Protokoll der Sitzung vom 24.09.2008

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Die Zahlen haben wir aber nicht geändert. Die Zügigkeit haben wir rausgenommen.)

Moment, bei Gymnasien im ländlichen Raum, bei Grundschulen, gerade wenn es um Gemeindefusionen geht oder wenn es um Stadtteile geht, haben wir schon noch mal ein bisschen geguckt. Und warum sollten wir, Herr Bluhm, es auch grundsätzlich ändern, die Bedingungen hatten sich ja nicht geändert. Also ich glaube nicht, dass das der verkehrte Weg war, da haben wir keine Rolle rückwärts gemacht. Wir waren uns eigentlich nur selbst treu dabei und haben geguckt, da müssen wir auch konsequent sein.

Gut, das war aber nicht mein Gedanke und eigentlich lasse ich mich ja auch nicht von Ihnen aus der Bahn werfen, Herr Bluhm.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

War auch gar nicht Ihre Absicht, denke ich mal.

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Nein, nein, nein, das war nicht seine Absicht. Das glaube ich auch nicht.

Ich will noch mal zum Kontext zurückkommen, wie ist überhaupt der Prozess organisiert worden, dass die wesentlichen Dinge der Bildungskommission nicht konträr laufen zum Schulgesetz. Denn darauf kam es doch eigentlich an, dass das Schulgesetz keine falschen Weichen stellt, dass das Schulgesetz keine Türen zuschlägt, die praktisch im Bildungsbericht uns ereilen könnten. Das, meine ich, hat die Landesregierung in vorbildlicher Weise organisiert, indem zum Ersten dieser vorliegende Schulgesetzentwurf auch durch die Expertenkommission begutachtet wurde. Das heißt, Sie haben zu dem vorliegenden Entwurf Änderungsvorschläge machen können. Da gab es auch eine ganze Menge, und wenn Sie mal in die Anlage gucken zum Bildungsbericht, Anlage 10, steht auch ganz deutlich, welche Änderungen durch die Expertenkommission vorgeschlagen wurden, und Sie finden einen großen Teil davon auch im Schulgesetzentwurf.

Das ist ja aber nur eine Seite. Es ging ja auch andererseits darum, wie stellen wir sicher, dass weiterführende Vorschläge der Bildungskommission ihren Eingang finden in diese Schulgesetzdebatte. Und da, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir jetzt im Grunde auch gefragt, denn Sie alle haben den Bildungsbericht vor der Sommerpause erhalten. Meine Fraktion hat sich schon gründlich damit befasst, was aus unserer Sicht möglicher- und nötigerweise in diese aktuelle Novelle noch eingespeist werden könnte oder müsste. Natürlich warten wir dazu auch die Anhörung ab und insofern können wir in einem ganz geordneten Verfahren solche Dinge auch noch gut organisieren. Das ist ja auch kein Novum, was Schulgesetzberatungen anbelangt, die sind ja in dem Bereich auch offen.

Ansonsten weiß ja jeder, der auch nur mal das Inhaltsverzeichnis des Bildungsberichtes sich angesehen hat, dass es hier nicht nur um Schulgesetz geht, dass der ganze umfassende Prozess der Bildung von Anfang an und für das ganze Leben dort organisiert ist. Und so werden wir in den kommenden Gesetzesvorhaben – ich sage nur KiföG,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Keine Kampfansage.)

ich sage nur Landeshochschulgesetz – das eine oder andere aktuell aufgreifen können. Und ich sage auch eins: Manche Dinge dieses sehr umfassend angebrachten Berichtes der Bildungskommission sind meiner Meinung nach in manchen Konstellationen vielleicht auch gar nicht zu erreichen. Damit muss man dann einfach auch mal umgehen und sagen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

(Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Oder man sagt auch, manches ist zurzeit überhaupt nicht zu finanzieren, dann sagt man sich, man muss eben mittelfristig mal eine Konzeption machen. Ich glaube also, wir werden mit den Ergebnissen dieses Bildungsberichtes verantwortungsvoll und konsequenterweise noch einige Jahre zu tun haben. Das soll man sich auch mal

ganz gelassen sagen. Ich denke, das ist auch gut so, denn Bildung ist immer ein Prozess. In diesem Sinne, denke ich, ist auch noch mal klar geworden, dass das Schulgesetz nicht konträr ist zu dem Bericht der Expertenkommission.

