Die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages betrifft die Weiterfinanzierung der gemeinsamen Stelle aller Länder „jugendschutz.net“. Seit Gründung im Jahre 1997 unterstützt „jugendschutz.net“ die obersten Landesjugendbehörden bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die Internetaufsicht der Kommission für Jugendmedienschutz übertragen und „jugendschutz.net“ organisatorisch an diese angebunden. Diese Stelle „jugendschutz.net“ wird von den Landesmedienanstalten und den Ländern auf der Grundlage eines Finanzierungsstatus der Jugendminister der Länder gemeinsam finanziert. Letztmalig – und das ist vielleicht nicht ganz unwichtig – wurde im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Finanzierungszeitraum für diese „jugenschutz.net“ befristet bis zum 31.12.2008, also bis zum Ende dieses Jahres. Aufgrund der Bedeutung der Arbeit von „jugendschutz.net“ bei der Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Internet und auch der medienpädagogischen Aufklärungsarbeit muss die kontinuierliche Fortführung der Aufgaben durch „jugendschutz.net“ auch über das Jahr 2008 hinaus gewährleistet sein. Die Befristung der Finanzierung soll daher um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2012 verlängert werden.
Meine Damen und Herren, uns ist natürlich klar, dass von viel größerem Interesse gerade in der Öffentlichkeit zweifelsohne die Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist, betrifft sie doch praktisch im Grunde genommen jeden Bürger. In diesem wird die Gebührenempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten, kurz KEF, umgesetzt. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Jahresende 2008 hinaus sicherzustellen.
Die Rundfunkgebühr ist durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch den Achten Änderungsvertrag, auf monatlich – und ich nenne mal ganz bewusst die absoluten Zahlen, über die wir hier eigentlich reden – 17,03 Euro festgelegt. Diese teilt sich in 5,52 Euro Grundgebühr und 11,51 Euro Fernsehgebühr. Die Festsetzung der aktuellen Rundfunkgebühr endet am 31.12. dieses Jahres. Da hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes in ihrem 16. Bericht eine Gebührenempfehlung für die Gebührenperiode abgegeben. Sie sieht eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro vor, wovon wiederum 5,76 Euro auf die Grundgebühr und 12,22 Euro auf die Fernsehgebühren fallen.
Von der Gebührenerhöhung – auch das wird in der Regel nie diskutiert – entfallen 56 Cent auf die ARD, 34,5 Cent auf das ZDF, 0,02 Cent auf das DeutschlandRadio und das Gleiche auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Ich habe immer ganz bewusst die einzelnen Zahlen genannt, da die im Paragraf 9 des Staatsvertrages aufgeführten Prozentzahlen auch mit vier Stellen hinter dem Komma vielleicht nicht für jeden ernsthaft und ohne Weiteres nachvollziehbar sind.
lungen der KEF unverändert festgesetzt. Eingriffe in dieses Gebührenfestsetzungsverfahren sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Die von den Ländern im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommene Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF hat diesen strengen Maßstäben nicht genügt und ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
Meine Damen und Herren, das gegenwärtige Gebührenfestsetzungsverfahren mit der Bedarfsfeststellung durch die KEF hat sich bewährt. Entgegen mancher Vorstellungen ist die KEF eben nicht willfähriger Vollstrecker der Rundfunkanstalten, sondern prüft den tatsächlichen Finanzbedarf sehr genau und zeigt auch Einsparpotenzial auf. Die ursprünglichen Anmeldungen der ARD zum Beispiel von rund 1,8 Milliarden Euro, des ZDF von rund 770 Millionen Euro, des DeutschlandRadios von rund 90 Millionen Euro und ARTE mit rund 80 Millionen Euro hätten eine Gebührenerhöhung von 1,50 Euro erfordert, bei Berücksichtigung der Nachmeldungen noch einmal von rund 260 Millionen Euro, insgesamt also 1,69 Euro. Ich denke daher, dass die empfohlene Anhebung um 95 Cent vertretbar ist.
Natürlich gibt es und gab es auch Kritik an der Gebührenfestsetzung. Ich will aber an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass ein von interessierter Seite immer wieder gefordertes Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unweigerlich Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühr haben wird.
