Protokoll der Sitzung vom 25.09.2008

(Udo Pastörs, NPD: Hören Sie auf zu pöbeln, Herr Minister!)

Mecklenburg-Vorpommern 12,50 Euro, das wäre der zweite Platz, Bayern 12,33 Euro, Schleswig-Holstein 11,88 Euro, Baden-Württemberg 11,63 Euro, Niedersachsen 11,00 Euro, Nordrhein-Westfalen 10,64 Euro, Hessen 10,35 Euro, Brandenburg 9,45 Euro, SachsenAnhalt 9,35 Euro, Thüringen 9,31 Euro, Rheinland-Pfalz 9,00 Euro und Saarland 4,97 Euro.

(Michael Andrejewski, NPD: Danke für nichts!)

Bitte.

Herr Minister, wären Sie Abgeordneter, hätte ich jetzt Ihre Ausdrucksweise als unparlamentarisch zurückweisen müssen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich danke Ihnen für die Beantwortung.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Grabow, Fraktion der FDP, die Fragen 24 und 25 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Im Rahmen des Gesetzentwurfes der Landesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist geplant, ein Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern zu etablieren. Die Abwicklung dieses Einladungswesens soll über eine Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales erfolgen.

24. Muss für die technische Bewältigung dieser Gesetzesänderung eine spezielle Software entwickelt werden, die das Einladungswesen organisiert?

Die Antwort ist Ja. Es geht um etwa 120.000 eingehende Datensätze pro Jahr à sechs Daten und die müssen mit dem zentralen Melderegister des Landes abgeglichen werden. Dafür brauchen wir eine spezielle Software.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen? interjection: (Zustimmung)

Was kostet die Entwicklung dieser Software und durch wen wird diese Software entwickelt?

Es geht um einen Auftrag, den wir über das DVZ vergeben haben, und den Preis müsste ich Ihnen nachliefern.

Eine zweite Nachfrage: Erfolgte eine öffentliche Ausschreibung für die Softwareentwicklung, wenn nein, warum nicht?

Wir haben in diesem Bereich ja das DVZ-Gesetz und in Anwendung des DVZ-Gesetzes ist hier das Angebot vergeben worden.

Zweite Frage:

25. Welche Erfahrungen gibt beziehungsweise gab es in anderen Bundesländern bei der Entwicklung einer ähnlichen Software?

Andere Bundesländer sind genauso verfahren wie wir und haben auch eine extra Software für diesen Bereich entwickelt. Wir konnten die Software aus anderen Ländern leider nicht übernehmen, weil einmal die anderen Länder keine Nutzungsrechte hatten, die sie erworben haben bei ihrer Herstellung, die sie an andere Bundesländer hätten geben können, leider. Und es ist auch so, dass, wenn man sich das genau anschaut, die Gesetze in den einzelnen Ländern so unterschiedlich sind, dass auch die Ausformungen des Programms unterschiedlich sind.

Gut, danke schön.

Bitte.

Danke, Herr Grabow.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 26 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

26. Die Landesregierung plant nach Auskunft des Ministers für Soziales und Gesundheit und designierten Ministerpräsidenten die Kürzung des Landesblindengeldes auf 333 Euro, muss es hier richtig heißen. Das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern dient dem Nachteilsausgleich von blinden und stark sehbehinderten Bürgern des Landes. Mit diesem Geld können Waren und Dienstleistungen bezahlt werden, insofern kann man dieser Leistung eine Kaufkraft beimessen, die durch Inflation entwertet wird.

Meine Frage dazu:

Wie hat sich die Kaufkraft des Landesblindengeldes seit der letzten Erhöhung unter Beachtung der Geldentwertung, also der Inflation entwickelt?

Das könnte man ja nur beantworten, wenn man der Leistung einen bestimmten Warenkorb zuordnet. Die Gewährung von Landesblindengeld ist aber eine pauschalierte Geldleistung und derjenige, der sie bekommt, entscheidet selbst, wofür er sie einsetzt, zu welchem Zweck.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Dem Ministerium liegen keine Erhebungen über die konkrete Verwendung des Landesblindengeldes vor. Ich muss auch sagen, in den Gesprächen, die ich mit den Verbänden geführt habe, ist mir immer wieder gesagt worden, man kann nicht pauschal sagen, dass alle eine bestimmte Summe gebrauchen, dass alle das Geld in einer bestimmten Weise verwenden, sodass man am Ende sagen muss, wir haben keinen typischen Warenkorb, von dem wir sagen und dann verfolgen könnten, wie sich die Preise für die in diesem Warenkorb enthaltenen Waren im Einzelnen entwickelt haben.

