Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Enquetekommission für darauf aufbauende Gesetzgebung verarbeiten und nicht mitten im Galopp die Pferde wechseln.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Měšťan.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

(Zuruf aus dem Plenum: Aber nicht wieder Waren/Müritz!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Grabow, Herr Schnur,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich möchte auch begrüßt werden!)

Herr Koplin, so, jetzt ist aber Schluss, meine Damen und Herren,

(allgemeine Unruhe)

jetzt mal ein bisschen was zu diesem wunderschönen FDP-Antrag.

Meine Damen und Herren, eins hat, glaube ich, nicht nur bei mir zu Irritationen geführt, nämlich schon die Form des Antrages. Es ist schon beeindruckend, da sind vier Seiten Begründung dabei, dezidiert ist da ausgeführt und...

(Gino Leonhard, FDP: Inhalte.)

Ja, über Inhalte, dazu will ich Ihnen gleich was sagen.

Aber da ist sehr dezidiert dazu ausgeführt und man könnte ja ganz schnell auf die Idee kommen, wenn es denn fix gehen soll – und hier wird ja von der Landesregierung verlangt, bis zum 31.12. Gesetzentwurf –, dann hätten Sie ja schon mal selbst einen Gesetzentwurf machen können.

(Michael Roolf, FDP: Den haben wir auch.)

Bei der Kommunalverfassung vor zwei Tagen haben Sie das gemacht, allerdings auch nicht sehr erfolgreich, aber das hätten Sie hier ja machen können.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Hier kommt so ein komisches Geschmäckle auf, man könnte den Eindruck gewinnen,

(Michael Roolf, FDP: Oh, der Innenminister ist wieder da.)

dass Sie es ganz bewusst lieber so gemacht haben, dass Sie die Landesregierung auffordern, nach so, ich sag mal, außerordentlich detaillierten Vorgaben, nun einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, und es nicht selber tun. Das könnte damit zu tun haben, dass Sie sich sehr wohl darüber im Klaren sind, und jetzt will ich es ganz vorsichtig sagen, vielleicht nicht ganz so hart wie meine Kollegin Měšťan, die ja von oberflächlich und unausgegoren gesprochen hat, ich würde zumindest einen anderen Teil dessen,

(Michael Roolf, FDP: Unterirdisch. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

was sie auch vorgetragen hat, sagen, dieser Antrag ist nicht unproblematisch, meine Damen und Herren.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das habe ich auch gesagt. – Helmut Holter, DIE LINKE: Überflüssig. – Zurufe von Abgeordneten der Fraktion der FDP)

So, und nun ist es ja so, Herr Schnur, ich will genau nicht in den Geruch verfallen, dass wir uns hier wieder über irgendwelche mauritianischen Probleme unterhalten, und deswegen hatte ich mir gesagt, ja, wenn der Herr Schnur schon Alternativvorschläge macht

(Gino Leonhard, FDP: Die FDP macht immer welche.)

und auch selber sagt, die FDP-Fraktion, dass dies ja sozusagen geradezu Auftrag von Oppositionsfraktionen sei, dann stimme ich dem ausdrücklich zu. Das ist ihr Auftrag, es ist auch gut, dass sie das tun. Die Frage ist dann, wie man sich zu den einzelnen Inhalten verhalten möchte.

Nun hatte ich mir überlegt, jetzt gehe ich sozusagen dezidiert auf jeden Punkt ein.

(Ralf Grabow, FDP: Oh, nee. – Hans Kreher, FDP: Das möchte der Antragsteller nicht.)

Und da kann ich Ihnen jetzt sagen, nachdem der Herr Innenminister zu Ihrem nicht unproblematischen Antrag vorgetragen hat, nachdem Heinz Müller hier im Inhalt sich wirklich dezidiert an jedem der fünf Punkte abgearbeitet hat und nachdem auch Frau Měšťan das tat, bleibt mir eigentlich nur zu sagen, inhaltlich, fachlich schließe ich mich dem, was hier gesagt wurde, voll an, und erspare somit Ihnen, vor allen Dingen aber mir, die nochmalige inhaltliche Befassung mit diesem Antrag.

(Gino Leonhard, FDP: Dem von Herrn Müller oder dem von Frau Měšťan?)

Das können wir kurz machen, das können wir uns sparen.

So, zum Zeitpunkt ist ja auch schon was gesagt worden. Das macht einen guten Eindruck so kurz vor der Angst,

(Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Hans Kreher, FDP)

fünf Minuten vor der Angst noch jetzt so was zu machen, ist allerdings falsch,

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

weil diese Materie viel zu diffizil ist, viel zu wichtig ist, um mal eben so ganz schnell hier fünf Minuten vor der Angst irgendetwas zu machen, das ist falsch so.

