Frau Ministerin, wie bewerten Sie jetzt, nachdem die ersten Emotionen sich wieder beruhigt haben, Ihr eigenes Verhalten in der direkten Reaktion auf das Eingreifen der Staatsanwaltschaft auch gegenüber Ihrer Kollegin, der Justizministerin?
Frau Ministerin, Sie haben das Urteil des Bundesfinanzhofes zitiert. In dem Zusammenhang wollte ich ganz gerne einmal fragen, ob bei der Ausstellung von Kerngebietsbescheinigungen grundsätzlich jede Pflicht des Finanzamts entfällt, aus Ihrer Sicht eine Überprüfung vorzunehmen?
Grundsätzlich ja, ich habe es Ihnen ja vorgetragen, nur in absoluten Ausnahmefällen und dann auch nur wieder zurückgeben an die kommunalen Bereiche. Das ist ganz klar geregelt.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Lück, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
13. Wie ist der aktuelle Stand der Inanspruchnahme des Bundesprogramms Kommunal-Kombi in Mecklenburg-Vorpommern?
Ich will dazu, Frau Abgeordnete, zunächst einmal feststellen, dass das gesamte Prüfungs- und Bewilligungsverfahren für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt und läuft und damit auch die statistikführende Stelle das Bundesverwaltungsamt ist. Die nachfolgenden Daten – das zur Erklärung – sind also Arbeitsdaten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Folgender Stand: Mit dem 19. September 2008 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern für 383 Anträge mit insgesamt 498 Stellen sein Einvernehmen gegenüber dem Bundesverwaltungsamt erklärt. Davon wurden seitens des Amtes bisher 262 Anträge mit insgesamt 360 Stellen bewilligt. Die Aufteilung der beantragten Stellen auf die Kreise und kreisfreien Städte ergibt ein relativ differenziertes Bild. Da liegen etwas stärker vorn die Landkreise Nordvorpommern mit 99, Rügen 86, Güstrow 72 und bei den kreisfreien Städten differieren die Antragszahlen ebenfalls stark. Hier ist es so, dass Schwerin 33 meldet, Stralsund 20, Neubrandenburg 17, Wismar und Rostock nur eine Stelle. Greifswald hat bisher keinen Antrag gestellt.
Die beantragten Maßnahmen umfassen schwerpunktmäßig insgesamt folgende Bereiche, ich will sie einmal kurz aufführen: zunächst einmal Förderung des Tourismus oder Verbesserung der touristischen Infrastruktur auf Umweltschutzthemen, unter anderem solche Dinge wie Tourismusinformation, Erhöhung der Attraktivität von touristischen Anziehungspunkten oder zum Zweiten, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Gesundheitsweisen, also zum Beispiel Betreuung in Jugendklubs, zusätzliche Angebote in Familienhilfestätten, oder drittens, Kunst, Kultur, Sport, also Hilfen in Museen, zusätzliche Besucher betreuung oder eben Organisation von Veranstaltungen in Gemeinden, um jetzt nur einmal einige Tätigkeiten aufzuzählen.
Herr Minister, ich hätte eine Zusatzfrage: Wie schätzen Sie ein, worin liegen die Ur sachen für die ausgesprochen unzureichende Inanspruchnahme dieses Programms?
Es ist halt so, dass nach wie vor ein für kommunale Haushalte durchaus erheblicher Eigenbeitrag gezahlt werden muss. Ich halte den im Übrigen für notwendig. Wir haben das sehr intensiv diskutiert, als der Beitrag des Landes letztlich festgelegt wurde. Das ist sicherlich ein Element, was viele Kom munen sich fragen lässt, ob es denn sinnvoll ist, über eine solche Möglichkeit weitere Stellen zu schaffen. Und man muss einfach sehen, das halte ich auch für ein psychologisches Element, dass viele Kommunen konsolidieren und jetzt mit dieser Möglichkeit wieder zusätzliche Stellen aufbauen können, die aber nur für drei Jahre zunächst fixiert sind. Ich glaube, das muss man bedenken.
14. Der Landtag hat an die Landesregierung zwei Gesetzentwürfe für ein Vergabegesetz des Landes zur Prüfung übergeben.
Das Auswahlverfahren für den Gutachter läuft. Ich kann Ihnen allerdings im Moment noch nicht sagen, wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist. Ich bitte um Verständnis, aber das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis.
15. Im Salzstock Moeckow bei Züssow soll russisches Erdgas eingelagert werden. Im Zusammenhang damit wurde die Befürchtung geäußert, es könnte dort wie beim Salzstock Asse in Niedersachsen Wasser eindringen, was zu einem unkontrollierten Entweichen des Gases führen könnte.