Ich kann nur insoweit eine Mutmaßung anstellen, dass sich bei den technischen Hilfsmitteln, die wir in diesem Bereich haben, vielleicht wie in anderen Bereichen auch zwei Entwicklungen ergeben werden, nämlich einmal, dass Entwicklungen, die auf hohem technischen Niveau sind, deren Weiterentwicklung häufig dazu führt, dass sie preiswerter werden auf der einen Seite, auf der anderen Seite dazu führen, dass sich zusätzliche Produkte ergeben, die man dann anschaffen kann, weil sie in der Entwicklung eine zusätzliche Hilfe bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass wir in der Anhörung, die wir zum Landesblindengeld hier im Landtag machen werden, vielleicht noch genauere Erkenntnisse dazu bekommen, welche einzelnen Produkte, welche Dienst leistungen von den Betroffenen hier im Land nachgefragt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass wir dazu pauschale Antworten bekommen werden. Nach all meinen Gesprächen, die ich mit den Blindenverbänden geführt habe, glaube ich nicht, dass sich einer der Blinden verbände in der Lage sehen wird zu sagen, wie das Geld pauschal ausgegeben wird. Aber vielleicht bekommen wir durch die Anhörung konkretere Angaben, dass vielleicht jemand über einen längeren Zeitraum – sagen wir von einem Jahr – genau darlegt, wofür er das Geld verwendet hat, sodass man dann solche Rückschlüsse ziehen kann.

Zusatzfrage: Wann werden Sie als Ministerpräsident die Bezüge des Kabinetts um 40 Prozent wie das Landesblindengeld kürzen, um den Landeshaushalt zu entlasten?

Dieser Frage fehlt, glaube ich, eine gewisse Ernsthaftigkeit. Ansonsten fehlt ihr die Grundvoraussetzung. Ich werde mich am 6. Oktober hier zur Wahl stellen und dann werden wir weitersehen.

Zweite Zusatzfrage: Warum kürzen Sie die Leistungen des Landesblindengeldes, nehmen sich aber selbst davon aus und lassen sich entsprechend die Mittel erhöhen?

Also ich würde in dem Zusammenhang auf das verweisen, was wir in der gestrigen ausführlichen Debatte zum Landesblindengeld besprochen haben, wo es um den Vergleich von Leistungen geht. Ich möchte die Debatte hier nicht wiederholen, zudem wir auch im weiteren Verlauf diese Fragen besprechen werden.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Köster, Fraktion der NPD, um die Fragen 27 und 28 zu stellen.

Herr Minister!

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung hat zu

wesentlichen Veränderungen im Gesundheitswesen geführt, von denen auch viele klein- und mittelständische Unternehmen in MecklenburgVorpommern betroffen sind. Unter anderem wurden die Krankenkassen verpflichtet, Ausschreibungen im medizinischen Hilfsmittelsektor durchzuführen. Effizientere Strukturen, die eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln ermöglichen, seien im Interesse der Solidargemeinschaft, so die Bundesregierung. Vom 1. Januar 2009 an soll die Hilfsmittelversorgung dem Gesetz nach ausschließlich durch Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und festen Vertragspartnern organisiert werden.

Meine erste Frage:

27. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die eingeführte Pflicht zur Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen für die Orthopädie-Schuhtechnikbetriebe und Sanitätshäuser in Mecklenburg-Vorpommern?

Durch die gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungen soll der Preiswettbewerb im Hilfsmittelbereich gefördert werden. Das soll nicht für individuell angefertigte Hilfsmittel gelten. Aus wirkungen der Ausschreibung von Hilfsmitteln auf OrthopädieSchuhtechnikbetriebe und Sanitätshäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind bisher nicht bekannt.

Eine Zusatzfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung von vielen OrthopädieSchuhtechnikbetrieben und Sanitätshäusern, wonach es die Krankenkassen nicht interessiert, wie die Produkte qualitativ ausfallen, sondern nur, wie billig die Leistung ist?

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ausschreibungen dienen ja dazu, dass wir für gleiche Qualität einen geringen Preis bezahlen. Das ist ja ein Hilfsmittel, das wir in ganz vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung anwenden, und man wird in jedem einzelnen Bereich in der Tat darauf achten müssen, dass besonders niedrige Preise nicht durch Einbußen bei der Qualität bezahlt werden. Aber das ist in jedem normalen Ausschreibungsverfahren zu beachten.

Eine zweite Zusatzfrage: Schließen Sie es denn aus oder wie bewertet die Landesregierung schon gegebene Tatsachen, wonach Anbieter, Großanbieter aus Sachsen-Anhalt oder Brandenburg, ihre Produkte, zum Beispiel Rollstühle, über den HermesVersand entsenden und nur noch eine telefonische Beratung den Patienten anbieten, ist das letztendlich Qualitätsverbesserung?