Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Lassen Sie mich zum Abschluss aber noch kurz folgende Themenbereiche ansprechen. Es ist insbesondere im Nebentätigkeitsrecht gelungen, den Gesetzesvollzug zu vereinfachen. Hier wird das Genehmigungsverfahren durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Die Unterschiede zwischen anzeigefreien, anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten werden entfallen, sodass zukünftig nur noch zwischen anzeigefreien und anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten unterschieden wird.

Um den öffentlichen Dienst für Bewerber aus dem Bereich der Wirtschaft attraktiver zu gestalten, ist vorgesehen, künftig eine Einstellung im ersten Beförderungsamt ohne vorherige Zustimmung des Landesbeamtenausschusses zuzulassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahn hinaus spezielle berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen mitbringt. Zudem soll auch künftig eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft auf die Probezeit angerechnet werden können. Dem Austausch mit der Wirtschaft sollen nicht zuletzt auch die erweiterten Möglichkeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge dienen.

Meine Damen und Herren, bei all den Ihnen soeben vorgestellten Neuregelungen hat sich die Landesregierung stets von dem Ziel leiten lassen, das Beamtenrecht in Mecklenburg-Vorpommern modern und zukunftsfähig zu gestalten. Dennoch ist der öffentliche Dienst – nicht zuletzt wegen der sonstigen Arbeitsmarktsituation – für junge Menschen nach wie vor sehr attraktiv. Aber wie wir alle wissen, zeigen die Jahrgangszahlen der heutigen Kinder und Jugendlichen, dass wir bereits in den nächsten Jahren einen starken Bewerberrückgang erleben werden bei gleichzeitigen starken Abgängen in den Altersgrenzen. Der öffentliche Dienst wird dann mit anderen Arbeitgebern um die besten Arbeitskräfte konkurrieren müssen. Vor dem Hintergrund eines Arbeitskräftemangels wird das Argument des sicheren Arbeitsplatzes an Zugkraft verlieren. Neben attraktiven Vergütungs- und Versorgungsleistungen wird der öffentliche Dienst motivationsfördernde Arbeitsbedingungen bieten müssen. Hier sind wir nicht zuletzt wieder bei einem modernen Laufbahnrecht, welches das Herzstück des vorliegenden Gesetzentwurfes ist.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche mir gute Beratungen in den Fachausschüssen, auch wenn ich mir sehr wohl bewusst bin, dass es eine sehr trockene Materie ist, die an für sich nur für die unmittelbar davon Betroffenen sozusagen in Gänze zum jetzigen Zeitpunkt zu überschauen ist. Ich wünsche dem Ausschuss eine gute Beratung und dem Gesetz dann den entsprechenden Weg wieder zurück ins Parlament. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Föderalismusreform führt dazu – der Minister hat es uns dargestellt –, dass die Zuständigkeiten für das Beamtenrecht neu geordnet worden sind. Wir – das ist die Folge dieser Neuordnung –, wir als Bundesland müssen unser Landesbeamtenrecht komplett neu strukturieren. Es muss komplett überarbeitet werden. Das Landesbeamtengesetz, das wir alle kennen und mit dem wir viele Jahre umzugehen gelernt haben, dieses Landesbeamtengesetz tritt zugleich mit Inkrafttreten des Gesetzes, das wir hier heute in Erster Lesung beraten,

außer Kraft. Wenn Sie dies allein sehen und wenn Sie dem Minister aufmerksam zugehört haben, dann werden Sie mir zustimmen, dass wir hier eine riesige Palette von Themen auf dem Tisch haben, die es neu zu regeln und neu zu organisieren gilt, und deswegen glaube ich auch, dass wir eine sehr umfangreiche und auch zeitaufwendige Beratung für dieses Gesetz benötigen werden.

Gleichzeitig sind wir in der Situation – auch darauf hat Minister Caffier hingewiesen –, dass wir im Bund ein Beamtenstatusgesetz haben, bereits beschlossen, das am 1. April in Kraft tritt. Nun wäre es eigentlich vernünftig und gut, wenn unsere Landesneuordnung des Beamtenrechtes in etwa zeitgleich mit diesem Beamtenstatusgesetz des Bundes in Kraft treten würde zum 1. April. Ich bin aber sicher, dass wir dies nicht schaffen werden, weil wir wie gesagt für unsere Beratungen sicherlich sehr viel Zeit benötigen werden. Ich finde dies bedauerlich und es wäre vielleicht schön gewesen, wir hätten das Gesetz, den Entwurf so bekommen, dass wir hier eine zeitliche Parallelität hätten erreichen können. Auch aus Gründen der Rechtssicherheit wäre dies besser gewesen, aber nun gut.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: In der Tat.)

