Als Letztes will ich noch ansprechen, dass wir uns bemühen, viele Dinge vor Ort zu bereden. Ich kann den Petitionsausschuss und die Petitionsausschussmitglieder nur aufrufen und auch bei den Landtagskollegen das notwendige Verständnis hervorrufen sowie bei denjenigen, die sich dem Petitionsausschuss verschrieben haben, viel vor Ort zu fahren. Was ist damit verbunden? Erstens lernen wir den Inhalt einer Petition erst vor Ort richtig kennen. Zweitens können wir vor Ort auf Verwaltungen Einfl uss nehmen, mit ihnen gemeinsam darüber beraten. Gerade die letzten beiden Ortstermine, die wir wieder durchgeführt haben, waren ein sehr beredtes Beispiel dafür, dass man gemeinsame Diskussionen, auch gemeinsame Standpunkte erzielen kann und dem Bürger geholfen wird. Das ist mein Anliegen. Ich will uns ermutigen, das zukünftig mit aller Intensität zu betreiben. Ich für meinen Fall werde es machen. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ergänzend zu den einzelnen Hinweisen, die hier zu Petitionen gekommen sind: Wir haben zu verzeichnen, dass in bestimmten Thematiken die Mehrung der Petitionen einfach nicht aufhört. Das haben wir einmal beim Arbeitslosengeld II, das haben wir zum Kommunalabgabengesetz.
Und da verweise ich auf den Tagesordnungspunkt 4. Wenn der Kollege von der CDU hier fl eißig erklärt hat, wenn wir genug Erfahrungen und Hinweise haben, werden wir uns schon für eine Änderung starkmachen, so muss ich fragen: Wie viel Erfahrungen und Hinweise wollen Sie denn noch? Der Petitionsausschuss hat in der Zwischenzeit über 100 Petitionen zum Kommunalabgabengesetz. Sind das nicht genug Erfahrungen? Sind das nicht genügend Hinweise? Sehen Sie sich mal die vielen Stellungnahmen des Ministeriums dazu an. Selbst da sind schon Hinweise drin. Was wollen Sie also noch?
Genauso sieht es aus mit den Petitionen zur Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung. Aber wir hatten diesmal bei den Petitionen unter der 203 auch eine Petition dabei, da ging es um die gleiche Belohnung von Menschen, die aus einer Zeitarbeitsfi rma heraus in einer Firma beschäftigt werden, und von Menschen, die als Stammpersonal für die Firma angestellt sind. Es war der gleiche Lohn nicht gegeben. Gut, der Petitionsausschuss hat die dementsprechenden Arbeiten vollzogen und es wurde im Endeffekt auf den Gleichheitsgrundsatz hingewiesen und auch auf die gleiche Bezahlung. Aber, meine Damen
und Herren, wie stehen wir im Land wirklich zu gleichem Lohn bei gleicher Arbeit? Ich denke, da müssen wir sehr wohl Position beziehen und da ist Handlungsbedarf vorhanden.
So, wie jetzt Zeitarbeit defi niert ist und angetroffen wird, wird sie natürlich von den Firmen auch maßlos ausgenutzt. Wir haben als Politik die Möglichkeit in den Firmen geschaffen, sich außerhalb von den Tarifverträgen zu bewegen. Da müssen wir uns fragen: Wollen wir das wirklich? Das Überlassungsgesetz wurde in wesentlichen Bestandteilen geändert und demzufolge für gesetzliche Ungleichheit Tür und Tor geöffnet. Das ist mit dem 1. Gesetz für moderne Dienstleistungen vonstatten gegangen, auch Hartz I genannt. Wir müssen klare Position beziehen, auf welche Art und Weise wir bestimmten Dingen Einhalt gebieten wollen, denn aufgehoben wurde das Befristungsgesetz, aufgehoben wurde das Synchronisationsverbot, aufgehoben wurde das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassung eines Zeitarbeitnehmers – sie ist nicht mehr auf höchstens zwei Jahre beschränkt –, also Tür und Tor geöffnet.
Zugegeben, als Gegenleistung für die Arbeitnehmer aus Zeitarbeitsfi rmen wurde die Gleichstellung in Lohn und Arbeitszeit erstmals manifestiert. Auf die gleiche Art und Weise wurden aber zwei wesentliche Grundsätze ausgehebelt, und zwar zum einen der Grundsatz, dass auch der Lohn von Zeitarbeiternehmerinnen und -arbeitnehmern tarifl ich gebunden sein muss. Es ist möglich, außerhalb der Tarife der Gewerkschaften einen Extratarif für Zeitarbeitnehmer zu machen. Und zum anderen eine Diskriminierung ganz besonderer Art und Weise: Wenn Arbeitslose vor ihrer Zeitarbeit in Arbeitslosigkeit waren, dürfen sie sechs Wochen nach ihrem Arbeitslosengeld bezahlt werden. Das sind Dinge, die sehr wohl angemahnt sind, die in diesem Einzelfall erst einmal geklärt werden können, aber insgesamt nicht geklärt sind.
