Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

In Vertretung des Wirtschaftsministers möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten: In Umsetzung des demokratischen Prinzips der Gewaltenteilung obliegt die Rechtsprechung in Deutschland unabhängigen Gerichten, die insoweit der Einflussnahme der Exekutive entzogen sind. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung davon ab, Gerichtsentscheidungen zu kommentieren, die Sachverhalte außerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit betreffen.

Sie haben also keine Rechtsauffassung dazu? Man darf doch seine Meinung sagen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Man kann doch seine Meinung sagen, auch zu Urteilen. Aber Sie haben keine?

Herr Abgeordneter Andrejewski, ist das jetzt eine Zusatzfrage?

Noch eine Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, ob sich in Mecklenburg-Vorpommern Sozialbehörden schon nach diesen Urteilen gerichtet haben, oder ist die Praxis einhellig noch so, dass die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen nicht anerkannt wird?

Wie die anderen Zusatzfragen möchte ich gerne auch diese Zusatzfrage an den Kollegen Seidel weiterreichen mit der Bitte, sie schriftlich zu beantworten.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster von der Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. „Irrgarten Arbeitsamt“ titelte die „Schweriner Volkszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 29. Mai 2008. In diesem Artikel bewertete die SVZ die Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) und stellte fest: „Am Ende, so scheint es, sind beide Opfer des Systems“. Unfreundlich, unflexibel, ungenügende Beratung – so der Ruf der ARGEn aus der Sicht von Hartz-IV-Empfängern, die sich auf der Suche nach Hilfe im Paragraphendschungel verlieren. Auf der anderen Seite sind die Mitarbeiter der ARGEn, die ihnen helfen sollen, ohne dabei mehr Geld als nötig auszugeben. Und der Artikel führt weiter aus, dass für den Geschäftsführer der ARGE in Schwerin die Qualität der Beratung in seinem Haus „ein hohes Gut“ ist, das diese aber auch von „geschäftspolitischen Interessen“ bestimmt wird. Nach Informationen der SVZ wird auch mit unfeinen Methoden gearbeitet. So soll es vorgekommen sein, dass Mitarbeiter förderfähige Praktika kurzerhand als Weiter- oder Fortbildung deklarierten, um kein Geld zahlen zu müssen.

Meine Frage:

Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, damit die Beratung der Hartz-IVEmpfänger zukünftig nicht mehr von geschäftspolitischen Interessen bestimmt wird?

Herr Abgeordneter, in Vertretung des Wirtschaftsministers beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Landesregierung hat gegenüber den ARGEn keine Fachaufsicht. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der Mitteleinsatz durch die ARGEn den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Zurzeit besteht hinsichtlich der Organisationsform der ARGE Handlungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007. Um eine dauerhafte und verlässliche Struktur für die Umsetzung des SGB II zu fördern, haben sich die Arbeits- und Sozialminister am 09.05.2008 gegenüber der für diese Regelung zuständigen Bundesregierung für eine schnelle Lösung der Frage der Neuorganisation der Umsetzung des SGB II eingesetzt. Die Beratungen hierzu erfolgen aktuell in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände.

Eine Zusatzfrage: Warum hat die Landesregierung bisher keine Tätigkeiten unternommen, damit den Hartz-IV-Opfern das zukommt, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht?

Auch diese Zusatzfrage will ich gerne dem Wirtschaftsminister weiterreichen mit der Bitte, sie Ihnen schriftlich zu beantworten.

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Pastörs von der Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Herr Ebnet!

Einem Bericht der Schweriner Volkszeitung vom 21.05.2008 zufolge haben Investoren aus den Niederlanden, England und der Bundesrepublik Deutschland Interesse an der angeschlagenen Skihalle in Wittenburg signalisiert. Deren Geschäftsführer Hanel habe erklärt, es gebe dabei mehrere Interessenten, die bereit seien, dem bisherigen Kapitalgeber, der österreichischen Hypo Alpe-Adria Bank die bestehenden Darlehen für den sogenannten SnowFun-Park abzukaufen.

