Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Im Anhang 2 der Vogelschutzrichtlinie sind die Vogelarten genannt, die in der Europäischen Union gejagt werden dürfen. Die dort nicht aufgeführten Vogelarten dürfen abgesehen von den begründeten Ausnahmefällen damit auch nicht gejagt werden. Zwar wurde der Kormoran 1997 wenigstens aus dem Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie herausgenommen, sodass keine gesonderten Schutzausweisungen mehr für diese Vogelart erforderlich sind, die Aufnahme des Kormorans in den Anhang 2, das ist wiederum das Problem, wird jedoch bislang abgelehnt durch die Europäische Union sowie durch die Bundesregierung. Ob uns das nun gefällt oder nicht, der Kormoran ist und bleibt eine EU-weit unter Schutz gestellte Vogelart, in die damit auch grundsätzlich nicht eingegriffen darf und die schon gar nicht gejagt werden darf. Damit sind mit den Maßnahmen zur Regelung oder gar zur Reduktion des Kormoranbestandes eben auch sehr enge gesetzliche Grundlagen gelegt.

Was mit dem geltenden EU-Recht und Bundesrecht vereinbar ist, haben wir in unserem Bundesland umgesetzt, das haben wir Ihnen auch in der Sitzung klargemacht, jedenfalls versucht. Die Kormoranlandesverordnung lässt Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen im Binnenland zu. Darüber hinaus sind Einzelmaßnahmen – im Übrigen auch angewandt worden in diesem Jahr in Schutzgebieten – auch im Küstengebiet möglich.

Ich bin mir natürlich auch wie Sie im Klaren, dass allein auf Mecklenburg-Vorpommern beschränkte Maßnahmen nicht die gewünschten Erfolge erbringen können. Europa braucht ein gemeinsames Management für Kormorane, um Naturschutz- und Fischereiinteressen unter einen Hut zu bekommen – im Übrigen auch in diesem Bereich Artenschutzinteressen. Der Aal steht auf der Roten Liste. Das ist, denke ich, bekannt. Insofern wird deutlich, dass es hier einen massiven Konflikt geben muss, nämlich auf der einen Seite die eine Art zu schützen und auf der anderen Seite die andere Art auffressen zu lassen.

Ich will die Zahlen nur noch mal auf der Zunge zergehen lassen. Wir wissen, dass in Mecklenburg-Vorpommern etwa 300 Tonnen Aal durch den Kormoran gefischt werden. Die Fischer in Mecklenburg-Vorpommern fangen zwischen 90 und 100 Tonnen. Sie haben sinngemäß darauf hingewiesen. Da wird das Missverhältnis schon deutlich. Der Aal steht auch unter einem besonderen Schutz. Es ist richtig, wie Sie auch angedeutet haben, dass wir davon ausgehen müssen, dass etwa 4.800 Tonnen Fisch durch die Kormorane in Mecklenburg-Vorpommern gefischt werden.

Die meisten Ostseeanrainerstaaten gehören heute zum Glück zur Europäischen Union. Nach der Erweiterung der EU um die neuen Mitgliedsstaaten Litauen, Estland, Lettland, Polen im Jahr 2004 wachsen die Staaten der Europäischen Union weiter zusammen. Das trifft bisher aber leider nicht auf die Aktivitäten, was die Länder anbetrifft, bezüglich des Kormorans zu.

Sie fordern als FDP von der Landesregierung, mit den Anrainern der Südlichen Ostsee Gespräche zur Durchführung eines gemeinsamen Kormoranmanagements zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen wirklich versichern, dass wir uns seit geraumer Zeit auf Bundes- und Europaebene für ein einheitliches Kormoranmanagement eingesetzt haben. Und es war ein Erfolg durch die Tagung, die wir ja in Brüssel veran

staltet haben, die Kormoranveranstaltung, dass endlich – endlich! – mal die Naturschützer, die Vogelschützer, die Fischer und die interessierten Gruppen zusammengeführt worden sind. Das hat es in der Form noch nicht gegeben.

Darauf basiert im Übrigen auch der Beschluss des Europäischen Parlamentes, worüber ich sehr, sehr froh bin, und das hat unser SPD-Europaabgeordneter auch durchsetzen können, weil er Berichterstatter war, dass jetzt endlich von der Europäischen Union ein einheitliches Kormoranmanagement gefordert wird. Die Kommission hat zugesagt, zumindest im kommenden Jahr, das ist auch der Erfolg auf dieser Veranstaltung gewesen, Leitlinien zur Entwicklung der Kormoranbestände in den Regionen umzusetzen.