Herr Abgeordneter, in Deutschland werden gegenwärtig 46 Gasspeicher betrieben, davon 23 als sogenannte Kavernenspeicher. Der Salzstock Moeckow ist bereits bei der Suche nach Erdöl durch umfangreiche geowissenschaftliche Untersuchungen sowie Seismik, Gravimetrie und Magnetik sowie sieben Tiefbohrungen sehr gut erkundet. Das trifft übrigens auch für das gesamte Land zu.
Das Zentrale Geologische Institut seinerzeit der DDR hatte den Salzstock bereits 1974 als für die Erdgasspeicherung geeignet ausgewiesen. Im Jahr 2007 hat die Inhaberin der Bergrechte ein umfangreiches Untersuchungsprogramm begonnen, um den Nachweis zu führen, dass der geplante Kavernenspeicher sicher betrieben werden kann. Das ist durch unsere staatlichen Ämter für Umwelt und Natur zu beurteilen. Alle diesbezüglichen bisherigen Untersuchungen haben keine Hinweise ergeben, dass schädliche Einflüsse vorhanden sind, die die Anlage eines Kavernenspeichers in Moeckow verbieten würden. Die Fachleute sagen uns, dass mit den Verhältnissen im Salzstock Asse, wo bekanntlich auch radio
Eine Zusatzfrage: Inwieweit spielte dabei angesichts des leichten Erdbebens in Rostock Anfang des Jahrzehnts, Stand auf der Richterskala zwei Komma noch was, die Erdbebengefahr eine Rolle? Könnte sich das auf diese Gegend erstrecken im Rahmen der seismologischen Untersuchungen?
Da bitte ich um Verständnis, das kann ich jetzt nicht im Einzelnen beurteilen. Ich muss davon ausgehen, dass die Prüfungen, die die Behörden vornehmen, die möglichen Beeinflussungen mit ein beziehen, die hier in Mitteleuropa, konkret in Mecklenburg-Vorpommern, natürlich eine Rolle spielen könnten. Aber ich würde gerne noch einmal zu diesem Punkt, wenn Sie es genau wissen wollen, nachfragen. Sie würden dann von mir noch einmal nachträglich eine schriftliche Antwort bekommen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Innenminister wird in Vertretung die Fragen beantworten.
16. Am 31.12.2008 soll das Naturschutzgroßprojekt Peenetal/Peene-Haff-Moor mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung auslaufen. Dieses Projekt ist mit zum Teil erheblichen Nachfolgeverpflichtungen für den Zweckverband verbunden. Das Land steht neben den Kommunen in der Verantwortung, dass die Nachfolgeverpflichtungen, insbesondere die Ausweisung der Kernzone als Naturschutzgebiet, erfüllt werden können. Die dem Zweckverband angehörenden Kreise und Kommunen haben sich für die Weiter führung des Projektes als Naturpark ausgesprochen. Im Ergebnis von Beratungen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Koalitionsfraktionen, der Landkreise und aller Städte des Zweckverbandes, des Ministeriums und des Projektbüros zu bilden, die bis Ende des Jahres eine Entscheidung zum Aufbau eines Naturparks und zur Finanzierung vorbereiten soll.
Welche Vorschläge hat die Arbeitsgruppe bisher zur Weiterführung des Projektes beziehungsweise zur Bewältigung der Nachfolgeverpflichtungen erarbeitet?
Frau Abgeordnete, die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Naturpark Peenetal“ hat am 4. September 2008 unter Leitung von Staatssekretär Herrn Dr. Kreer stattgefunden. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wird am 9. Oktober 2008 in Demmin stattfinden. Neben der Darstellung des Sachstandes und der zu lösenden Probleme wurde festge
legt, dass die Arbeitsgruppe bis zum Jahresende Entscheidungsvorschläge und Darstellungen der Aufgaben und Ziele, der Zuständigkeiten, erforderlichen Personals und auch Haushaltsmittel erarbeitet.
17. Bei einem Gespräch mit der Präsidentin des Bundesnaturschutzamtes wurden dem Zweckverband als weitere Möglichkeit der Unterstützung mögliche Projektförderungen in Aussicht gestellt.
Frau Abgeordnete, durch die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz wurde angeregt zu prüfen, ob der Zweckverband Peenetallandschaft als Projektträger eine Verlängerung des Bundesförderprojektes um circa ein halbes Jahr in Betracht ziehen könnte.