Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Der Landeswettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen“ ist gestartet. Mein Ministerium hat zusammen mit der Wirtschaft des Landes den jährlichen Landeswettbewerb „Unternehmer des Jahres in MecklenburgVorpommern“ entwickelt und ausgelobt. Träger des Landeswettbewerbes „Unternehmer des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern“ sind das Wirtschaftsministerium, der Ostdeutsche Sparkassenverband, die drei Industrie- und Handelskammern, die beiden Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände.

Das Ziel ist es, unternehmerische Leistungen zu würdigen und im Sinne einer Vorbildfunktion bekannt zu machen. Dabei geht es natürlich auch um die Aufwertung des Unternehmerimages in der breiten Öffentlichkeit. Dieser Wettbewerb soll nicht nur die ökonomische,

sondern zugleich die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft deutlich machen. Und es freut mich auch außerordentlich, diesbezüglich zu sagen, dass diese Verantwortung von vielen Unternehmen im Land hervorragend wahrgenommen wird. Das gilt insbesondere bei den wichtigen Themen Familie und auch Umweltschutz. Deswegen wollen wir auch diese Themen besonders in dem Landeswettbewerb würdigen. Es gibt drei Kategorien:

1. die Unternehmerpersönlichkeit des Landes würdigen

2. das familienfreundliche Unternehmen würdigen und

3. das umweltfreundliche Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen

Mit dem Wettbewerb in der Kategorie „Familienfreundliches Unternehmen“ wollen Wirtschaft und Politik gemeinsam deutlich machen, dass familienbewusstes Handeln nicht schlechthin sozusagen eine Referenz an die Gesellschaft, sondern auch ein ganz bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor ist. Ich kann auch sagen, dass die Unternehmer diesem Thema gegenüber durchaus aufgeschlossen sind, das stelle ich immer wieder fest. Es ist da manches in Bewegung. Es freut mich außerordentlich, dass selbst die Verbände unter sich so etwas machen, also so eine Wettbewerbsbewegung hier und da haben. Und ich glaube, man muss auch hervorheben, dass angesichts des demografi schen Faktors und des heranrückenden Arbeitskräftemangels dies unabdingbar ist.

Der Wettbewerb der Unternehmen um qualifi zierte und motivierte Mitarbeiter hat längst begonnen. Die Betriebe werden bessere Zukunftschancen haben, die Familie als Wert begreifen und dies zum Teil ihrer Firmenphilosophie machen. Wir werden also beispielgebende Unternehmen natürlich auch in dem Wettbewerb darstellen.

Zu den Kosten selbst: Das Ministerium hat für den Wettbewerb als Ganzes – also nicht nur für die Kategorie Familienfreundlichkeit – jährlich bis zu 20.000 Euro im Titel 683.50 ,,Struktur-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung“, Maßnahmegruppe 50, Kapitel 0608 eingeplant. Die gleiche Summe wird durch die vier anderen Träger des Wettbewerbs aufgebracht, sodass insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung stehen. Der Wettbewerb wurde für 2008 am 19.10. dieses Jahres gestartet. Die Ausschreibungsfrist endet am 29.02.2008. Die Preisverleihung wird im Frühjahr 2008 stattfi nden. Wir werden natürlich auch die Abgeordneten einladen. Ich würde insbesondere die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses, aber natürlich auch jeden anderen gern dort bei der entsprechenden Veranstaltung sehen wollen.

Lassen Sie mich den Part darstellen zum Wettbewerb „Familienfreundliche Kommune“. Zunächst zu den Kosten und zum Verfahren: Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, sind im Haushalt des Einzelplanes 10 für die Haushaltsjahre 2008/2009 im Kapitel 1019, Titel 534.01 jeweils 20.000 Euro für die Durchführung von Landeswettbewerben veranschlagt worden und damit sollen die Ausgaben für die Preise fi nanziert werden, die in materieller Hinsicht sicherlich nur in gewissem Maße ausfallen könnten, sowie der Aufwand, der mit den eigenen personellen und sächlichen Mitteln der beiden Ministerien nicht erbracht werden kann. Dieses sind insbesondere die Kosten einer Begutachtung der Wettbewerbsbeiträge durch eine Jury.

