Insbesondere bei der Sprach- und Leseförderung sind unsere Bibliotheken in den Städten und Gemeinden wegen ihrer hohen Nutzerzahlen unverzichtbar.
Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land, die gekennzeichnet ist von einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang sowie einer älter werdenden Bevölkerung, suchen wir gemeinsam mit allen Beteiligten nach gangbaren Wegen. In diesem Sinne war und ist auch der Antrag der Koalitionsfraktionen zu sehen, den wir in der schon erwähnten Septemberlandtagswoche eingebracht haben. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, im Gespräch mit der zuständigen kommunalen Ebene das Erfordernis eines Entwicklungskonzepts für die Bibliotheken in unserem Land zu prüfen.
Meine Damen und Herren, die öffentlichen Bibliotheken zählen zu den wichtigen Kultur- und Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese befinden sich jedoch in kommunaler Zuständigkeit. Ihr Leistungsumfang und ihre Strukturentwicklung hängen also von der Planung der Landkreise und der kreisfreien Städte ab und von nichts anderem.
Die Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken und der Landesregierung erfolgt auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bibliotheksverband. Dafür brauchen wir kein Bibliotheksgesetz. Es ist überflüssig, es ist mehr Bürokratie und es hilft in keiner Weise, den einen oder anderen Standort zu erhalten. Diesen Eindruck, sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, erwecken Sie jedoch. Schon aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Der Versorgungsgrad der Bibliotheken hat sich in den letzten Jahren bei circa 75 Prozent eingepegelt. Das hatten wir im September auch schon festgestellt. Da gibt es regionale Unterschiede. Ich glaube, in Demmin waren es so 35/40 Prozent, in anderen Bereichen wie in UeckerRandow zum Beispiel,
wo eine fahrende Bibliothek noch unterwegs ist, waren es 75/80 Prozent und mehr. Diese Prozentsätze, glaube ich, verdeutlichen, dass der Blick auf die Zahl der Einrichtungen nicht ausschlaggebend ist. Ausschlaggebend für den Leser ist die Erreichbarkeit.
Meine Damen und Herren, die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken an der Stadtbibliothek Rostock gibt fachliche Anleitung und praktische Unterstützung an die öffentlichen Bibliotheken und deren Träger weiter. Die Dienstleistungsangebote kommen besonders den kleineren Kommunen zugute. Damit werden regionale Unterschiede im Flächenland M-V hinsichtlich der Informationsmöglichkeiten ausgeglichen.
Der Erhalt und der Ausbau der Bibliotheken ist und bleibt eine freiwillige kommunale Leistung. Unser Land wird sich hier nicht über Gebühr bei den Kommunen einmischen, zumal der finanzielle Spielraum zu neuen Unterstützungssystemen nicht vorhanden ist. Wer suggeriert, dass ein Bibliotheksgesetz für mehr Bibliotheken sorgt oder finanzielle Förderung zur Folge hätte, täuscht die Öffentlichkeit. Ich wiederhole: Wir lehnen den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihr Gesetzentwurf, liebe Genossen, ist überflüssig. Das einzig Brauchbare an Ihrem Entwurf ist die Problembeschreibung. Da haben Sie gut die Argumente zusammengetragen, die in der öffentlichen Anhörung und in Stellungnahmen ausgesprochen wurden. Nun präsentieren Sie uns also Ihren Gesetzentwurf. In der Analyse sind wir uns einig: Das Bibliothekenwesen stirbt und das ist schlecht. Die Bibliotheken sterben aber nicht, weil es kein Gesetz gibt, sondern weil die Parteien, die in diesem Land leider noch etwas zu sagen haben, kaum Geld in die Büchereien stecken.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Nazis waren ganz berühmte Bücherfresser, vor allen Dingen Verbrenner.)
