Protokoll der Sitzung vom 23.04.2008

Danke schön, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit des Schiffsverkehrs und die Sicherstellung der Gefahrenabwehr in den Häfen und Hafenanlagen waren in den zurückliegenden Jahren des Öfteren Thema in diesem Hohen Hause. Nunmehr hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der dies gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie die Änderung des damit verbundenen Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen und die Verordnung des Europäischen Parlaments zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen soll. Bereits im November 2003 hat der Bundestag die Zustimmung des Bundesrates und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der europäischen Richtlinie und des internationalen Übereinkommens getroffen. Nun gilt es, auch in Mecklenburg-Vorpommern das entsprechende Ausführungsgesetz zu erlassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zahlreiche Verordnungsermächtigungen erlassen, die das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung ermächtigen, Regelungen für die Hafenanlagensicherheit, die Hafensicherheit, für den Verkehr auf Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, und wasserrechtliche Regelungen zu treffen. Inwieweit im Gesetzentwurf getroffene Maßnahmen zielführend sind, bleibt zu diskutieren.

Insbesondere haben sich der Städte- und Gemeindetag sowie einzelne Kommunen bereits negativ zur beabsichtigten Übertragung der Unterhaltungslast durch schiffbare Gewässer geäußert. So soll in Artikel 1 Paragraf 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfes eine Regelung aufgenommen werden, dass die Erhaltung der Schiffbarkeit nach Paragraf 62 Absatz 1 Nummer 5 des Wassergesetzes

des Landes Mecklenburg-Vorpommern an schiffbaren Gewässern den Gewässereigentümern obliegt. Wenn diese Verpfl ichtung zur Unterhaltung auch keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Unterhaltslast begründet, so wird sie über den Paragrafen 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfes dazu führen, dass Kommunen, die über Eigentum an schiffbaren Gewässern verfügen, für die Unterhaltung dieser Gewässerabschnitte zuständig sind. Aufgrund der schon jetzt angespannten Haushaltslage der Kommunen ist es natürlich sehr schwer, dieses dann auch entsprechend umzusetzen. Aus diesem Grunde schlägt meine Fraktion vor, diesen Gesetzentwurf in den Verkehrsausschuss, aber auch in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und Innenausschuss, wegen der Sicherheit.)

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Liskow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es vorwegschicken: Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass uns dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Was wir aber nicht verstehen, und das will ich auch deutlich machen, ist, dass die EU-Richtlinie im Oktober 2005 verabschiedet worden ist. Die Umsetzung hätte erfolgen müssen bis zum 15. Juni. Ich darf Sie daran erinnern, wir haben heute den 23. April 2008. Als Gründe wurden, das ist uns zumindest bekannt, immer vorgebracht, dass Konsultationen mit den anderen Bundesländern erfolgen müssen, um parallele Vorschriften zu schaffen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: In Thüringen vor allem.)

Wir haben mittlerweile die Inkrafttretung der jeweiligen Hafensicherheitsgesetze in Hamburg im Oktober 2005, in Bremen im April 2007 und siehe da, in SchleswigHolstein im Januar 2008. Wie lange es dauern wird, bis wir durch die Ausschüsse kommen – schauen wir mal. Was wir beantragen werden im Rahmen der Ausschussdiskussion ist auf jeden Fall eine umfangreiche Anhörung, das mache ich hier auch deutlich,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Da sind wir dafür. – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

weil es einen ganzen Wust von gesetzlichen Vorschriften gibt, die hier in ein Paket gepackt worden sind, die in keinster Weise vergleichbar mit den anderen Vorschriften in den anderen Bundesländern sind.

