäuschen gebar.
Ein ebenso unbestimmbares Ergebnis hat die Suche nach Alternativen für die Randstreifennutzung ergeben. Hartnäckiges Nachbohren der LINKEN führte immerhin zu der natürlich etwas unbestimmten Aussage des Ministers im Ausschuss, dass man nach Auslaufen des Programms für artgerechte Tierhaltung im Jahre 2008 über ein Randstreifenprogramm nachdenke, das aus Modulationsmitteln gespeist werden würde.
Aus der Presse durften wir gestern entnehmen, dass der Minister über Winterbegrünung auf umweltsensiblen Standorten nachdenkt, um damit Anreize zu schaffen, den Nährstoffeintrag zu senken. Aber, meine Damen und Herren, die Diskussionen um die Veränderung des Landeswassergesetzes laufen mindestens seit 2005 im Parlament. Und der Minister teilt der staunenden Öffentlichkeit nach der abschließenden Behandlung der Drucksache im Ausschuss mit, was er sich dazu für Gedanken gemacht hat.
Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Es wäre bei Übersicht und vorausschauender Arbeit der Regierung und
der sie tragenden Fraktionen ein Leichtes gewesen, vor der Verringerung der Abstände mit Monitoring und Exaktversuchen zu beginnen. Dann, meine Damen und Herren, hätten wir schon über erste Ergebnisse reden können und nicht über das Stolpern ins inzwischen kalte Wasser. Der ELER zum Beispiel böte alle Möglichkeiten, ein Programm zur alternativen Nutzung von Gewässerrandstreifen aufzulegen, in dem die Landwirte für ihre Leistung für Gesellschaft, Natur und Umwelt bezahlt werden und damit die Artenvielfalt sowie die gesamte Biodiversität der Randstreifen bis hin zur Bienenweide erhalten blieben und bereichert werden könnten.
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ich bin nicht davon überzeugt, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf den Landwirten im Lande einen wirklichen Gefallen tun,
jedenfalls keinen zukunftsfähigen. Die meisten Landwirte sind nachhaltig denkende und wirtschaftende Menschen, denen am Ende die Wasserqualität sehr viel wichtiger sein wird als ein in Wirklichkeit unbedeutender Flächengewinn.
Damit möchte ich zum eigentlichen Kern des Wassergesetzes kommen, dem Wasser selbst. Wie sieht es denn damit aus, meine Damen und Herren von der Koalition? Ist es wirklich das zeitgemäße Zeichen, das wir mit diesem Gesetzentwurf nach außen geben angesichts der Eutrophierung der Ostsee und angesichts der biologischen Belastung unserer Gewässer und ihres physikalischen Zustandes? Leider, meine Damen und Herren, haben die Umweltverbände keine so starke Lobby in diesem Parlament wie die Landwirte. Wir sollten aber trotzdem auf ihre Argumente hören, denn die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben wir politisch und fi nanziell noch zu leisten. Und wenn die Umweltverbände darauf hinweisen, dass die Nitratfrachten der Gewässer im Lande unverändert hoch sind, dann ist diese Tatsache auch bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Am Ende, meine Damen und Herren, wird uns nicht ein Bruchteil mehr landwirtschaftlicher Nutzfl äche retten, sondern sauberes gesundes Wasser.
Nach der Anhörung blieb für meine Fraktion zu konstatieren: Die Sachverständigen konnten nicht eindeutig die schützende Funktion der Randstreifen klären, sie konnten aber auch nicht die Nutzlosigkeit von Randstreifen beweisen. Ich habe kein einziges Argument dafür gehört, dass die Wasserqualität mit kleineren Randstreifen besser wird, als sie es jetzt ist.
Vielleicht habe ich auch etwas überhört und diese Argumente haben sich nur den Politikern der Koalition erschlossen, Herr Liskow. Dann war es vielleicht meine Schuld, aber man kann das ja mal nachlesen. Aber da werden Sie nichts fi nden. Schon gar nicht wurde die Funktion der Randstreifen für Bienen, für Kleingetier, Wild und den Erhalt der Artenvielfalt infrage gestellt. Dieser
Aufgabe werden die Randstreifen nach der Umsetzung der Gesetzesänderung in der Praxis nämlich nicht mehr gerecht werden.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Minister dürfen nicht dazwischensprechen. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Und ich möchte auch noch auf die strukturierende Funktion größerer Randstreifen für die Kulturlandschaft hinweisen. Diese wird zukünftig mehr und mehr eingeschränkt werden.