Meine Damen und Herren, das Thema Rundfunk wird uns auch in Zukunft beschäftigen. Von Veränderungen des Rundfunkgebührenrechtes wird in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgesehen. Das wird ein spannendes Thema bei dem vom Ministerpräsidenten schon angekündigten Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 deutlich gemacht, dass jede, wirklich jede Änderung der staatsvertraglichen Grundlagen, die finanzielle Auswirkungen hat, so rechtzeitig erfolgen muss, dass die KEF diese in ihren Bedarfsermittlungen und Berechnungen einbeziehen kann. Bei einer Fortentwicklung der Rundfunkgebühr gilt für mich jedoch, dass auch der nicht ausschließlich private Bereich weiterhin seinen Beitrag zur Deckung des Finanzbedarfes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leistet.
Es spricht einiges dafür, dass künftig nicht allein mehr das Fernsehen das Leitmedium sein wird. Im Gegenteil, das Internet wird diese Funktion übernehmen. Und deshalb, meine Damen und Herren, ist die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich wichtig und von elementarer Bedeutung. Die SPD-Fraktion wird sich dieser Aufforderung auch immer stellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf im Internetbereich keinen massiven Beschränkungen unterliegen. Das ist klar unsere Position.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das muss man deutlich sagen, ja.)
Und die, die das in Zweifel stellen, denen möchte ich noch ins Stammbuch schreiben, das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass auch der digitalen
Welt der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Systems ein besonderes Gewicht zukommt. Das sollten sich alle mehr oder weniger hinter die Löffel schreiben.
Der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ist ein notwendiger Bedarf jedes Einzelnen. Entscheidend dabei ist, dass die Ausgewogenheit unserer dualen Rundfunkordnung zwischen ÖffentlichRechtlichen und Privaten nicht zulasten des öffentlichrechtlichen Rundfunks in eine Schieflage gerät. Ich erinnere an dieser Stelle an den Versuch, Bundesligafußball zum Beispiel praktisch exklusiv nur im Pay-TV auszustrahlen und die öffentlich-rechtlichen Sender mit zeitversetzten Zusammenfassungen abzuspeisen. Meine Damen und Herren, das hätte bedeutet, dass alle Fußballinteressierten gezwungen gewesen wären, gezwungen gewesen wären, sich Pay-TV anzuschaffen und Private damit zu puschen. Das kann, glaube ich, nicht in unserem gemeinsamen Sinne sein.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Meine Damen und Herren, bei aller auch sicher an einzelnen Stellen berechtigten Kritik steht für mich eins fest: Eine Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugunsten der privaten Anbieter wäre nicht im Interesse der Bürger. Ich sage, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar und dafür werden wir hier im Land eintreten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade ist der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten, da liegt dem Parlament bereits der Elfte vor
Mit dem vorliegenden Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird vor allem die Empfehlung der KEF aus ihrem 16. Bericht umgesetzt, die monatliche Rundfunkgebühr auf 17,98 Euro zu erhöhen. Dies erfolgt vor allem auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage der ARD, des ZDF und DeutschlandRadios. Es hätte schon die Möglichkeit gegeben, über die Frage zu diskutieren, ob es erneut eine Einflussnahme der Ministerpräsidenten auf die Gebührenhöhe geben könnte. Aber nun kam das Urteil rechtzeitig und von daher, denke ich, ist es auch in Ordnung, dass man nicht eine weitere Verfahrensfrage hier provoziert.
Nun liest man unter Ziffer 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes „Problem“ in der Drucksache 5/1719 in Absatz 2: „Die Länder haben einen Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgehandelt“. Nun gut, man muss bei nüchterner Betrachtung feststellen, die Gebührenemp
fehlung der KEF wurde durch die Staatskanzleien rechnerisch umgesetzt. Artikel 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages regelt die Anpassung der Gebührenhöhe für die Grund- und Fernsehgebühr. Ziffer 3 regelt die Veränderung des Datums des Endes der Gebührenperiode, von daher also technisch.
Artikel 2, auch darüber ist bereits geredet worden, Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, die Verlängerung seiner Gültigkeit bis zum 31.12.2012 – nun, meine Damen und Herren, dieses ist notwendig geworden, weil es nicht gelungen ist, diese Verlängerung bereits im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verankern.