(Michael Roolf, FDP: Was macht denn der Innenminister dabei?)

Und bleiben wir bei den Spielregeln, auch die hat mein Kollege Heinz Müller angesprochen. Was hier definiert wird, sind wirklich Spielregeln für andere. Und deswegen darf da nicht einmal der Geruch dabei sein, dass das hier möglicherweise für irgendeine parteipolitische Ausrichtung von Bedeutung sein könnte.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Das muss man grundsätzlich vermeiden. Ich sehe es da wie meine Vorredner. Wir haben darauf zu achten, dass

solche Spielregeln im ganz breiten Konsens möglichst nach inhaltsschwerer und inhaltsreicher Debatte

(Michael Roolf, FDP: Ich werde Sie dran erinnern!)

in dem Ausschuss dann erst, möglichst sogar mit einem einstimmigen Beschluss, hier durchgehen, wenn man mal auf die Herren von der Fensterfront verzichtet. So, und deshalb, meine Damen und Herren, kann ich hier nur wie meine beiden Vorredner und wie der Herr Innenminister sagen: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Michael Roolf, FDP: Schade eigentlich.)

Danke schön, Herr Ringguth.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass hauptamtliche Bürgermeister nicht mehr für Kreistage wählbar sein sollen, leuchtet ein. Der Kreistag ist Teil der Landkreisverwaltung, die wiederum aus Kommunalaufsicht die im Kreisgebiet befindlichen Städte und Gemeinden zu kontrollieren hat. Bürgermeister, die gleichzeitig Kreistagsabgeordnete sind, kontrollieren sich also selber, wobei sie zudem in ihren Fraktionen häufig führende Positionen einnehmen. Von Bürgermeistern geführte Fraktionen mit Mehrheiten hinter sich können ihrerseits wiederum den Landrat kontrollieren, und zwar für ihre Einzelinteressen. Das ist genauso unsinnig wie Minister, die gleichzeitig Landtagsabgeordnete sind. So etwas kann nur einem total verfassungsrechtlichen Analphabeten einfallen und normal vorkommen, der noch nie vom Prinzip der Gewaltenteilung gehört hat.

Dass hinsichtlich des zulässigen Höchstalters von Landrats- und Bürgermeisterkandidaten ein Unterschied gemacht wird zwischen Amtsinhabern und Neubewerbern, ist ebenso unbegründet, aber nur ein kleiner Teil des eigentlichen Skandals. Für Minister und Abgeordnete gibt es keine Altersgrenze. Bundeskanzler kann man auch mit 73 werden wie Adenauer, der bis zum 87. Lebensjahr durchhielt, aber auch gerne noch bis 90 weitergemacht hätte, warum auch nicht. Wenn jemand fit genug ist, das Amt zu bewältigen, ist das Alter doch egal. Bundeskanzler ist ja kein Leistungssport. Auch ein Blinder oder Rollstuhlfahrer kann ohne Weiteres Minister werden. Schäuble kann man viel vorwerfen, aber nicht, dass er wegen seiner Behinderung seinen Job nicht bewältigen könnte, das kann er durchaus. Aber Bürgermeister oder Landrat werden dürfte er nicht. Es genügt schon, wenn beim amtsärztlichen Sehtest der Wert von 80 Prozent Sehkraft nicht erreicht wird, und es gibt kein Gesundheitszeugnis, obwohl man auch mit 79 Prozent Sehkraft das Rathaus durchaus noch erkennen kann oder den Schreibtisch, aber man darf nicht kandidieren.

Warum muss das so sein? Weil Bürgermeister und Landräte halt ewig schon Wahlbeamte sind und daher Beamtenrecht gilt? Nur aus Gewohnheit an dieser altgewohnten Praxis festzuhalten, hat seinen Preis, nämlich, dass ganze Bevölkerungsgruppen, ältere und behinderte Bürger vor allem, diskriminiert werden und von Ämtern ausgeschlossen werden, zu deren Bewältigung auch keine höheren Anforderungen zu erfüllen sind als bei

einem Minister. Was ist das für eine Logik? Da ich durch den Sehtest gefallen bin, kann ich nicht Landrat werden und nicht kandidieren. Gut, dann werde ich halt Bundeskanzler oder Gesundheitsminister, das geht. Diesen Irrsinn, den kein Mensch versteht, könnte man beenden, indem man Landräte und hauptamtliche Bürgermeister konsequent aus dem Beamtenrecht herausnimmt

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)