Erste Produktionskapazitäten für Biodiesel stehen schon jetzt still. Für einige Produzenten hat sich der Export innerhalb der EU als Zwischenlösung gezeigt. Die deutschen Klimaschutzziele sind auf diese Weise nicht erreichbar. Erst am 03.03.2008 wurde in der „Berliner Zeitung“ aus
einem Brief des Bundesverbandes Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe an die Bundeskanzlerin zitiert: der „Absatzmarkt für deutschen Biodiesel und Pfl anzenöl (ist) vollständig zusammengebrochen. … Bei den vorgelagerten Pfl anzenölpressen“
Aus diesem Grund fordern wir mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auf, erneut aktiv zu werden, um die Vermarktungsmöglichkeiten für auf reinen Pfl anzenschutz basierten Biokraftstoff heimischer Produktionen wieder zu erweitern, insbesondere um drohende Insolvenzen unter den kleinen und mittelständischen Pfl anzenöl- und Biodieselproduzenten zu verhindern.
Wir möchten die Erweiterung der Steuerbefreiung zum Beispiel für den Öffentlichen Personennahverkehr, für kleine Unternehmen wie Taxi und Ähnliche gewährleistet wissen. Wir bitten Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann eine erhebliche Unzufriedenheit im Zusammenhang mit diesem Thema nicht verhehlen. Was die Marktfähigkeit von Biokraftstoffen anbelangt, hat Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren eine Vorreiterrolle gespielt, und zwar nicht nur in Bezug auf Wertschöpfungspotenziale und Entwicklung von neuen Technologien, sondern auch im Sinne von Klimaschutz und Artenrückgang. Es ist aus meiner Sicht ein Thema, das geradezu Deutschland und damit Mecklenburg-Vorpommern in besonderer Weise zu zukunftsfähigen Alternativen zwingt. Hier sind Alternativen gefragt.
Es waren sich im Übrigen alle einig, dass diese Alternative der Biokraftstoffe tatsächlich existiert und damit auch Perspektiven für die ländlichen Räume, für die Landwirtschaft und im übertragenen Sinne auch für die Technologieentwicklung für ein aktives Wirtschaften entwickelt werden konnten.
Im Vertrauen auf die damals geschaffenen politischen Rahmenbedingungen wurden für Mecklenburg-Vorpommern als Rapsanbauland Nummer eins in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Investitionsentscheidungen getroffen, die Erzeugung von Pfl anzenölen und insbesondere von biogenen Treib- und Schmierstoffen geplant und unter Zuhilfenahme verschiedener Fördermöglich
keiten durch die Gemeinschaftsaufgabe und die Investitionszulage unterstützt und gefördert. Da sind im Übrigen auch Bürgschaften mit dabei.
Rund 25 Millionen Euro allein im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung für Investitionsvorhaben von Unternehmen der Biodieselproduktion wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern bewilligt und damit unterstützt. Man kann daraus schließen, dass etwa zwischen 100, 120, 130 Millionen Euro an Investitionen in diesem Bereich entstanden sind.
Nach den Informationen, die wir haben, sind in Mecklenburg-Vorpommern bisher 17 Anlagen für die Produktion von Pfl anzenöl und damit auch Biodieselanlagen mit einer Kapazität von etwa 497.000 Tonnen Biodiesel entstanden und 279.000 Tonnen Pfl anzenöle errichtet worden. Damit verbunden ist die Schaffung von etwa 300 Arbeitsplätzen direkt in diesem Produktionsbereich umgesetzt worden. Das klingt aus meiner Sicht nach wie vor alles sehr vielversprechend, käme jetzt nicht das große Aber. Die Koalitionspartner in Berlin haben zwischenzeitlich vereinbart, die bisherige Förderung der Markteinführung von Biokraftstoffen mithilfe einer Steuerbegünstigung durch die Einführung einer gesetzlichen Mindestbeimischquote von biogenen Kraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen sowohl für den Dieselkraftstoff als auch für den Autokraftstoff zu ersetzen. Im Übrigen, auch darauf weise ich hin, die Grundlage dafür hat die EU-Überprüfung geliefert. Aus meiner Sicht ist diese Besteuerung als solches aber überzogen und damit – auch das will ich hier nicht verhehlen –, dass der biogene Beimischanteil der vollständigen Mineralölbesteuerung unterliegt, ist er heute nicht mehr wettbewerbsfähig. Das muss man ganz klar erkennen.
