Die jüngste Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eröffnet entsprechend Paragraf 19 Bundesnaturschutzgesetz dafür Möglichkeiten. Per Ermächtigung können Regelungen erlassen werden, in denen Vorgaben zur Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen getroffen werden. So sind die Bedingungen für die Kompensation von Entsiegelungen zu verbessern. Entsiegelung und Abriss bewirken bisher nur eine Höherbewertung von Biotopentwicklungsmaßnahmen, aber künftig soll eine Bewertung als eigenständige Kompensationsmaßnahme möglich sein.
Eine vollständige Deckung der Kosten wird zukünftig nicht zu 100 Prozent erfolgen können, es ist jedoch der fi nanzielle Anreiz zur Beseitigung von Altanlagen für die Eigentümer erhöht worden. Der Minister hat es sehr deutlich ausgeführt, es sind gemeinsame Aktivitäten verschiedener Ressorts notwendig.
Zusätzliche staatliche Förderung ist notwendig und Möglichkeiten bestehen zum Beispiel im Agrarinvestitionsprogramm, und zwar über den EFRE, über den ESF, durch die Finanzierung von Bund und Land, jedoch auch in der Abstimmung mit der BVVG und mit Mitteln der Arbeitsverwaltung sind Förderungen anzustreben. Es ist also ein ganzes Paket, das gemeinsam, aber notwendigerweise erarbeitet werden muss.
Der vorliegende Antrag greift diese Problematik auf. Unserer Meinung nach muss der Erstellung der Förderprogramme die Erarbeitung einer Übersicht der betroffenen Anlagen vorausgehen.
Dieses Anliegen ist fl ächendeckend. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! In der Begründung des Antrages der Koalition beschreiben Sie die Sanierung von devastierten Flächen als verwüstete, verheerende Flächen – oh, Entschuldigung – im „Langenscheidt“ heißt es: verwüstete oder verheerende Flächen.
Das Erscheinungsbild von devastierten Flächen kann allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Maßgebend sind die Ursachen der Entstehung, sei es zur Rohstoffgewinnung, zum Beispiel Kies/Sand, oder verlassene Truppenübungsplätze. Aber auch von Industriebrachen ist hier die Rede. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Sanierungskonzept für devastierte Flächen bis zum 31.12. zu erstellen.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wieder einmal ein Antrag, der die Landesregierung auffordert, einen Bericht zu erstellen.
Mit Punkt 2 sollen Erfassungsmöglichkeiten für die betroffenen Flächen aufgezeigt und jeweils mit dem Gefährdungspotenzial und dem Sanierungsaufwand bewertet werden. Punkt 3 des Antrags soll dazu führen, dass die Sanierung devastierter Flächen als Kompensationsmaßnahme im Rahmen von naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt wird.
Sehr geehrte Kollegen von der Koalition, zunächst einmal grundsätzlich vorweg: Die FDP wird Ihrem Antrag zustimmen.
Wir begrüßen alle Maßnahmen, welche den ökologischen Zustand verbessern und die Leistungsfähigkeit unserer Böden erhöhen.
Die Arbeitsproduktivität ist in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns vor allem auch aufgrund unserer Flächengrößen und der Effektivität der Betriebe höher als im Bundesdurchschnitt. Um diesen Vorteil weiterhin ausbauen zu können, erachten wir es als sinnvoll, brachliegende Flächen einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Wir begrüßen, dass mit einer Förderrichtlinie auch Privatpersonen bei Erfüllung der maßgeblichen Kriterien die Möglichkeit erhalten, devastierte Flächen sanieren zu können.
Auch wenn das Konzept erst noch erarbeitet werden muss, möchte ich einige für uns wichtige Punkte für ein solches Konzept nennen:
Zum einen schlagen wir vor, dass die Flächenerfassung in Anlehnung an das Altlastenkataster erfolgt. Somit sind die Kreise für die Sammlung der Daten zuständig. Im Altlastenkataster sind schon Flächen erfasst, die in erheblichem Umfang zu den devastierten beziehungsweise Brachfl ächen hinzugezählt werden können. Bei der Erfassung der Daten ist für uns außerdem sehr von Bedeutung, dass hierbei vor allem auch die regionalen Umweltbüros mit eingebunden und beauftragt werden.