Also, meine Damen und Herren, wir stehen am Anfang von sehr großen Beratungen und wir stehen am Anfang von sehr bedeutsamen Festlegungen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten einerseits und für die Dienstherren andererseits.

Auf das Thema Laufbahnen und Neuordnung des Laufbahnrechts möchte ich hier gar nicht eingehen. Der Minister hat die wesentlichen Dinge dargestellt. Aber ein paar andere Dinge würde ich doch schon ganz gerne noch mal ansprechen.

Also, der Minister hat das Thema Nebentätigkeit genannt. Ich glaube, das ist ein Thema, das auf den ersten Blick so unspektakulär und langweilig ist, aber wenn man dahinterschaut, dann ist es ein ausgesprochen widerborstiges und ausgesprochen spannendes Thema. Es geht zum Beispiel um die Frage: Was ist eigentlich eine Nebentätigkeit? Und schon die Frage, ob gewerkschaftliche Tätigkeit unter den Begriff der Nebentätigkeit fällt oder nicht, ist für die Betroffenen von außerordentlicher Bedeutung. Wir werden uns solchen Fragen natürlich im Ausschuss widmen.

Auch die Frage von Folgeänderungen in anderen Gesetzen – der Minister hat es angesprochen –, das nimmt man meistens so hin und sagt, da sind Folgeänderungen in anderen Gesetzen. Aber der zweite Blick in den Gesetzentwurf zeigt, dass dies keineswegs alles nur notwendige und sich sozusagen naturwüchsig ergebende Folgeänderungen sind, sondern dass hier sehr wohl Wertentscheidungen vorgenommen werden, die des Überprüfens zumindest würdig sind.

Wenn ich mir zum Beispiel anschaue, dass wir, wir haben ja ein Artikelgesetz vor uns, die Kommunalverfassung in einem dieser Artikel ändern und dabei den Paragrafen 38 der Kommunalverfassung ändern und die Regelung, wonach in den größeren Städten entweder der Bürgermeister selbst oder einer seiner Mitarbeiter die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst haben muss, nun verändert wird, dahin gehend, dass es ein Jurist sein muss, dann ist das meines Erachtens keineswegs eine Folgeänderung, die sich naturnotwendig aus beamtenrechtlichen Regelungen ergibt, sondern dahinter stecken schon Vorstellungen, wie man unsere kommunalen

Verwaltungen dann strukturiert. Und ich weiß nicht, ob diese Vorstellungen von allen so geteilt werden. Auch da werden wir ganz sicher interessante Diskussionen in solchen Fragen bekommen, denn Rechtssicherheit ist für Verwaltungen ganz sicher eine notwendige Voraussetzung. Aber es gibt für gute Verwaltungen noch ein paar andere Kriterien, wie Bürgernähe, Wirtschaftlichkeit und anderes.

Also, meine Damen und Herren, das ist eine sehr große Palette von Regelungen, die wir hier zu betrachten haben. Zum Teil müssen wir sogar das betrachten, was nicht drinsteht, denn auch das kann Gestaltung sein. Wenn Sie gestatten, auch dafür ein Beispiel: Wir haben im Landesbeamtengesetz eine Regelung stehen, wonach bestimmte Beamte – Staatssekretäre, Pressesprecher der Landesregierung und der Chef des Verfassungsschutzes im Innenministerium – jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. In dem derzeit geltenden Recht steht da auch noch der Generalstaatsanwalt, der ist im neuen Entwurf nicht mehr drin. Auch dies ist, so denke ich, eine Festlegung, die politisch von erheblicher Bedeutung ist.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Schaun wir mal.)

Ich will sie hier nicht infrage stellen, aber auch dieses müssen wir sehen, auch solche Festlegungen müssen wir diskutieren.

Besonders spannend wird natürlich das Thema der Altersgrenze. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit lassen dies bereits erkennen. Hier werden wir, da bin ich sehr sicher, mit sehr kontroversen Diskussionen zu tun haben. Ich glaube, dass die Altersgrenze für die Beamten insgesamt, die Heraufsetzung auf 67 Jahre, das eine Thema ist, dass aber das Thema der Altersgrenze für bestimmte Beamtengruppen – und das sind insbesondere die Feuerwehrleute, die Polizeivollzugsbeamten und die Justizvollzugsbeamten – eine ganz andere Thematik ist.