Einen letzten Problemkreis wage ich auch noch mal anzusprechen. Wir haben im Schulgesetz ja eigentlich nur eins gemacht. Bislang stand zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft – bis auf die Förderschulen, sage ich jetzt mal, da war ja schon immer Usus, dass die 100 Prozent der Personalkosten erstattet bekamen und das war ja auch richtig so, gerade in diesem Bereich mit vielen behinderten Kindern und mit ganz schwierigen Gruppen –, aber alle anderen hatten einen Fördersatz laut Gesetz von 60 bis 85 Prozent der Personalkosten. Das war unser Gesetzesstand bis zur Novellierung. Und was haben wir nun gemacht?

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das geht ja noch.)

Jetzt steht in dem Paragrafen, sie erhalten grundsätzlich 85 Prozent der Personalkosten. Da muss man doch wirklich auch mal sagen, wir sind an keine Höchstfördersätze gegangen, wir haben nur gesagt, was soll dieses Vonbis, das ist nur Bürokratie, weil mühsam nachgewiesen werden musste, wer hat 60, wer hat 70 Prozent verdient,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Und wie zufällig sparen wir dabei Geld.)

das hat sich nämlich durch Parameter entwickelt.

Bis auf zwei Schulen, Frau Gramkow, hatten wir eh alle 85. Man kann ja die Konzepte dann, denke ich mal, auch so lange erweitern, bis alles drin ist.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Wie zufällig sparen wir Geld dadurch.)

Also man kann eigentlich diesen Prozess sparen und sagen, alle 85 Prozent der Personalkosten. Und nun ist trotzdem der Vorwurf im Land, wir würden da sparen. Wie kommt denn das nun zustande? Ja, da sage ich Ihnen mal ganz deutlich, durch eine Gleichbehandlung mit öffentlichen Schulen. Denn das ist doch wirklich der Punkt. Wenn wir umstellen auf schülerbezogene Mittelzuweisungen,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Da rechnen wir aber noch mal nach.)

dann können wir doch bei einer Schule in freier Trägerschaft nicht mehr zuweisen als in einer öffentlichen. Wie soll man denn diese Debatte aushalten? Es ist doch völlig selbstverständlich, dass da sowohl als auch das Gleiche steht. Und warum sind es dann in diesem Zuge oftmals kleine Schulen in freier Trägerschaft, die besonders von Kürzungen betroffen sind? Ja, das kann man doch auch genau ausrechnen. Bislang sind sie pro Klasse und Lehrer bezahlt worden. Gerade die klitzekleinen Klassen, die im öffentlichen Bereich per Schulgesetz schon gar nicht mehr möglich waren, weil es da nämlich Mindestschülerzahlen gibt, die gab es aber im Bereich Schulen in freier Trägerschaft, denn die entziehen sich quasi der gesamten staatlichen Schulentwicklungsplanung. Nun passiert aber durch die schülerbezogenen Mittelzuweisungen, dass gerade bei den klitzekleinen Klassen doch nicht mehr so viel ankommt.

Ich sage Ihnen, im öffentlichen Bereich ist es so, dass wir sichergestellt haben, dass auch die kleinen Klassen, die es bei uns gibt im öffentlichen Bereich – und Sie alle kennen die Statistiken, Sie wissen, wir haben bun

desweit sehr kleine Klassen –, es ist sichergestellt, dass auch über die schülerbezogenen Mittelzuweisungen der Unterricht abgedeckt werden kann, dass es einen Mindestsockel gibt, dass auch bei kleinen die Unterrichtsstandards erhalten werden. Aber wie ist denn das nun bei Klassen, die jenseits dieser Mindestschülerzahlen mit acht Kindern in einer Klasse sind? Ich denke mal, da wird auch in einigen noch ein Umdenken passieren. Aber noch mal meine Eingangsfrage: Wer würde uns das Recht geben, den Einzelschüler an einer Schule in freier Trägerschaft besserzustellen als den in einer öffentlichen? Ich wüsste keinen, der so was tut. In dem Sinne, meine ich, werden wir an der Stelle damit auch umgehen müssen.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Wir werden die Zahlen noch mal überprüfen, Frau Polzin!)

Selbstverständlich, Frau Gramkow, wissen wir natürlich auch, dass es dazu, sagen wir mal, eine Übergangsfrist geben muss, einen Vertrauensschutz, der einfach sagt, hier muss man mit Mitteln rechnen können. Man wird dann auch sehen, dass sich ganz vieles auch relativiert und dass sich auch sehr viele Schulen in freier Trägerschaft mit einem vernünftigen Finanzkonzept und – noch viel wichtiger – mit einem vernünftigen pädagogischen durch diese Umstellung nur befördert fühlen, dass man hiermit sehr differenziert umgehen muss.