Die Bewertung des Gefährdungspotenzials und der Sanierungsaufwendungen ist ein sehr wichtiger Punkt. Bei den durchzuführenden Maßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass nur sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden und kein blinder Aktionismus betrieben wird. Es sollte nur dort saniert werden, wo zum Beispiel eine akute Gefährdung des Grundwassers gegeben ist. Natürliche Regenerierung kostet zwar Zeit, aber eben kein Geld. Die Idee, eine Flächenverbesserung im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen, ist akzeptabel. Deshalb ist die genaue Zieldefi nition, was aus der Fläche werden soll, von großer Bedeutung.
Frau Holznagel! Abgeordnete des Landtags! Bürger des Landes! Minister Backhaus hatte in der Sitzung am 20. September letzten Jahres …
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, sich an die Gepfl ogenheiten des Landtags zu halten und die entsprechende Begrüßung auch dementsprechend durchzuführen.
Minister Backhaus hatte in der Sitzung am 20. September letzten Jahres zu diesem Thema erklärt: „Ich habe mich deshalb dafür entschieden, zunächst eine genaue Bestandsanalyse vornehmen zu lassen.“ Ohne Beschlussvorlage! Gefragt hatte Frau Sigrun Reese nach der Umsetzung des Konzeptes, das Till Backhaus am 6. Juli 2008 aufzulegen versprochen hatte, zeitnah nach der Wahl. Gemäß dieser seiner Entscheidung folgte dann offenbar auch die Umsetzung. Zitat: „Zu diesem Zweck wurden ab 2007 entsprechende Anlagen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses vor Ort besichtigt und hinsichtlich der tatsächlichen und der rechtlichen Möglichkeiten zur Beseitigung untersucht.“ Ohne Beschlussvorlage!
Flächen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten waren indes schon avisiert worden. Der Minister: „Das Ergebnis … wird in meinem Haus bewertet und zum Gegenstand einer Kabinettsvorlage gemacht, die Anfang nächsten Jahres“ – also jetzt – „gemeinsam mit den konzeptionellen Vorstellungen zur Sanierung devastierter Flächen vorgelegt wird.“ Ohne Beschlussvorlage! Entweder der Minister steht zu seinem Wort, dann ist der hier vorgelegte Antrag überfl üssig, oder der Minister hat seinen Zeitplan geändert, dann stellt sich die Frage nach den Gründen dieser Änderung.
Minister Backhaus hat heute durch den ihn vertretenden Herrn Caffi er ausführen lassen, dass es keine vollständige Erfassung geben wird. Welche Kriterien sind das, eine nicht vollständige Erfassung? Wird es eine willkürliche Erfassung geben? Es soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Wir Nationaldemokraten ahnen, dies könnte eine fi nanzielle Belastung für Eigentümer nach sich ziehen. Das ästhetische Konzept der Landesregierung könnte auf Kosten der Bürger umgesetzt werden, die ohnehin schon belastet sind. Eine wirtschaftlich weiterhin labile Lage unseres Landes mit desaströsen Einschlägen wird dazu führen, dass weitere Wüstungen im Lande entstehen. Dies hätte bereits Abgeordnete Schildt konstatieren müssen, denn die Fläche hat sich ja bereits erhöht. Die nationaldemokratische Fraktion wird dem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bis jetzt bereits viel über die Notwendigkeit des Antrages, den wir hier vorliegen haben, gehört und auch die Öffentlichkeit hat bereits in der Diskussion in den Medien klargemacht, dass sie ein großes Interesse an der Lösung dieser Problematik devastierter Flächen bekundet.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund stellt sich mehr denn je die Frage: Wer kann in den Genuss von Fördermitteln zur Sanierung von devastierten Flächen kommen und wie soll die Sanierung von diesen Flächen gefördert werden? Da sich der wesentliche Teil der devastierten Flächen in privatem oder kommunalem Eigentum befi ndet, ist meine Fraktion der Auffassung, dass sowohl Privatpersonen als auch Kommunen zum Kreise der Zuwendungsempfänger gehören sollten. Die Förderung sollte unseres Erachtens so gestaltet werden, dass vorrangig Eigeninitiativen unterstützt werden. Dabei sehen wir die Fördermöglichkeiten durchaus in den Bereichen, sie sind auch durch den Minister genannt worden, des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum, des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung, in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie natürlich in den Maßnahmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms. Allein diese Aufteilung verdeutlicht, auch das ist ja in der Diskussion bereits angesprochen worden, eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Umsetzung eines Konzeptes ist dringend notwendig. Nur diese ressortübergreifende Einigung wird uns auch voranbringen.
Meine Damen und Herren, die Sanierung devastierter Flächen wird zu einem erheblichen fi nanziellen Aufwand führen. Dennoch …