Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

(Dr. Armin Jäger, CDU: Siehste!)

Allerdings mahnen wir an dieser Stelle an, dass es nach wie vor Wartelisten gibt und der Bedarf an musischer Ausbildung nicht gedeckt werden kann. Deshalb sollte nach meinem Dafürhalten auch einmal darüber nachgedacht werden, das Angebot zu erweitern. Die Mehrkosten sind es allemal wert, denn Musik ist Kultur und diese gilt es zu pfl egen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Das war der kulturvolle Beitrag der NPD. So viel Kultur bei der NPD?!)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Vierkant von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! MecklenburgVorpommern hat sich seit seinem Bestehen, egal unter welcher Landesregierung, immer zu seinen Musikschulen als festem Bestandteil der Kultur- und Bildungspolitik bekannt. Es war so, es ist so, so soll es auch bleiben. Deshalb brauchen wir kein Musikschulgesetz. Durch ein solches Landesgesetz würde sich bei den 19 kommunal getragenen Musikschulen im Land rein gar nichts ändern. Der Unterhalt von Musikschulen ist beispielsweise wie der der Volkshochschulen eine freiwillige kommunale Aufgabe, die wir als Land immer gern unterstützt haben, weil wir uns dazu – ich wiederhole mich – klar bekennen. Dieses ist auch unschwer am aktuellen Haushalt 2008/2009 zu erkennen, denn wir haben konstant mehr als 3 Millionen Euro für die Musikschulen eingestellt.

Ich möchte daran erinnern, dass auf Initiative der Koalitionsfraktionen im Dezember 2007 der Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtalers an die Landesregierung erteilt wurde. Dieser kann, ähnlich wie der Musikschultaler in Schleswig-Holstein, zu Mehreinnahmen führen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: 75.000 Euro!)

Diese wiederum sollen zur Finanzierung besonderer Projekte beitragen oder den Kauf von Instrumenten unterstützen. Ein Musikschulgesetz würde meines Erachtens unrealistische fi nanzielle Erwartungen wecken und zugleich neue bürokratische Belastungen schaffen. Und jetzt gebe ich meinem Kollegen Körner vollständig recht, es wäre in der Tat nur eine Frage der Zeit, bis dem Parlament Anträge zu Gesetzentwürfen für Jugendkunstschulen, für Kunst- und Landesmuseen,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Bibliotheken.)

für Theater und Bibliotheken vorgelegt würden.

(Hans Kreher, FDP: Das hätten wir im Ausschuss beraten können.)

Und das wollen wir nicht. In der Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und CDU zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau bekannt. Dazu gehört auch, dass wir unnötige Gesetze ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Aber nötige Gesetze muss man verabschieden.)

Danke schön, Herr Vierkant.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/906.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 13 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragrafen 1 bis 13 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei einer Stimmenthaltung, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/906 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf …

Entschuldigung. Meine Damen und Herren, leider konnten wir keine Einigung darüber erreichen, auf die Mittagspause zu verzichten, sodass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Ich unterbreche die Landtagssitzung bis 13.45 Uhr.

Unterbrechung: 12.51 Uhr

Wiederbeginn: 13.47 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/907.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern (Landesverfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – LVerfG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/907 –

In der 26. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2007 ist die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Mal debattieren wir heute einen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung, ohne dass zuvor ein ordentliches Verfahren in den zuständigen Ausschüssen des Landtages stattgefunden hat.

(Udo Pastörs, NPD: Ohne dass jemand anwesend ist.)

Die Regierungsfraktionen hatten es erneut abgelehnt, die Gesetze in die Ausschüsse zu überweisen. Exemplarisch dafür ist die heutige Tagesordnung.

(Reinhard Dankert, SPD: Sofern die Geschäftsordnung das zulässt, ist das auch ein ordentliches Verfahren, Frau Borchardt.)