Ich möchte gerne die Frage aufwerfen, wie viele der Beamtinnen und Beamten, die wir heute in diesen Bereichen haben, denn eigentlich die heute geltende Altersgrenze überhaupt erreichen und was eine Heraufsetzung der Grenze des Ausscheidens denn eigentlich bewirkt – ob sie bewirkt, dass in Größenordnungen Beamte in ihrem Leben länger arbeiten, oder ob sie bewirkt, dass Beamte aus diesen speziellen Bereichen – insbesondere aus dem Bereich der Feuerwehr, aber auch der Polizei – in größerer Distanz zur Regelaltersgrenze aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, weil sie den aktiven Dienst nicht mehr leisten können aus gesundheitlichen Gründen. Und dann werden wir natürlich auch darüber reden müssen, welche finanziellen Folgen so etwas für die Beamten hat.

Also, meine Damen und Herren, ich glaube, wir werden sehr gründlich in den Ausschüssen beraten müssen, und ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf federführend in den Innenausschuss, mitberatend in den Finanzausschuss zu überweisen. Ich kann jetzt schon ankündigen, dass meine Fraktion hier auch mit umfangreichen Anhörungen arbeiten wird. Ich glaube, gerade bei diesem Gesetz ist es wichtig, dass wir nicht im eigenen Saft braten, sondern einerseits die Betroffenen hören, andererseits aber auch andere betroffene Arbeitgeber hören. Das Gesetz wird ja insbesondere auch für die kommunalen Beamten Gültigkeit haben. Von daher brauchen wir natürlich hier auch die kommunale Familie in den Bera

tungen. Dieses werden wir organisieren. Ich bitte Sie um Überweisung. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rede von Herrn Müller und der Ankündigung zur großen Anhörung im Innenausschuss wird deutlich, das ist doch nicht so ein trockenes Thema, wie der Innenminister vielleicht meint. Das ist schon ein Thema, welches sehr interessant ist.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Für ihn vielleicht. Für den Minister.)

Dass Sie nichts interessiert, Herr Borrmann, das ist doch völlig klar.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat in weiten Teilen durchaus gute Chancen, umgesetzt zu werden, denn die Beamten selbst, so ist zu hören, wollen den öffentlichen Dienst beweglicher und mobiler machen. Allerdings gibt es auch vom Beamtenbund ausreichend Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Insofern werden die Debatten im Innenausschuss durchaus spannend sein.

Über die Zuständigkeiten und Verteilungskompetenzen haben der Minister und Herr Müller schon gesprochen, sodass ich hier einiges in meiner Rede dazu weglassen kann. Ich will nur noch mal darauf verweisen, dass, wie schon dargestellt wurde, diese Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern Ergebnis der Föderalismusreform beziehungsweise der angestrebten Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ist. Und an dem jetzt zu behandelnden Beispiel, am Beispiel des Beamtenrechts, sollte allen Beteiligten klar geworden sein, dass nicht jeder Zugewinn an Kompetenzen unbedingt auch eine Stärkung der Länder bedeutet.

Meine Fraktion und insbesondere unsere damalige Fraktionsvorsitzende Angelika Gramkow haben bereits 2006 einem hemmungslosen Wettbewerbsföderalismus eine klare Absage erteilt, denn finanzschwächere Länder – zu denen Mecklenburg-Vorpommern auch noch gehört – können bei einem solchen Wettlauf nur verlieren, und deshalb müssen wir hier genau prüfen, welche Regelungen vorgeschlagen werden. Aus diesem Grund begrüßt es meine Fraktion ausdrücklich, dass sich der vorliegende Entwurf des Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes unserer Landesregierung anlehnt an den schon erwähnten Mustergesetzentwurf der Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Küstenländer, also neben unserem Bundesland Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Anders als etwa für Brandenburg sollte für MecklenburgVorpommern diese Übereinstimmung mit den Norddeutschen Küstenländern ermöglichen, für den Beamtenbereich sowohl eine dienstherrenübergreifende Mobilität zu sichern als auch einen nachteiligen Wettbewerbsföderalismus zu vermeiden. Umso dringlicher, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wird es dann aber sein, in den

Ausschussberatungen die wenigen, aber zum Teil wichtigen Abweichungen von einheitlichen Regelungen kritisch zu hinterfragen, denn nicht alles findet seine Widerspiegelung in dem vorgelegten Gesetzentwurf.

