Herr Methling, Verzeihung. Ich soll ja nicht so sehr über Ihren Senator meckern, weil er ja nicht mehr da ist. Aber wo haben wir denn in Rostock das Problem?
(allgemeine Unruhe – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das werde ich Ihnen das nächste Mal in Rostock erzählen, wenn Sie wieder da sind.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kaum noch möglich, den Redner hier zu verstehen, weil so ein Krach in diesem Saal ist.
Ich möchte daran erinnern, dass wir hier im Hause eine gewisse Ordnung haben, und dazu sollten wir doch wieder zurückkehren.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mal versuchen, ob ich diese gewisse Ordnung wieder ein Stück weit herstellen kann, denn dieses Thema,
Frau Müller, vom Prinzip her hätte ich Ihnen vor 15 Jahren recht gegeben. Vor 15 Jahren hatten wir bei uns in Mecklenburg-Vorpommern eine Situation, dass derjenige, der wohnfähig war, der alleine, selbstständig wohnfähig war, Schwierigkeiten bekommen hat, wenn er eine Wohnung brauchte, denn es gab keine Wohnungen. Ich erinnere mich an eine Vielzahl von Fällen, dass Leute teilweise rausgeklagt worden sind, weil sie zweimal vergessen haben, die Miete zu bezahlen. Aber es gab auch so ganz banale Fälle, wo Paare zu DDR-Zeiten noch geschieden worden sind und sich dann eine ganze Zeit eine Wohnung haben teilen müssen. Dann kam die Wende, westdeutsches Recht kam zur Anwendung, die Frauen gingen hin und haben sich einstweilige Verfügungen von den Gerichten besorgt. Die Männer mussten die Wohnung verlassen, standen da und wussten nicht wohin.
Wenn wir uns die Situation heute ansehen, dann müssen wir konstatieren, dass jede Kommune in MecklenburgVorpommern, die einen solchen Wohnungslosen hat, ihn sofort mit adäquatem Wohnraum versorgen kann, denn wir haben keinen Wohnungsmangel mehr. Aber wir haben heute eine ganz andere Situation in der Szene derjenigen, die letztendlich wohnungslos sind.
Um noch ein Stück weit in das Thema einzuführen, will ich darauf aufmerksam machen, dass das Thema „Behebung von Wohnungslosigkeit“ eine originäre Aufgabe der Gefahrenabwehr ist. Das ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, das sind die Dinge, die dabei eine Rolle spielen. Also die bestehende Wohnungslosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Gemeinden als die zuständigen Träger der Gefahrenabwehr müssen …
Wenn einer kein Dach über dem Kopf hat, sind die Gemeinden verpflichtet, diese Wohnungslosigkeit abzustellen, und das tun sie sofort. Es ist auch …
Natürlich ist es ein soziales Problem, weil wir heute die Situation haben, dass Menschen, die wohnungslos sind, eben nicht nur keine Wohnung haben, sondern in der Regel haben sie große individuelle psychosoziale Probleme. Das Thema Suchtmittelerkrankung ist eine ganz, ganz große Geschichte, ein ganz, ganz großes Thema in dem Personenkreis.
Sie haben es häufig mit Menschen zu tun, wo man konstatieren muss, die sind nicht regulär wohnfähig. Da geht es einfach nicht, dass man diese Menschen in eine Wohnung integriert und sagt, du hast jetzt deine Wohnung wieder, wir überweisen die Miete direkt, da kann nichts passieren, bitte wohn da, sondern es sind Menschen,
die zumindest eine stark herabgesetzte Wohnfähigkeit haben, weil das Thema Suchtmittelabhängigkeit im fortgeschrittenen Stadium eine große Rolle spielt.
(Irene Müller, DIE LINKE: Alles eine Begründung dafür, dass wir das analysieren. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)
Trotzdem, Herr Professor Methling, ändert das nichts an der Zuständigkeit. Sie haben die Zuständigkeit auf der örtlichen Ebene
und da gibt es völlig unterschiedliche Versorgungsansätze in Mecklenburg-Vorpommern wie in der gesamten Bundesrepublik. Es gibt Kommunen, die beispielsweise Folgendes machen, die Einrichtungen vorhalten, die abends ab 20.00 Uhr öffnen. Da können die Leute kommen, können ihr Haupt da hinlegen und morgens müssen sie wieder raus. Das führt in der Regel dazu, dass sie in diesen Städten eine offene Obdachlosenszene haben. In Hamburg kann man das beispielsweise beobachten, oder auch in anderen großen Städten gibt es diese offene Obdachlosenszene, wo die Leute zwar über Nacht versorgt sind, aber nicht tagsüber. Es gibt andere Kommunen, Schwerin gehört dazu, Rostock gehört dazu, da gibt es verbesserte Angebote für diesen Personenkreis, weil bestimmte Inhalte der Grundversorgung sichergestellt werden.
Also Betreuung, Hygiene, medizinische Versorgung, Pflege, das sind Dinge, die in solchen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das führt dazu, dass sie die Leute sachgerechter versorgen können
und sie in der Regel auch keine offene Obdachlosenszene haben. Aber das ist eine Sache, die wird auf der lokalen Ebene entschieden, das können wir nicht vom Landtag aus machen
und sagen, also jetzt aber, es wird irgendwie folgendes Konzept erarbeitet und wir erwarten von der kommunalen Ebene, dass sie es umsetzen.