Nach offiziellen Verlautbarungen war der Park vor einigen Monaten infolge von Auslastungsproblemen derart in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, dass ein Teil der Beschäftigten entlassen werden musste. Ein Teil der noch vorgesehenen Zuschüsse sei vorerst „auf Eis“ gelegt worden.

8. Wenn es zutreffend ist, dass ein Teil der Zuschüsse ausgesetzt worden ist, aus welchen Gründen und in welcher Höhe wurden die Mittel nicht ausgereicht?

Herr Abgeordneter, in Vertretung des Wirtschaftsministers beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Fördermittel in Höhe von circa 1,4 Millionen Euro sind nicht ausgezahlt worden. Grund für die Nichtauszahlung ist, dass der Zuwendungsempfänger bisher keinen entsprechenden Mittelabbruch für diese Fördermittel auf der Basis bezahlter Rechnungen vorgelegt hat. Wenn eine solche Mittelabforderung vorgelegt würde, könnte eine Auszahlung erfolgen, sofern zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der Förderfähigkeit des Vorhabens uneingeschränkt vorliegen.

Zusatzfrage: Nach unseren Erkenntnissen wurde im Verhältnis zu der Gesamtinvestitionssumme der Betrag der Fördermittel überschritten. In welcher Größenordnung, wenn überschritten wurde, wurde überschritten und warum hat man hier die Vorschriften missachtet?

Auch diese Frage würde ich gerne an den Wirtschaftsminister weiterreichen mit der Bitte, sie Ihnen schriftlich zu beantworten.

9. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund von bislang 15 Millionen Euro geflossener Förder- bzw. Steuermittel, Einfluss auf den Fortgang der Ereignisse zu nehmen?

Aufgrund der vorliegenden Informationen hat der Zuwendungsgeber, das Landesförderinstitut, die Zuwendungsempfänger aufgefordert, überarbeitete konzeptionelle Unterlagen hinsichtlich der Tragfähigkeit des Betriebes vorzulegen. Das Landesför

derinstitut ist mit der Betreiber- und Besitzgesellschaft in engem Kontakt, die Erfüllung der förderrechtlichen Verpflichtungen wird überwacht.

Zusatzfrage: Gibt es in Anbetracht der hohen Fördermittel, die bereits geflossen sind, eine Vereinbarung, dass sich das Land ein Recht eingeräumt hat, bei einer Weiterveräußerung mit entscheiden zu können?

Auch diese Frage würde ich gerne an den Kollegen Seidel weiterreichen mit der Bitte, sie Ihnen schriftlich zu beantworten.

Ich bedanke mich.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Für ihn wird Frau Ministerin Keler in Vertretung die Fragen beantworten. Ich bitte zunächst den Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Folgende Frage:

10. Im letzten Winter haben etwa ein Drittel der Bienenvölker in Mecklenburg-Vorpommern nicht überlebt. Nun fallen nach Aussagen von Imkern Zehntausende von Bienen Pflanzenschutzmitteln zum Opfer. Besonders gefährdet sind dabei Bienen, die auf Rapsfeldern Nektar und Pollen sammeln. Wolf-Dieter Feldkap, der Vorsitzende des Imkerverbandes, kritisiert, Zitat: „Bei schönstem Sonnenschein werden Pflanzenschutzmittel gespritzt.“ Zitatende. Früher hätten die Landwirte die von ihnen bewirtschafteten Felder vor Sonnenauf- oder nach Sonnenuntergang selbst gespritzt; also in einer Zeit, in der die Bienen nicht fliegen. Gegenwärtig würden immer mehr Agrarier diese Arbeit auslagern und sogenannte „Lohnunternehmer“ damit beauftragen, die keinerlei Rücksicht auf den Bienenfleiß nähmen.

