Für die besondere Situation einer Katastrophe oder komplexen Schadenslage ist eine einheitliche Führungsverantwortung durch das Havariekommando bereits geschaffen worden. Durch die Verzahnung zwischen dem gemeinsamen Lagezentrum See mit dem Bestandteil Wasserschutzpolizeileitstelle und dem Havariekommando sind ein enger Informationsverbund sowie ein lückenloser Übergang vom Alltagsgeschäft zum Notfallmanagement sichergestellt. Im Rahmen der Terrorismusabwehr sind durchaus Szenarien denkbar, die den Einsatz der Deutschen Marine erforderlich machen könnten. Aber Sie wissen alle, wie schwer man sich in Berlin mit der Lösung dieses Problems tut. Ein Regelungs- oder Organisationsdefizit beziehungsweise in Ihren Worten ein Kompetenzgerangel, das nur durch eine Nationale Küstenwache zu beseitigen wäre, ist nach alledem nicht erkennbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sofern Sie bereits jetzt eine Nationale Küstenwache für erforderlich halten, müssen Sie die Defizite der heutigen Organisation für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bund und Ländern sowie die Vor- und Nachteile einer Nationalen Küstenwache in der Alltagsor
ganisation und in Sonderlagen konkret darstellen. Dazu habe ich von Ihnen bisher nichts vernommen. Wo ist Ihre Analyse zu den jeweiligen Aufgaben und deren Schnittstellen? Sie liegt nicht vor und ist von Befürwortern einer Nationalen Küstenwache noch nicht erarbeitet worden. Behauptungen helfen hier nicht weiter.
Sagen Sie mir doch bitte, warum Sie keine fachlichen Zusammenhänge zwischen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf dem Festland sowie der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Küstenmeer sehen und deshalb keine Zuständigkeit aus einer Hand, nämlich der Landespolizei wünschen! Und das Tourismus- und Küstenland Mecklenburg-Vorpommern ohne eigene wasserschutzpolizeiliche Kräfte im Küstenmeer? Das kann und mag ich mir nicht vorstellen.
Noch ein Wort zu Europa: Die Europäische Kommission sieht in der Organisation der Deutschen Küstenwache als Netzwerk im Maritimen Sicherheitszentrum ein gelungenes Beispiel integrativer Meerespolitik und verwirklichter Subsidiarität. Dieser Befund ist auch für die Bewertung von Initiativen wie der Europäischen Küstenwache von Bedeutung. Entsprechende Vorschläge im Blaubuch Meerespolitik bestätigen den deutschen Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den eben geschilderten Gründen plädiere ich für eine Ablehnung des Antrages der Fraktion der FDP. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Kollege Leonhard! Wenn Sie in eine mecklenburg-vorpommersche Hafenstadt gucken – meinetwegen Rostock oder Rostock-Warnemünde –, dann sehen Sie da am Kai ein grün-weißes Behördenschiff mit der Aufschrift „Küstenwache“ liegen.
Nun könnte man die Vermutung haben, dass Sie das nicht gesehen haben. Ich gehe aber davon aus, dass Sie wissen, was mit dieser Bezeichnung „Küstenwache“ gemeint ist.
Ihr Antrag unterstellt allerdings, es gebe sie nicht. Sie könnten sagen, da, wo „Küstenwache“ draufsteht, ist nicht Küstenwache drin. Aber das sagen Sie nicht. Insofern kann ich auch meiner Vorrednerin Frau Ministerin Kuder nur recht geben: Solange eine Analyse über die Defizite der bisherigen Struktur nicht vorliegt, sollten wir über Lösungen in Ihrem Sinne, die mit einer Bitte an die Bundesregierung gerichtet sind, erst einmal zurückhaltend sein. Ich will Ihnen sagen, warum.
In Ihrem Antrag sprechen Sie ein bisschen missverständlich, würde ich jetzt mal sagen, von innerer und äußerer Verteidigung. Ich weiß nicht, was Sie damit meinen.
Das Wort „innere“ Verteidigung ist auch ein bisschen missverständlich im Blick auf den Feind, den man dann definieren müsste, Herr Leonhard, den ich aber nicht kenne, jedenfalls nicht bei der Polizei. Deswegen will ich darauf hinweisen, dass unser Bundesland MecklenburgVorpommern relativ fortschrittlich die Diskussion über die Zusammenführung von polizeilichen Aufgaben beim Bund im Rahmen der Diskussionen der Föderalismuskommission I geführt hat.
Und zwar ging es gemeinsam mit Schleswig-Holstein gerade darum, bestimmte Spezialaufgaben der Länderpolizeien – und dazu zählt der Küstenschutz – beim Bund zusammenzuführen. Das wurde nicht gewollt. Ich weiß jetzt nicht, wie die FDP des Landes MecklenburgVorpommern damals darüber gedacht hat, aber im Ergebnis jedenfalls ist dies nicht gelungen.
