Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon am Titel der Beschlussempfehlung kann man erkennen, wie lange der Antrag durch den Agrarausschuss bearbeitet wurde, um heute hier den Landtag zu erreichen. Im Titel steht korrekterweise noch der alte Name meiner Partei „Linkspar tei.PDS“, weil es in der Tat, Herr Lietz hat darauf aufmerksam gemacht, mehr als 13 Monate her ist, dass ich diesen unseren Antrag hier vor dem Hohen Hause begründet habe.

Anhand der vorliegenden Beschlussempfehlung und des Berichtes des Agrarausschusses werden wir heute abschließend über den Antrag beraten. Ich kündige heute bereits an, dass wir den Landtag weiter mit den Themen grüne Gentechnik und – ich unterstreiche „und“ – Biotechnologie beschäftigen werden, weil diese vielseitige, sich ständig weiterentwickelnde und facettenreiche, aber auch zwiespältige Thematik Entwicklungsfragen unseres Landes berührt und deshalb in den Mittelpunkt sowohl der Agrar- als auch der Umwelt- und Gesellschaftspolitik gehört.

Was hat die Beschäftigung mit dem Thema und unserem Antrag ergeben? Der Vorsitzende unseres Agrarausschusses, Herr Kollege Lietz, hat bereits einige Fakten genannt. Ich will hinzufügen, die Anhörung hat Standpunkte und Erfahrungen vermittelt, die zu großen Teilen auf wissenschaftlicher Grundlage und auf gesammelten Erfahrungen beruhen und einen repräsentativen Querschnitt über die zu erwartenden oder vermuteten Chancen, aber auch die Risiken der Anwendung der grünen Gentechnik im Lande geboten haben beziehungsweise bieten könnten. Genau diese Debatte um die Chancen und Risiken wurde mit unserer politischen Initiative neu belebt.

Für mich als Wissenschaftler zählen natürlich vor allem Fakten, reproduzierbare Ergebnisse, die unter gleichen Bedingungen wiederholbar sind, also wissenschaftliche Ergebnisse, um Chancen und Risiken der grünen Gentechnik zu bestimmen. Deshalb fange ich beim letzten Punkt des Antrags an, Herr Lietz hat diesen bereits auch gewürdigt. Es ist wichtig, ja unerlässlich, eine intensive Grundlagenforschung zum Erkennen von Risiken und Chancen der Anwendung der grünen Gentechnik und der Biotechnologie zu befürworten. Ich freue mich, dass die Koalitionsparteien das auch so sehen.

Ebenso, und jetzt gehe ich zurück zum ersten Punkt des Antrages, freue ich mich, unsere Formulierung zur Unterstützung der freiwilligen Zusammenschlüsse zu gentechnikfreien Regionen wiederzufi nden. Damit haben wir eine ganz wichtige Frage für das Land gemeinsam positiv beantwortet. Gentechnikfreie Regionen sind für die Koexistenz und die Sicherung der Wahlfreiheit der Verbraucher wie der Erzeuger unerlässlich. Diesen Standpunkt unterstützt auch eine Sondierungsstudie zu gentechnikfreien Regionen in Deutschland, die vom Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegeben wurde. Im Fazit stellt diese Studie zur Einbeziehung von Großschutzgebieten in gentechnikfreien Regionen unter anderem fest, ich zitiere: „Die zukunftsfähige Gewährleistung einer gentechnikfreien Landwirtschaft erfordert aber eine großräumige und fl ächendeckende Ausweisung von“ gentechnikfreien Regionen. „Politik und Verwaltung sind daher aufgefordert, einen adäquaten Rahmen zur Unterstützung mit entsprechenden Instrumenten zur Verfügung zu stellen, die regionale Akteure und v. a. Landwirte in die Lage versetzt, Koexistenz und Wahlfreiheit auch für eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu sichern. Bislang sind sie dieser Herausforderung nicht gerecht geworden.“ Zitatende.

Mit den vorgelegten Änderungen durch die Koalitionsfraktionen werden wir dieser Aufforderung noch nicht voll gerecht, aber immerhin sind wir mit unserer Formulierung auf dem richtigen Weg. Die Frage der Einbeziehung der Großschutzgebiete werde ich noch einmal zum Punkt 3 ansprechen.