Der wortgewaltigste Artikel dieses Staatsvertrages mit Nummer 3 regelt das Verfahren mit diesem Staatsvertrag selbst.
Nun könnte man zur Debatte um den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag übergehen, wenn es denn mit der Rundfunkgebührenerhöhung immer so einfach wäre. Stets gab es Streit um die Höhe der Gebühr, ihre Angemessenheit, um Einsparmöglichkeiten durch die Rundfunkangestellten selbst, völlig schwerelos gewordene Rechte, Preise und Gagen für – nun nennen wir sie ruhig so – Moderatoren, die nun so gar nicht moderat sind. Und gleichzeitig geht es um die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Aus meiner Sicht und der Sicht meiner Fraktion wäre in der nächsten Gebührenperiode keine Gebührenerhöhung erforderlich gewesen. Konsequente und gemeinsame Anstrengungen der Rundfunkanstalten hätten beides ermöglicht, Senkung der Kosten und Entwicklung der Angebote der Anstalten. Solange Talkshowmoderatoren mit einer Sendung mehr verdienen als ein Ministerpräsident in einem Monat, gibt es aus unserer Sicht keinen Grund, die Rundfunkgebühren zu erhöhen.
Ich bin sehr bei dem Vorschlag aus Niedersachsen, die Höchstgehälter für Moderatoren in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf 200.000 Euro pro Jahr zu begrenzen.
Viel grundsätzlicher geht es in der Diskussion um die grundlegende Weiterentwicklung des Rundfunks in Deutschland zu. Da gab es das Treffen der Rundfunkkommission der Länder am 11. dieses Monats in Fulda, wo die Chefs der Staatskanzleien versuchten, strittige Fragen auszuräumen und eine gemeinsame Linie festzulegen. Da geht es zum Beispiel um Internetangebote, um die Neuregelung der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks, die Vorhaltedauer von Sendungen im Internet, die Anwendung des Dreistufentestes auf alte/neue Onlineangebote, um die Anzahl neuer digitaler Angebote mit der Frage, ob eines je Anstalt oder eines je Bundesland, die Ausdeutung des meines Erachtens völlig auslegungsfähigen Begriffs der presseähnlichen Angebote, das Wechselverhältnis von Rundfunkanstalten und -verlegern. Und es ist schon schade, dass bei uns leider eine Debatte dazu nur im Rahmen von anderen Tagesordnungspunkten möglich ist und nicht wie zum Beispiel in Thüringen oder in Niedersachsen, wo die Entwürfe des Staatsvertrages dem Parlament vor der abschließenden
Beratung der Ministerpräsidenten als Unterrichtung über einen Entwurf zugeleitet werden, um eine parlamentarische Debatte zu ermöglichen. Das stärkt im Übrigen auch die Verhandlungsposition eines Ministerpräsidenten in der Rundfunkkommission der Länder.
Umfänglich ist mit 20 Seiten die gemeinsame Stellungnahme der Intendanten von ARD, ZDF und DeutschlandRadio zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 4. September. Darin heißt es, ich darf zitieren: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf... nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher und technischer Hinsicht beschränkt werden … Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt die Weichen in die Zukunft. Diesen Herausforderungen wird der vorliegende Arbeitsentwurf (Stand: 12. Juni 2008) nur teilweise gerecht.“ Ende des Zitats.
Nun kritisiert auch die Medienkommission der SPD am 15.09.2008 den vorliegenden Entwurf in mehreren Punkten und fordert die Rundfunkkommission der Länder auf, den Entwurf zu ändern, und auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion hier aus Mecklenburg-Vorpommern fordert zum Beispiel eine neue Finanzregelung zwischen den Rundfunkanstalten. Weitere Kritiken finden sich in vielen aktuellen Papieren. Eine will ich zum Schluss meiner Redezeit noch deutlich sagen, und zwar die der Gebührenbefreiungstatbestände, die wir hier auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses verabschiedet haben. Es ist nicht gelungen, diesen im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu vereinbaren. Hier wird es nun wohl so sein, dass frühestmöglich zum 01.01.2013 eine entsprechende Regelung vorgesehen werden kann. Das wird den Betroffenen in diesem Lande und in den anderen Bundesländern überhaupt nichts nützen. Von daher ist natürlich der Diskussions- und Handlungsbedarf erheblich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon angeklungen, aber ich will es wiederholen: Mit Staatsverträgen ist das so eine Sache,
Herr Kollege Bluhm hat darauf hingewiesen. Sie werden nun mal von den Landesregierungen ausverhandelt, sie werden unterzeichnet und sie werden uns dann zur Ratifizierung übergeben. Und da, an diesem Punkte sind wir jetzt.