Es gibt eine Spezialaufgabe, die beim Bund zusammengeführt wurde. Das ist, wie wir ja schon gestern diskutiert haben, die Terrorabwehr beim Bundeskriminalamt. Und welche Schwierigkeiten es bereitet, die Instrumente zu definieren, die für diese Terrorabwehr beim BKA erforderlich sein sollen, haben wir gestern und auch in den letzten Tagen erlebt. Insofern bin ich davon überzeugt, dass man hier eine neue Grundgesetzdebatte über die möglicherweise veränderte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei den polizeilichen Zuständigkeiten derzeit völlig ergebnislos führen würde. Das bringt uns nichts. Aber trotzdem, meine ich, lohnt es sich, mal hinzuschauen, wie die Aufgabenzuordnung auf den verschiedenen Behördenfahrzeugen in den Häfen, die man beobachten kann, derzeit aussieht.
Schauen Sie, in einem Hafen kann Ihnen Folgendes passieren: Da liegt an einem Kai ein Schiff der Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommerns – blau-weiß. Daneben liegt ein Schiff der Fischereiaufsicht des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, baugleich zum Teil – auch blau-weiß. Dann liegt da ein Schiff der Feuerwehr – Zuständigkeit Kommune, daneben ein Schiff der Bundespolizei mit der Aufschrift „Küstenwache“ – grünweiß. Dann kann da noch ein Schiff des Bundes liegen – auch grün-weiß – mit der Aufschrift „Fischereiaufsicht des Bundes“. Daneben könnte noch ein Schiff des Bundes liegen mit der Aufschrift „Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie“, für Zoll und Bundeswehr und vieles mehr.
Das Problem, das ich sehe, ist nicht, dass die Aufgaben etwa alle die gleichen wären, wie Sie sagen, als würden alle Schiffe die gleichen Aufgaben wahrnehmen. Die Schiffe nehmen alle verschiedene Aufgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen wahr und jede Ebene – Bund, Länder und Kommunen – hat dafür eigene Schiffe. Ob das nötig ist, dass man für jede Aufgabe ein Schiff hat, oder nicht für verschiedene Aufgaben ein und dasselbe Schiff benutzen kann, das ist eine entscheidende Frage.
Das ist aber keine Frage nach den grundgesetzlichen Veränderungen, die wir brauchen würden, sondern danach, wie wir die vorhandenen Ressourcen effektiver einsetzen.
Ein Beispiel: Man könnte ja mal darüber nachdenken, ob nicht – andere Bundesländer, in diesem Fall SchleswigHolstein, praktizieren das bereits – auf einem Schiff zwei Aufgaben wahrgenommen werden können, nämlich wasserschutzpolizeiliche und fischereiaufsichtliche. Diese Schiffe fahren raus, kontrollieren die Fischereiboote, kontrollieren meinetwegen Sportboote und viele mehr. Und ob da nun zwei Schiffe rausfahren oder ein Schiff rausfährt, ist rechtlich unerheblich. Für den Haushalt ist es nicht ganz egal, ob man diese Schiffe in verschiedenen Reedereien bereedert, könnte man mit dem zivilen Wortschatz sagen, oder das sozusagen zusammenfasst.
Im Blick auf die Arbeit des Havariekommandos in Cuxhaven, wozu Frau Ministerin Kuder auch schon einiges gesagt hat, will ich noch Folgendes sagen: Auch da ist es nicht so, Herr Leonhard, dass da etwa Aufgaben zusammengefasst werden sollten, sondern da ist es so, dass in einem Havariefall unter einer einheitlichen Führung die verschiedenen Aufgabenträger einheitlich geführt werden. Das ist der entscheidende Vorteil des Havariekommandos in Cuxhaven und mir ist nicht zu Ohren gekommen, dass bislang seit 2003 an der Stelle irgendwelche Defizite aufgetreten sind, die es vorher gab, siehe „Pallas“.
Und der zweite Teil, Maritimes Lagezentrum in Cuxhaven, ist bislang auch nach meinem Kenntnisstand nicht als defizitär aufgefallen. Insofern würde ich sagen, dass der im Einsatzfall und im Blick auf die Lagebilder Cuxhaven seit 2003 ein erheblicher Fortschritt ist gegenüber der Zeit davor, und ich würde jetzt auch nicht darüber diskutieren, ob man die Aufgabenzuordnung der verschiedenen Behörden, die in Cuxhaven zusammengefasst sind, neu ordnen soll.
