durch Steuerfl üchtlinge und Kapitalanleger, die ihr Kapital ins Ausland bringen in sogenannte Steueroasenländer. Das ist natürlich eine Größenordnung, das sprengt alles, was man an Vorstellungsvermögen hat. Dazu kommen – und das ist relativ gut belegt – so circa 30 bis 35 Milliarden Euro, die in Deutschland selbst durch Steuerhinterziehung und Steuerbetrug verloren gehen – das sind gesicherte Zahlen aus dem Bundesfi nanzministerium –, insbesondere durch Umsatzsteuerbetrug, aber auch durch andere Steuerhinterziehungsdelikte.
Das ist natürlich Geld, das dem Staat fehlt für Infrastruktur, für Bildung, für soziale Aufgaben und so weiter. Der Staat braucht dieses Geld. Dieses Geld steht ihm zu und insofern ist es fi skalisch gesehen eine absolute Katastrophe.
Aber das Problem liegt natürlich tiefer. Es gibt zu Recht die Erwartung der Menschen, dass es in dieser Frage gerecht zugehen sollte. Dieses Gefühl haben aber mindestens zwei Drittel der Deutschen inzwischen schon gar nicht mehr. Ich glaube, das ist auch nachvollziehbar bei diesem Thema und führt nur dazu, dass das Vertrauen in Demokratie und in soziale Marktwirtschaft zumindest an Zustimmung verliert sowie teilweise sogar ihre Legitimation bei dem Großteil unserer Menschen verliert. Insofern liegt das Problem wirklich viel tiefer, weil es hier um das Grundverständnis unserer parlamentarischen Demokratie geht.
Welche Konsequenzen sollte nun Politik aus dem aktuellen Steuerskandal ziehen? Übrigens ist natürlich klar, wenn so eine aktuelle Debatte steht, dann gibt es immer Vorschläge, bei denen man den Eindruck hat, die wären
wobei uns allen hier im Landtag klar ist, dass die Möglichkeiten, bei aller Achtung dieses Parlaments, bei diesem Thema wirklich konkret etwas zu bewegen, doch eher sehr bescheiden sind bei der Dimension dieses Problems. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir heute darüber hier auch im Landtag diskutieren und uns positionieren.
Es gibt allerdings bei den möglichen und notwendigen politischen Konsequenzen einen Punkt, da sind wir auch als Land gefordert, denn grundsätzlich ist es schon richtig, dass die Steuerverwaltung und insbesondere die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung effi zient und noch besser organisiert werden müssen. Das ist sicherlich unstrittig. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, das liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Ich glaube, die Ministerin – und da brauche ich mich auch gar nicht zu wiederholen – hat überzeugend dargelegt, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern bei diesem Thema unsere Hausaufgaben gemacht haben. Wir haben uns im Finanzausschuss mehrfach mit diesem Thema befasst, im Ausschuss und auch vor Ort. Und ich glaube schon, dass die Ministerin nicht übertrieben hat, wenn sie deutlich gemacht hat, dass wir in punkto Steuerfahndung und Betriebsprüfung hier wirklich gut aufgestellt sind.
An die Adresse von Herrn Roolf und seine Kollegen will ich Folgendes sagen: Selbstverständlich hat eine Betriebsprüfung, das ist völlig klar, für die Leute, die das machen, vor allen Dingen die Aufgabe, eine zutreffende, vom Gesetz her notwendige, gerechte Besteuerung vorzunehmen. Das ist aber selbstverständlich. Es geht nicht darum, denen mehr abzunehmen oder weniger abzunehmen, sondern es geht natürlich schon um eine zielgenaue und gerechte Besteuerung. Das ist aber für jeden Betriebsprüfer selbstverständlich. Er hat darüber hinaus auch noch die Aufgabe festzustellen, ob möglicherweise vielleicht auch zu wenig gezahlt wurde.
Übrigens, weil Herr Roolf meinte, die Betriebsprüfer laufen auch nur durch die Gegend und gucken irgendwo, wo jemand ist, der vielleicht zu wenig gezahlt hat, das kann ja nicht das Thema sein. Die Betriebsprüfer sind auf die Situation eingestellt, dass sie selbstverständlich auch beratende Funktion übernehmen und man zu Recht erwarten kann, dass sie nicht zu viel Geld verlangen.
Zum Thema Bundessteuerverwaltung will ich noch einmal deutlich sagen, Herr Professor Methling, da mögen wir uns ja manches wünschen und die Ministerin hat bei dieser Frage eine etwas andere Position als die meine, aber es bringt alles nichts. Wir werden keine Bundessteuerverwaltung bekommen, weil die Länder, allen voran Bayern und Nordrhein-Westfalen, unter anderem auch mit dem berechtigten Hinweis auf die föderalen Strukturen hier überhaupt nicht bereit sind, sich zu bewegen. Insofern wird es in der Föderalismusreform II beim Punkt Bundessteuerverwaltung keinen Fortschritt geben.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber sagen dürfen wir es? – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)
Was aber machbar ist, wir müssen hier vor allem über Dinge reden, die auch realistisch sind. Ich glaube schon, dass die Verschmelzung – und hoffentlich kommt sie dann auch – von Kfz- und Mineralölsteuer beim Bund Effi zienzgewinne bringen könnte, um hier möglicherweise auch Potenziale zu bekommen, um dann Personal zusätzlich im Bereich der Steuerfahndung oder der Betriebsprüfung einsetzen zu können.