Ich will noch mal ganz kurz auf eine Antwort der Bundesregierung auf die Frage eines Bundestagsabgeordneten vom 7. März 2008 eingehen. Die Antwort lautete: „Die Bundesregierung hat bei den Ländern wiederholt die erforderliche fristgerechte Umsetzung der Richtlinie angemahnt und auf die Folgen eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund von Verzögerungen hingewiesen.“

Dann gab es eine zweite Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens, eingeleitet am 28. Februar 2008. Wiederum ging es um die Nichtmitteilung der Umsetzung

der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen. Ich frage mich, und das werden wir sicherlich im Rahmen der Ausschussanhörungen dann auch noch zu beantworten haben, was möglicherweise Verletzungen in Fragen von fi nanziellen Erstattungen angeht.

Wir halten die Vorlage für längst überfällig, werden uns aber als Fraktion intensiv in die Beratung mit einbringen. Das Thema Anhörung habe ich angedeutet. Wir stimmen der Ausschussüberweisung sowohl in den Verkehrsausschuss, in den Innenausschuss als auch in den Wirtschaftsausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Danke schön.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Spät handeln Sie, aber immerhin haben Sie es jetzt geschafft, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherung und zur Gefahrenabwehr für Häfen und Hafenanlagen vorzulegen. Dass Sie für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes, der eigentlich spätestens seit Dezember 2005 fällig war, so lange Zeit brauchten, erstaunt uns ebenfalls sehr. Andere Bundesländer hingegen haben entsprechende Gesetze schon längst verabschiedet, nur Mecklenburg-Vorpommern hat hier die Chance verpasst, rechtzeitig voranzugehen. Das zeigt, wie wichtig Ihnen die Hafensicherheit überhaupt ist.

Es ist wohl völlig unstreitig, dass die Sicherheit in unseren Häfen gesichert und verbessert werden muss. Es ist jedoch völlig unnötig, dass in jedem Bundesland ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden muss. Hier haben Sie bei der Föderalismusreform wohl ganz gut geschlafen. Die Sicherheit der Häfen hätte sicherlich locker bundesweit geregelt werden können. Für die Verbesserung der Sicherheit verlangt zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, dass die Hafenbetreiber für die diesbezüglichen Kosten herangezogen werden.

Ihr Handlungsdruck, jetzt rasch diesen Gesetzentwurf einzubringen, liegt aber nicht an den längst verabschiedeten Richtlinien der EU. Der Kongress der USA hat vielmehr am 27. Juli 2007 eine Empfehlung der Heimatschutzkommission umgesetzt. Hiernach dürfen sowohl Seefracht als auch Luftfracht in die USA nur noch eingeführt werden, wenn zuvor im Ursprungshafen die Fracht zu 100 Prozent gescannt worden ist. Die Maßnahme ist innerhalb von fünf Jahren durchzusetzen.

Nun gibt es bereits von verschiedenen Industrie- und Handelskammern klare Informationen, von welchen Häfen aus ohne Probleme Waren in die USA exportiert werden können, und man staunt: Unsere Häfen sind wohl nicht dabei. Jetzt muss aber endlich gehandelt werden. Es ist leichtsinnig, wie lange Sie mit diesem Gesetz gerade in einem Bundesland an der Küste gewartet haben.

Aber Sie müssen auch beachten, dass Grundrechte geschützt werden. Wir leben hier immerhin in der Bundesrepublik Deutschland und hier gilt das Grundgesetz.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ach, und das aus Ihrem Munde! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ach?! Das ist ja mal was ganz Neues!)

In Ihrem Gesetzentwurf werden im Bereich der Befugnisse unserer Meinung nach die Befugnisse von Poli

zei und Geheimdiensten klar abgegrenzt. Dies ist noch genauer zu untersuchen. Bei einem Vergleich mit den Regelungen in anderen Ländern der EU fällt auf, dass immer mehr die USA jetzt Rechtsvorschriften vorgeben. Diese Entwicklung ist bedenklich und kann von uns so nicht unterstützt werden. Einer Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Lüssow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für kein deutsches Flächenland hat Wasser eine so große Bedeutung wie für Mecklenburg-Vorpommern. Ich sage bewusst „Flächenländer“, die Hafenbundesländer Hamburg und Bremen nehmen wir mal aus. Unser Land hat sehr viele Wasserfl ächen und Häfen und dies alles hat für uns eine ausgesprochen große Bedeutung. Der scherzhaft gemeinte Zwischenruf der Abstimmung mit Thüringen, Kollege Ritter, macht natürlich deutlich, dass wir hier in besonderer Weise betroffen sind. Insofern ist es notwendig, sinnvoll und richtig, dass wir uns mit der Sicherheit auf Gewässern und in Häfen auseinandersetzen.