Der Wettbewerb wird mit der Ausschreibung zu Beginn des nächsten Jahres gestartet. Vorher stehen die hierfür

vorgesehenen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung und sollen gegen Ende des Jahres mit der Entscheidung einer Jury beendet werden. Die Jury wird sich aus Vertretern von Kommunen zusammensetzen, also Sachverständigen aus den Bereichen Bildung, Erziehung, Jugendhilfe, Stadt- und Verkehrsplanung. Ganz wichtig ist aber, dass auch die, die es angeht, also die direkt Betroffenen, ihr Urteil abgeben. Deswegen werden auch Vertreter der lokalen Bündnisse für Familie mit in der Jury sitzen.

Durch den Landeswettbewerb „Familienfreundliche Kommune“ sollen das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedürfnisse von Familien gestärkt werden. Ideen zu sammeln, vor Ort zur Bewusstseinsbildung beizutragen, den Fürsprechern von familiären Interessen vor Ort zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, sie in ihrem Engagement zu unterstützen, das ist eben das Anliegen eines solchen Wettbewerbes. Dabei gehen wir davon aus, dass Familie zunächst vor Ort stattfi ndet. Familien wollen dort leben, wo sie gute Rahmenbedingungen vorfi nden, und Familienfreundlichkeit steht gerade deshalb auch im Interesse der Kommunen selbst. Lebensqualität für Familien stoppt Abwanderung, macht ein Dorf, eine Stadt oder einen Stadtteil attraktiver. Familienfreundlichkeit ist sicherlich auch immer ein Standortfaktor im Wettbewerb der Kommunen.

Jede Stadt, jeder Kreis und jede Gemeinde ist darauf angewiesen, dass Standortentscheidungen zu ihren Gunsten ausfallen – Standortentscheidungen der Familien, die zuwandern, aber ebenso auch wegziehen können, Standortentscheidungen von Unternehmen, bei denen sogenannte weiche Standortfaktoren eine wesentliche Rolle spielen. Wir kennen das, es geht nicht immer nur um die harten ökonomischen Facts, wie man so schön neudeutsch sagt, sondern es geht natürlich auch um die Fragen des Lebensumfeldes. Menschen treffen die Entscheidung, wo sie gern leben, nicht nur individuell. Alle Menschen sind in soziale Netzwerke aus Familie, Freundschaften und Nachbarschaften eingebunden. Junge Familien, junge Eltern entscheiden sich gemeinsam für den Verbleib in der Gemeinde oder für den Wegzug. Neben dem Angebot an Erwerbsmöglichkeiten spielen dabei auch die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung, die Wohnsituation sowie das kulturelle und soziale Angebot eine große Rolle.

Die Kommunen tragen Verantwortung für vielfältigste Aufgaben der Daseinsvorsorge. Bei ihnen liegen ganz wesentliche Aufgaben der Gestaltung von sozialem Leben, von Bildung, Kultur, Gesundheit, Verkehr, Sport und letztlich der Versorgung mit all den grundlegenden Lebensbedürfnissen. Zu den öffentlichen Aufgaben der Kommunen kommt ein insgesamt breites Spektrum an ehrenamtlichem Engagement ihrer Bürger hinzu. Auch hier sind in vielen Fällen Belange von Familien berührt. Kommunen sind also der Ort, an dem am stärksten und direktesten Familienfreundlichkeit gestaltet werden kann.

