Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Oder ist es aus Ihrer Sicht nur regulär, wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt?

3. Wenn diese Begründung Maßstab für geplante Gesetzesänderungen werden würde, dann könnte man den Punkt C aus allen Drucksachen ersatzlos streichen. Eine große Novelle ist natürlich als Alternative immer in Aussicht gestellt bei allen Novellie

rungsvorhaben. Es wäre wichtiger für uns, dass Sie erklären, welche Alternativen Sie tatsächlich sehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will darüber nicht so locker reden. Ich weiß, dass es schwierig ist, in einer Koalition politische Diskrepanzen zu lösen und unterschiedliche Auffassungen zu überbrücken. Will man zu Kompromissen kommen, dann muss man auch den kleinsten gemeinsamen Nenner suchen. Ich hätte mich allerdings darüber gefreut, wenn Ihr kleinster gemeinsamer hochschulpolitischer Nenner etwas größer wäre und damit diese Novelle, die Sie uns hier heute vorlegen, tatsächlich größer wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Hans Kreher, FDP: Ja.)

Man kann auch sagen, es ist politischer Stillstand am Rande der Agonie, zumindest auf dem hochschulpolitischen Gebiet.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Ich hoffe, dass Sie diese bald überwinden können. Wir werden der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zustimmen,

(Harry Glawe, CDU: Immerhin. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

weil auch das eine Regelung erforderlich macht. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Professor Methling.

Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Dritte Änderungsgesetz zum Landeshochschulgesetz berührt zwei wichtige Themenkomplexe, die zum einen die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken und zum anderen deren Entscheidungsräume erweitern. Künftig wird, so auch der Wunsch der Hochschulen, in Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Juniorprofessuren und der zeitlich befristeten Professuren die TenureTrack-Regelung gelten. Das bedeutet, dass es künftig an unseren Hochschulen möglich sein wird, Juniorprofessoren beziehungsweise zeitlich befristete Professoren ohne erneute externe Ausschreibung in ein unbefristetes Dienstverhältnis zu überführen. Das halte ich für sehr, sehr wichtig. Ich glaube, da sind Sie auch einer Meinung mit mir, Herr Professor Methling.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Mecklenburg-Vorpommern folgt in diesem Bereich einer Richtung, die bereits 14 andere Bundesländer eingeschlagen haben. Das ist auch notwendig, denn von den zurzeit 29 Juniorprofessoren im Land wird in den nächsten ein bis drei Jahren ein erheblicher Teil seine Qualifikationszeit beenden. Damit stellt sich für diesen Personenkreis in absehbarer Zeit die Frage, ob sie eine Zukunft an ihrer Universität in Mecklenburg-Vorpommern anstreben werden oder ob sie bereits jetzt schon im Sinne einer stringenten Karriereplanung Ausschau

nach anderen Standorten halten müssen. Um einer möglichen Abwanderung des wissenschaftlichen Nachwuchses entgegenzuwirken, auch dieses Thema hatten wir ja indirekt schon in der Debatte heute Morgen, halte ich es für sehr wichtig, dass wir den Hochschulen dieses Instrument schnellstmöglich an die Hand geben. Nur so können wir eine gezielte Nachwuchspolitik betreiben und die hervorragenden Wissenschaftler für die Zukunft an den Standort binden.

Die Unsicherheit der beruflichen Perspektive kommt unter anderem auch in einer Untersuchung des Centrums für Hochschulentwicklung – Sie kennen es, CHE – zum Ausdruck, wonach sich deutschlandweit etwa die Hälfte aller Juniorprofessoren wegen fehlender Regelungen mit dem Gedanken trägt zu habilitieren. Auf der anderen Seite fehlt den Hochschulen selbst der Anreiz, in diese Juniorprofessoren zu investieren, wenn die Stelleninhaber nach fünf oder sechs Jahren den Standort wechseln, weil es an der eigenen Hochschule nicht möglich ist, ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln.