Der Minister hat die Vorgaben der Europäischen Union dargestellt und es ist die Frage gestellt worden, ob wir in diesem Sinne nicht längst hätten etwas tun müssen. In der Tat. Diese Frage werden wir uns noch einmal in den Ausschüssen anschauen. Ich möchte aber ergänzend zu dem, was der Minister ausgeführt hat, darauf hinweisen, dass Handlungsbedarfe nicht nur durch Vorgaben der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen entstehen, sondern dass Handlungsbedarfe sehr wohl auch im Land gesehen werden. Wir haben als Fraktion vor einiger Zeit beispielsweise einen Besuch bei der Wasserschutzpolizei durchgeführt. Uns ist von der Wasserschutzpolizei sehr wohl signalisiert worden, dass es hier Felder gibt, in denen Handlungsbedarf besteht.

Insofern, meine Damen und Herren, ist die Vorlage dieses Gesetzentwurfes sinnvoll und notwendig. Die betroffenen Verbände, der Minister hat es dargestellt, haben die Vorlage als solche begrüßt und wollen ein solches Gesetz. Aber, meine Damen und Herren, der Teufel steckt bekanntlich im Detail und auch bei Gesetzentwürfen – ich glaube, das hat die bisherige Diskussion hier und heute deutlich gemacht – , die hier auf den ersten Blick so harmlos und so konfl iktarm erscheinen, gibt es in der Tat durchaus kritische Punkte, die der Nachfrage und der Diskussion bedürfen.

Lassen Sie mich in diesem Sinne den Finger noch einmal auf das Thema Kosten lenken. Ich möchte hier ganz ausdrücklich begrüßen, dass schon der Gesetzentwurf nicht versucht, irgendetwas infrage zu stellen, sondern ganz eindeutig sagt, dass wir hier einen Fall von strikter Konnexität vor uns haben, der allerdings dann ausführt, dass durch die entsprechenden Gebühren, die hier zu erheben sind, die entstehenden Kosten abgedeckt sind. Ich halte es für gut und richtig, dass wir uns mit dieser Frage konsequent bei jedem Gesetzentwurf hier auseinandersetzen. Wir werden uns natürlich mit den Kommunen und ihren Verbänden mit dieser Frage noch einmal gemeinsam befassen, damit wir hier tatsächlich sagen können, jawohl dieses Problem ist durch die Gebühren gelöst.

Also, meine Damen und Herren, ich kann mich insofern meinen Vorrednern aus den demokratischen Fraktionen anschließen. Wir haben eine – was der Titel und der erste Blick gar nicht so versprechen – sehr spannende und möglicherweise auch komplizierte Diskussion in den Ausschüssen vor uns. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung in den Verkehrsausschuss federführend und mitberatend in den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Müller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich lasse zunächst über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1408 zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit einer Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1408 zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der seitens der Fraktion DIE LINKE beantragte Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie drei Gegenstimmen, einer Zustimmung der Fraktion der NPD und einer Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

(Michael Andrejewski, NPD: Pluralismus ist Trumpf. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1398.

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes MecklenburgVorpommern (1. ÄndG NichtRSchutzG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1398 –

Das Wort zur Einbringung hat der Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes steht ganz eindeutig unter der Maßgabe,

(Stefan Köster, NPD: Abgeschrieben bei der NPD.)

dass die FDP in Mecklenburg-Vorpommern und die FDP insgesamt sich klar und deutlich für den Schutz von