Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

Nun zu Herrn Holter. Herr Holter, ich darf Ihnen versichern, der Koalition geht es richtig gut.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Noch einer, der das betont. Na klasse! – Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ja. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Das muss man auch nicht sagen, sondern das spürt man ganz einfach bei den Entscheidungen, die wir für dieses Land gemeinsam treffen.

Und ein Zweites. Lassen Sie sich gesagt sein, jetzt die Behauptung aufzustellen, dass nur 0,3 Prozent für die konjunkturelle Entwicklung im Lande ausgegeben werden, ist unredlich. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es jetzt nicht nur um das gerade eben beschlossene 10-Punkte-Programm geht, sondern dass das Land mit verschiedenen Maßnahmen immer darauf hingewirkt hat, die konjunkturelle Entwicklung im Lande noch besser zu gestalten. Also insofern jetzt diese 0,3 Prozent des Haushaltes anzuführen, ist für mich nicht redlich.

Meine Damen und Herren, nun zum Landesprogramm. Ich denke, das Landesprogramm ist sehr gut gestaltet. Es ist schon gesagt worden, worauf es abzielt, nämlich zum einen Arbeitsplätze zu sichern, zum anderen eine entsprechende wirtschaftliche Entwicklung zu garantieren trotz schwieriger werdender Rahmenbedingungen. Ich glaube, dafür sind die richtigen Maßnahmen begleitend zu den Bundesprogrammen festgelegt worden. Wir haben, denke ich, die 24,15 Millionen Euro sehr effizient eingesetzt. Immerhin bewegen wir damit über 59 Millionen Euro.

Hinzu kommen die staatlichen Baumaßnahmen, also die Hochbaumaßnahmen des Landes mit 35 Millionen Euro. Ich glaube, dass wir damit ein gutes Zeichen gesetzt haben und, wie gesagt, die Bundesprogramme flankierend kofinanzieren, sodass sich da auch die entsprechenden Erfolge einstellen werden. Ich denke aber auch, dass es uns jetzt kurzfristig gelingen muss, die entsprechenden Mittel auszureichen und für die einzelnen Maßnahmen entsprechende Richtlinien vorzulegen, dass die Mittel dementsprechend zeitnah abgerufen werden können.

Des Weiteren wird man auch in Anbetracht der Diskussion, die es zurzeit auf Bundesebene gibt – meine Vorredner hatten verschiedentlich schon darauf hingewiesen –, darüber nachdenken müssen, wenn ein Konjunkturpaket II auf Bundesebene kommt, wie wir das dann wiederum im Lande flankierend begleiten werden.

Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle als Finanzpolitiker auch noch eins sagen. Wir dürfen bei all dem, was wir hier tun, nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns mal vorgenommen haben, einen ausgeglichenen Haushalt dauerhaft vorzulegen und weiterhin intensiv an der Schuldentilgung zu arbeiten. Und ich möchte das auch heute noch mal deutlich sagen: Wir müssen und dürfen den Blick auf das Jahr 2019 nicht verlieren. Im Jahre 2019 laufen die Solidarpaktmittel aus. Das heißt, wir sind finanziell auf uns

selbst gestellt, und es wäre fatal, wenn wir den Kurs der Konsolidierung nicht fortführen, auch wenn man ihn sicherlich unter den besonderen Rahmenbedingungen vielleicht etwas anders betrachten muss. Aber wir sollten mit der Konsolidierung fortfahren und trotzdem versuchen, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen – und erfreulicherweise sehen ja die Steuereinnahmen im Jahre 2008 noch ganz freundlich aus –, eine hohe Effizienz der eingesetzten Mittel zu erreichen.

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

Das heißt auch, unsere Fraktion spricht sich natürlich klar dafür aus, die Erfolge dieses Konjunkturpakets des Landes Mecklenburg-Vorpommern immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, es gegebenenfalls fortzuschreiben und, sollte sich aufgrund bundespolitischer Entscheidungen die Notwendigkeit ergeben, eine weitere flankierende Maßnahme vorzusehen. – In diesem Sinne schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Danke schön, Herr Löttge.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 5/1852, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/2084.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1852 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/2084 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes auf Drucksache 5/1852. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2084 empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion

der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1852 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1852 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2084 empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/2084 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der Richtlinie 2003/35/EG, Drucksache 5/1724, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/2064(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der Richtlinie 2003/35/EG (Landes-Öffentlichkeitsbeteili- gungsgesetz – LÖffBetG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1724 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses – Drucksache 5/2064(neu) –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der Richtlinie 2003/35/EG auf Drucksache 5/1724. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2064(neu) anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der

CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/2064(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/2064(neu) mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, Drucksache 5/1771, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/2063(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1771 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses – Drucksache 5/2063(neu) –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden auf Drucksache 5/1771. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2063(neu), den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1771 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1771 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1771 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1866.

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (7. ÄndG KV M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1866 –

In der 52. Sitzung des Landtages am 21. Oktober 2008 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.