Ich habe auch auf dieser Konferenz deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Wegen der unterschiedlichen Betroffenheit der verschiedenen Mitgliedsstaaten und Regionen in der Europäischen Union und aus juristischen Erwägungen wird ein einheitliches, Sie haben das auch schon angedeutet, ein einheitliches – leider, betone ich – Kormoranmanagement bislang abgelehnt. Diese Meinung machen sich leider auch etliche Ostseeanrainerstaaten zu eigen. Selbstverständlich haben meine Fachleute Kontakt zu vielen ihrer Kollegen insbesondere der südlichen Ostseeländer und es gibt auch Kontakte zu den Fachbehörden der Anrainerstaaten und den entsprechenden Daten- und Informationsaustausch. Ich habe daher die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es zu einer länderübergreifenden Lösung kommen kann, auch wenn der Weg in die Richtung nicht leicht sein wird.

Als Nächstes fordern Sie von der Landesregierung, mit den Anrainerregionen der Südlichen Ostsee eine konkrete Definition des Begriffes „erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden“ zu erarbeiten. Ich gebe Ihnen recht, nur mit einer klaren und konkreten Begriffsdefinition kann Rechtssicherheit geschaffen und können damit akzeptierte Maßnahmen eingeleitet werden. Es ist aber aus meiner Sicht nicht der richtige Weg, in Teilen der Europäischen Union eine eigene Rechtsdefinition einzuführen. Wir brauchen einheitliche Regelungen über ganz Europa hinweg. Es gilt vielmehr, EU-weit einheitliche Begriffsbestimmungen zu entwickeln. Genau dies hat die Kommission auf der Konferenz in Brüssel jetzt zugesagt. Es ist ein Erfolg, den ich hier noch einmal besonders herausstreichen möchte.

Meine sehr geehrten meine Damen und Herren, die rechtlichen Möglichkeiten zum Eingreifen in Schutzgebiete, die Sie von der Landesregierung eben einfordern, sind bereits jetzt gegeben. So sind von den rund 30.000 der seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern erlegten Kormorane tatsächlich weit über die Hälfte in den Naturschutzgebieten entnommen worden. Das Verfahren ist natürlich komplizierter, weil dabei neben den artenschutzrechtlichen Vorschriften auch noch die Verbote von konkreten Gebietsschutzverordnungen zu beachten sind. Die Landesverordnung zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch die Kormorane lässt derzeit auch Vergrämungs- und Tötungsmaßnahmen im Binnenland und in den Naturschutzgebieten zu.

Sie fordern letztlich auch, den Geltungsbereich der Landesverordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch die Kormorane auf den Küstenbereich auszuweiten und damit auch ein 20-jähriges Monitoring einzuführen. Als für die Fischerei zustän

diger Minister liegt es insbesondere mir sehr, sehr am Herzen und eine solche Forderung natürlich ebenfalls sehr nahe. Aber meinen Sie, ich würde meine Optionen nicht sorgfältig prüfen lassen? Die von Ihnen geforderte Ausweitung der Kormoranlandesverordnung auf den Küstenbereich setzt denselben qualifizierten Schadensbeleg voraus, wie er in den Binnengewässern vorgenommen wird. Eine derart qualifizierte Schadensnachweisführung für die Küstengewässer können wir bislang nicht erbringen, auch wenn wir daran intensiv arbeiten. Solange dieser Nachweis nicht gelingt, sind mir in Bezug auf eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Kormoranlandesverordnung auf Küstengewässer wirklich die Hände gebunden. Ich bedaure dies.

Wir arbeiten – das hat man Ihnen aber auch gesagt – an einer wissenschaftlichen Expertise, weil ich einfach der festen Überzeugung bin, es ist notwendig, dass wir in Europa einmal klären, was in den Regionen an bestandssichernden Maßnahmen und damit Beständen festzulegen ist.

(Michael Roolf, FDP: Wie lange dauert das denn?)

Ich gehe davon aus – um die Zwischenfrage jetzt zu beantworten –, dass wir im nächsten Jahr eine wissenschaftlich fundierte Aussage haben, was in Mecklenburg-Vorpommern notwendig ist, um einen Basisbestand zu haben, der die Population dann erhält. Ich glaube, das kann auch die Botschaft hier heute sein. Ich will wirklich dieses Thema nicht weiter polarisieren. Das geht relativ schnell und dann sitzen wir wieder vor einem Scherbenhaufen.

Ich habe auf der letzten Tagung der Arbeitsgemeinschaft Kormorane Fischerei und Naturschutzverbände dringend aufgefordert, bis Anfang 2009 einen gemeinsamen Vorschlag zu unterbreiten, wie weitere Eingriffe in Brutkolonien auch im Küstenbereich aussehen könnten, denn ich glaube, die Chance dieses Ministeriums, das jetzt zusammengewachsen ist, liegt darin, die Naturschützer und die Nutzer einfach aneinander heranzuführen und damit auch zu Ergebnissen zu kommen. Nur so wird es uns gemeinsam gelingen, für unser Land das geeignete Handwerkszeug zu erarbeiten.