Natürlich ist mir auch klar, dass das schwierig ist bei Staatsverträgen, wenn wir an der letzten Stelle, nämlich bei der Ratifizierung damit beginnen, die Staatsverträge zu ändern. Wer das weiterdenkt, weiß, dass das dann noch mal durch 16 geht und so weiter. Ich will das nicht übertreiben. Aber wir haben – und das ist sicher wichtig – eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die das getan hat, was der Ministerpräsident hier vorgetragen hat, nämlich das Bundesverfassungsgericht verwehrt den Ministerpräsidenten, von den Empfehlungen der KEF abzuweichen. Aber wir sind das Parlament und wir haben als Parlament zu prüfen, ob die nach den Emp
fehlungen der KEF dann auszulegende Gebührenbelastung eine Belastung ist, die wir den Gebührenpflichtigen zumuten können. Da ist der Zeitpunkt, wo wir aufgefordert sind. Wir sind diejenigen, die die Angemessenheit zu beurteilen haben. In der Phase sind wir, beginnend mit dem heutigen Tage, und ich mache keinen Hehl daraus, dass am Schluss dessen, was ich sagen werde, steht, dass wir nach Überweisung in die zuständigen Ausschüsse, insbesondere in den bei uns federführenden Innenausschuss, sehr wohl auch Anhörungen dazu beantragen werden.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten der Preissteigerungen, die wir allseits beklagen, ist es wichtig, dass wir gucken, welchen Konsens wir denn in der Bevölkerung für die Gebührenfinanzierung des öffentlichen Rundfunks finden. Und ich mache auch keinen Hehl daraus, dass ich ein wenig traurig darüber bin, dass die bei den Beratungen zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angestellten Überlegungen der Umstellung der Finanzierung relativ schnell abgingen von einer Prüfung, ob es eine Steuerfinanzierung geben könne. Ich sage Ihnen, es gibt manche Gerechtigkeitslücke, die wir heute empfinden. Wir kennen die Schwellenhaushalte, bei denen die Rundfunkgebühr erst dazu führt, dass sie unterhalb bestimmter Schwellen sinken und so weiter – ich will das hier nicht ausführen, das werden wir in den Ausschüssen tun. Genau dies wäre nicht eingetreten, wenn wir entweder in die Bedarfe die Rundfunkgebühr einrechnen würden oder aber eine Steuerfinanzierung eingeführt hätten, die dann gleichmäßig alle treffen würde oder umgekehrt, die alle Steuerzahler aufzubringen hätten. Dieses hätte weiter geprüft werden müssen. Das ist Schnee von gestern, jedenfalls für diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der Elfte geht von dem überkommenen System aus. Die Hinwendung zur Haushaltsgebühr ist schon der Schritt in die richtige Richtung, wenn man sich zur Steuerfinanzierung nicht bereitfinden kann. Aber wir müssen hier sehr deutlich auch bestimmte Dinge dann ansprechen können, das werden wir in den Ausschüssen tun.
Am Ende einer Rede sollte eigentlich aber auch immer die Positionsbestimmung stehen. Es gibt aus unserer Sicht, aus der Sicht der CDU-Fraktion zu dem dualen System insbesondere mit der Finanzierung eines öffentlich-rechtlich ausgestalteten Rundfunks keine Alternative und das sage ich auch zu den Herren da auf der rechten Seite. Alles, was Sie da so träumen, bleibt im Bereich der Träume. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns eine Garantie,
eine stabile Säule für die Meinungsvielfalt – und auch das können wir bei einem Rundfunk, der in unserem Land ausgestrahlt und hergestellt wird, sagen –, der Meinungsvielfalt und auch der Qualität, und genau beides brauchen wir.