Gut, in diesem Sinne, meine ich, habe ich drei Problemkreise angesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir eine sehr lebendige Anhörung haben werden, dass wir umfassende Beratungen in den Ausschüssen vornehmen, und kann Sie nur dazu einladen und ermuntern mitzutun. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Polzin.

Das Wort hat jetzt der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Herr Bluhm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der „Schweriner Volkszeitung“ von gestern konnte man lesen, ich zitiere: „Die CDU will den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erhöhung der Eigenverantwortung der Schulen … unterstützen. ‚Der Gesetzentwurf ist keine Strukturbastelei, sondern ein wichtiger Beitrag für eine Qualitätsoffensive im Bildungswesen‘, sagte gestern der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Wolf-Dieter Ringguth.“ Ende des Zitats. Donnerwetter, meine Damen und Herren von der CDU!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Dass Sie einen Gesetzentwurf aus dem CDU-geführten Bildungsministerium unterstützen, halte ich für so selbstverständlich, dass es eigentlich keiner Erwähnung bedurft hätte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Was hingegen die Strukturbastelei betrifft, so bilden Struktur und Inhalt natürlich immer eine Einheit. Sie haben durch schwierige Entscheidungen der letzten zwei Legislaturperioden eine Struktur bei Übernahme durch Ihr Ministerium vorgefunden, die sich ohne Änderungen inhaltlich ausgestalten lässt. Wir haben zwei Legislatur

perioden gebraucht, um ein antiquiertes gegliedertes Schulsystem den bildungspolitischen und demografischen Entwicklungen und Anforderungen anzupassen. Frau Polzin hat ja in ihrem Beitrag von Kontinuität in dieser Frage gesprochen. So schlecht kann es ja dann auch nicht gewesen sein, denn auch Ihr Regierungsentwurf hat zum Beispiel die von der damaligen CDU, in der Opposition befindlich, heftig kritisierten Mindestschülerzahlen mit einigen geringen Änderungen im Wesentlichen unverändert gelassen. Was ich gut finde an dieser Stelle – und das will ich ausdrücklich sagen –, ist die Regelung des neuen Paragrafen 45 Absatz 6, den wir ja ebenso in unserem internen Disput schon einmal gestreift haben.

So viel vielleicht zu Ursachen und Wirkungen der Vergangenheit. Welche Wirkungen der Regelungen jedoch auf die jetzt existenzbedrohten Schulen auszumachen sind, bleibt spannend, denn zurzeit leben ja 21 Gymnasien beispielsweise mit einer Ausnahmegenehmigung, die zum nächsten Schuljahr ausläuft. Ich vermute, dass der Kampf um jeden Schüler und jede Schülerin einen neuen Höhepunkt erreichen wird.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich stehen wir als Fraktion DIE LINKE einer Qualitätsoffensive an unseren Schulen aufgeschlossen gegenüber und in der Tat sind im Entwurf Regelungen vorhanden, die wir ausdrücklich begrüßen. Ich nenne hier exemplarisch die Aufnahme der Erziehungsfunktion in Paragraf 1. Es war immer unser Ansatz, dass Bildung und Erziehung eine Einheit bilden müssen. Nun, in den frühen neunziger Jahren hat die CDU in diesem Lande dieses noch anders gesehen, da kann ich nur sagen, willkommen in der bildungspolitischen Realität.

Die Ausweitung der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenarbeit der Schulen mit den Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendhilfe ist auch aus unserer Sicht richtig, weil alle letztlich an einem gemeinsamen Ziel arbeiten. Den ersten Schritten der letzten Jahre folgen nun weitere auf gesetzlicher Grundlage und das finden wir gut. Auch die ausführliche Darstellung der Verantwortung der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder sowie die ihnen daraus erwachsenen Rechte und – ich betone ausdrücklich – ihre Pflichten ist auch aus unserer Sicht zielführend. Dies gilt auch dann, wenn man bedenkt, dass es sich nicht um sanktionsfähige Ansprüche handelt. Fraglich ist allerdings, ob zum Beispiel solche Regelungen wie in Paragraf 49 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 2 von sozial schwachen Eltern tatsächlich erfüllt werden können und was passiert, wenn sie es nicht können.