Gleichzeitig werden wir unsere bisherigen Anstrengungen für ein EU-weites Management unbeirrt fortsetzen. Dazu bedarf es insofern – ich hoffe, das ist auch deutlich geworden – keiner weiteren Aufforderung. Wir arbeiten wirklich sehr intensiv daran und ich bitte einfach auch alle noch mal, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen, dass wir versuchen, zwischen den Nutzern und den Schützern einen möglichst ausgewogenen Konsens hinzubekommen. Aber unterm Strich ist die Population in unserem Land – das sehe ich so – zu hoch und wir müssen hier eingreifen. Wir leben in einer Kulturlandschaft, die Kulturlandschaft ist durch den Menschen geprägt. Die Natur – wenn der Mensch hier auf dieser Erde nicht existieren würde – würde das Problem alleine lösen. Solange der Mensch da ist, wird er auch dieses Problem in gewisser Weise mit beeinflussen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister.

Die angemeldete Redezeit ist überschritten worden,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das wundert uns jetzt aber sehr.)

sodass entsprechend Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung der Opposition vier Minuten mehr Redezeit zur Verfügung stehen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das kennen wir ja schon.)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Kormorane ist wahrhaftig ein Dauerbrenner in diesem Parlament. Deshalb erspare ich mir an dieser Stelle eine erneute Darstellung der Situation. Seit dem Spätherbst 2007 beschäftigen wir uns im Agrarausschuss mit der Kormoranproblematik. Dass wir bis heute noch zu keinem Abschluss unserer Beratungen gekommen sind, zeigt, dass die Meinungen zum Umgang mit dieser Problematik auch bei den Fachpolitikern recht unterschiedlich sind. Es gibt sowohl die Auffassung, dass rechtlich über die bestehende Kormoranverordnung nicht hinausgegangen werden kann, als auch die Auffassung, dass angesichts des dringenden Handlungsbedarfes nach weiteren Möglichkeiten, auch auf Landesebene zu handeln, gesucht werden muss. Meine Fraktion teilt dabei die letztgenannte Einschätzung.

Eine Entwicklung, die von uns durchaus positiv gesehen wird, ist, dass inzwischen von der noch während der Anhörung geäußerten Ansicht abgewichen wird, die Kormoranbestände hätten keinen Einfluss auf andere geschützte Arten. Nunmehr wird zumindest beim Aal davon ausgegangen, dass die Kormorane durchaus negativen Einfluss auf die Aalbestände haben. Und wenn man in diesem Kontext die Europäische Verordnung Nummer 1100/2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals betrachtet, scheint es geboten, einen Abwägungsprozess zwischen den europarechtlichen Rahmenbedingungen des Umgangs mit dem Kormoran und den Vorgaben der Richtlinie zum Aalbestand vorzunehmen. Wird die Umsetzung der einen Vorgabe durch das Vorhandensein einer anderen Vorgabe konterkariert, könnte man dies zum Anlass nehmen, in der Auslegung der europäischen Bestimmung zum Kormoran für die Umsetzung in einer Kormoranverordnung des Landes dem Prinzip der Praktikabilität und Wirksamkeit den Vorrang einzuräumen.

Im Ergebnis – und das wurde hier auch schon angeführt – der am 4. November 2008 durchgeführten Konferenz „KORMORANE im Spannungsfeld von Fischerei und Artenschutz – Regionale oder Europäische Lösungen?“ in Brüssel wurde vom Vertreter der Kommission erstmals eingeräumt, dass man das Kormoranproblem in einigen Regionen Europas unterschätzt habe, eine entsprechende Änderung der Vogelschutzrichtlinie aber weiterhin ablehne. Auch dies deutet darauf hin, dass kurzfristige europäische Lösungen nicht zu erwarten sind, sehr wohl aber Handlungsbedarf vor Ort eingeräumt wird. Von daher sehen wir unseren Ansatz gedeckt.

Ein weiteres Thema, das nicht einvernehmlich gesehen wird, ist die Forderung nach der Berücksichtigung eines Kormoranfaktors in der Bonitierung bei zukünftigen Verpachtungen von landeseigenen Gewässern. Meine Fraktion unterstützt diesen Ansatz.

Der FDP-Antrag fokussiert auf die Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Südlichen Ostsee, Eingriffsmöglichkeiten in die Kormoranpopulation auch in Schutzgebieten und die Erweiterung des Geltungsbereichs der Landesverordnung auf den Küstenbereich. Dies sind sicherlich alles diskussionswürdige Punkte. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum hierzu ein Landtagsantrag notwendig ist, da sich doch der Fachausschuss wie eingangs bereits ausgeführt in einer noch laufenden Befassung mit dem Thema befindet. Es hätte der FDP jederzeit freigestanden, diese Punkte – ob in mündlicher oder schriftlicher Form – in den Ausschuss zu bringen, und sie kann dies im Übrigen immer noch jederzeit tun.