Abschließend, meine Damen und Herren, will ich noch einmal klarstellen: Wir haben uns konstruktiv in diesen Diskussions- und Entscheidungsprozess eingebracht. Wenn hier sorgfältig, offen, vorausschauend und verantwortungsbewusst gearbeitet worden wäre, hätten wir heute vielleicht dem Gesetzentwurf inklusive der Paketlösung zustimmen können. Jedoch einer solchen Änderung, die eigentlich eine Mogelpackung ist, können ich und meine Fraktion nicht zustimmen. Solide und verantwortungsbewusste Arbeit, die nachhaltig ist, die die sich scheinbar widersprechenden Interessen von Naturschützern und Nutzern konstruktiv aufnimmt, eine solche Politik sieht in diesem Falle anders aus.
Aktionismus wäre ein passenderes Wort für das Agieren von Agrarministerium und Regierungsfraktion in diesem Falle. Deshalb wird auch die Fraktion DIE LINKE diesem Antrag mehrheitlich nicht zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
(Minister Dr. Till Backhaus: Ich kann immer erzählen. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, Sie dürfen immer erzählen. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE. Ja, der Landwirtschaftsminister hat besondere Rechte.)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Landeswassergesetzes erfüllt die Koalition ein Wahlversprechen der SPD und – wie es Herr Backhaus hier schon gesagt hat – im Übrigen ja auch, wie wir gehört haben, Wahlversprechen anderer Parteien. Das ist gut so, weil natürlich die Wählerinnen und Wähler wissen wollen, und zwar vor der Wahl, was nach der Wahl umgesetzt wird. Wie bereits gesagt, dies ist ein Schritt im Bereich einer ökologisch verantwortlichen Agrarpolitik.
Was regeln wir? Wir regeln, dass in Zukunft der Gewässerabstand für alle Gewässer im Land, und zwar dann, wenn der Landwirt für die Bewirtschaftung seiner Fläche Präzisionstechnik einsetzt, einen Meter beträgt. Setzt er diese Technik nicht ein, beträgt der Abstand drei Meter. Das ist der Kernbestandteil dieses Änderungsgesetzes zum Wassergesetz. Das heißt, wir wollen die Wettbewerbssituation der Landwirte verbessern. Das war ein ausdrücklicher Wunsch aller Landwirte, und zwar seit Jahren. Zweitens wollen wir die Einhaltung eindeutiger Umweltkriterien garantieren.
Bei dem Thema Präzisionstechnik, meine Damen und Herren, zeigt sich, dass moderne Umwelttechnologieentwicklung ökonomisch sinnvoll ist, weil sie sich für den Landwirt in diesem Fall wirtschaftlich rechnet. Insofern, verehrte Kollegin Schwebs, ich sehe Sie im Moment gar nicht, …
… ist dieser Gesetzentwurf, den Sie jetzt hoffentlich beschließen, keine Mogelpackung. Eine Mogelpackung wäre Ihr Paket gewesen, weil es im Kern auch nichts anderes enthält als das, was wir hier vorgelegt haben. Deswegen wäre meine Empfehlung an Sie, nicht zu mogeln, sondern hier zuzustimmen.
Was regeln wir im Einzelnen? Neu ist, dass die Gewässer dritter Ordnung, vor allem Gräben und Sölle, in die Regelung des Gesetzes zur Bildung neuer Gewässerrandstreifen einbezogen werden. Hier werden neue Randstreifen angelegt. Neu ist, dass die Gewässer erster und zweiter Ordnung einen, wie ich schon sagte, Gewässerrandstreifen bekommen von entweder einem Meter oder drei Metern, was jeweils von der eingesetzten Technik abhängig ist.