Was macht diese Familienfreundlichkeit eigentlich aus? Was kennzeichnet eine familienfreundliche Kommune? Familienfreundlichkeit ist weder allgemeingültig defi niert noch normiert. Familienfreundlichkeit ist eben, und das macht das Leben auch so schwierig, so vielfältig wie die Familien selbst und deren unterschiedliche Lebenssituationen. Im Vordergrund stehen dabei sicher die Interessen von Kindern, die Interessen von Eltern mit Kindern, die Interessen von älteren Menschen mit ihren erwachsenen Kindern, jeweils dort in der Kommune zu leben.

Zur Familienfreundlichkeit gehört zunächst, dass auf lokaler Ebene die Bedürfnisse von Familien, insbesondere von Kindern, in den Blick genommen werden. Dass Familienfreundlichkeit vor Ort lokal defi niert wird, dass die spezifi schen Interessen von Familien erfasst werden, dass diese in Planungen einbezogen werden, das sind ganz wichtige Grundsätze.

Familienfreundlichkeit ist zu beachten bei der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, der Entwicklung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens, der gesundheitlichen und sozialen Betreuung, bei der familien- und kindgerechten Gestaltung des Wohnumfeldes von verkehrsberuhigten Zonen vor Kitas und Schulen, bei einer Prioritätensetzung bei der Wohnraumvergabe zur familiengerechten Belegung, bei der Förderung von Vereinsarbeit, um hier nur einiges zu nennen.

Der Landeswettbewerb soll zum einen die Kommunen hervorheben, die für die Familien und die Kinder Vorbildliches leisten oder geleistet haben, zum anderen weitere Kommunen anregen, in diese Richtung ebenfalls zu gehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Bewertung der Beiträge wird auf die Vernetzung der Angebote, auf die Verknüpfung von Maßnahmen und damit auf die Umsetzung der Projekte mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung gelegt. Es soll in den Beiträgen auch deutlich gemacht werden, welche Ziele noch erreicht werden sollen und wo die zukünftigen Schwerpunkte der örtlichen Familienpolitik liegen. Erfolgreiche Familienpolitik muss also insbesondere als kommunale Aufgabe verstanden werden, aber auch als Herausforderung für weitergehende Dinge, denn sie soll Impulse für eine familienorientierte und bedarfsgerechte Landespolitik geben und gemeinsame Handlungsfelder erschließen.

Ich kann nur alle Kommunen noch einmal ermuntern, sich dieser Verantwortung auch zu stellen. Denken Sie daran, verehrte Abgeordnete und Politiker und alle, die wir uns heute hier versammelt haben, dass die Investition in die Familie sicherlich eine sehr gute Investition in die Zukunft ist. Damit gehe ich auch jetzt davon aus, dass mit den doch recht detaillierten Ausführungen zu den Kosten der Landeswettbewerbe der Antrag der FDP ausreichend und umfassend beantwortet ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heydorn von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Wirtschaftsminister hat zu dem Thema umfassend ausgeführt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das dachte ich mir.)

Dem hat die SPD-Fraktion nichts hinzuzufügen und ich beantrage, den gestellten Antrag der FDP für erledigt zu erklären. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke, Herr Heydorn.

Es hat jetzt das Wort Frau Müller von der Fraktion …

(Der Abgeordnete Gino Leonhard bittet um das Wort zur Geschäftsordnung.)

Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Herr Leonhard.

Herr Präsident, wir möchten dem Antrag zustimmen. Unabhängig davon will ich noch mal zur Kenntnis geben, dass wir damit unseren Antrag auch mehr als begründet sehen. Es ist hier ausreichend und hinreichend dazu vorgetragen worden. Wir ziehen den Antrag zurück. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Damit, meine Damen und Herren, ist die Aussprache beendet und wir können zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – „Stolpersteine“ für Opfer der SED-Diktatur, Drucksache 5/985.