Bleiben wir noch kurz beim ersten Punkt. Die Koalition konnte sich nicht entschließen, die gentechnikfreien Regionen als Imagevorteil des Landes aktiv zu nutzen und sie damit zugleich zu unterstützen. Auf diese Frage werden wir uns aber zum Vorteil des Landes weiter ausrichten.

Der Punkt 2 des Antrages, den wir in logischer Folge zum Inhalt des ersten Punktes sehen, wurde weiter ausgebaut und bietet eine gute Grundlage für unsere gemeinsame politische Aktivität hier im Landtag.

Der neue Punkt 3 allerdings ist nur eine etwas andere Formulierung für den gemeinsamen Standpunkt des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Landwirtschaftsministeriums zur Nichtanwendungsempfehlung der grünen Gentechnik im Land. Hier wird sie lediglich auf die landwirtschaftlich genutzten landeseigenen Flächen bezogen. Bestimmt hören wir in der weiteren Aussprache Einzelheiten zur Frage der Reglementierung und deren rechtlichen Relevanz.

Die im Koalitionsentwurf weggefallenen Forderungen zur Freihaltung der ökologisch sensiblen Gebiete, wie zum Beispiel Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete, und die Ausweisung der Großschutzgebiete in Landesbesitz und der Landesforsten als gentechnikfreie Regionen wären aber genau die richtigen Signale und Maßnahmen, um Wahlfreiheit und Koexistenz zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Damit würden auch die bestehenden gentechnikfreien Regionen gestärkt. Ich verweise auf Punkt 3 des Ursprungsantrages und mache in diesem Zusammenhang noch einmal auf meine Ausführungen zum Punkt 1 aufmerksam.

Der Punkt 4 unseres Antrages fi ndet bei der Koalitionsmehrheit keine Entsprechung, obwohl wir in den Verhandlungen im Agrarausschuss einen Kompromissvorschlag angeboten haben. Wir wollten einen Prüfauftrag für die Landesregierung formulieren, der den Zugang kleiner, ökologisch wirtschaftender Unternehmen zu Fördermitteln und die Wirksamkeit der Agrarinvestitionsförderung in diesem Bereich analysieren soll. Es muss doch auch unseren Kollegen von SPD und CDU klar sein, dass Koexistenz und Wahlfreiheit etwas mit Kräftegleichgewicht zu tun haben und deshalb auch die Herstellung von – in Anführungsstrichen – Waffengleichheit oder Chancengleichheit möglich sein muss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

In diesem Punkt sehen wir diese kleine Gruppe der Unternehmen benachteiligt und möchten das geändert wissen.

Über den letzten Punkt habe ich schon gesprochen. Er ist für mich als Wissenschaftler die Klammer, die alles umschließt und zugleich ermöglicht, im Laufe der Zeit immer mehr von ideologisch engen Grenzen und Glaubensbekenntnissen zu Erkenntnissen zu kommen und zu wissen – und ich unterstreiche, zu wissen –, welche Chancen und Risiken diese Art der Anwendung der Gentechnik und der Biotechnologie insgesamt wirklich hat. Unterm Strich muss dann stehen, ob und welchen Nutzen die grüne Gentechnik bringen kann, ähnlich wie wir heute gewohnt sind, mit der Öko- und der Energiebilanz Prozesse und Erzeugnisse allseitig zu bewerten.

Der politische Nutzen unserer Antragsinitiative vom vergangenen Jahr steht für mich außer Frage. Auch die Verzögerungstaktik hat keine wesentliche Änderung erwirkt. Wir haben ein brisantes Thema angepackt, das heftig umstritten ist, …

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

… und ich freue mich, wie am Anfang gesagt, auf weitere politische Debatten und parlamentarische Initiativen zu diesem Thema zum Wohle unserer Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident! Erneut befasst sich der Landtag mit dem Thema grüne Gentechnik. Insofern ist es kein Alleinstellungsmerkmal, sondern das Thema hat sich ja tatsächlich wie ein roter Faden durch die letzten Legislaturperioden gezogen.

