Hans Josef Brinkmann: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,
nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Hans Josef Brinkmann: nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Ich bitte nun das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Lutz da Cunha, den vorgesehenen Eid zu leisten.
Lutz da Cunha: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
Lutz da Cunha: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,
nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Lutz da Cunha: nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich bitte jetzt das stellvertretende Mitglied des Landesverfassungsgerichtes Dr. Axel Schmidt, den vorgesehenen Eid zu leisten.
Dr. Axel Schmidt: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
Dr. Axel Schmidt: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,
nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Dr. Axel Schmidt: nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Ich möchte Ihnen dreien an dieser Stelle die Glückwünsche des Hauses zur Wahl und zur Annahme des mit Sicherheit nicht einfachen Ehrenamtes aussprechen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit sowie stets ein wachsames Auge und weise Entscheidungen bei der Auslegung unserer Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes treten wir nunmehr in die Mittagspause ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten also in die Mittagspause ein und setzen die unterbrochene Sitzung um 13.00 Uhr fort.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 22 auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Landesvergabe- und Tariftreuegesetzes, Drucksache 5/1588. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1643 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Landesvergabe- und Tariftreuegesetzes – Drucksache 5/1588 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Koalitionskabarett, ein einmaliges Stück Realsatire und ähnliche Äußerungen haben die Ankündigung des Entschließungsantrages der Fraktionen von SPD und CDU zur Prüfung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Anforderungen im Hinblick auf ein Landesvergabe- und Tariftreue gesetz begleitet.
Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, der Herr Kollege Dr. Jäger, hat sich, so war Pressemitteilungen zu entnehmen, dahin gehend geäußert, dass der gewählte Weg, einen Dritten mit der Entscheidungsfindung zu beauftragen, ihm bis auf die Knochen peinlich sei. Meine Damen und Herren, was im Leben alles peinlich sein kann, darauf möchte ich an dieser Stelle bei der Einbringung des gemeinsamen Entschließungsantrages von CDU und SPD nicht eingehen. Ich werde mir allerdings erlauben, im weiteren Verlauf der Landtagsdebatte vielleicht noch das eine oder andere Wort hierzu zu sagen.
Tatsache ist, und daran lässt sich auch aus Sicht der SPD-Fraktion nicht rütteln, dass die SPD-Fraktion sich trotz einer schriftlichen Vereinbarung zwischen CDU- und SPD-Fraktion über das Einbringen eines Landesvergabegesetzes nicht auf einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf einigen konnte und dieses, obwohl in der betreffenden Vereinbarung ausdrücklich vereinbart war, dass ein entsprechendes Gesetzesvor
haben auch auf der Grundlage des früheren sachsenanhaltinischen Tariftreuegesetzes erfolgen sollte. Dieser Umstand, meine Damen und Herren, und das diesbezügliche Verhalten unseres Koalitionspartners hat – und das können Sie mir persönlich gerne glauben – nicht gerade zu unbändiger Begeisterung in den Reihen der SPD-Fraktion geführt.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, erlauben Sie mir, an dieser Stelle an den gestrigen Redebeitrag der Kollegin Borchardt beim Tagesordnungspunkt Parlamentsinformationsgesetz zu erinnern. Zu dem Vorhaben der Linkspartei in der letzten Wahlperiode, gemeinsam mit der SPD-Fraktion ein Parlamentsinformationsgesetz in den Landtag einzubringen, äußerte sich Frau Kollegin Borchardt, ich glaube, wörtlich, aber zumindest sinngemäß: „..., die Kraft haben wir damals in der Tat nicht gehabt und als Partner konnten wir uns nicht durchsetzen. Im Unterschied zu Ihnen hatten wir aber zumindest einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag.“
Meine Damen und Herren, kurz zurück zum Koalitionskabarett, wie die Fraktion DIE LINKE den Umstand zu bezeichnen pflegte, dass die Koalitionsfraktionen zu dem hier vorliegenden Entschließungsantrag zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe der jeweiligen Fraktionen beigefügt haben. Meine Damen und Herren, es gibt – und das ist, glaube ich, inzwischen auch dem Allerletzten aufgefallen – grundlegende Unterschiede bei der Bewertung einer Tariftreueregelung zwischen den Fraktionen von CDU und SPD. Und, meine Damen und Herren, damit meine ich zunächst einmal nicht die juristische Bewertung einer solchen Regelung, sondern zunächst die politische Bewertung. Meine Fraktion will eine solche Regelung. Meine Fraktion hält eine solche Regelung im Interesse der einheimischen Unternehmen und der hier beschäftigten Menschen für sinnvoll.
Wir sind der Überzeugung, dass auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum niedersächsischen Tariftreuegesetz eine europarechtskonforme Ausgestaltung möglich ist. Meine Fraktion ist nicht der Auffassung, dass es die Aufgabe von gewählten Volksvertretern ist, nach richterlichen Entscheidungen gedanklich die Hände in den Schoß zu legen und jegliche eigene politische Gestaltung außen vor zu lassen. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass es die Aufgabe von Parlamenten ist, wenn denn das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung gesehen wird, viel mehr im Interesse der Menschen, die man vertreten soll, die rechtlichen und politischen Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir der Auffassung, dass auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestehende Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Vergabe- und Tariftreuegesetzes ausgeleuchtet und genutzt werden sollten. Demgegenüber hat die Fraktion der CDU in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass eine solche Regelung aus ihrer Sicht nicht sinnvoll ist. Ungeachtet dessen gab und gibt es eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen von CDU und SPD, auf der Grundlage des sächsischen
und des früheren sachsen-anhaltinischen Vergabegesetzes, welches eine entsprechende Tariftreueregelung enthielt, einen eigenen Gesetzentwurf für ein Landesvergabegesetz zu erarbeiten.
Nachdem der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung in dem Rechtsstreit Rüffert gegen das Land Niedersachsen in diesem konkreten Einzelfall die niedersächsische Tariftreueregelung nicht für europarechtskonform erklärt hat, haben sich – ich will es mal freundlich umschreiben – die Bedenken der CDU-Fraktion gegen eine entsprechende Regelung in dem hiesigen Landesvergabegesetz jedoch verfestigt.
Meine Damen und Herren, dass es unterschiedliche Auffassungen zwischen Koalitionspartnern gibt, ist legitim. Wer das negieren will, verlangt in letzter Konsequenz, für die Dauer einer Koalition die unterschiedlichen politischen Positionen zwischen den Beteiligten bis zur Unkenntnis zu verwischen und für die Dauer der Wahlperiode einen für den Wähler in diesem Land nicht mehr durchschaubaren politischen Einheitsbrei zu schaffen.
Die Frage ist daher nicht, ob es zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen gibt, sondern wie sie damit umgehen.
Da allerdings hat sich in den letzten Wochen und Monaten bei meiner Fraktion der Eindruck verstärkt, dass unsere Kollegen das Thema der Absicherung der tariflichen Löhne bei der öffentlichen Auftragsvergabe nie ernst genommen haben. Das, meine Damen und Herren, ist allerdings eine Angelegenheit, die man zwischen den Koalitionspartnern der Klärung zuführen muss, allerdings nicht im Rahmen der heutigen Landtagssitzung.
Meine Damen und Herren, sicherlich hätte man die unterschiedlichen politischen Auffassungen auf vielfältige Weise einer Klärung zuführen können. Man hätte, und das wäre vielleicht die Wunschlösung einiger gewesen, ganz auf das Vorhaben eines Landesvergabetariftreuegesetzes verzichten