Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Entscheidend ist, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich in der Lage sind, sich für oder auch gegen den Einsatz gentechnischer Verfahren im gesamten Herstellungsprozess von Lebensmitteln überhaupt zu entscheiden. Damit komme ich zum zweiten Punkt der Beschlussempfehlung, nämlich zur Forderung nach einer eindeutigen Kennzeichnung. Wir hatten den Bund vor etwa einem Jahr aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft für die Umsetzung einer transparenten Kennzeichnungsregelung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln zu nutzen. Leider wurde dieser Vorschlag nicht umgesetzt. Wie eingangs gesagt, besitzt für mich die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte wie auch die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsformen eine der höchsten Prioritäten beim Umgang mit der Gentechnik. Die endgültige europarechtliche und -weite Regelung für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel deckt nur die Kennzeichnung von solchen Lebens- und Futtermitteln ab, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus hergestellt worden sind. Und da liegt eben der Hase im Pfeffer. Einer Kennzeichnung bedarf es aber

auch bei solchen Lebens- und Futtermitteln nicht, die mit einem gentechnisch veränderten Organismus hergestellt worden sind. Ich hoffe, Ihnen ist das bewusst geworden.

Im höchsten Maße kritikwürdig ist in vielen Ausnahmetatbeständen tatsächlich auch dieses EU-weite Recht. Diese müssen endlich weg.

(Michael Andrejewski, NPD: Die müssen weg. Die ganze EU muss weg, ohne Ausnahme. – Raimund Borrmann, NPD: Ja.)

Kennzeichnungsregelungen mit Ausnahmen sind stets wenig vertrauensbildend. Die seit 1998 geltende nationale neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung regelt die Kennzeichnung ohne Gentechnik auf freiwilliger Basis. Das hat der damalige Gesundheitsminister und heutige Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer seinerzeit vorangetrieben.

(Raimund Borrmann, NPD: Warum wohl?!)

Ausnahmen werden dabei kaum zugelassen und gelten nur beim notwendigen Einsatz von Tierarzneimitteln, die ohne Hilfe gentechnischer Verfahren nicht verfügbar wären. Darüber hinaus gilt, wie Sie hoffentlich wissen, der Schwellenwert von 0,1 Prozent.

Die Kennzeichnung fi ndet derzeit kaum Anwendung, weil sie einerseits freiwillig und andererseits von den Unternehmen einen hohen Aufwand an Nachweis und Rückverfolgbarkeit erfordert. Man kann es auch anders sagen, meine Damen und Herren: Die Wirtschaft hat dieses Siegel deshalb nicht genutzt, weil Gentechnik in der Lebensmittelproduktion absolut weit verbreitet ist. Auch das gehört zur Wahrheit. Dies habe ich hier immer wieder gesagt und wir müssen den Menschen endlich die Augen öffnen.

(Udo Pastörs, NPD: Dass Sie keine Alternativen haben.)

Die bestehende nationale Verordnung entspricht bis auf die Kennzeichnung beim Einsatz von Tierarzneimitteln, die mithilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden, dem Rahmen der Landtagsempfehlung. Der jetzt im Deutschen Bundestag vorliegende Kompromiss sieht vor, dass Milch, Eier und Fisch als „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet werden können, wenn sie von Tieren stammen, die mit konventionellen Futtermitteln, die aus nicht gentechnisch veränderten Futterpfl anzen hergestellt worden sind, gefüttert wurden. Futtermittelzusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Organismen produziert wurden, dürfen im Übrigen wieder eingesetzt werden.

Weiter soll eine zeitliche Begrenzung verwendet werden, dass Futtermittel aus rein konventionellen Pfl anzen bereits ausreichen, um Lebensmittel als gentechnikfrei zu kennzeichnen. Zum Beispiel würde es ausreichen, meine Damen und Herren, eine mit gentechnisch verändertem Soja großgezogene Milchkuh drei Monate lang mit nicht gentechnisch veränderten Futtermitteln zu füttern, um die Milch dieser Kuh dann nach den drei Monaten als gentechnikfrei zu verkaufen. Aus meiner Sicht ist das nicht die Transparenz, die wir wollen für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Udo Pastörs, NPD: Wer kontrolliert das?)

