Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 5/1589.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 5/1589 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen den Entwurf zu einem Dritten LHG-Änderungsgesetz vor. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um die in diesem
wir hatten ja immer darauf hingewiesen, dass wir zunächst die Vorlagen der Expertenkommission abwarten und sie ausreichend erörtern wollen –, sondern es handelt sich hier um eine kleine Änderung des Landeshochschulgesetzes, die hinsichtlich dreier Kriterien charakteristisch ist:
Zweitens. Es handelt sich um Änderungen, die dringlich sind. Es handelt sich konkret um eine Tenure-TrackRegelung, um eine Entfristung bei den Professoren vornehmen zu können und auch jüngeren Professoren einen Wechsel auf eine ordentliche Professur zu ermöglichen.
Drittens handelt es sich um die Streichung von Wiederwahlbeschränkungen im Landeshochschulgesetz, also auch um eine unstrittige Ausweitung von Hochschulautonomie.
Herr Professor Methling lächelt schon so ausnehmend zufrieden, wenn ich das so sagen darf. Es sei ihm auch gegönnt.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schaun wir mal. Das wollen wir erst mal hören. Sagen Sie erst einmal was!)
Es findet sich hierin nicht die Heilung eines Problems, das hervorgerufen wurde durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald aus dem März. In diesem Urteil wurde infrage gestellt oder problematisiert, ob die von den Hochschulen derzeit erhobenen Rückmeldegebühren gegebenenfalls rechtens sind beziehungsweise es unklar ist, ob der Landesgesetzgeber diese wirklich wollte. Es bedarf zunächst einer minimalen Korrektur, diese Rückmeldegebühren wieder auf einem Stand zu bringen, damit sie gesetzeskonform und erhebbar sind.
Nun ist Ihnen nicht entgangen, das wurde ja auch öffentlich diskutiert, dass es den beiden Koalitionspartnern in der Kürze der Zeit nicht gelungen ist, sich schon einmal auf einen …
Ja, in der Tat ist es die Kürze der Zeit, wenn Sie sich überlegen, dass wir uns im März mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts auseinanderzusetzen hatten und heute entsprechend den Gesetzentwurf diskutieren.
Es ist also mit Blick auf die Vorbereitung der derzeitigen Sitzung nicht gelungen, dort eine entsprechende Formulierung aufzunehmen.
Nur, meine Damen und Herren, selbstverständlich ist es so, dass es sich niemand von uns in diesem Haus leisten kann, dass es in den Beratungen des Ausschusses nicht doch gelingt, eine Formulierung aufzunehmen, die
die Probleme heilt und keinen Schaden anrichtet an den Hochschulen. Und deswegen haben sich die beiden Koalitionsfraktionen darauf verständigt, diesen Gesetzentwurf trotzdem einzubringen, um überhaupt ins Verfahren einsteigen zu können und zeitnah und unbürokratisch eine Änderung des LHG herbeizuführen. Und gerade weil es sich niemand leisten kann, dass so ein Schaden entsteht, hoffe ich darauf, dass wir alle – da bin ich auch ganz optimistisch – konstruktiv an einer Lösung in den Ausschüssen arbeiten. Deswegen beantrage ich auch im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss,
da wir alle, glaube ich, davon ausgehen, dass sich das Problem lösen wird. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Landeshochschulgesetz ändern. Entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise wird er diesmal nicht von der Landesregierung, sondern von den Koalitionsfraktionen unter Federführung der SPD vorgelegt.
Warum erwähne ich das so ausdrücklich? Die vorgeschlagenen Änderungen sind eher marginal und es ergibt sich daraus die Frage, warum sie nicht Bestandteil einer umfänglichen Novelle des LHG sein sollten.
Möglicherweise steht uns eine solche umfängliche Novelle dann doch nicht ins Haus. Es ergibt sich schon die Frage, warum uns ein solcher Zwergengesetzentwurf heute hier beschäftigen muss, obwohl seit April dieses Jahres an den Hochschulen des Landes ein Diskussionspapier des Bildungsministeriums kursiert, das man als Grundlage einer Novelle des Landeshochschulgesetzes interpretieren muss. Zumindest sind wir uns, glaube ich, dort einig.
Im Vorfeld der Landtagssitzung konnte man der Presse entnehmen, dass es in der Koalition zu einer heftigen Kontroverse über dieses Diskussionspapier gekommen ist, das nun wohl doch den Charakter einer Gesetzesnovelle angenommen hat und als solche den Koalitionsfraktionen übergeben wurde. Die in der vorliegenden Drucksache vorgeschlagenen Änderungen sind zudem im Diskussionspapier zu großen Teilen enthalten. Der politische Sprengstoff, den die anderen geplanten Ände
rungen – Herr Brodkorb hat eine darunter genannt – am Landeshochschulgesetz enthalten, ist immens und die unterschiedlichen Auffassungen in der Koalition zu den Einzelregelungen sind es unverkennbar auch. Die offensichtlich einzige Lösungsmöglichkeit dieses weiteren Koalitionskrachs bestand nun wohl darin, die unstrittigen Teile aus der Novelle herauszulösen und sie mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen in das parlamentarische Verfahren einzubringen. So weit, so gut und legitim.
Scheinbar besteht für die vorgesehenen Änderungen eine gewisse Eilbedürftigkeit. Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein, was diese beiden Punkte betrifft. Ich unterstelle mal, dass es Eilbedarf aus der Sicht vieler Hochschulen gibt. Diese Eilbedürftigkeit hat also dazu geführt, diese beiden Punkte von dem LHG abzukoppeln, also von der Novelle abzukoppeln. Ich selber glaube, dass die Wiederwahlmöglichkeit für Gremien und die Hausberufungsproblematik für Juniorprofessoren und andere nicht so eine Eilbedürftigkeit haben,
aber ich unterstelle einmal – ich will mich positiv dazu verhalten –, dass dies möglichst schnell gelöst wird. Ich habe aber das Gefühl, dass wir möglicherweise nur scheibchenweise kleine bis kleinste Novellen bekommen. Immer die Punkte, über die Sie sich gerade einigen konnten, die werden dann den Landtag erreichen. Vielleicht haben wir sogar die Hoffnung, dass am Ende der Legislatur der gesamte Prozess abgeschlossen ist und das LHG als komplette Novelle vorliegt.
Dafür spricht auch, dass Sie in der Drucksache unter Punkt „C. Alternativen“ formulieren, ich zitiere: „Erarbeitung einer großen Novelle des Landeshochschulgesetzes durch das zuständige Ressort und Durchführung eines regulären Gesetzgebungsverfahrens.“ Zitatende. Dazu kann ich nur feststellen:
1. Die große Novelle des LHG liegt wohl vor, aber Sie bringen sie wegen der internen Uneinigkeit nicht ein.
2. Es handelt sich bei der vorliegenden Drucksache doch um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren. Daran hätte ich auch keinen Zweifel. Aber warum haben Sie das sozusagen als Alternative aufgeschrieben?