Dieser Entscheidung lag im Übrigen eine einstimmige – Sie waren ja leider noch nicht dabei – Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde.
Es sollte verhindert werden, dass die Arbeitsfähigkeit der gewählten Gremien nach dem Wegfall der 5-ProzentKlausel beeinträchtigt wird.
Diesen Argumenten kann man auch heute noch folgen. Sicher, man kann es auch sein lassen, aber, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE wird der Überweisung – das überrascht Sie vielleicht jetzt – des vorliegenden Gesetzentwurfes trotzdem zustimmen,
zum einen, weil wir generell dafür eintreten, dieses parlamentarische Herangehen wieder stärker zur guten Praxis in diesem Haus werden zu lassen,
dass es rechtsstaatliche Grundsätze insbesondere bezüglich wahlrechtlicher Konzeptionen klar erfordern, die Tauglichkeit von Regelungen fortlaufend zu überprüfen.
Oder anders gesagt, der Gesetzgeber ist nach unserer Auffassung verpflichtet zu beobachten, wie sich sein kommunalwahlrechtliches Konzept im Einzelnen in der Praxis auswirkt. Und nachdem Erfahrungen vorliegen, Herr Schnur, hören Sie mir gut zu, bietet sich dem Landesgesetzgeber die Beurteilungsmöglichkeit darüber, ob die Fraktionsstärkeregelung die erwarteten Wirkungen tatsächlich entfaltet, ob sich Mängel offenbaren oder ob die vorgenommenen Regelungen angemessen und weiterhin notwendig sind.
Meine Damen und Herren, wie hier schon benannt, ging dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Kleine Anfrage zu den Fraktionsstärken voraus. Das ist in Ordnung im parlamentarischen Verfahren. Aber die entsprechende Antwort der Landesregierung, und das gehört dann auch zur Wahrheit, spricht nicht für den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Gino Leonhard, FDP, und Toralf Schnur, FDP)
Sowohl im Innenausschuss – hören Sie weiter zu! – als auch in der Enquetekommission werden immer wieder Probleme angesprochen, die mit einer künftigen Novelle der Kommunalverfassung zu klären sein werden, das ist Fakt, und daran ist meine Fraktion auch mit beteiligt.
Die Fragestellung Ihres vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP wurde nach meiner Wahrnehmung aber bisher in keinem der genannten Ausschüsse, weder im Innenausschuss noch in der Enquetekommission, von Niemandem thematisiert, auch nicht von der FDP.
Schließlich, meine Damen und Herren, lohnt sich wie immer ein Blick in den Überblick unseres kommunalen Spitzenverbandes. Vielleicht ist das wichtiger als das Suchen nach Urteilen oder das Hineingucken in andere Länder, weil Vergleiche sehr oft hinken.
Es lohnt sich deshalb, zum Beispiel mal in das Heft vom Juli 2008 zu gucken. Weder der dort skizzierte Reformbedarf aus der Sicht des Städte- und Gemeindetages noch die dort vorgestellten Eckpunkte des Innenministeriums für eine Novelle der Kommunalverfassung sprechen für eine besondere Aktualität oder Dringlichkeit der von Ihnen vorgelegten Thematik. Sie sind schlichtweg mit keiner einzigen Silbe überhaupt erwähnt.
(Toralf Schnur, FDP: Das haben Sie aber über die 5-Prozent-Hürde auch gesagt. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)
Meine Damen und Herren, das alles braucht einen Gesetzentwurf und seine Verfasser nur dann nicht zu stören, wenn der tatsächliche Reformbedarf nicht von besonderem Interesse war. Dann aber, Herr Schnur, sollte man das eigentliche Motiv für die Einbringung dieses Antrags auch deutlich beim Namen nennen, sonst ist das Profilierung.
Meine Damen und Herren, werter Herr Innenminister, nehmen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf trotzdem zum Anlass, endlich eigene konkrete Novellierungsvorschläge auf den Tisch zu legen! Bei einer Materie wie der Kommunalverfassung sollten wir der parlamentarischen Beratung auch eine entsprechende Beachtung schenken. Der Termin der Kommunalwahlen 2009 liegt uns vor Augen und es ist leicht zu erkennen, wenn wir bis dahin Regelungsbedarf sehen, dass es dann schon fünf vor Zwölf ist.
Ob es um den weiteren Ausbau der Ortsteilverfassung oder aber den Abbau bürokratischer Hemmnisse des Ehrenamts geht, ob die Absenkung der notwendigen Einwohnerzahlen für hauptamtliche Amtsvorsteher oder Anreize für die Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen zu diskutieren sind, ob die Verkleinerung der Amtsausschüsse problematisiert wird,
all diese und weitere Fragen müssen endlich heraus aus kleinen Zirkelrunden und hinein in den Landtag. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf zu diesen Fachfragen schweigt – das möchte ich noch mal deutlich sagen – beziehungsweise eine Auskunft verweigert, so sollten wir ihn förmlich zum Anlass nehmen, notwendige Diskussionen zeitnah und zielorientiert im Innenausschuss zu beginnen. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Liebe Frau Reese und liebe Kollegen von der FDP, auch ein wohlmeinender Beobachter könnte auf die Idee kommen, dass in den Landtagssitzungstagen im Oktober dieses Jahres, zumindest was den Bereich Innen betrifft, die FDP offensichtlich sozusagen in eigener Sache unterwegs ist.
(Toralf Schnur, FDP: Wir arbeiten im Zusammenhang, Herr Ringguth. Wir arbeiten im Zusammenhang. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Was den großen Tenor angeht: Sowohl übermorgen, wenn es um das Kommunalwahlgesetz geht, als auch heute bei diesem Gesetzentwurf geht es immer um die Förderung kleinerer Parteien.
Aber ich möchte Frau Měšťan durchaus recht geben. Was diesen Gesetzentwurf betrifft, lieber Herr Schnur, kann ich Ihnen auch nur empfehlen: Ziehen Sie ihn zurück! Ich bin nur konsequenter als Frau Měšťan. Ich sage Ihnen, wenn Sie ihn nicht selbst zurückziehen, dann werden wir sagen, er wird abgelehnt. Etwas anderes gehört sich mit diesem Gesetzentwurf nicht.
Ich möchte auf etwas hinweisen, meine Damen und Herren, und das sage ich durchaus, Herr Schnur, auch aus der Erfahrung von Opposition in den letzten vier Jahren. Ich möchte schon für uns in Anspruch nehmen, gerade wenn es um Änderungen der Kommunalverfassung ging, dass die damals drei Parteien, die dem Landtag angehörten, die drei Fraktionen, sich sehr intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und sehr intensiv diskutiert haben. Ich kann mich erinnern, dass sie meistens einstimmig den Änderungen der Kommunalverfassung zugestimmt haben, und das aus gutem Grund.
da macht man nicht eben schnell so ein unqualifiziertes Gesetzentwürfchen und schiebt das Ding da irgendwo durch. Denn die Kommunalverfassung ist die Bibel der
Kommunalen. Das ist nicht irgendwas, das will ich Ihnen nur mal sagen. Ansonsten, meine Damen und Herren, …
Das ist die Bibel der Kommunalen. Du bist noch nicht lange genug Kommunaler, deswegen muss ich dir das mal so sagen.
Vielleicht ist es ganz einfach so, der Innenminister hat das schon gesagt und auch mein Kollege Müller hat dazu sehr dezidiert vorgetragen. Aber vielleicht hilft es irgendwie, weil ja die Wiederholung auch die Mutter der Weisheit ist. Und ich gebe mir jetzt wirklich Mühe, das mal juristisch so richtig fein zu machen.