Was unternimmt die Landesregierung, um die Schädigung von Bienenvölkern und Imkereien durch unsachgemäßes Ausbringen von sogenannten Pflanzenschutzmitteln zu unterbinden, sodass Schadensersatzforderungen der Betroffenen auch gegenüber den zuständigen Behörden wegen mangelnder Kontrolltätigkeit und Durchsetzung von Rechtsvorschriften unterbleiben?

Herr Abgeordneter, grundsätzlich ist Folgendes festzustellen: Jedes Pflanzenschutzmittel ist geprüft und zugelassen, auch hinsichtlich der Bienengefährlichkeit.

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Bienengefährlichkeit ist auch während der Bienenflugzeit möglich. Ein Einsatz bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel in blühenden oder in von Bienen beflogenen Kulturen oder im Umkreis von 60 Metern davon ist eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit nach dem Pflanzenschutz

recht. Gleichzeitig werden Verstöße im Rahmen von Cross Compliance mit einer Kürzung der Direktprämie der EU bis zu fünf Prozent sanktioniert. Ein Nachvollziehen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist durch die generelle Dokumentationspflicht zur Pflanzenschutzmittelanwendung ab 2008 gegeben.

Durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei als zuständige Behörde werden regelmäßige Kontrollen zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Pflanzenschutzrechtes durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen nach einem bundeseinheitlichen Kontrollprogramm und auf der Grundlage einer Risikoanalyse im Rahmen von Cross Compliance. So werden jährlich circa 300 Kontrollen zur Pflanzenschutzmittelanwendung durchgeführt.

Sollte es Hinweise zu negativen Wirkungen der Pflanzenschutzmittel wie zum Beispiel Hinweise zur Bienenschädigung geben, werden diese durch ein bundesweites Monitoring erfasst und geprüft. Derzeit werden in allen Bundesländern sowie in benachbarten Mitgliedsstaaten Untersuchungen durchgeführt, um gegebenenfalls Einflüsse von Pflanzenschutzmittelanwendungen auf die Bienenvölker zu untersuchen. In Mecklenburg-Vorpommern haben der Pflanzenschutzdienst und der Bauernverband darüber hinaus angeregt, dass die Imker und die Landwirte, wie bereits in der Vergangenheit bewährt, durch gegenseitige Information dazu beitragen, Bienenschäden zu vermeiden.

Zu dem Bienensterben im letzten Winter ist festzustellen, dass es seit circa drei Jahren nicht nur in Deutschland, sondern weltweit ein mysteriöses Bienensterben gibt. Eindeutige Bezüge zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wurden bisher nicht nachgewiesen. Das Bienensterben tritt auch außerhalb der Einsatzzeiten von Pflanzenschutzmitteln und in der Winterruhe auf. Es handelt sich dabei um eine bakterielle Erkrankung, die bereits im Darm der Larve beginnt. Die Krankheit soll für den Menschen ungefährlich sein und der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin gegessen werden. Nach neusten Informationen haben deutsche Wissenschaftler der Freien Universität Berlin den Infektionsmechanismus dieser tödlichen Bienenseuche (Amerikanische Faulbrut) gefunden und forschen nun an wirksamen Therapien zur Bekämpfung.

Zusatzfrage: Herr Wolf-Dieter Feldkap hat mit dem Minister einen Termin vereinbart. Können Sie dazu etwas sagen?

Ich kann dazu nichts sagen. Ich werde aber den Landwirtschaftsminister bitten, dass er Ihnen das nachreicht.

Zweite Zusatzfrage: Wie sieht, wenn Sie es denn weiterleiten würden, falls Sie es nicht beantworten können, der Einfluss von Monokulturen auf das Bienensterben aus, gerade durch Stoffwechselstörungen bedingt?

Auch dazu kann ich nichts sagen, aber ich werde den Landwirtschaftsminister bitten, darauf zu antworten.

Die zweite Frage: