sowie einen zeitlichen Zusammenhang aller Reformbestandteile hergestellt, insbesondere zu der Funktionalreform. Die Begründung haben wir insbesondere um die Aspekte des demografi schen Wandels in unserem Bundesland ergänzt sowie in ihr die erforderliche Personalreduzierung aufgenommen.
Die Unterrichtung der Landesregierung richtet, wie die Überschrift auch lautet, den Schwerpunkt auf eine Kreisstrukturreform. Nicht alle Elemente einer Verwaltungsreform bedürfen eines eigenen Leitbildes, aber diejenigen, bei denen ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung erfolgt, schon, also bei einer Kreisgebietsreform. Dies trifft auch im weiteren Vorhaben bei einer Gemeindestrukturreform zu. Leitbild und Leitlinien für eine Kreisstrukturreform müssen unseres Erachtens in einen Gesamtrahmen, der eine umfassende Verwaltungsmodernisierung beschreibt, eingeordnet werden.
Verbunden mit dieser Einordnung wurden auch der zeitliche Zusammenhang mit der Funktionalreform und weitere Reformbestandteile. Dies entspricht übrigens auch den Forderungen der Opposition. Hier weise ich auf die Ausführungen von Frau Měšťan vom 22. Februar dieses Jahres ganz ausdrücklich hin, wo sie sagte, die Enquetekommission müsse das Leitbild entweder vollständig überarbeiten oder man müsse das Leitbild zurückweisen und die Landesregierung auffordern, die angeführten Änderungsvorschläge der Kommission entsprechend zu berücksichtigen. Und weiter stellte sie heraus, dass es zu begrüßen ist, dass in den Anträgen der Koalitionsfraktionen die Kritikpunkte der Enquetekommission und der kommunalen Landesverbände aufgenommen worden sind.
Wir haben diese Unterrichtung der Landesregierung also in einen Gesamtzusammenhang gestellt, was ja auch im Grunde der Meinung – ich betone es noch mal – aller Beteiligten, soweit sie sich in die Diskussion eingebracht haben, entspricht. Wir haben die verschiedenen Bestandteile einer Gesamtreform in einen zeitlichen Zusammenhang zu stellen, denn nur in diesem Gesamtzusammenhang ist eine Kreisgebietsreform für ein zukunftsfähiges Mecklenburg-Vorpommern zielführend. Als ergänzendes beziehungsweise abrundendes Merkmal des Gesamtkonzeptes haben wir Maßgaben für das weitere Verfahren festgelegt.
Die Unterrichtung der Landesregierung ist Ihnen lange bekannt. Auf die einzelnen Bestandteile muss ich daher nicht näher eingehen. Anders sieht dies bei dem Gesamtrahmen, der Ziffer 2 unseres Antrages, aus. Dazu will ich noch ein wenig näher ausführen.
Neben einer Kreisstrukturreform sind als wesentliche Bestandteile zu berücksichtigen eine Funktionalreform, die Fortführung von Deregulierung und Bürokratieabbau, die Stärkung unserer Zentren, die Weiterentwicklung der Gemeinde- und Ämterstrukturen, woraus sich auch folgerichtig die Weiterentwicklung des Landesraumentwicklungsprogramms ergibt, die Stärkung des Ehrenamtes und der Bürgerbeteiligung, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sowie auch die Fortführung des Personalkonzeptes unseres Landes aus dem Jahr 2004.
Zur Funktionalreform: Zunächst einmal ist mit der geplanten Gebietsänderung auf Gemeinde- und Kreisebene aus verfassungsrechtlicher Sicht der Nachweis zu
erbringen, dass die Neugliederung als Mittel zur Konsolidierung geeignet ist und dem öffentlichen Wohl dient. Deshalb ist der Zusammenhang mit einer Funktionalreform notwendig. Beide Reformelemente sind aufeinander abgestimmt zu betrachten. Nach der Rechtssicherheit und der notwendigen fachlichen Qualität sind eine möglichst hohe Effektivität und Effi zienz notwendige Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung. Bei allen Überlegungen zur Verwaltungsreform muss daher der Aspekt der Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle spielen.