Dazu kommt, dass sich der Wettbewerb der Hochschulen untereinander verstärkt. Das Ringen um die fähigsten Wissenschaftler wird zunehmend stärker, da die Nachfrage an begabten Nachwuchswissenschaftlern weiter wächst. Um hier zu bestehen, müssen wir die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um unsere eigenen Nachwuchswissenschaftler für das Forschungsland Mecklenburg-Vorpommern zu interessieren. Dazu zählt auch die Option, länger als sechs Jahre an einem Wissenschaftsstandort zu bleiben, zu lehren und zu forschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben diesem wichtigen Punkt und aufgrund der öffentlichen Diskussion verfolgt das Bildungsministerium natürlich das Ziel, in absehbarer Zeit auch das Gebührenrecht des Landeshochschulgesetzes zu novellieren. Das ist kein Geheimnis. Anlass dafür war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald, das die Regelungen des Landeshochschulgesetzes im Lichte der ablehnenden Rechtsprechung betrachtete. Seit zwei Wochen werden in diesem Zusammenhang Stimmen laut, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an der Einführung von Studienbeiträgen oder Studiengebühren arbeitet.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nicht nur aus der Opposition.)

Ich habe es bereits mehrfach gesagt und wiederhole es an dieser Stelle noch einmal: Studiengebühren oder richtigerweise Studienbeiträge wird es für ein grundständiges Präsenzstudium in Mecklenburg-Vorpommern nicht geben. Das ist die Beschlusslage, die gilt, und die haben wir auch nicht vor zu ändern. Das steht auch in keiner Vorlage, egal in welcher Straßenbahn sie gelegen haben sollte.

Worum es uns geht, ist sicherzustellen, dass die Hochschulen auch in Zukunft ein ausreichendes Gebührenaufkommen im Zusammenhang mit ihren Verwaltungsleistungen realisieren können, um ihre Aufgaben zu erfüllen und Serviceleistungen für die Studierenden zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde sind bereits andere Länder tätig geworden und haben einen vergleichbaren Verwaltungskostenbeitrag, wie er jetzt vorgeschlagen wurde, eingeführt. Aber das ist nur ein Vorschlag – für alle, die sich dort so erhitzen. Dort werden

pro Studiensemester Beträge in anderen Bundesländern von bis zu 75 Euro erhoben, wobei die sich weit überwiegende Anzahl bei einer Summe von 50 Euro bewegt. Auch das kann man gerne nachlesen.

Und nur als Hinweis: In die gleiche Richtung geht auch die Feststellung des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern. Er hat dazu aufgefordert, das Gebühren- und Entgeltaufkommen an den Hochschulen noch einmal in den Blick zu nehmen. Das führte dazu, dass eine Reihe von Verwaltungsleistungen identifiziert wurden, die wie in anderen Bundesländern auch der Festlegung eines Verwaltungskostenbeitrages zugrunde gelegt werden konnten, nicht mehr und nicht weniger. Also ich verstehe die Debatte nicht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich dachte, die Einschreibung ist eine selbstverständliche Pflicht der Hochschulen.)

Also, Herr Professor Methling, ich kann Ihnen gerne die Tabelle geben. Ich kann sie auch Herrn Kreher geben, wenn er sie nicht kennt, denn bei den Stimmen, die ich gehörte habe, muss ich davon ausgehen, dass man diese Unterlagen einfach nicht kennt, die ja nun überall öffentlich einzusehen sind.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Stimmen kamen auch aus der Koalition.)