Aus Gründen des Systemwechsels werden zum einen der allgemeine Subventionsabbau, also die EU-Rechtslage, und zum anderen auch die Haushaltskonsolidierung genannt. Man will die Markterweiterung für biogenen Treibstoff ohne Verzicht auf Steuereinnahmen weiterführen sowie die Biokraftstoffe durch Beimischung aus dem Nischenmarkt in den allgemeinen Kraftstoffmarkt überführen. Dieser Systemwechsel wurde mit Verabschiedung des Biokraftstoffquotengesetzes rechtlich umgesetzt.
Das klingt alles erst einmal weniger dramatisch, meine Damen und Herren. Anstatt, dass einige wenige ihr Fahrzeug mit steuerbegünstigtem reinen Biokraftstoff betanken, fährt zukünftig fast jeder heute schon mit dem beigemischten Biokraftstoff. Das muss man bei dieser Tatsache wissen. Aber durch die Einführung einer Pfl ichtbeimischungsquote, die Einführung der stufenweise steigenden Unterquote für Bioethanol sowie die Einführung und stufenweise Erhöhung der Besteuerung der reinen Biokraftstoffe, Pfl anzenölkraftstoffe und Biodiesel besteht die absolute Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit von auf reinen Pfl anzenölen basierten Biokraftstoffen mittelfristig nicht mehr gegeben ist.
In Deutschland, auch dieses will ich hier ausdrücklich betonen, sind bis Ende 2007 Produktionsanlagen mit einer Gesamtquote von circa 5 Millionen Tonnen entstanden. Dieser Produktionskapazität steht nach Wegfall der Wettbewerbsfähigkeit reiner auf Pfl anzenöle basierter Biokraftstoffe eine Abnahmemenge von circa 1,5 Millionen Tonnen zur Erfüllung der Beimischquote gegenüber. Das heißt, unterm Strich sind tatsächlich 3,5 Millionen Tonnen zu viel am Markt beziehungsweise können in
Deutschland nicht abgesetzt werden. Und wohin diese Kapazitäten fl ießen, ist dem einen oder anderen auch bekannt: entweder nach Frankreich, weil die Unternehmen direkte Abkommen haben, oder in den skandinavischen Raum, weil dort die Steuerbefreiung nach wie vor gegeben ist.
Derzeit beziehen Mineralölkonzerne allerdings circa 50 Prozent dieser Rohstoffmengen auf dem Weltmarkt,
weil diese Kraftstoffe billiger sind. Aus meiner Sicht – dieses habe ich immer wieder gefordert – brauchen wir endlich Qualitätsstandards für biogene Treib- und Schmierstoffe, damit nicht in Brasilien Urwälder abgeholzt werden und Zuckerrohr oder andere Produkte wie Palmöl angebaut werden.
Dieses ist aus meiner Sicht wirklich kontraproduktiv. Das bedeutet unterm Strich, in Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts der Landesregierung wurde deshalb mehrfach – ich betone, mehrfach – auf politischer Ebene auf diese Problematik hingewiesen. Wir haben vorgeschlagen, die Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen im Energiesteuergesetz sowie im Biokraftstoffquotengesetz so zu ändern, dass die Wettbewerbsfähigkeit für den Absatz reiner Biokraftstoffe durch eine der Wettbewerbslage angepasste Besteuerung erhalten bleibt. So bin ich im Dezember 2005 übrigens schon aktiv geworden, um sofort nach Bekanntgabe der Pläne der Bundesregierung die Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe aufzuheben. Ich habe mich an die Bundesminister Steinbrück, Seehofer und Gabriel sowie an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit der eindringlichen Bitte gewandt, eine Steuerbegünstigung für pfl anzenölbasierte Kraftstoffe beizubehalten.
Unsere Strategie war klar: Es sollten neben der Einführung der Beimischpfl icht die steuerlichen Rahmenbedingungen für einen reinen Biokraftstoffmarkt in Deutschland erhalten bleiben. Ein Argument für diese Forderung ist die Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen für die Unternehmen und vor allen Dingen natürlich auch für ihre Investitionsentscheidungen. In unserem Bundesland aufgebaute Unternehmen und die gewährten Fördermittel sollten und sollen damit nicht gefährdet werden.
Über meine vielfältigen Aktivitäten und die der Landesregierung habe ich hier im Landtag bereits im Juni 2007 berichtet. Als Beispiel aktueller Aktivitäten möchte ich nur noch einmal folgende nennen: Durch beide Agrarministerkonferenzen im Mai und September 2007 wurde die Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Biokraftstoffmarkt aufgefordert. Der Ministerpräsident wandte sich im Oktober 2007 nochmals an den Bundesfi nanzminister Steinbrück mit der nachdrücklichen Bitte, sich der Problematik im Sinne der Unternehmen anzunehmen, um Verluste an Wertschöpfung im ländlichen Raum und Verluste von Arbeitsplätzen zu verhindern. Auf gemeinsame Initiative, initiiert von uns, haben Sachsen-Anhalt als auch Brandenburg am 9. November 2007 im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der in einer Entschließung mündete, in der die Bundesregierung außerdem aufgefordert worden ist, die steuerlichen Anpassungen infolge der Unterkompensation vorzunehmen, um so die Beimischregelungen zu erhöhen.
