und ihnen einen eigenen Rechtsstatus zubilligt, sodass Behinderte beim Wahlverfahren nicht mehr als politisch unwertes Leben wegselektiert werden, wie das heute der Fall ist. Das kann man durchaus als politische Euthanasie bezeichnen, dass Behinderte und Blinde nicht als Bürgermeister kandidieren können, und das von einem System, das so von der Menschenwürde faselt. Das ist menschenfeindlich und behindertenfeindlich.
Der Gedanke schließlich, zur besseren Übersichtlichkeit der Stimmzettel die Anzahl der Bewerber pro Wahlvorschlag in einem Wahlbereich zu begrenzen, ist eher abwegig. Man sollte das ohnehin geringe kommunalpolitische Engagement nicht noch künstlich verringern wollen. Auch sollte man an zwei Wahlgängen nichts ändern, es würde einen Demokratieverlust darstellen, wenn man Anhängern eines unterlegenen Kandidaten im ersten Wahlgang die Möglichkeit nähme, in einer Stichwahl noch mal Einfluss zu nehmen. Gerade kleinere Parteien könnten so als Zünglein an der Waage mitbestimmen beziehungsweise ihre Anhänger. Die FDP ist selber eine kleine Partei, komisch dass dieser Vorschlag von ihr kommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ganz froh, dass die Debatte so verlaufen ist, dass wir zumindest mal eine inhaltliche Debatte hatten, bis auf den letzten Beitrag. Wenn man sich nämlich vorstellen muss, was er uns eben gesagt hat, dass es zu einer Abnahme der Anzahl der Vertreter kommt, dann ist es doch eigentlich eher unwahrscheinlich, dass eine FDP eine Rückführung der Anzahl von möglichen Kandidaten bei Wahlen fordern würde, oder? Genauso ist es nämlich auch nicht. Wir fordern natürlich nicht die Rückführung der Anzahl von Kandidaten. Aber das ist eben bei der NPD so, da haben sie wohl irgendwo was abgeschrieben, und das passt dann eben mal so, wie es ist.
Was hat die Anzahl von Vertretern mit den Gemeindestrukturen zu tun? Herr Müller, da sage ich Ihnen, so, wie Sie zu uns agieren, da muss man eben einfach auch mal in die Kommunen gehen und verstehen, wie sie sich zusammensetzen.
Da ist es so an der Stelle, dass wenn sich zwei Kommunen von 200 Einwohnern zusammenschließen, und das ist auch die Praxis und nicht selten, Herr Müller,
dann erfüllen sie nach derzeitiger Situation dieses Problem, dass sie insgesamt auch nur sechs Vertreter stellen können. Jetzt könnte man ja sagen, Paragraf 4 Absatz 3, glaube ich, ist es, wo eine Übergangsregelung da ist, dass sie für eine gewisse Zeit vier oder zwei Vertreter mehr bestimmen können. Nur nach der Wahlperiode ist das beendet, Herr Müller.
Und dann haben Sie zwei gesonderte Teile und die Dörfer stehen sich gegenüber. Aus der Praxis heraus, Herr Müller – aber da müsste man eben vor Ort sein – erkennt man, dass die zwei Teile durchaus nicht immer ein und dieselben Interessen haben. Denn die alten Teile der Gemeinden haben durchaus eigenständige Historien, und die leben die auch aus. Und genau an der Stelle brauchen sie exakt das Freiwilligkeitselement für die Zukunft,
Herr Müller, Sie haben mir doch eine Frage gestellt. Mehr als beantworten kann ich sie nicht. Dass Ihnen die Antwort nicht gefällt, das ist ja eine andere Geschichte.
Das Problem der Durchlässigkeit ist relativ einfach zu erklären, auch für diejenigen, die es an sich nicht verstehen. Und zwar muss man da dann eben einfach sagen – wenn Sie ein Freiwilligkeitselement haben –, ein System ist immer dann durchlässig, wenn es den Sprung von einem zum anderen zulässt. Bei uns wäre es so, dass eine Gemeinde mit derzeit sechs Vertretern bis zu vier Vertreter in Freiwilligkeit dazu bestimmen könnte. Das heißt, sie hätte zehn. Eine Gemeinde mit acht könnte aber ebenso gut sagen, wir wollen nur zwei oder auch gar keinen haben. Das heißt, eine kleinere Gemeinde könnte dann sogar in freiwilliger Verantwortung mehr Vertreter haben als eine größere. Aber das sollen die doch selber entscheiden.
Warum müssen wir da den großen Bestimmer machen? Und dann ist das System auf einmal durchlässig, man muss es nur verstehen. Aber wenn es dann darum geht, besteht ja genau darin das Problem.
dann muss man sagen, Landkreise und Gemeinden unterscheiden sich im Wesentlichen nicht in der Fläche. Wenn Sie sich tatsächlich...
Da muss man auch mal gucken, denn man kann nicht einfach solche Floskeln in den Raum stellen. Und wenn ich Ihnen dann noch eines dazu sagen darf, denn Sie haben genau zwei Beispiele genannt, wo Stichwahlen zu einem anderen Ergebnis geführt haben: Nennen Sie doch noch mal fünf andere!
Nennen Sie einfach nur fünf andere, wir haben doch circa 850 Gemeinden. Jetzt stelle ich die Frage: Wie viele haben Sie denn, wo die Stichwahl ein anderes Ergebnis ergeben hat?
Sie kommen jetzt mit Barth, Sie kommen mit Wolgast und Sie kommen mit dem Landkreis Demmin. Aber wie viele sind es denn weiter?
Und wenn wir Ihnen die Argumente in die andere Richtung geben, dann auf einmal wird das Problem deutlich, dass Sie gar keine Beweise haben.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Es ist immer noch die Frage, ob Sie wollen, dass Bürgermeister mit 20 Prozent gewählt werden. – Zuruf von Ralf Grabow, FDP)
Aber wenn Sie uns auf der anderen Seite sagen, dass es ein Problem ist, denn Sie wollen Landräte weiterhin als Verwaltungschefs haben, …