Meine Kollegin Regine Lück hat darauf schon in einem Antrag im November des Jahres 2007 aufmerksam gemacht, den Sie als Koalitionsfraktionen abgelehnt haben. Heute in diese Landtagssitzung haben Sie als Koalitionäre einen entsprechenden Antrag eingebracht und Kollegin Lück wird wissen, wie sie ihn zu beantworten hat.
Wir haben ebenfalls drei Petitionen gehabt innerhalb der vielen Petitionen zum Arbeitslosengeld II, wo es sehr oft darum geht, dass die Behandlung in den ARGEn nicht als menschenwürdig und als Achtung vor den Menschen eingetaktet wird. Drei Petitionen hatten wir, wo es um die Beihilfe für Ausbildung ging. Das waren sehr eindringliche Petitionen, die uns darstellten, auf welche Art und Weise die ARGE schon zwischendurch dafür sorgt – sorgt in Anführungsstrichen –, dass unseren jungen Leuten die Startbedingungen sehr schwer gemacht werden, fast unüberwindliche Barrieren eingebaut werden und im Endeffekt, wenn alles durchgestanden ist, das Geld doch nicht reicht. Ich denke, dass es gut war, dass wir diese Petitionen hatten, dass wir dementsprechende Stellungnahmen gegeben haben und dass wir auch nachdrücklich beim Bund gearbeitet haben. Das BAföG wurde laut Gesetz erhöht, das hat auch eine Rückwirkung auf die Ausbildungsbeihilfe.
Und ich denke, das ist hier auch einmal zu erwähnen: Petitionen sind für die Personen an sich gut, also für die
Einzelfälle, aber im Endeffekt müssen sie auch gut sein für die Menschen, die in diesem Bereich leben, die in diesem Bereich agieren und die ähnliche Probleme haben. Wir werden also als Petitionsausschuss unsere Arbeit sehr aufmerksam, sehr konstruktiv weiterführen. Vielen Dank dem Sekretariat und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Petitionsausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1222, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Grüne Gentechnik, Drucksache 5/77, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/1185.
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Herr Lietz von der Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht etwas ungewöhnlich mit der Fabel vom Wettlauf des Hasen und des Igels beginnen. „Ik bün all dor“, das sind die Worte, mit denen der Igel den völlig verdutzten Hasen am Ziel begrüßt. Im Falle der grünen Gentechnik zeigt sich uns ein ähnliches Bild.
Der Igel, sprich der Bundestag, hat während seiner 140. Sitzung am 25. Januar 2008 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/6814 beschlossen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Da können Sie mal sehen, wie lange Sie das Ding hingezogen haben. – Michael Andrejewski, NPD: Ist der Hase genmanipuliert?)
Der Hase, sprich in dem Falle unser Ausschuss in Mecklenburg-Vorpommern, hat auf Drucksache 5/1185 seine Beschlussempfehlung zum Thema grüne Gentechnik vorgelegt. Aber vom Ergebnis überrascht, wie der Hase in der Fabel, ist deshalb der Ausschuss noch lange nicht.
Auch wenn das im Bericht mit äußerster Ausführlichkeit geschilderte Beratungsverfahren mit 13 Monaten recht
lange gedauert hat, zeigt das Ergebnis meines Erachtens doch Weitblick. „Was lange währt, wird endlich gut“, sagt ein Sprichwort, und das trifft in diesem Falle auch zu.
Ich möchte die Berichterstattung dazu nutzen, unseren Beschluss im Lichte des Bundestagsbeschlusses zu erläutern. Vorab möchte ich jedoch unterstreichen, dass, wie es die Zeitdauer des Beratungsverfahrens vermuten lässt, es sich der Ausschuss nicht leicht gemacht hat, seine Empfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Er hat versucht, die von der Antrag einbringenden Fraktion gesehenen Handlungsbedarfe in Bezug auf ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit an den aktuellen Sachverstand anzupassen. Ich habe dabei als sehr zweckdienlich empfunden, dass sich die Antragseinbringerin hierbei nicht verweigert hat. Das hat seinen Ausdruck darin gefunden, dass die veränderten Ziffern 1 und 2 einstimmig angenommen worden sind.