Ich möchte zu einem zweiten Punkt kommen und das ist das Steuer- und Strafrecht. Ich teile ausdrücklich auch hier die Position der Vorredner, die deutlich gemacht haben, wir brauchen keine Verschärfung des jetzt gültigen Steuer- und Strafrechtes, sondern es kommt darauf an, das vorhandene Recht konsequenter anzuwenden. Beim Strafmaß wird besonders deutlich, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es diese zehn Jahre zwar als Strafmaß gibt, und das ist auch gut so, aber das ist nicht das Problem. Dieses Strafmaß wird in der Praxis nicht angewandt.
Es gibt in der ganzen Geschichte des Strafvollzuges an dieser Stelle nur ein einziges praktisches Beispiel, dass einer wirklich hinter Gitter kam für Steuerhinterziehung, und das, glaube ich, für zwei oder drei Jahre. Das heißt, sowohl vom Umfang her als auch von den Fällen her ist es bisher, ich muss sagen, leider nicht zum Strafvollzug gekommen.
(Udo Pastörs, NPD: Der Herr Graf saß zum Beispiel. – Michael Andrejewski, NPD: Das stimmt. – Udo Pastörs, NPD: Was Sie da erzählen! Tausende haben gesessen.)
Der Vorschlag demzufolge, das Strafmaß auf 15 Jahre zu verlängern, ist insofern nicht zielführend, wenn das vorhandene Strafmaß in der Praxis noch nicht mal auch nur annähernd ausgeschöpft wird.
Es kommt, meine Damen und Herren, vor allem darauf an, dass die verurteilten Straftäter auch wirklich hinter Gitter kommen.
Ich wollte es erst nicht glauben, aber eine Zahl ist schon beeindruckend: Es werden im Jahr in Deutschland sage und schreibe 1.500 Jahre Freiheitsentzug wegen Steuerdelikten verhängt, aber fast alles zur Bewährung. Da gibt es gute Möglichkeiten, sich dem Vollzug zu entziehen, und insofern ist natürlich dieses Strafmaß bisher wirklich nur ein sehr stumpfes Schwert. Ich glaube schon, dass es überlegenswert ist, in punkto Strafvollzug hier auch anders tätig zu werden.
Ich möchte auch deutlich sagen, dass die verhängten Geldbußen und Strafen aus meiner Sicht zu gering sind. Die Zahl 75 Millionen Euro Geldbußen im Jahr hört sich erst mal gewaltig an, ist aber gemessen an dem, was dort an Strafdelikten anfällt, nach meinem Dafürhalten auch noch zu wenig. Wenn 1,5 Milliarden Euro zusätzlich reingeholt werden, dann ist es zwar auch gut, aber immer noch nicht genug, gemessen an dem, was dem Staat hier zusteht beziehungsweise was er sich auch auf diese Art und Weise sichern könnte.
Jetzt zum internationalen Parkett: Es ist also völlig klar, dass wir in nationalen Alleingängen relativ wenig erreichen können, wenn es um die Frage der Steuerfl ucht geht. Da ist es nicht nur Liechtenstein, sondern es sind andere Steueroasenländer wie Österreich, vor allen Dingen auch die Schweiz, Luxemburg und Andorra. Wir müssen hier in jedem Fall deutlich die Geschäftsbedingungen oder die Bedingungen für den Geschäftsverkehr potenzieller Steuerbetrüger erschweren, entweder durch Kooperation oder auch durch Druck. Zur Kooperation ist Folgendes zu sagen: Rechtshilfeabkommen gibt es bereits, allerdings nicht mit diesen Ländern oder nicht zu diesem Thema. Doppelbesteuerungsabkommen könnten also hier eine Amtshilfe sein.
Zweitens brauchen wir die Anzeigepfl icht für Kapitalanleger und drittens eine Quellenbesteuerung für die Überweisung von Deutschland nach Liechtenstein. Das ist ein wichtiger Punkt.
Ich möchte zum Schluss noch mal grundsätzlich deutlich sagen, dass auf der europäischen Ebene hier möglichst schnell eine geschlossene, einheitliche Position erarbeitet wird, die auch gemeinsam durchgesetzt wird, denn Steuerharmonisierung in Europa ist das zentrale Thema. Die öffentlichen Kassen insgesamt müssen sich ihr Steueraufkommen sichern.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, na, na! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: The time ist over.)
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ist nur so viel zu sagen, dass eine Begrenzung der Managergehälter an der Stelle keinen Sinn macht, weil – da verteidige ich die Position von Herrn Roolf – ein Generalverdacht auf Manager sicherlich nicht angebracht ist.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist ja wohl der Gipfel!)
Ich bitte um Zustimmung für den Antrag der Fraktion DIE LINKE in geänderter Fassung der Koalitionsfraktionen.
(Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Er hat drei Minuten weitergesprochen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Herr Abgeordneter, Sie haben die Anweisungen hier ignoriert und deswegen erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(allgemeine Unruhe und Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Sehr wohl.)