Nun haben wir im Agrarausschuss eine Anhörung durchgeführt. Eine Anhörung soll ja immer auch dazu führen, dass man Erkenntnisgewinne erzielt. Wir haben von den Wissenschaftlern und von den Technikern, die wir eingeladen haben, sehr eindeutig gehört, dass die neu entwickelte Technik, die Präzisionstechnik, in der Lage ist, sehr genau eine Dosierung von Düngemitteln und Pfl anzenschutzmitteln so vorzunehmen, dass diese Mittel genau dort ankommen, wo sie hingehören, und nicht darüber hinaus. Deswegen ist die entscheidende Frage: Wie viel der eingesetzten Dünge- und Pfl anzenschutzmittel erreichen sozusagen über das Ziel hinausschießend das Grundwasser beziehungsweise das Ober fl ächenwasser? Und diese Frage ist nur teilweise abhängig von den Gewässerrandstreifen. Ganz andere Faktoren spielen hier eine Rolle. Gerade deswegen wollen wir diesen Weg gehen und ihn begleiten durch ein Monitoring, einmalig in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar bis zum Jahr 2010 exakt prüfen lassen, ob sich die Wasserqualitäten durch diese Änderung des Gesetzes verschlechtern. Das ist die entscheidende Frage. Deswegen lehnen wir auch den Änderungsantrag der FDP ab, den ich hier gelesen habe, der das Monitoring nicht will. Wir wollen es, denn wir glauben, dass das wichtig ist.
Wir alle wissen, welche Probleme uns die voranschreitende Eutrophierung der Ostsee beziehungsweise auch den anderen Ostseeanliegerstaaten bereitet. Deswegen gehen wir davon aus, dass mit dieser Änderung des Gesetzes und den Maßnahmen, die darüber hinaus von Bedeutung sind, auch der Eindämmung der Eutrophierung der Ostsee gedient wird. Wie gesagt, sollte das nicht der Fall sein – Herr Backhaus hat es hier erklärt –, dann wird dieses Gesetz auch noch mal geändert. Aber dazu dient, wie gesagt, das Monitoring.
Meine Damen und Herren, die ehemalige Formel „großer Gewässerabstand – geringe Einträge, geringer Gewässerabstand – große Einträge“, die ist von gestern. Die
entscheidende Frage ist, wie die Einträge möglichst komplett so reduziert werden, dass sie die Pfl anzen und eben nicht die Grund- oder Oberfl ächenwässer erreichen. Und das ist mit der modernen Technik machbar und nicht mehr abhängig vom Gewässerabstand, jedenfalls nicht ausschlaggebend. Deswegen noch einmal ein Werben für diese Änderung des Wassergesetzes, und zwar gerade deswegen, weil sich hier moderner Umweltschutz auch ökonomisch für die Landwirte rechnet. Die Landwirte würden die Technik ja dann gerade nicht einsetzen, wenn sie hiermit unwirtschaftlich arbeiten würden. Auch Dünge- und Pfl anzenschutzmittel sind teuer und müssen mit Augenmaß und mit Verantwortung auf die Felder gebracht werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine moderne Landwirtschaft in einer sauberen Umwelt. Das Monitoring wird zeigen, ob dieser Weg, den wir mit diesem Gesetz gehen wollen, tatsächlich richtig ist. Wenn man die Wissenschaftler und die Techniker aus der Anhörung hört und auch zur Kenntnis nimmt, was in anderen Bundesländern hierzu bereits erarbeitet ist, dann können wir davon ausgehen, dass dies der richtige Weg ist. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Timm, es geht nicht allein gegen das Monitoring, da haben Sie den Antrag falsch gelesen. Wie Sie wissen, begrüßt die FDP-Fraktion eine Änderung des Landeswassergesetzes unter dem vorliegenden Aspekt vom Grundsatz her schon. Bereits bei der Gesetzeseinbringung haben wir auf den Mangel der befristeten Regelung hingewiesen und unseren Standpunkt dazu deutlich gemacht. Wenn das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern schon geändert wird, dann bitte auch so, dass nicht wegen bestehender anderslautender Bundesregelungen weiterhin Nachteile für die Landwirte Mecklenburg-Vorpommerns bestehen.