Als Begründung wird herangezogen, dass die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ transparenter und praktikabler gestaltet werden muss. Ich meine, dass diese

Art von Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei tierischen Lebensmitteln nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist. Die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht meines Erachtens darin, dass die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ gewährleistet, dass Lebensmittel an keiner Stelle der Erzeugung oder der Verarbeitung mit gentechnisch veränderten Organismen in Berührung gekommen sind. Insofern stimme ich mit der Auffassung der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages, aber auch der Raminer Agrar GmbH oder des BUND vollständig überein.

Ich habe im Übrigen auch im Agrarausschuss des Bundesrates einen Entschließungsantrag eingebracht, der aus meiner Sicht geeignet ist, europaweite Regelungen umzusetzen. Grundlage ist dieser Beschluss. Damit sollen die Ausnahmetatbestände für Lebensmittel und Futtermittel beim Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen als Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe wie auch als Tierarzneimittel stärker beschränkt werden, nämlich auf lediglich die Fälle, in denen diese Stoffe oder Tierarzneimittel anders als durch GVO hergestellt werden können, auf dem Markt nicht erhältlich sind. Ich fordere damit eine konsequente Verfahrenskennzeichnung für alle Lebensmittel und Futtermittel ein und ich hoffe, wir kommen damit dann auch europaweit insgesamt weiter.

Ich denke, meine Damen und Herren, das Land hat bereits seine Verantwortung wahrgenommen, nämlich – ich will noch mal auf die Flächen zu sprechen kommen – in seinem Ressourcevermögen liegende Wälder als gentechnikfrei deklariert. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pfl anzen auf landwirtschaftlichen Landesfl ächen wird bereits mittels Anzeige- und Genehmigungsvorbehalten geregelt. Auch hier haben wir gehandelt. Und dass in Nationalparken und Biosphärenreservaten logischerweise ein Anbauverbot von gentechnisch veränderten Organismen besteht und sie damit integriert werden können in gentechnikfreie Regionen, ist damit auch dokumentiert worden. Die Genehmigung wird von der aktuellen Rechtslage, der anzubauenden Kulturpfl anze, den gentechnisch veränderten Eigenschaften und der Lage der Flächen abhängig gemacht.

Insofern, glaube ich, darf ich noch einmal deutlich machen: Forschung auf dem Gebiet der Gentechnik, ich sagte es eingangs schon, ist notwendig, um somit ein objektives und fundiertes Wissen zu erwerben. Unabhängige Forschung ist notwendig, um dabei die Debatte insgesamt zu versachlichen. Als Voraussetzung für Vertrauen und Glaubwürdigkeit ist damit auch die Transparenz aus meiner Sicht zwingend notwendig. Prozesse und Ergebnisse der Risikobewertung müssen so transparent und nachvollziehbar wie möglich dargestellt werden. Eindeutige Kennzeichnungsregelungen und damit die Gewährleistung unabhängiger Forschung tragen dazu bei. Wir werden dieser Verantwortung gerecht werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Minister.

Sie haben eben als Minister geredet. Wenn Sie nicht als Minister geredet hätten, hätte ich Ihnen für die erneute Beleidigung eines Abgeordneten einen Ordnungsruf erteilt. Ich kann in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass auch die Minister bitte die Ordnung des Hauses einhalten mögen, wenn sie hier als Minister reden.

(Raimund Borrmann, NPD: Minister dürfen.)

Es spricht als Nächste für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema grüne Gentechnik ist nicht zum ersten Mal Thema einer Landtagssitzung, eines Antrages, mit dem sich der Landtag befasst. Auch der Agrarausschuss hat sich in den vergangenen Jahren, so in der 4. Legislatur mehrfach mit diesem Thema beschäftigt, Anhörungen dazu durchgeführt, Expertengespräche geführt. Das heißt, dieses Thema ist ein Dauerbrenner für uns.