In der Sitzung des Bundesrates habe ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die führende Rolle Deutschlands bezüglich der Situation der Technologieentwicklung des Biodieselmarktes hingewiesen und gerade junge Unternehmen in den neuen Bundesländern davor gewarnt, dass diese in Kürze, wenn wir nicht zu Verbesserungen kommen, gegebenenfalls ihre Kapazitäten stilllegen müssten und damit Arbeitsplätze und Investitionen auf dem Spiel stehen. In der Sitzung des Bundesratsagrarausschusses am 18.01.2008 brachte Mecklenburg-Vorpommern erneut einen Antrag mit Forderungen zur Anpassung der Steuersätze sowie der Erhöhung der Beimischquote ein, der eine breite Mehrheit gefunden hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der lang ersehnte Bericht des Bundesfi nanzministeriums an den Deutschen Bundestag zur Steuerbegünstigung von Bioheizstoffen wurde kürzlich vorgelegt. Er zeigt im Gegensatz zum ersten Entwurf vom 1. November 2007 – das ist jetzt frisch und neu – eine Unterkompensation bei Biodiesel und Pfl anzenöl produzierenden Kleinanlagen. Als Kleinanlagen werden Anlagen bezeichnet, die mit einer Produktionsmenge von unter 50.000 Tonnen pro Jahr agieren. Diese Kleinanlagen haben über einen Zeitraum von anderthalb Jahren Biodiesel mit einem Verlust von mindestens 2 bis 13 Cent je Liter verkauft. Das heißt, hier gibt es eine klare Unterkompensation, hier wird die Bundesregierung entsprechend nachsteuern müssen. Meine große Erwartung ist, dass das schnell passiert, ansonsten stehen diese Anlagen still.
Doch das hilft im Übrigen dann wiederum den größeren Anlagen nicht. Deswegen sage ich hier klar und deutlich, dass unter den heutigen Rahmenbedingungen bei dem Biodiesel- und Pfl anzenölabsatz als Reinkraftstoff Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben muss. Wir müssen es hinbekommen, dass diese Anlagen tatsächlich wieder wettbewerbsfähig werden.
um den einheimischen Biodieselmarkt vor den Auswirkungen des Weltmarktgeschehens ausreichend zu schützen.
Ich wiederhole hier noch einmal meine Worte aus der Bundesratssitzung: Ohne einen weitgehend steuerbegünstigten reinen Kraftstoffmarkt haben die Produzenten nur die Möglichkeit, marginale Mengen von Biokraftstoff auf dem deutschen Markt abzusetzen. Schauen wir uns einmal die Sache aus einer anderen Perspektive an. Eine derart sektorale Entwicklung, ein sektorales Denken und Vorgehen des Bundes ist mittlerweile dem Bürger nicht mehr zu vermitteln.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das stimmt. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wer regiert denn hier eigentlich?)
Denn auf der einen Seite wollen wir klima- und energiepolitische Zielstellungen mit positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz, auf den Arbeitsmarkt, auf Innovation
in Deutschland und auf der anderen Seite sind hier rein fi skalische Interessen mit verheerenden Auswirkungen besonders für die ländlichen Räume zu verzeichnen.
Es ist auch völlig unverständlich, einerseits aus Klimaschutzgründen Beimischziele für Biokraftstoff im Jahr auf 20 Prozent erhöhen zu wollen und andererseits auf dem Wege dorthin durch eine zu schnelle – ich betone, durch eine zu schnelle – Steuererhöhung den Absatz auf dem reinen Kraftstoffmarkt Biodiesel zu unterbinden oder dieses mit der Folge auszuschließen, dass bestehende Kapazitäten,
mit denen über 10 Millionen Tonnen CO2 jährlich immerhin eingespart werden können, heute stillgelegt beziehungsweise abgebaut werden, obwohl sie in Deutschland morgen dringend benötigt werden, um die eigenen und vor allen Dingen die europäischen Ziele, was den Klimawandel und die Klimaziele anbetrifft, tatsächlich erfüllen zu können. Allein schon in Mecklenburg-Vorpommern sind das immerhin über 1 Million Tonnen pro Jahr mehr CO2Ausstoß. Nebenbei gehen 300 Arbeitsplätze in unserem Bundesland verloren.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig. – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Was machen wir denn nun dagegen?)