Ums Wort gebeten hat zunächst der Sozialminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Erwin Sellering.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der letzten Sitzung schon über ein ähnliches Thema gesprochen. Ich will den Versuch machen – Sie alle sind hier ja im Stoff –, wenn ich hinten auf die Tribüne schaue, zu vermitteln, was wir hier im Moment eigentlich tun. Es geht darum, dass die Europäische Union der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten sehr weitgehende Vorgaben macht, wie Dinge zu vereinheitlichen sind, und die müssen dann in den einzelnen Staaten umgesetzt werden.
Wir haben nicht nur eine Zentralgewalt wie viele andere, sondern wir haben zusätzlich die einzelnen Länder, die das dann auch noch runterrechnen müssen. Und hier geht es darum – bisher gab es in der EU 15 verschiedene Richtlinien, die sich damit beschäftigt haben –, unter welchen Voraussetzungen Ärzte, Hebammen, im gesamten Gesundheitsbereich Menschen zum Beispiel aus den Niederlanden, aus Großbritannien, in anderen Mitgliedsstaaten arbeiten können, wie da deren Berufsabschlüsse anerkannt werden können. Das Ganze ist so kompliziert, dass wir es in drei Gesetzen umsetzen müssen. Ein Gesetz muss der Bund umsetzen. Der Bund muss das, was die EU für diejenigen Berufe vorgibt, die bundesrechtlich geregelt sind, umsetzen. Dann gibt es bestimmte Bereiche, die müssen wir landesrechtlich umsetzen. Das haben wir beim letzten Mal getan für akademische Berufe, also Zahnärzte, Apotheker und so weiter. Und jetzt müssen wir noch ein Extragesetz machen, wo es um die nichtakademischen Berufe geht, Krankenpfl eger und dergleichen.
Ganz wichtig ist, dass wir für das Verfahren, wenn Menschen hierherkommen und hier arbeiten wollen, Wege fi nden, dass wir das bürokratisch nicht so sehr erschweren. Deshalb sind heute im Gesetz vier Möglichkeiten gegeben, dass wir durch eine Ministerverordnung – da geht es wieder weiter runter in der gesetzlichen Hierarchie – genau vorschreiben, wie so ein Verfahren abläuft.
Vielleicht einen Punkt mal als Beispiel. Uns liegt daran, dass viele Menschen hierherkommen und im Gesundheitswesen tätig sind, weil wir nicht genug Ärzte haben in den Krankenhäusern. Uns fehlen auch Krankenschwestern.
Dafür müssen wir sicherstellen, dass sie genug Deutsch können. Wir wollen, dass die Ministerverordnungen – die eine ist schon vorbereitet, die anderen sind auch so weit fertig – sofort in Kraft treten können,
dass vier Parteien sich bemühen, vernünftige sachliche Lösungen zu fi nden, und die fünfte Partei immer dazwischenschreit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Frau Präsidentin, ich würde sehr gerne reden können, ohne dass ständig dieser Lärmpegel von Rechts ist.
Es geht zum Bespiel darum, dass wir sagen, natürlich muss jemand, der hier in Deutschland als Krankenschwester arbeitet, so viel Deutsch können, dass er sich gut verständigen kann. Aber wir wollen natürlich nicht eine superkomplizierte Sprachprüfung haben,
sondern wir haben eine Vorschrift gemacht, eine Ministerverordnung, die das so weit festlegt, dass das sehr einfach geht, sodass die Menschen hier arbeiten können.
Das Gesetz gibt diese Möglichkeiten vor. Das ist in den Ausschüssen besprochen worden. Das ist der normale Gang. Wir bitten darum, dass das heute hier so beschlossen wird. Dann kann ich als Minister die entsprechenden Verordnungen in Gang setzen und wir können in einem geordneten Verfahren das machen, was wir jetzt schon tun, denn die rechtlichen Voraussetzungen sind schon da. Es geht in erster Linie um Verfahren. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt geht’s los!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschussvorsitzende Herr Grabow und Herr Minister Sellering haben aus meiner Sicht bereits alles gesagt. Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen und zur Änderung von Rechtsvorschriften. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich habe zu diesem Thema etwas zu sagen, und zwar aus mehreren Gründen, die für meine Fraktion zumindest verständlich, nachvollziehbar und dringend erwähnenswert sind.
Wir haben heute hier die Zweite Lesung zu einem Gesetzentwurf, der am 05.03. dieses Jahres eingebracht wurde. Es geht um die berufl iche Qualifi zierung und deren Anerkennung, die sehr wohl sehr wichtig ist und uns hier im Land auch vorwärtsbringen soll. Am 05.03. wurde dieses Gesetz eingebracht, viereinhalb Monate nach Ablauf der Zeit, nach der es eigentlich nach EU-Terminkette schon verabschiedet hätte sein müssen. Meine Kollegin Frau Barbara Borchardt redete am 05.03. zu dieser Problematik sehr ausführlich und unterstützte ganz ausdrücklich und eindringlich unsere Bemühungen, europarechtlich Klarheit zu schaffen und zu agieren. Damit ist aber das Positive, was ich zu dieser Debatte insgesamt zu sagen habe, schon aufgebraucht.
Nicht nur, dass dieses Gesetz mit fast fünf Monaten Verspätung hier vor uns liegt, nein, es ist auch völlig unverständlich,
dass es getrennt von dem Heilberufsgesetz bearbeitet wird und das damit begründet wird, dass man Abstimmungsmodalitäten zu vollziehen hatte mit anderen Ländern, die ihre Zeit brauchten. Das ist eine verwunderliche Argumentation, vor allem dahin gehend, dass man doch genügend Zeit gehabt hätte, hier schon mal vorzuarbeiten. Man hat es im Prinzip auch getan, und zwar in der Art, dass man mindestens die Vereine und Verbände, die zur ministeriellen Anhörung angehört werden sollten, schon im Oktober des Jahres 2007 mit den dem
entsprechenden Papieren versorgte. Hatte man etwa Angst, dass da Dinge zur Sprache kommen, die man eigentlich so gar nicht gerichtet haben möchte? Es ist doch die Frage berechtigt: Wenn diese Abstimmung so unbedingt notwendig war, wo sind denn nun diese so unbedingt notwendigen Dinge im Gesetz geblieben, die abgestimmt werden mussten, wo um Himmels willen das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht drüberweggehen durfte, um sich von anderen vielleicht auch positiv zu unterscheiden?
Die Abstimmung im Sozialausschuss ging nicht einstimmig, sondern einvernehmlich aus. Und wir hatten sehr wohl als Fraktion DIE LINKE um die Aussprache hier gebeten, weil es Dinge gibt, die noch einmal auf die Tagesordnung sollten. So haben wir zum Beispiel im Sozialausschuss in keiner Art und Weise ein Wort darüber gehört, ob dieses Gesetz im Entwurf, wie es uns heute vorliegt, Auswirkungen hat auf Kosten und Personal, also sprich, ob das Gesetz, so, wie es sich uns jetzt hier darstellt, personelle und fi nanzielle Veränderungen braucht.