(Gino Leonhard, FDP: Weil Sie aufgewacht sind.)

Eines Antrages im Landtag bedarf es dazu nicht und von daher werden wir ihn auch ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Professor Tack von der Fraktion DIE LINKE.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Fritz wird uns das jetzt mal erläutern. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben bekanntlich in einer Kulturlandschaft und in dieser werden bisweilen Bestandsregulierungen bei verschiedenen Tierarten erforderlich und im Einklang mit dem Naturschutz auch durchgeführt. Rehe, Wildschweine oder Füchse werden, wo erforderlich, selbstverständlich auch in Naturschutzgebieten und Nationalparken bejagt. Ein Management wird deshalb grundsätzlich auch beim Kormoran möglich sein, wenn es denn begründbar und in seiner Form gesellschaftlich durchsetzbar ist.

(Egbert Liskow, CDU: Jawohl.)

Diese Aussagen stammen aus einer Rede des Umweltministers, die im Jahre 2006 in diesem Hause zu einem Kormoranantrag gehalten wurde. Ich erwähne sie eingangs, weil es sich, so meine ich, um vernünftige Standpunkte und erprobte, bewährte Eingriffe handelt, die einen vertretbaren Ausgleich zwischen Mensch und Natur schaffen. Insofern kann ich nur der Aussage von Minister Dr. Backhaus hier zustimmen in seinen letzten Sätzen, in denen er zum Ausdruck gebracht hat, dass wir hier zu einem solchen Ausgleich kommen müssen.

Das Thema Kormoran hat diese Selbstverständlichkeit in den Ansichten der Schützer und der Betroffenen noch nicht erreicht. Und, meine Damen und Herren, das ist vielleicht auch nicht verwunderlich, denn das Problem besteht erst seit etwa 20 Jahren und ist damit geschichtlich gesehen noch sehr jung.

Worin besteht das Kormoranproblem? Wir haben es mit einer starken, weiter wachsenden Population dieser Vögel – die Zahlen waren hier genannt worden und das sind eben in unserem Bundesland mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Bestandes –, die hier leben, und ihrem kräftigen Hunger auf Fisch sowie Schäden an geschützten Arten und an Habitaten zu tun. Das ist auch schon in der Vergangenheit und heute von meinen Vorrednern hinreichend erläutert worden.

Der wesentliche Teil des vorliegenden Antrages, meine Damen und Herren der FDP, scheint mir die Suche nach Lösungen zu einem gemeinsamen Kormoranmanagement in den Anrainerregionen der Südlichen Ostsee zu sein. Das schon seit längerer Zeit von den Fischern und ihren Verbänden geforderte regionale Kormoranmanagement halte ich für einen gangbaren und richtigen Weg, um in der Kormoranfrage endlich weiter voranzukommen. Das haben auch die Ausführungen im Agrarausschuss gezeigt.

Dazu gehört die bereits erwähnte Veranstaltung im Ausschuss der Regionen in Brüssel am 04.11.2008, die den Titel „KORMORANE im Spannungsfeld von Fischerei und Artenschutz – Regionale oder Europäische Lösungen?“ trug. Meine Damen und Herren, die Fragestellung „regionale oder europäische Lösungen“ ist für mich falsch. Besser wäre, „regionale und europäische Lösungen“ zu formulieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und so sollte der Weg dorthin dann aussehen:

Erstens brauchen wir zügig Lösungen im Rahmen der Möglichkeiten des Landes, das heißt zum Beispiel gut vorbereitete und abgestimmte Maßnahmen zur Vergrämung und Störung in der Brutsaison 2009 in den Kolonien der Vögel. Besser als im vergangenen Jahr müssen Einsatzzeiten und Genehmigungen für wirksame Erprobungen abgestimmt werden. Über Erprobungen hatten wir im Agrarausschuss gesprochen. Die Ergebnisse dieser Erprobungen müssen – mit den Untersuchungen der Landesforschungsanstalt abgestimmt – schnell zur Wirkung gebracht werden.

Zweitens benötigen wir eine Basis für regionale Lösungen in der Südlichen Ostsee in den ebenfalls betroffenen Ostseeanrainerstaaten.

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Da sollte die Landesregierung zügig aktiv werden, der Herr Minister hat dazu Stellung genommen.

Drittens. An der europäischen Lösung muss weitergearbeitet werden. Die Veranstaltung vor dem Ausschuss der Regionen am 04.11. in Brüssel war dazu aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt,

(Gino Leonhard, FDP: Ja, ja.)