Auf die veränderte Ziffer 2 möchte ich darum näher eingehen, weil diese sich auf den Kernpunkt des Ganzen, die Kennzeichnungsregelungen, bezieht. In diesem Punkt geht unsere Beschlussempfehlung über das hinaus, was der Bundestag beschlossen hat. Wir wollen, dass Fleisch, Milch, Eier oder andere tierische Produkte nur dann als gentechnikfrei gelten, wenn die Tiere während ihres gesamten Lebens und die Erzeugnisse während ihres gesamten Herstellungsprozesses nicht mit Gentechnik in Berührung gekommen sind.
Der Bundesgesetzgeber hat nunmehr unter dem Label „gentechnikfrei“ die Verwendung von in gentechnischen Verfahren hergestellten Vitaminen und Zusatzstoffen bei der Lebensmittelherstellung für zulässig erklärt, wenn am Markt keine anderen Produkte erhältlich sind. Zur Begründung hat er sich dabei auf die Ökokennzeichnungsrichtlinie der EU zurückgezogen, die das für zulässig erklärt. In der Futtermittelherstellung spielt dies keine Rolle. Auch soll es zukünftig reichen, dass Tiere zur Lebensmittelgewinnung zeitlich befristet keine gentechnisch veränderten Futtermittel erhielten. Folgt man der Intention der Beschlussempfehlung, so ist hier aus meiner Sicht eine Änderung erforderlich.
Strittig war im Ausschuss die Frage der Gentechnikfreiheit ökologisch sensibler Gebiete. Dass es hierzu sogar in der Fraktion DIE LINKE unterschiedliche Auffassung gegeben hat, zeigt das Abstimmungsergebnis. Der Ausschuss hat sich mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dieser Fraktion auf eine Reglementierung des Anbaus gentechnisch veränderter Kulturpfl anzen beschränkt. Ganz glücklich bin ich mit dieser Formulierung nicht, denn der Terminus „Reglementierung“ lässt weitgehend offen, was geregelt wird und welche Maßgaben für den Anbau auf landeseigenen Flächen gelten sollen.
Ein weiterer Streitpunkt war die bevorzugte Unterstützung gentechnikfrei wirtschaftender Unternehmen im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung. Da hierzu selbst eine Einigung auf einen Prüfantrag an die Landesregierung nicht möglich erschien, ist diese Ziffer letztendlich gestrichen worden.
Einvernehmen bestand in Bezug auf die Grundlagenforschung zu Chancen und Risiken der Gentechnik. Dass diese weiterhin notwendig ist, steht außer Frage.
Fazit, meine Damen und Herren: Zustande gekommen ist eine Beschlussempfehlung, in der die demokratischen Fraktionen ihre Positionen beschrieben haben. Ich würde mich freuen, wenn der Minister das, was als Willenserklärung des Landtages in der Beschlussempfehlung steht, als Auftrag zum Handeln nehmen würde.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.
Bevor wir die Aussprache eröffnen, möchte ich gemäß Paragraf 97 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung auf die zurückliegende Landtagssitzung zurückkommen. Gemäß unserer Geschäftsordnung heißt es in dem Paragrafen 97 Absatz 2, dass dem Präsidenten, wenn ihm eine Ordnungsverletzung entgangen ist, er sie gegebenenfalls in der nächsten Sitzung rügen kann. Das will ich heute tun. Gemäß Paragraf 97 Absatz 2 erhält der Abgeordnete Borrmann für die Verletzung der Ordnung des Hauses in seiner Rede einen Ordnungsruf. Ebenso erhält einen Ordnungsruf der Abgeordnete Backhaus für die Beleidigung eines Abgeordneten dieses Hauses.
Sie wissen genau, meine Damen und Herren, dass Sie Maßnahmen, die zur Herstellung der Ordnung dienen, hier nicht kommentieren dürfen. Ich bitte das zu beachten.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Professor Dr. Tack. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon am Titel der Beschlussempfehlung kann man erkennen, wie lange der Antrag durch den Agrarausschuss bearbeitet wurde, um heute hier den Landtag zu erreichen. Im Titel steht korrekterweise noch der alte Name meiner Partei „Linkspar tei.PDS“, weil es in der Tat, Herr Lietz hat darauf aufmerksam gemacht, mehr als 13 Monate her ist, dass ich diesen unseren Antrag hier vor dem Hohen Hause begründet habe.