Alle drei heute zur Endabstimmung stehenden Gesetze erlebten das gleiche Schicksal: Sie durften nicht einmal Ausschussluft schnuppern. Und auch deswegen, meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie so wichtig, erst recht, wenn die parlamentarische Demokratie durch die regelmäßige Ignoranz von Anträgen der demokratischen Oppositionsfraktionen durch SPD und CDU beschädigt wird. Um es ganz deutlich zu sagen: Dass man als Opposition seine Anträge in der Regel nicht durchbekommt, ist den politischen Mehrheitsverhältnissen geschuldet und einfache Mathematik, aber dass die parlamentarische Arbeit an Gesetzentwürfen derart massiv durch die Ignoranz der Mehrheit verweigert wird, ist gerade kein Beitrag zur Stärkung der mittelbaren Demokratie. Guter parlamentarischer Brauch wäre es gewesen, die Diskussion in den Ausschüssen auszuhalten und dann im Plenum abschließend abzustimmen. Das gilt für das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, das Musikschulgesetz, aber auch für das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes gleichermaßen.

Meine Damen und Herren, die wesentlichen Argumente wurden bereits in der Debatte zum Volksabstimmungsgesetz ausgetauscht. Es gibt keine ernsthaften rechtlichen Bedenken, die Möglichkeit einer vorzeitigen Aufl ösung des Landtages in der Verfassung zu verankern, so, wie es seit vielen Jahren auch in Verfassungen anderer Länder in der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Es waren rein politische Gründe vonseiten der Koalition, die eine derartige Möglichkeit den Bürgerinnen und Bürgern verweigern beziehungsweise vorenthalten wollen. Von daher sind wir in der Debatte schon ein Stück weiter, denn der Innenminister Herr Caffi er wollte uns anlässlich der Ersten Lesung zum Volksabstimmungsgesetz weismachen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Selbstaufl ösungsrecht des Landestages durch Volksentscheid gebe. Allen Ernstes behauptete er, dass eine Aufl ösung des Landtages durch Volksentscheid dem Grundsatz der parlamentarischen Demokratie widerspreche.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wo er recht hat, hat er recht.)

Es fehlte nicht viel und der Innenminister hätte die Verfassungen der Länder, wie Baden-Württemberg und Brandenburg, die das Selbstaufl ösungsrecht durch Volksentscheid kennen, in diesem Punkt für verfassungswidrig erklärt. Frau Justiministerin Kuder hat zumindest diese absurde Argumentationsmethode des Innenministers später nicht übernommen. Auch wenn sie weitere Argumente gegen diese Verfassungsänderung vorbringt, ist das zumindest ein kleiner Fortschritt hin zu mehr Sachlichkeit.

Meine Damen und Herren, Frau Justizministerin, ich möchte auf ein paar Ihrer Argumente eingehen. Zum einen teile ich Ihre Auffassung nicht, wonach die Möglichkeit der vorzeitigen Aufl ösung des Landtages durch Volksentscheid diametral zur Entscheidung des letzten Landtages stehe, die Wahlperiode und die Teilnahme

quoren für Volksbegehren zu senken. Im Gegenteil, die Möglichkeit der Selbstaufl ösung durch Volksentscheid ist unabhängig von den jeweiligen Quoren zu beurteilen. Wir halten es nach wie vor für erforderlich, dieses Instrument in der Verfassung zu verankern. Das hat zunächst einmal nichts, aber auch rein gar nichts mit der Entscheidung des Landtages zu tun. Und wenn Sie, Frau Ministerin, sich der Meinung des Innenministers anschließen und ausführen, dass der souveräne Gesetzgeber nicht von gesellschaftlichen Stimmungsschwankungen abhängig sein darf, kann ich nur sagen: Ja warum denn eigentlich nicht?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Das ist doch auch Aufgabe der Politik. Tun wir doch nicht so, als ob die Stimmungen in der Gesellschaft nicht die Politik beeinfl ussen beziehungsweise die Politik umgekehrt selbst versucht, darauf Einfl uss zu nehmen. Jüngstes Beispiel ist Ministerpräsident Koch mit seinen unsäglichen Beiträgen zum Thema Jugendkriminalität.