Mir stellt sich wiederholt die Frage dabei: Worüber reden wir hier eigentlich? Sehr geehrter Herr Professor Tack, Sie haben hier darauf hingewiesen, aber ich glaube, wir sollten auch noch einmal ein bisschen übergreifender schauen. Wenn man sich die Weltentwicklung ansieht, dann ist die weltweite Anbaufl äche, was die grüne Gentechnik anbetrifft, weiter am expandieren. Deutlich über 100 Millionen Hektar werden heute weltweit angebaut, jährlich kommen um die 10 Millionen Hektar dazu. Wir reden insbesondere von den Kulturpfl anzen Soja, Mais, Baumwolle oder Raps. Allein genverändertes Soja wird auf circa 60 Millionen Hektar in der Welt angebaut, bei Raps liegen wir mittlerweile bei 5 Millionen Hektar. Für Deutschland liegen gegenwärtig die Aussagen klar vor. Deutschland hat im letzten Jahr circa 4.000 Hektar gentechnisch veränderte Pfl anzen angebaut, und zwar ausschließlich nur den Mais. Darauf entfallen für unser Land Mecklenburg-Vorpommern 722 Hektar.

Gerade Soja spielt aufgrund von Handelsabkommen, Weltmarktpreisen und natürlich auch aufgrund des hohen Proteingehaltes eine herausragende Rolle. Diejenigen, die sich mit der Landwirtschaft auseinandersetzen, wissen das auch. Sojaschrot ist das wichtigste Einzelfuttermittel und deckt damit 50 bis 55 Prozent des Gesamtverbrauches an eiweißhaltigen Futtermitteln der Europäischen Union ab. Sojarohstoffe, die auf den Weltmärkten gekauft werden, bestehen in der Regel aus einem gewissen Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen. Eine Untersuchung des deutschen Raiffeisenverbandes ergab, dass 93 Prozent des Rinder- und des Schweinefutters, meine Damen und Herren, und 89 Prozent des Gefl ügelfutters deutliche GVO-Anteile enthielten in Deutschland. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Deswegen sage ich hier an dieser Stelle schon mal sehr klar: Wir müssen den Menschen endlich die Wahrheit sagen, dass in diesem Bereich sehr stark auch gentechnisch veränderte Organismen heute bereits im Einsatz sind.

Auch und gerade aufgrund dieser Fakten haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Formulierung der Beschlussempfehlung nicht leicht gemacht. Ich sehe auch, dass das eine zukunftsweisende Entscheidung ist, die hier in diesem Hohen Hause getroffen worden ist, und dafür bin ich wirklich dankbar. Mehrere Sitzungen mit kontrover

sen Diskussionen und eine Expertenanhörung gingen der Empfehlung voraus.

Das Beispiel der Gentechnik zeigt im Übrigen auch, dass neue Technologien zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine Selbstläufer mehr sind. Je weiter sie in ungewisses Neuland vorstoßen, und das gilt für uns alle, desto kritischer wird darüber diskutiert, in naturwissenschaftlichen Kreisen, aber auch seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher oder auch in der demokratischen Öffentlichkeit. Nach Art, Ausmaß und Verantwortbarkeit der Risiken für die Menschen und die Umwelt wird gefragt, und zwar zu Recht. Meist legt sich darin der Zweifel am technischen Fortschritt nieder. Die Landesregierung, das sage ich hier in aller Klarheit und auch Unmissverständlichkeit, nimmt die Sorgen und Ängste der Bevölkerung sehr ernst.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Die Sicherheit der menschlichen Gesundheit …

Herr Borrmann, darauf komme ich gleich, Sie Scharlatan.

Das sind die Aussagen, die ich hier ganz klar treffe: Die Sicherheit der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat für Mecklenburg-Vorpommern allerhöchste Priorität.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Raimund Borrmann, NPD: Nicht für Sie. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Entscheidend ist die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte. Auch die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsformen muss in unserem Bundesland gewahrt bleiben. Das habe ich immer betont. Wahlfreiheit muss über den Weg der Eindeutigkeit und klarer Kennzeichnungsregelung gestellt werden. Deswegen sage ich auch sehr klar: Wir wollen eine vollständige Transparenz. Ich will, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, ob und inwieweit gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln in Anwendung gewesen sind. Und dann muss das auch deklariert werden, und zwar generell für alle Produkte,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

ob das Futtermittel oder ob das Lebensmittel sind. Und das ist vom Prinzip her auch die Beschlusslage, die der Landtag hier heute uns, der Landesregierung und mir, an die Hand gibt.