Angesichts der derzeit deutlich zu hohen Kosten für unsere Verwaltung und zurückgehender fi nanzieller Spielräume ist diese Entscheidung unausweichlich. Daher muss die Frage einer Zuordnung der Verwaltungsaufgaben auf die verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung vornehmlich nach dem Aspekt größtmöglicher Wirtschaftlichkeit erfolgen. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Aufgabenerfüllung auf der Landesebene oder auf der kommunalen Ebene wirtschaftlicher ist, spielt die Leistungsfähigkeit, Effi zienz, Größe und Zahl der kommunalen Aufgabenträger eine erhebliche Rolle. Bei einer Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene sind die Aspekte der kommunalen Selbstverwaltung zu beachten, das heißt möglichst eine Übertragung in den eigenen Herkunftskreis.
Der in der letzten Legislaturperiode begonnene Prozess von Bürokratieabbau und Deregulierung muss kontinuierlich weitergeführt werden. Unnötige bürokratische Hemmnisse und überhöhte Standards müssen konsequent abgebaut werden, um zur gesamtwirtschaftlichen Entlastung von Wirtschaft und Bürgern zu gelangen. Eine erneute Aufgabenkritik ist als Grundlage für die Entscheidungen vorzunehmen. Die kreisfreien Städte sind als Zentren des Landes und als Entwicklungsmotore zu stärken. Und dies trifft in unterschiedlicher Intensität auf alle Zentren, also nicht nur auf die Oberzentren, sondern auch auf die Mittel- und Unterzentren zu. Auch die Grundzentren müssen zukünftig weiterhin in der Lage sein, ihre Funktionen für sich selbst und das Umland zu erfüllen. Von den Ober- und Mittelzentren werden besondere Leistungen und Impulse für ihr Umland erwartet, also weit über das, was man von Grundzentren erwarten kann, hinaus. Dazu bedarf es insbesondere, also auch bei den Ober- und Mittelzentren, eines ganzen Maßnahmebündels, das moderate Eingemeindungen einschließen kann.
Insgesamt ist der fi nanzielle Anteil an den Finanzmitteln, die nach dem Finanzausgleichsgesetz verteilt werden, zu steigern. Sowohl eine Kreisgebietsreform mit der Bildung deutlich größerer Landkreise als auch eine Gemeindegebietsreform, die der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden dient, sind für unser Land zwingend erforderlich. Nicht nur die demografi sche Entwicklung, ein Rückgang der Finanzmittel der öffentlichen Hand, auch die zunehmende Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung machen eine solche Reform zwingend notwendig. Ich erinnere noch einmal daran, dass MecklenburgVorpommern heute noch über weit über 800 Gemeinden verfügt, von denen knapp 300 über weniger als 500 Einwohner verfügen. Zurzeit befi nden sich zwar die meisten unserer Gemeinden haushaltstechnisch im grünen Bereich, aber wie sieht es mit ihrer Aufgabenwahrnehmung aus? Die im Paragrafen 2 Absatz 2 unserer Kommunalverfassung festgeschriebenen kommunalen eigenen Wirkungskreise werden teilweise schlecht oder gar nicht erfüllt. Von unseren 97 Ämtern im Land erfüllen 16
noch nicht die ebenfalls in unserer Kommunalverfassung angestrebte Mindesteinwohnerzahl von 8.000 Einwohnern und 31 dieser Ämter verwalten mehr als 10 Gemeinden. Einige davon überschreiten diese Richtzahl ganz erheblich.
Wir legen in unserem Antrag das Augenmerk auch darauf, dass der Gleichwertigkeit der Ziele, Schaffung nachhaltiger und effi zienter Verwaltungsstrukturen und der Stärkung der ehrenamtlich ausgeübten kommunalen Selbstverwaltung Rechnung getragen wird. Ein wesentliches Ziel der Verwaltungsreform muss sein, die kommunale Selbstverwaltung und damit die bürgerschaftlich-demokratische Partizipation zu stärken und die tatsächlichen Handlungsspielräume der Gemeinden und Kreise zu erweitern. Die Gestaltungskraft der Gemeinden und Landkreise und die demokratische Mitwirkung der Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten müssen langfristig gesichert werden. Nur wenn ein wirkungsvolles Gestalten in der örtlichen Gemeinschaft möglich ist, ist auch die Motivation dazu vorhanden. Dies setzt voraus, dass die fi nanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen auch wirklich gegeben ist.
Die Modernisierung der kommunalen Strukturen baut auch auf der grundlegenden Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes auf. Diese anstehende Novelle muss mit der Verwaltungsreform verbunden werden und muss geeignet sein, die hier verfolgten Ziele zu unterstützen. Sie soll bis zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Ziel der Novelle ist es, den Finanzausgleich gerecht, einfach und transparent zu gestalten. Außerdem soll die Landesentwicklung durch eine besondere Förderung der Zentren – das habe ich vorhin schon angesprochen – im Sinne des Landesentwicklungsprogramms gestärkt werden. Kommunale Doppik erleichtert die Aufstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung und eröffnet neue Steuerpotenziale, die den Kommunen eine effi zientere Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht. Für den Bürger bedeutet das, dass hier ein wesentlicher Gewinn an Informationen erfolgt.
Da ich schon die rote Lampe gesehen habe, möchte ich jetzt auf die anderen Bestandteile nicht mehr wirklich eingehen, sondern nur noch einige Worte zur angefügten Entschließung als dritten Bestandteil unseres Antrages verlieren. Die Ausformulierungen an dieser Stelle sind besonders wichtig für uns, damit von vornherein klar ist, dass hier ständige Forderungen der Opposition keineswegs nebensächlich oder gar nicht, sondern selbstverpfl ichtend für uns im gesamten folgenden Prozess mit einbezogen werden. Dies fängt bei der Feststellung an, dass die Zahlen über Fläche und Einwohner im Leitbild Orientierungsgrößen sind, die nicht von allen Beteiligten geteilt werden,
und hört bei der Prüfung von Alternativlösungen, Variantenprüfung und Anhörungsprozessen noch nicht auf.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE hat jetzt die Abgeordnete Frau Měšťan von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat am 12. Dezember letzten Jahres der Überweisung der Unterrichtung der Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ zur Beratung an die Enquetekommission zugestimmt. Rückblickend ist mir aber klar, dass der Landtag sich und der Enquetekommission damit keinen Gefallen getan hat.
Meine Damen und Herren, die eigentliche Tätigkeit von Enquetekommissionen, so das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern – ich komme später noch einmal darauf zurück –, bewegt sich im Vorfeld parlamentarischer Willensbildung. Das ist mit der überwiesenen Unterrichtung zweifelsfrei nicht mehr der Fall gewesen. Der Landtag sollte also bei Annahme des vorliegenden Antrages meiner Fraktion die Enquetekommission deshalb explizit auffordern, das Leitbild der Landesregierung tatsächlich wissenschaftlich und fachlich fundiert und daher auch ergebnisoffen zu beraten.
Meine Damen und Herren im Rahmen der Beschlussfassung der Enquetekommission zum vorliegenden Zwischenbericht hat Kollege Ringguth beteuert oder bedauert, dass es für Enqueteberichte leider keine gesetzlichen Vorgaben gebe.
Herr Ringguth, ich komme Ihnen ein Stück entgegen und gehe auch einen Schritt weiter. Der vorgelegte Bericht der Enquetekommission sieht in der Tat so aus, als würden derartige Kommissionen in einem rechtsfreien Raum agieren. Das Enquetekommissionsgesetz, Kollege Müller und Kollege Ringguth, und die Rechtsprechung unseres Landesverfassungsgerichtes sprechen hier allerdings gleichermaßen eine deutlich andere Sprache. Es regelt in Paragraf 8 Absatz 1 unter anderem, dass die Kommission nach Abschluss ihrer Tätigkeit dem Landtag einen schriftlichen Bericht erstattet, und verweist auf die Erstellung des Berichts, im Übrigen auf die Vorschriften des Paragrafen 33 des Untersuchungsausschussgesetzes. Und ich möchte zitieren im Absatz 1 den Satz 2: „Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchung wiederzugeben.“ So selbstverständlich dies alles klingt, meine Damen und Herren, so weit entfernt ist der vorgelegte Bericht von alledem.
In dem Organstreitverfahren der CDU-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gegen den Landtagsbeschluss vom 13. Juli 2000, als es um die Einsetzung der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ ging, in diesem Zusammenhang stellt das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2001 zur Arbeitsweise und Tatsachenermittlung Folgendes fest, ich zitiere: „Enquete-Kommissionen … sollen nach ihrer Konzeption unter Einbeziehung von Wissenschaft und Praxis komplexe Sachverhalte für das Parlament aufbereiten, um dieses in die Lage zu versetzen, im Bereich der Gesetzgebung … wissenschaftlich fundierte und
an gesellschaftlichen Erfordernissen ausgerichtete Perspektiven zu erarbeiten, wozu regelmäßig sowohl Analysen bestehender Verhältnisse als auch zukünftige Prognosen erforderlich sein werden …“
Meine Damen und Herren, den gesetzlichen Anforderungen und den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben genügt der vorgelegte Bericht zweifelsfrei nicht ansatzweise.