Folglich gibt es einen Bedarf an Bibliotheken und Sie meinen, auch einen Handlungsbedarf für die Politik. Bedarf gibt es übrigens nicht in der Mehrzahl,
also Bedarfe, wie Sie das in Ihrem Entwurf schreiben und leider hier auch sagen, aber das nur nebenbei. Regeln Sie doch bitte nur das, was unbedingt geregelt werden muss. Es ist nicht zielführend, in einem Gesetz
zu erklären, wozu man Büchereien braucht. Eine Gesellschaft, die dies nötig hat, hat es offenbar wirklich nötig.
Sie meinen Bücherausleihe und schreiben „innovative Dienstleistungen“. Wer so redet, will offenbar etwas verschleiern,
zum Beispiel, dass es eine Meinungsvielfalt in den Bibliotheken gar nicht gibt. Sie zitieren so schön das Grundgesetz, man müsse sich aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten können. Das ist aber nicht möglich, wenn Sie Bücher aus rechten Verlagen in den Giftschrank stellen.
Alles, was Ihnen nicht passt, findet in den Büchereien gar nicht statt. Wenn ein Wissenschaftlicher eine abweichende Meinung zu der gängigen zur Zeitgeschichte hat, dann wird man ihn nicht ausleihen können.
Wenn sich jemand diese Republik politisch anders vorstellt als zwischen Linkspartei und FDP, dann wird man ihn in den Bibliotheken vergeblich suchen. Also probieren Sie erst mal ein bisschen Meinungsfreiheit, dann können Sie hier auch von einem Bildungsanspruch reden. Was heißt denn bei Ihnen politisch, weltanschaulich ausgewogen? Heißt das mit NPD oder ohne?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ohne, ohne, ohne! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ohne, ganz bestimmt ohne. – Zurufe von Abgeordneten der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Ohne! Ohne! – Glocke der Vizepräsidentin)
Bibliotheken leisten also Ihrer Ansicht nach einen Beitrag zur Heimat- und Brauchtumspflege. Ich dachte, Heimat und Brauchtum kann man in der BRD immer nur dann pflegen, wenn man bestenfalls von einem anderen Kontinent stammt.
Und Sie wollen das kulturelle Erbe gepflegt sehen? Dann fangen Sie mal an! Unser Erbe ist deutsch. Davon kann ich bei Ihrer Partei rein gar nichts sehen.
Also zusammenfassend: Viel Papier, jede Menge Absichtserklärungen, die Arbeit hätten Sie sich sparen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Mitte November des vergangenen Jahres im Thüringer Landtag über ein Landesbibliotheksgesetz debattiert worden war, erinnerte sich der SPD-Fraktionschef Christoph Matschie an seine Kindheit. Er sagte, ich zitiere: „Ich war als Kind selbst auf die Dorfbibliothek angewiesen, weil wir eine Familie waren mit vielen Kindern und wenig Geld für Bücher.“ Ende des Zitats. Auch damit begründete Herr Matschie, weshalb seine Fraktion gemeinsam mit der damaligen PDS-Fraktion einen Entwurf für ein Thüringer Bibliotheksgesetz eingebracht hat. Der Entwurf war dann – erwartungsgemäß auch für Thüringer Verhältnisse – durch die CDU-Mehrheit im Landtag abgelehnt worden, die allerdings etwas später, meine Damen und Herren von der CDU, einen eigenen Gesetzestext eingebracht hat.
Das heißt, dort in Thüringen waren sich alle damals vertretenen Fraktionen im Parlament darüber einig, dass es ein solches Gesetz geben sollte.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war so schlecht, das Gesetz, dass es alle abgelehnt haben in Thüringen.)
Der Freistaat Thüringen verfügt damit als erstes Bundesland über ein Bibliotheksgesetz und meine Fraktion, mit Verlaub, möchte, dass Mecklenburg-Vorpommern dem nicht erst in 50 Jahren folgt, sondern auch zu den ersten in der Bundesrepublik gehört, die ein solches Gesetz haben.
Das ist nicht aus irgendeinem subjektiv begründeten Ehrgeiz hergeleitet, sondern weil es unsere Auffassung ist, dass der Staat bei der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Bibliotheken vor dem Hintergrund der Informations- und Wissensgesellschaft in einem besonderen Maße gefordert ist.