Auch aus diesem Grund möchte ich mir an dieser Stelle weiteres Lob etwa an der künftigen Reduzierung der Laufbahngruppen oder der Zusammenfassung von Fachrichtungen sparen. Stattdessen möchte ich bereits heute deutlich anmerken, dass meine Fraktion die vorgesehenen Änderungen zur Regelaltersgrenze, also insbesondere die Paragrafen 35, 108 und 114 in dieser Form nicht mittragen wird. Diese prinzipielle Position steht in einem engen Zusammenhang mit einer bundesweiten Kampagne, mit der meine Partei breite Bevölkerungsschichten für das Thema Rentengerechtigkeit schon gewonnen hat, egal, ob der Ministerpräsident uns davor warnt, dieses Thema zum Wahlkampfthema zu machen, oder nicht. Denn wer sich gegen die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen ausspricht, was im Übrigen, Herr Ministerpräsident,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Der ist schon in Rente.)

was im Übrigen, Herr Ministerpräsident, die Mehrheit der Bevölkerung tut, kann einer Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamten dann eben nicht zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines künftighin strengeren Maßstabes der Probezeit in Paragraf 19 Absatz 1 oder der künftigen Aufweichung des Amtsarztprinzips in Paragraf 44 Absatz 1 – der Gesetzentwurf bietet genügend Beratungsgegenstände. Lassen Sie mich daher abschließend auf einen Bereich verweisen, den der vorliegende Gesetzentwurf nicht mehr aufgreift. Weder das Beamtenstatusgesetz des Bundes noch das vorliegende Beamtenrechtsneuordnungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern greift die Vorschrift des bisherigen Paragrafen 8 Absatz 4 unseres Landesbeamtengesetzes auf, wonach Beamter nicht mehr werden kann, wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war und so weiter und so fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs für diese künftige Nicht-mehr-Regelung möchte ich uns nicht vorenthalten, denn es heißt dort, ich zitiere: „Schon aufgrund der seit der Wende verstrichenen Zeit hat der zuletzt genannte Aspekt in der Praxis kaum noch praktische Bedeutung und bedarf so keiner herausgehobenen Aufnahme im Gesetz mehr.“ Zitatende.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Und wie ist es bei Herrn Koplin?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht hilft uns diese Sichtweise der Landesregierung, im Umgang mit diesem Teil unserer Vergangenheit, vielleicht hilft diese Sichtweise auf den beamteten Staatsbereich, diese Problematik 20 Jahre nach der Wende auch im politischen Raum mit mehr Souveränität und weiter zunehmender Sachlichkeit zu betrachten. Vielleicht sollten wir diesen Gesetzentwurf und vor allem die Begründung der Landesregierung auch hinnehmen, unser eigenes Handeln hier im Landtag einmal zu überprüfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Danke schön, Herr Ritter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat sehr ausführlich darüber gesprochen, warum das Gesetz bei uns eingeführt werden muss. Der Herr Müller hat auf einige wichtige Punkte hingewiesen, die der Gesetzentwurf der Landesregierung beinhaltet. Der Herr Ritter hat einige Punkte angesprochen, die auch meine Fraktion ganz besonders, denke ich, interessieren werden. Ich denke da an den Paragrafen 8. Es ist sehr viel schon über den Gesetzentwurf hier gesprochen worden. Ich denke, wir werden wirklich sehr ausführlich im Innenausschuss und auch im Finanzausschuss über den Gesetzentwurf reden. Meine Fraktion stimmt der Überweisung dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung in den Innenausschuss als federführendem Ausschuss zu. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Lenz.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister und auch meine Vorredner haben hier bereits ausgeführt, warum wir uns hier heute mit dem Gesetzentwurf beschäftigen müssen, diskutieren müssen, beraten müssen, der Folge der Föderalismusreform ist. Auf Bundesebene ergibt sich das aus den dienstrechtlichen Rechtsstellungen aus dem Beamtenstatusgesetz. Darauf hat Kollege Müller bereits aufmerksam gemacht. Dies gilt für uns natürlich als originär. Soweit es hier allerdings keine abschließenden Regelungen gibt, sind die landesrechtlichen Regelungen hinzuzuziehen. Auch darauf ist bereits deutlich hingewiesen worden. Deshalb muss das Landesbeamtenrecht angepasst und neu geregelt werden.