Ich glaube, Forschung auf dem Gebiet der Gentechnik ist nicht nur notwendig, sondern sie ist geradezu Pfl icht für unser Bundesland, um objektives und damit fundiertes Wissen in die Bevölkerung oder auch in die Entwicklung des gesamten Landes hineinzubringen. Wir müssen aufhören, meine sehr geehrten Damen und Herren, wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Vorstellungen miteinander zu vermischen. Wir brauchen hier klare Aussagen und die müssen dann auch wissenschaftlich fundiert und untermauert werden. Das erwarte ich im Übrigen auch von den Wissenschaftlern des eigenen Landes, ob sie im Landtag sitzen oder ob sie in den Universitäten durch den Steuerzahler bezahlt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Aus dieser gegenwärtigen Vermischung resultiert aber auch, dass die rechtlichen Rahmensetzungen dem Anspruch an Wahlfreiheit noch immer nicht entsprechen. Deshalb bleibe ich aus der Verantwortung für den Verbraucherschutz, für den Umweltbereich und als

Landwirtschaftsminister dabei: Momentan kann ich den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern nicht empfehlen, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen. Auch die am 25.01.2008 von den Regierungskoalitionen im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle ändert an dieser Tatsache nichts. Ich betone das.

Nun zu den Inhalten der vorliegenden Beschlussempfehlung. Auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz befürwortet ausdrücklich gentechnikfreie Regionen als Ausdruck gemeinsamen freiwilligen Handelns von ökologischen und konventionell wirtschaftenden Landwirten. Das habe ich im Übrigen schon seit geraumer Zeit getan. Allerdings halte ich es auch für unredlich, für eine gesunde Umwelt und Natur auf der Grundlage der Gentechnikfreiheit zu werben. Das geht einfach nicht. Das ist Ideologie. Und ich hoffe, Herr Professor Tack, dass Sie in Ihrer Fraktion da wirklich auch Klarheit haben. Wenn Zweifel an der Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen bestehen würden, würde sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene keine Zulassung beziehungsweise keine Genehmigung für das In-den-Verkehr-Bringen beziehungsweise für die Freisetzung oder den Anbau erfolgen.

(Udo Pastörs, NPD: Graue Theorie. Graue Theorie. Wir wissen doch gar nichts.)

Das gilt im Übrigen auch für die Kartoffeln.

Dass Sie niemandem trauen, das können Sie ja gerne. Ich traue Ihnen schon erst recht nicht,

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, ich auch nicht.)

in keinster Weise.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Davon gehe ich jedenfalls aus. Wie gesagt, Zulassungen von Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen, GVO, bestehen oder daraus hergestellt sind, gelten europaweit. Wir haben die höchsten Sicherheitsanforderungen in Deutschland und an die halten wir uns.

(Raimund Borrmann, NPD: Gerade die Genkartoffeln werden eingesammelt.)

Entscheidend ist, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich in der Lage sind, sich für oder auch gegen den Einsatz gentechnischer Verfahren im gesamten Herstellungsprozess von Lebensmitteln überhaupt zu entscheiden. Damit komme ich zum zweiten Punkt der Beschlussempfehlung, nämlich zur Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung. Wir hatten den Bund vor etwa einem Jahr aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft für die Umsetzung einer transparenten Kennzeichnungsregelung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln zu nutzen. Leider wurde dieser Vorschlag nicht umgesetzt. Wie eingangs gesagt, besitzt für mich die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte wie auch die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsformen eine der höchsten Prioritäten beim Umgang mit der Gentechnik. Die endgültige europarechtliche und -weite Regelung für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel deckt nur die Kennzeichnung von solchen Lebens- und Futtermitteln ab, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus hergestellt worden sind. Und da liegt eben der Hase im Pfeffer. Einer Kennzeichnung bedarf es aber