Problematisch ist auch, wenn in Paragraf 4 Absatz 5 die Pflichten der Schule bei einer Kindeswohlgefährdung geregelt werden müssen. Es muss gesichert sein, dass Lehrkräfte nicht wegen ihrer Feststellung und Maßnahmen möglicherweise anschließend juristisch belangt werden können oder moralisch ins Abseits gestellt werden. Das wäre dem Anliegen kontraproduktiv.

Die Pflicht zur Erarbeitung individueller Förderpläne ist auch aus unserer Sicht wichtig und richtig. Diese geben Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern Maßstäbe und Ziele für die individuelle Entwicklung. Die Pflicht der Schule zu externer und interner Evaluation ist eine Fortsetzung der begonnenen Diskussion der zurückliegenden Jahre. Und hier will ich einschränkend sagen, dass es dabei weit über Vergleichsarbeiten, Notendurchschnitte, die Erreichung von Abschlüssen und so weiter hinaus

gehen muss. Die aktive Mitwirkung der Schulträger an der Gestaltung und dem Betrieb ihrer Schulen ist richtig. War es bisher noch nicht möglich zu vereinbaren, dass die Schulträger ordentliche stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind, so ist dieses aus unserer Sicht ein richtiger Schritt, und zwar auch vor dem Hintergrund der höheren Selbstständigkeit von Schule.

Die Bedeutung, Abrechenbarkeit und Verbindlichkeit von Schulprogrammen, so, wie sie vorgeschlagen ist, zu regeln, ist positiv. Die zentrale Frage hier ist ihre Ausgestaltung und Umsetzbarkeit, allerdings in Abhängigkeit von den finanziellen Ressourcen, die das Land und der Schulträger zur Verfügung stellen können und wollen.

Aber, meine Damen und Herren, natürlich erwarten Sie von der Opposition oder einer Oppositionsfraktion auch einige Worte zu den Regelungen, die wir skeptisch sehen oder eher vollkommen ablehnen. Skeptisch und kritisch sehen wir natürlich die im Gesetzentwurf jetzt vollzogene Einführung der graduellen Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Hier wird umgesetzt, was schon längst ohne rechtliche Grundlage als Verordnung geregelt ist. Dies gilt auch für solche Fälle wie die Abschaffung der Prüfung an den Gymnasien sowie die Klassenbildung an den Musikgymnasien, wo erst jetzt im Nachgang die rechtlichen Grundlagen dafür hergestellt werden, was in Verordnungen schon geregelt wurde. Vollendete Tatsachen zu schaffen, die man später erst gesetzlich sanktioniert, ist ein bisher in diesem Parlament doch einzigartiger Vorgang.

Es kommt in diesem Gesetzentwurf in mehreren Punkten zu einer erheblichen Benachteiligung der Gesamtschulen gegenüber den Gymnasien. Das fängt an mit der Doppelfunktion der Klasse 10 an den IGS und hört bei den restriktiven Regelungen für die gymnasialen Oberstufen an den KGS und IGS nicht auf. Die Festlegung einer relativ freien Schulwahl ab Klasse 5 wird meines Erachtens zu einem Wettbewerb führen, dessen Folgen wir noch nicht endgültig absehen können. Da nur zu den örtlich zuständigen Schulen die Schülerbeförderung beglichen wird, können sich soziale Verwerfungen ergeben. Eltern, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Harz IV in Anspruch nehmen müssen oder geringes Geld verdienen, haben keine wirkliche Wahl. Sie werden in vielen Fällen aus Kostengründen ihre Kinder natürlich an die örtlich zuständige Schule bringen müssen. Die sattsam bekannten gesellschaftlichen Individualisierungstendenzen können dazu führen, da Eltern, die es sich noch leisten können, ihre Kinder an eine andere Schule schicken, dass wir zu Individualisierungstendenzen auch beim Schulbesuch kommen. Die Folge könnte eine Konzentration von sozial benachteiligten Kindern an der örtlich zuständigen Schule sein. Und hier bin ich mir auch in der kritischen Bewertung dieses Verfahrens mit der GEW einig.

Die im Paragrafen 113 Absatz 5 enthaltene Möglichkeit der anteiligen Kostenbeteiligung der Eltern oder volljährigen Schüler – also damit dann doch der Eltern – an den Beförderungskosten für die Klassen 11 bis 13 führt in ihrem Ziel, die Eltern auch in diesem Bereich zu entlasten, ad absurdum. Bei der finanziellen Lage der Landkreise werden viele Landkreise, wenn nicht sogar alle, die Eltern natürlich beteiligen. Die neue Aufgabenfülle der Schulleiter, der Schulleitungen und auch der Lehr