Eine Anregung allerdings – und das, meine ich, wäre eine Überlegung wert, allerdings nicht auf der Basis Ihres Antrages, Herr Leonhard, sondern damit könnte sich der Innenausschuss tatsächlich mal befassen – wäre die Frage, ob nicht wir in Mecklenburg-Vorpommern jenseits der Frage, was Bund und Kommunen machen, darüber nachdenken sollten, die verschiedenen, zugegebenermaßen im Haushaltssinne teuren Ressourcen, die wir an der See haben – die gleichen haben wir auch in der Luft mit den Hubschraubern –, effektiver nutzen können, indem wir verschiedene Aufgaben auf denselben Schiffen wahrnehmen lassen. Das wird billiger und da lässt sich vielleicht auch mal mit einem Blick über die Grenze zum Nachbarland Schleswig-Holstein dieses oder jenes an Analyse bekommen. Dafür könnte ich mich erwärmen. Ihren Antrag allerdings müssen wir ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die „taz“ am 13. November unter der Überschrift „Aus dem Fall ‚Pallas‘ lernen, heißt schützen lernen“ über die Diskussion im Kieler Landtag berichtet hatte, mochte ich zunächst einfach nicht glauben, was dort berichtet wurde. Gleichzeitig aber empfand ich so etwas wie großes Mitleid mit unseren sechs Kollegen und der einen Kollegin der FDP-Fraktion unseres
Landtags. Die Diskussion in Schleswig-Holstein und vor allem die Positionierung der dortigen FDP hat den vorliegenden Antrag eigentlich zur Makulatur werden lassen.
Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Antrag trägt das Datum 5. November 2008. Eine Woche später wird aus Sicht Schleswig-Holsteins die Sinnhaftigkeit des Anliegens des Antrags bezweifelt, und zwar nicht durch irgendwen, sondern durch den Fraktionschef Kubicki.
Da kann man nur sagen, Herr Leonhard, ziehen Sie den Antrag besser zurück, telefonieren Sie mit Wolfgang Kubicki und klären Sie auf kurzem Wege die unzureichende föderale Abstimmung der Küsten-FDP. Anderenfalls – und da bin ich in der Nähe meiner Vorredner – blamiert sich nicht allein die FDP und das liegt dann nicht mehr im Interesse von Mecklenburg-Vorpommern. Und da Sie in der Begründung Ihres Antrags unzureichende föderale Kompetenzverteilungen thematisieren, empfehle ich, zu dem Treffen mit Kubicki auch Ihre Fachkollegen aus Sachsen-Anhalt einzuladen. Diese behaupten nämlich in einem Landtagsantrag vom Juni dieses Jahres das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, auch für den Küstenschutz gilt selbstverständlich, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch zu verbessern wäre. Wenn von See- und Küstenschutz und den Interessen der betroffenen Küstenländer die Rede ist, wie in dem vorliegenden Antrag, dann gehört aus meiner Sicht schon einiges dazu, das im Jahr 2003 von Bund und Ländern in Cuxhaven eingerichtete Havariekommando und das Maritime Sicherheitszentrum mit keiner Silbe im Antrag zu berücksichtigen. Da nützt es auch nichts, wenn Sie anschließend hier dazu sprechen.
Das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer hat am 1. Januar 2003 seinen Dienst aufgenommen. Es gewährleistet ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee. Es bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung und ich kann noch hinzufügen, ohne dass das vollständig ist, Maßnahmen zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung bei komplexen Schadenslagen auf See.
Meine Damen und Herren, das alles ist bekannt und wurde seinerzeit bei uns im Innenausschuss auch intensivst beraten.
Es spricht aber auch nichts dagegen, meine Damen und Herren, dass man nach fünf Jahren Bilanz zieht, denn auch die Sicherheitslage auf See kann im Grunde niemals abschließend beraten werden. Prinzipiell gilt es, die Frage zu beantworten, ob Havariekommando und Maritimes Sicherheits- und Lagezentrum abgestimmt und effektiv arbeiten und reagieren können, ob hier Optimierungen möglich und nötig sind oder aber, wie es der FDPAntrag suggeriert, ob das deutsche Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern zu einem Sicherheitsrisiko für die Küstenländer geworden ist, das allein durch das Aufstellen einer Nationalen Küstenwache beherrschbar wäre.
Zur Klärung trägt der Antrag selbst nichts bei. Meine Fraktion wird jedenfalls die Landesregierung nicht auffordern, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und für eine – das sage ich ausdrücklich als Zitat von Kubicki – neue „Superbehörde“ zu werben. Ich werbe vielmehr
dafür – und da nähere ich mich etwas den Ausführungen meines Vorredners Herrn Dr. Timm –, den Innenminister zu bitten, im Innenausschuss nach fünf Jahren eine Art Bilanz zu ziehen, gegebenenfalls Probleme aufzuzeigen und auf dieser Grundlage politischen Handlungsbedarf zu definieren. Dieser Weg scheint mir sachlich hilfreicher, förmlich angemessener und dem Anliegen dienlicher, soweit das Anliegen über Profilierung in der Öffentlichkeit hinausgeht. Und genau hier bestehen beim vorliegenden Antrag erhebliche Zweifel, den meine Fraktion deshalb ablehnt.