Die Hochschulen benötigen dringend diese zusätzlichen Einnahmen, um insbesondere die Verwaltungsaufwendungen abzudecken. Darauf hat zuletzt die Landesrektorenkonferenz Ende 2007 hingewiesen und noch einmal hervorgehoben, dass sich die Einnahmesituation der Hochschulen verbessern muss. Nur dann können wir künftig im Wettbewerb um die besten Studenten mithalten. Und die Novellierung des Gebührenrechts ist eine solche Sache.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes ist nur ein kleiner Schritt, um kurzfristig in zwei wichtigen Punkten den Hochschulen bereits zum kommenden Wintersemester mehr Spielräume zu verschaffen. Die angesprochene Regelung habe ich bereits hervorgehoben. Der andere Punkt ist die Streichung der Wiederwahlbegrenzung zu den verschiedenen Gremien der Hochschulen. Von den Hochschulleitungen sind wir eindringlich gebeten worden, eine schnelle Änderung im Gesetz herbeizuführen, damit bei den nächsten anstehenden Wahlen ausreichend Kandidaten für die akademische Selbstverwaltung zur Verfügung stehen. Dies hat auch meine Diskussion mit den Hochschulen in der Vergangenheit gezeigt. Um die Zukunftsfähigkeit zu sichern und das Image als Wissenschaftsstandort zu stärken, müssen wir auch hier dringend handeln. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird, wie bereits vom Minister und meinem Kollegen Herrn Bordkorb ausgeführt, ein Schritt oder ein erster Schritt

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ein Schrittchen.)

in Richtung notwendige Änderungen des Landeshochschulgesetzes gemacht. Dabei geht es den Koalitionsfraktionen zunächst um zwei wichtige Punkte:

1. Es geht um die sogenannte Tenure-Track-Regelung, um Juniorprofessuren beziehungsweise zeitlich befristete Professuren ohne aufwendige externe Ausschreibungen in unbefristete Dienstverhältnisse überzuleiten.

2. Wir wollten hiermit die Wiederwahlbegrenzung für die Gremienwahlen an den Hochschulen aufheben, damit bei den nächsten Wahlen genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war in der Wende mal ein hohes Gut.)

Das beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt, nicht mehr und nicht weniger.

Herr Professor Methling, auch wenn Sie es vielleicht nicht glauben wollen, an diesen beiden Punkten muss in der Tat jetzt nachgesteuert werden. Ich nenne das Stichwort „Wiederwahlen“.

Verwunderlich für mich, Herr Kollege Kreher, ist das, was Sie versucht haben, in der letzten Woche aus diesem Gesetzentwurf zu machen. Niemand in der Landesregierung oder in den Koalitionsfraktionen versucht, durch die Hintertür Studiengebühren einzuführen. Das hat auch der Wissenschaftsminister Herr Tesch in seiner Rede gerade verdeutlicht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach, da muss sich Herr Schlotmann versprochen haben.)

Wir haben einen Koalitionsvertrag, an diesen werden wir uns halten, auch wenn wir in Einzelfragen sicherlich unterschiedliche Standpunkte haben. Aber in einer Koalition muss man nun einmal Kompromisse eingehen, wenn man handlungsfähig bleiben möchte.

(Hans Kreher, FDP: Das sind Sie. Das merkt man.)

Das ist uns zusammen mit dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur bisher auch sehr gut gelungen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na ja. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Also noch einmal ganz klar und deutlich für Sie, Herr Kreher: Niemand will durch die Hintertür Studiengebühren einführen. Aber, und das ist ein völlig normaler Vorgang, Studierende zahlen Einschreibe- und Rückmeldegebühren. Das war immer so und das wird auch künftig so sein. Natürlich muss eine solche Gebühr auch auskömmlich sein beziehungsweise so auskömmlich, dass sie die Verwaltungsgebühren abdeckt. Semesterbeiträge sind überall und schon sehr lange der Normalfall. Die 87 Euro, die Studierende derzeit bei der Rückmeldung in Rostock zahlen, lassen sich klar nachvollziehen: 30 Euro gehen an das Studentenwerk plus 5 Euro an die Studentenschaft, plus 52 Euro für das Semesterticket sind gleich 87 Euro.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch gar nicht Gegenstand der Novelle.)

Das ist jedoch in keiner Weise einzusehen, da die Hochschule …

(Hans Kreher, FDP: Was hat das denn mit dem zu tun?)