Und wenn Sie, Frau Ministerin Kuder, auf den souveränen Gesetzgeber als ein so schützenswertes Verfassungsorgan abstellen, dann frage ich Sie: Was ist denn mit dem Souverän selbst? Muss das Volk sich in die Abhängigkeit der jeweiligen Landesregierung begeben, komme, was da wolle? Oder sollte es nicht zumindest die Möglichkeit geben, dass die Bürgerinnen und Bürger den Landtag aufl ösen können? Das ist wirklich etwas gänzlich anderes als das Selbstaufl ösungsrecht des Landtages, was bekanntlich in der Verfassung verankert ist und auf das SPD und CDU in diesem Zusammenhang gern verweisen.

Und wie gesagt, ich spreche von der grundsätzlichen Möglichkeit. Dass das in der Praxis äußerst selten der Fall sein dürfte, dafür sorgen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Quoren. Denn, und da haben Sie vollkommen recht, Frau Kuder, es darf nicht zu einer beliebigen Aufl ösung des Parlaments durch das Volk kommen. Die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Parlaments wäre in der Tat infrage gestellt.

Aber, Frau Kuder, wer wie Sie allein auf die 70.000 Wahlberechtigten abstellt und behauptet, dieses Quorum würde allein populistischen Forderungen und Aktionen Vorschub leisten, greift viel zu kurz. Denn Sie übersehen, dass natürlich 70.000 Wahlberechtigte allein keinen Landtag aufl ösen können. Sie müssten eigentlich genau wissen, dass dies erst der Anfang ist. Vielmehr bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben,

(Egbert Liskow, CDU: Wehret den Anfängen!)

und das müssen dann auch noch mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten sein. Aber vielleicht wird Ihnen das klarer, wenn Sie sich vor Augen halten, dass bei den letzten Landtagswahlen SPD und CDU zusammen selbst gerade mal ein Drittel der Wahlberechtigten auf sich vereinigen konnten. Im Übrigen würde das Quorum bei Weitem nicht erreicht werden, wenn alle Wählerinnen und Wähler von der Linkspartei und der FDP für eine vorzeitige Aufl ösung des Landtages votieren würden.

Meine Damen und Herren, ich kann daher beim besten Willen nicht erkennen, wie das Regierungssystem gefährdet sein soll, wenn mindestens zwei Drittel der Teilnehmenden und mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten für die Aufl ösung stimmen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Eine Gefahr ist es vielmehr, und das sage ich in Richtung SPD und CDU, wenn Regierungen über Einzelfälle hinaus wiederholt Entscheidungen gegen den Mehrheitswillen von Bürgerinnen und Bürgern treffen. Ich nenne beispielsweise Auslandseinsätze der Bundeswehr, Rente mit 67, die Ablehnung des Mindestlohnes, aber auch die Ansiedlung von Steinkohlekraftwerken.

(Egbert Liskow, CDU: Ihr kennt doch gar nicht die Mehrheitsmeinung. – Toralf Schnur, FDP: Kreisgebietsreform. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Meine Damen und Herren, das Herumnörgeln an den scheinbar zu niedrigen Quoren ist bestenfalls ein Hilfsargument, das Ihnen keiner ernsthaft abnimmt. In Wirklichkeit wollen Sie die Möglichkeit der Selbstaufl ösung des Landtages durch Volksabstimmung grundsätzlich nicht. Dafür spricht auch, dass Sie noch nicht einmal den Versuch gemacht haben, die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Quoren zu erhöhen. Deswegen ist es auch nicht glaubhaft, wenn die CDU-Fraktion einerseits Elemente der direkten Demokratie als Bereicherung und Ergänzung der parlamentarischen Demokratie ansieht, andererseits unterstellt, dass dadurch das repräsentative Demokratieprinzip ausgehebelt wird.

In diesem Zusammenhang muss ich in Richtung Frau Lochner-Borst sagen: Ich schätzte ansonsten Ihre sachliche Art in der Diskussion, aber in Ihrer Rede haben Sie mit Unterstellungen argumentiert, die alles andere als sachdienlich waren

(Egbert Liskow, CDU: Das machen Sie doch auch in Ihrer Rede.)