Dieses Mal haben wir uns mit einem Ihnen vorliegenden Antrag der damaligen Fraktion der PDS, heute DIE LINKE, beschäftigt und es ist heute klargestellt worden, dass dieses Thema sehr lange gebraucht hat, bevor es den Ausschuss wieder verlassen hat. Es gibt wohl kaum ein Thema, das sich so wie die grüne Gentechnik im Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken befi ndet und für uns immer wieder ein Fragezeichen setzt, das uns auch in die Verantwortung ruft. Und es ist so, dass auch in Ihren Fraktionen sehr umfangreich und differenziert darüber diskutiert wird, um einen gemeinsamen Standpunkt zu entwickeln, der dann von möglichst vielen Demokraten dieses Hohen Hauses mitgetragen wird. Das war unser Ziel und deshalb haben wir doch sehr lange gebraucht, diesen Konsens herzustellen in der Koalition als Antwort auf den Antrag der LINKEN, aber ich denke, wir haben es zustande gebracht.

Wir haben sicherlich diesen Antrag gekürzt und nicht in allem haben wir Übereinstimmung gehabt. Der Minister hat eben gesagt, warum wir zum Beispiel die Flächen des Landes, die in dem Ursprungsantrag die Forderung enthalten haben, als gentechnikfrei ausgewiesen zu werden, die Naturparke und Naturschutzgebiete, das ist selbstverständlich, hier herausgenommen haben.

Unsere gemeinsame Beschlussempfehlung, die Herr Lietz sehr umfangreich erläutert hat, zeigt, warum wir zu dieser gekommen sind. Das Land wählte freiwillig, sich zur gentechnikfreien Region zusammenzuschließen. Dazu haben wir im Übrigen in der 4. Legislatur mit den Landwirten umfangreich diskutiert und diese Bestrebungen immer unterstützt. Der Landtag bekennt sich zur vollständigen Transparenz, zur Wahlfreiheit der Verbraucher und der Landwirte. Das haben wir immer mit unterstützt, auch in der letzten Legislatur. Das ist nichts Neues, aber das wollen wir gemeinsam unterstreichen. Und wir wollen, dass der Verbraucher wählen kann, dass er überhaupt die Chance hat zu wählen.

Der Minister hat es ausgeführt, wie viele Produkte im Welthandel inzwischen schon gentechnisch angebaut und produziert worden sind. Wo ist die Erkennbarkeit noch? Deshalb haben wir empfohlen, dass das reine gentechnikfreie Lebensmittel gekennzeichnet wird, wo absolut gesichert ist, dass nichts Gentechnikbehandeltes dabei ist.

Wir haben uns zum Punkt 3 gemeinsam entschieden, dass die Landesregierung den Anbau gentechnisch veränderter Pfl anzen auch künftig so lange reglementieren wird, bis ein Anbau solcher Pfl anzen unter Beachtung der Begleitumstände und ausreichender Koexistenzregelungen akzeptabel ist. Das heißt, ein wachsames Auge darauf zu richten.

Meine Damen und Herren, im Punkt 4 haben wir uns bekannt zu einer intensiven Grundlagenforschung, das haben wir im Übrigen schon eher getan. Als wir in Groß Lüsewitz ein Kompetenzzentrum eingerichtet haben, haben wir uns auch zur grünen Gentechnik in der Forschung bekannt. Wir müssen Chancen und Risiken abwägen können und dazu brauchen wir diese Grundlagenforschung.

Diese vier Punkte, die Ihnen in der Beschlussempfehlung heute vorliegen, sind der Konsens, den wir erreichen konnten, die Handlungsempfehlung für unser Land, für unsere Landesregierung, künftig mit der grünen Gentechnik umzugehen, sie in der Praxis und in der Forschung umzusetzen. Wir werden dieses Thema weiter im Fokus behalten, mit Aufforderung oder von selbst. Das ist ein wichtiges Thema, es ist Chance und Risiko. Ich bitte Sie, unserer Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Reinhard Dankert, SPD: Das machen wir.)

