Die Medienberichte treffen vollkommen zu, dass wir ein solches Programm erarbeiten wollen, wir sind dabei. Und soweit es erarbeitet ist, sind wir gerne bereit, über diese Maßnahmen zu berichten.
Nach einem Bericht der „Rostocker Zeitung“ vom 7. November 2008 würden durch das neue Schulgesetz den privaten Schulen im Land 6 Millionen Euro an Mittelzuweisungen im Jahr gestrichen werden. Dies bedeutet für die Eltern eine Erhöhung der Schulgelder von bis zu 50 Prozent.
22. Welche Folgen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung aus den Mittelkürzungen für die Schulen in freier Trägerschaft?
Durch die Schulgesetznovelle soll das System der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft umgestellt werden. Zukünftig soll der Finanzhilfe ein sogenannter Schülerkostensatz zugrunde gelegt werden, wie er sich aus der Zusammenrechnung der Kosten für einen Schüler an einer öffentlichen Schule/staatlichen Schule ergibt. Dabei wird zwischen den verschiedenen Schularten unterschieden. Insgesamt soll damit mehr Transparenz und Planungssicherheit geschaffen werden. Die Berechnungsumstellung ist keinesfalls in einer angestrebten Kürzung allein begründet.
Meinen Sie, dass die Vertreter der freien Schulen Unsinn erzählen beziehungsweise ihre Befürchtungen falsch seien?
Ich habe nicht die freien Schulen zu kommentieren. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie müssen sich diese Berechnungsgrundlagen in den Einzelheiten ansehen, und deshalb habe ich auch noch mal den Hinweis auf die verschiedenen Schularten gegeben, auch innerhalb des Systems.
23. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen durch die in der Novellierung des Schulgesetzes vorgesehene schulbezogene Ausgestaltung von Lehrplänen?
Die Erarbeitung von schulinternen Lehrplänen ist bundesweit üblich und wurde bislang den Schulen im Lande im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit empfohlen.
Mit der Schulgesetznovelle wird die Erarbeitung von schulinternen Lehrplänen zur Pflicht. Die verbindliche Basis für die schulinternen Lehrpläne sind die weiterhin landesweit geltenden Rahmenpläne. Mit den schulinternen Lehrplänen kann der Bildungs- und Erziehungsauftrag standortspezifisch konkretisiert werden. Es werden fachbezogene, fachübergreifende und fächerverbindende Schwerpunkte sowie profilbildende Maßnahmen durch die Einzelschule selbst festgelegt. Auf diese Weise können neben regionalen Besonderheiten auch die Interessen der Lernenden einbezogen werden.
Darüber hinaus tragen schulinterne Lehrpläne dazu bei, dass alle an Schule Beteiligten zusammenarbeiten und Kooperationsangebote externer Partner genutzt werden können. Da die Schulen außerdem verpflichtet sind, in den Fächern – und das darf man nicht vergessen – Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik die bundesweit geltenden KMK-Vorgaben, also die Vorgaben der Kultusministerkonferenz, die sogenannten Bildungsstandards zu erfüllen, ist die Auswahl der Unter
richtsinhalte nicht beliebig. Die Landesregierung bewertet es positiv, wenn auf der Basis von weiterhin geltenden verbindlichen zentralen Vorgaben – also noch mal übersetzt: Rahmenpläne und Bildungsstandards – die schulspezifischen Besonderheiten berücksichtigt werden können, und sieht die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen durch die zusätzlichen schulinternen Lehrpläne mehr als gesichert.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Grabow, Fraktion der FDP, die Fragen 24 und 25 zu stellen.
Mit der Drucksache 5/1057 wurde die Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit dem Landeskoordinierungskreis AIDS bis Ende 2008 zielgruppenspezifische Leitlinien zu erarbeiten, die eine zeitgemäße Aufklärung, Prävention und Bildung beinhalten.
Um die Arbeit aller Akteure in der Aidsprävention zu koordinieren und so effektiv wie möglich zu gestalten, wurde 2006 unter Federführung des Sozialministeriums ein Landeskoordinierungskreis AIDS gegründet. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Bildungsressorts, der AidsHilfen, der Mobilen Aufklärungsteams zu Sexualität und Aids, der Ärztekammer, der Kirchen und der Krankenkassen an. Zusammenkünfte finden jährlich mindestens einmal statt, je nach Bedarf auch mehrmals, wie in diesem Jahr zur Erarbeitung der Leitlinien. Darüber hinaus wird bei kurzfristigem Beratungs- und Abstimmungsbedarf schriftlich und mündlich untereinander agiert.
Im Wesentlichen – ich hatte das ja schon gesagt – wird jetzt an der Erarbeitung der Leitlinien gearbeitet. Ich will jetzt Ihrer nächsten Frage nicht vorgreifen. Da würde ich dann was zum Sachstand sagen.
Also, ich muss auch Herrn Grabow darauf aufmerksam machen, wir haben das jetzt noch mal geprüft, Herr Grabow. In den uns vorliegenden schriftlichen Fragen ist Ihre Frage 24 anders formuliert.
Also ich denke, Frau Schwesig, Sie haben die Antwort auf die Frage, so, wie sie ausgedruckt war, auch gegeben. Aber ich muss darauf aufmerksam machen, die Frage wäre anders. Ich bitte Sie, jetzt die Frage 25 zu stellen.
Die Leitlinien liegen als Referentenentwurf in der Fachabteilung Gesundheit vor. Es wird eine verkürzte Ressortanhörung angestrebt, da eine fachliche Abstimmung mit den am meisten betroffenen Ressorts wie Justiz und Bildung im Vorfeld erfolgte. Vorgesehen ist, dass wir spätestens Anfang des Jahres die Leitlinien in das Kabinett einbringen und – nachdem sich das Kabinett damit befasst hat – dann dem Landtag zuleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat eine Sitzung des Ältestenrates beantragt, die ich jetzt einberufe. Wir unterbrechen die Sitzung bis 10.30 Uhr.