Die Enquete hat zum Leitbild der Landesregierung kein Material ausgewertet, keine Gutachten eingeholt, keinen Sachverständigen und andere Sachkundige angehört, keine Tatsachen ermittelt, keine Sachverhalte geklärt, nicht analysiert, nichts prognostiziert, rein gar nichts von dem, was Auftrag einer Enquete ist. Sollten sich Landesregierung oder Landtag im Bereich der Gesetzgebung zur Kreisgebietsreform deshalb auf den vorliegenden Zwischenbericht auch nur verbal beziehen, dürfte das Projekt bereits gestorben sein. Ich komme danach in der Debatte noch einmal darauf zurück.
Meine Damen und Herren, die Aufgabe einer Beschlussempfehlung an den Landtag hat die Enquetekommission ausdrücklich nicht, diese Aufgabe ist den Landtagsausschüssen vorbehalten.
Auch hier darf ich das oben genannte Urteil unseres Verfassungsgerichts zitieren: Enquetekommissionen „sind – im Gegensatz zu den herkömmlichen Ausschüssen – keine vorbereitenden Beschlußorgane, die auf eine endgültige Beschlußfassung des Plenums hinarbeiten … Die Beratungen in der Kommission“, so das Verfassungsgericht weiter, „münden nicht wie bei den Ausschüssen in konkrete Anträge und Beschlußempfehlungen“.
Meine Damen und Herren, auch diesbezüglich bestätigt der Bericht leider die irrige Annahme eines weitgehend rechtsfreien Raumes für Enqueteberichte. Der vorliegende Zwischenbericht auf Landtagsdrucksache 5/1380(neu) enthält nämlich ausdrücklich Empfehlungen in Form von Beschlussempfehlungen eines Landtagsausschusses, die unmittelbar auf eine inhaltliche Beschlussfassung des Landtages gerichtet sind. Ich will ein Beispiel aus der Drucksache auf Seite 42 nennen. Hier heißt es: „Die Enquete-Kommission empfi ehlt dem Landtag, folgenden Beschluss zu fassen“. Weitere Beispiele sind unserer Antragsbegründung zu entnehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, deutlicher kann man nicht gegen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung verstoßen. Auch aus diesem Grund muss dieser Enquetebericht zurückgewiesen werden und wenn das Verfassungsgericht unterstreicht, dass Kommissionsberatungen gerade nicht in konkrete Anträge münden, dann habe ich beim Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 5/1409 ähnliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Meine Damen und Herren, nachdem die Drucksache 5/1380 überarbeitet wurde und uns neu vorliegt – Herr Müller hat dazu gesprochen –, hat sich der Punkt 1 c unseres Antrages erledigt und ich ziehe ihn zurück. Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als Christdemokrat ins Schweriner Willy-BrandtHaus eingeladen wird zu einer Podiumsdiskussion, dann könnte das ursächlich schon etwas mit dem 26.07., also dem Tag der Urteilsverkündung, zu tun haben.
Und wenn dann bei jener Diskussion in der vorletzten Woche auch die Kollegen Gino Leonhard, Helmut Holter und Heinz Müller sowie Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag und Jan Peter Schröder vom Landkreistag im Podium sitzen, dann kann man sicher sein, dass es um die Verwaltungsreform in unserem Lande ging. Und richtig spannend, meine Damen und Herren, an diesem Abend war, dass die Vertreter der Kommunalverbände, und zwar übereinstimmend – und das betone ich deshalb so, weil das mit der Übereinstimmung bei den beiden Kommunalverbänden in der Vergangenheit nicht immer der Fall war –, die Beschlüsse der Enquetekommission als eine gute und solide Basis für die weitere Arbeit am großen Reformvorhaben gelobt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Na, na, na, na! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na!)
Und das, meine Damen und Herren, ist ja wohl ein Ritterschlag. Während das Urteil zu eben jenen Beschlüssen der Enquetekommission bei der FDP deutlich moderat ausfällt – das hat unter anderem aber auch damit zu tun, dass die FDP sich intensiv eingebracht hat mit eigenen Änderungsanträgen, ein Teil dieser Änderungsanträge sich heute im Papier wiederfi ndet und sogar der Gesamtrahmen mitgetragen wurde, und der Kollege Leonhard betont, dass er an diesem wichtigen Reformvorhaben keine frontale Opposition will –, ist, meine Damen und Herren, ich bedauere dies ganz ausdrücklich, bei einigen Vertretern der LINKEN von dem vormals beschworenen breiten politischen Konsens zumindest zurzeit nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, weil er die Basis entzogen hat.)