Antrag der Fraktion der NPD: „Stolpersteine“ für Opfer der SED-Diktatur – Drucksache 5/985 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was als Kunstprojekt eines Gunter Demnig mit kleinen Gedenktafeln im Straßenpfl aster begann, hat nach Vorbehalten und heftiger Kritik aus vielen Richtungen einen unglaublichen Erfolgszug des Erinnerungskultes geschaffen. Dabei ist sein Projekt nur eines unter vielen anderen, sodass die Bundesrepublik gerade in letzter Zeit von einer Infl ation von Gedenkstätten natürlich in erster Linie für NS-Opfer überzogen wird.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das passt Ihnen nicht.)

Dabei kommt es uns so vor, als ob wir bei einer Show wären, die perverserweise heißen könnte: „Deutschland sucht das Superopfer“.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Kommen Sie doch mal hin! Verbeugen Sie sich!)

Es gibt eine ganz klare Rangordnung der Opfergruppen, wobei die einen mehr, die anderen weniger herausgestellt werden. Sicher ist nur, alle wurden aufs Schlimmste verfolgt. Es soll bei der Erinnerungsarbeit nicht um ein pompöses Gedenken oder gar um Aufrechnung und Gewichtung der Opfer gehen, sondern einzig und allein um die Allgegenwärtigkeit des Alltagslebens.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie wollen doch gar nicht Nachfolger sein. Warum regen Sie sich dann so über die Vergangenheit auf?)

Darum, weil die Opfer der DDR-Diktatur im öffentlichen Gedenken unterrepräsentiert sind, regen wir die Idee der „Stolpersteine“ auch für diese Opfergruppe an. Erinnerung und Mahnung soll genau an dem Ort stattfi nden, wo die letzten Lebens- und Wirkungsstätten waren, wo Verhaftung oder Mord und Hinrichtungen erfolgten.

Eine ähnliche Umsetzung, wenn auch nur auf das Einzelgeschehen fi xiert, erfährt gerade Berlin, wo auf den Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 aufmerksam gemacht wird. Mit auf im Boden eingelassenen Fotos vom damaligen Volksaufstand werden SED-Unrecht und Willkürherrschaft und damit Geschichte touristisch auffi ndbar gemacht. Ein Museum oder ein spezielles Ehrenmal kann man besuchen, muss man aber nicht. Jedoch genau

dort, wo man über die Schicksale im Wortsinn stolpern kann, muss das Thema auf mehr Interesse, Fragen und Anteilnahme stoßen, denn diese Steine vermögen auf breiter Ebene die Ignoranz zu durchbrechen, regen zum Nachdenken an und womöglich bringen sie ein nachhaltiges historisches Lernen.

Eben dieses Lernen kommt in der BRD zu kurz. Weder in den Schullehrplänen noch im Alltag ist die DDR ein Thema. Aktuelle Umfragen, auf die ich später noch zurückkommen werde, belegen dieses. Es ist vielmehr so, dass der sogenannte real existierende Sozialismus eine Verklärung erfährt. Das Wissen um die DDR reduziert sich vielerorts auf Trabbi, Mauer und Stasi. Mit dem Programm der „Stolpersteine“ könnte ein erster Schritt dazu getan werden, dass der Alltag mit den Realitäten in der DDR-Diktatur konfrontiert wird.

Gerade bei den zunehmenden Gästezahlen in Mecklenburg und Vorpommern würden mit den „Stolpersteinen“ nicht nur die Einheimischen, sondern auch unsere Gäste aus In- und Ausland eine angemessene Würdigung der DDR-Opfer im öffentlichen Rahmen erkennen können. Wir dürfen nicht vergessen, dass das DDR-Unrecht viel zu oft allenfalls als Randnotiz thematisiert wird,

(Reinhard Dankert, SPD: Das stimmt doch gar nicht.)

da in unserem Staat immer der Vergleich mit dem Dritten Reich gezogen werden muss.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie wollen doch die Gleichsetzung! Sie wollen doch die totale Gleichsetzung von SS-Staat und SED-Staat!)