Danke sehr, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2006 – das ist hier mehrfach angeklungen – hat die damalige Fraktion der Linkspartei.PDS einen Antrag zum Thema „Grüne Gentechnik“ in den Landtag eingebracht. Es sind knapp 14 Monate vergangen und das Ansinnen des Antrages wird hier heute abschließend beraten. Ich will das formulieren als Ansinnen, denn von dem ursprünglichen Antrag der Linkspartei.PDS ist kaum etwas übrig geblieben.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Ich will vorweg ankündigen, dass meine Fraktion der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zustimmen wird. Ich bin mir sicher, dass uns alle die grüne Gentechnik auch weiterhin beschäftigen wird und dies vermutlich nicht der letzte Antrag dazu gewesen ist. Die Entwicklung in diesem Bereich ist einfach zu rasant, als dass man dieses Thema jetzt abschließend behandeln könnte.

Die FDP steht für eine breite Produktvielfalt in unserer Landwirtschaft. Wie bereits bei der Einbringung des Ursprungsantrages vorgebracht, steht die FDP der grünen Gentechnik offen gegenüber. Dies gilt insbesondere der Beforschung der grünen Gentechnik. Eine mögliche Koexistenz der bestehenden Anbauformen schließen wir nicht grundsätzlich aus. Für diese Koexistenz gilt es, gewisse Rahmenbedingungen einzuhalten, die heute nicht abschließend und befriedigend zu beantworten sind. Vor allem im Bereich der Pfl anzenproduktion ist für eine rein energetische Verwendung der Biomasse der Einsatz gentechnisch veränderter Pfl anzen eine aktuelle Herausforderung. Hierdurch könnte ein weiterer Beitrag zur Energieversorgung in unserem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden.

Auf der anderen Seite begrüßt die FDP-Fraktion ausdrücklich die Bemühungen von Landwirten und Verbänden, sich freiwillig – und das „freiwillig“ will ich hier noch einmal sehr deutlich betonen – zur gentechnikfreien Region zusammenzuschließen. Im Kontext der jeweiligen

Rahmenbedingungen sind wir der Auffassung, dass der Produzent über die Anwendung der jeweiligen Produktionsform frei entscheiden darf. Sowohl die Wahlfreiheit der Verbraucher, aber auch die Wahlfreiheit der Landwirte müssen oberste Prämisse in den Diskussionen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Jeder Landwirt, meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidet eigenverantwortlich, welche Produktionsform er nutzen will.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Dabei – das muss man unseren Landwirten zugestehen – handeln sie nach guter fachlicher Praxis für eine gesunde Umwelt und unsere entwickelte Kulturlandschaft.

Eindeutig begrüßen wir – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen – die klare Forderung zur Kennzeichnung in der vorliegenden Beschlussvorlage. Mit der Kennzeichnungsregelung verfügt der Verbraucher über den besten Schutz und eine fast hundertprozentige Sicherheit bei seiner Kaufentscheidung. Sogenannte schwarze Schafe sind schnell und nachhaltig bekanntzumachen und vom Marktgeschehen auszuschließen. Eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ muss dem Verbraucher garantieren, dass das Lebensmittel auf keiner Verarbeitungsstufe mit der Gentechnik in Berührung gekommen ist.

Meine Damen und Herren, wir wollen höchstmögliche Transparenz der Produktion und die Verbrauchersicherheit ist für uns dabei oberstes Gebot. Einen Schatten wirft allerdings der Beschluss des Gentechnikgesetzes im Bundestag in der letzten Woche. Leider konnte sich die Regierungskoalition im Bundestag nicht zu einer so eindeutigen Regelung wie im vorliegenden Antrag unserer Regierungskoalition entschließen. Fraglich bleibt damit die Umsetzbarkeit der hier vorliegenden Beschlussvorlage.

Ein für uns ebenfalls sehr wichtiger Aspekt ist der Punkt 4 des Antrages. Die FDP-Fraktion spricht sich für eine weitere verstärkte Grundlagenforschung auf dem Gebiet der grünen Gentechnik aus.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Dieses schließt, meine Damen und Herren, auch Freisetzungsversuche mit ein. Die absehbaren klimatischen Veränderungen, auch in unserem Bundesland, werden unserer Meinung nach unweigerlich dazu führen, dass in einigen Regionen Pfl anzen mit bestimmten Eigenschaften und Resistenzen eingesetzt werden müssen. Unter dieser Berücksichtigung, meine Damen und Herren, werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Leonhard.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Borrmann. Bitte, Herr Borrmann, Sie haben das Wort.