(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das haben wir gerade noch mal gemacht.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätte der Hund nicht, hätte der Hund nicht! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Aber diesen Antrag abzulehnen und dann zu sagen, jetzt mache ich mal einen kleinen, der mich interessiert, das ist für mich nicht der richtige Weg. Und dann möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen …
(Dr. Armin Jäger, CDU: Hätten Sie mal konstruktiv einen Änderungsantrag eingebracht, hätten wir zugestimmt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Dem Änderungsantrag hätten Sie dann zugestimmt?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Herr Ritter, aber ich glaube, das ist müßig, an dieser Stelle mit Ihnen zu debattieren. Ich möchte nur noch mal sagen, im Paket ist es ganz klar ausgedrückt worden, für den Zeitraum von zwei Jahren werden Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in folgender Höhe eingeführt: für Bauleistungen beschränkte Ausschreibungen 1 Million Euro, für freihändige Vergabe 100.000 Euro,
für Dienst- und Lieferleistungen, freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung 100.000 Euro. Das bedeutet, dass die Vergabestellen beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben unterhalb dieser Stellenwerte durchführen können, ohne einen Ausnahmetatbestand nachweisen zu müssen.
Und nun, meine Damen und Herren, und das ist richtig, sind die Länder und Kommunen aufgefordert, das umzusetzen. Das hat der Minister ganz deutlich gemacht und ganz konkret.
Diese Fakten sind ausgeführt im Antrag der Koalitionsfraktionen, dass wir das und wann wir das tun werden, damit schnell gehandelt werden kann.
Zur Städtebauförderung, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Lück, kann ich nichts anderes ausführen. Das kann ich nicht so dezidiert untersetzen, aber auch da konnten die Gemeinden vor Inkrafttreten der zweiten Änderung der Städtebauförderrichtlinie diese Zuwendungen abrufen, wenn sie voraussichtlich innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungsbescheids benötigt werden. In den Jahren bis 2004 ist es im größeren Umfang zu einer Rückgabe von Zuwendungen gekommen.
Jetzt, meine Damen und Herren, werden diese Bedingungen verändert und auch dazu wird der Minister im Folgenden etwas sagen, um das zu konkretisieren.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Gott sei Dank haben wir einen Minister, der uns das erklärt. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Also, Herr Holter, ich habe gesagt, ich kann ja Fachfrau sein. Ich bin es leider nicht an dieser Stelle für alle Bereiche. Ich hoffe, dass Sie das akzeptieren.
Wir haben es diskutiert. Unsere Fachleute hätten es vielleicht ein bisschen besser rübergebracht, aber vom Grundsatz habe ich zum Ausdruck gebracht, das, was Sie hier fordern, ist in unserem Antrag. Das wird umgesetzt werden und dazu werden wir auch Rechenschaft ablegen, wenn das so weit ist. Deshalb hätte ich erwartet, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen und unserem zustimmen.
auch da sind Sie gefragt mitzumachen, weil Sie das nicht gemacht haben, werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Helmut Holter, DIE LINKE: Aber guter parlamen- tarischer Glauben ist doch, dass wir 14 Tage vorher alle die Anträge abgeben. Warum werden dann die Anträge eingebracht? Warum sollen wir den zurückziehen? Ihren nichtssagenden Antrag lehnen wir ab. Der gehört auf den Parteitag und nicht ins Parlament. – Dr. Armin Jäger, CDU: Eh!)
Meine Damen und Herren! Also manchmal wäre es wirklich interessant, wenn bestimmte Szenen auch mal so auf eine Großleinwand hinten auf die Zuschauertribünen transferiert werden. Spaß beiseite, das Thema ist eigentlich zu ernst, aber in Anbetracht der Tatsache, dass hier nun schon sehr vieles auch im Detail zu dem Problem gesagt worden ist, versuche ich jetzt mal, mich etwas kürzer zu fassen. Es ist ursprünglich beabsichtigt worden.
Allerdings kann ich mir nicht verkneifen, mich hier erst mal bei dem Kollegen – jetzt ist er gerade nicht da – aus der CDU-Fraktion für den Hinweis bei zusätzlichen Mitteln für die Städtebauförderung zu bedanken. Ich habe das sehr gern entgegengenommen.
Mein Kollege Seidel ist schon ein bisschen zusammengezuckt. Wie gesagt, ich freue mich über Ihre Unterstützung.
Liebe Kollegin Lück, ich hatte zeitweise den Verdacht, dass Sie meine Rede schon kannten, weil immer so gesagt worden ist, Sie werden mir das entgegenhalten und das entgegenhalten. Es stimmt tatsächlich, wir wissen voneinander. Und ich denke, das heißt, wir wissen auch, wie wir dann miteinander umgehen müssen.
Meine Damen und Herren, das Thema Konjunkturpaket I und II, die Krise beschäftigt uns nun schon wie eine Art Gewitterwolke – gestern, heute, das wird sicherlich morgen an anderen Stellen weitergehen. Deswegen will ich mich jetzt beschränken und gar nicht auf die ganzen Beschlusslagen eingehen, die nämlich neben den materiellen Ausstattungen, über die immer heiß debattiert wird, noch drin enthalten sind. Wir haben sie teilweise auch schon gehört. Was ich allerdings ganz wichtig finde – und das will ich hier auch sagen, weil ich dazu stehe –, dass wir hier die Chance bekommen haben, auch der Bund hat die Erkenntnis gewonnen, dass wir in bestimmten Zusammenhängen die Vergabe öffentlicher Aufträge schlicht und einfach schneller, unbürokratischer machen müssen, und zwar so, dass sie rechtskonform sind und wir nicht im Schweinsgalopp irgendwelche Probleme nachher auf uns laden.
Frau Schildt hat das gerade auch geschildert, es werden die Schwellenwerte abgesenkt beziehungsweise hochgezogen werden für Bauleistungen. Ich will das jetzt im Einzelnen nicht noch mal wiederholen. Aber, und auch das ist ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang, es ist eine Tatsache, dass wir beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben unterhalb der Schwellenwerte durchführen können. Das ist schon gesagt worden, und zwar, ohne einen Ausnahmetatbestand nachweisen zu müssen. Das ist immer ein heißes Eisen gewesen. Auch ich führe natürlich logischerweise Gespräche mit dem Bauverband. Es ist immer ein Thema, wenn man mit den Unternehmen vor Ort spricht, aber auch mit den Kommunen. Und in diesem Beschluss auf Bundesebene steht unter anderem ein Satz, den ich für extrem wichtig halte. Ich halte diese zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre für eine Chance, für ein Zeitfenster, das uns vielleicht ermöglicht, über die zwei Jahre hinaus etwas Sinnvolles jetzt auf den Weg zu bringen und in modifizierter Form vielleicht nachhaltig auch für die Zukunft beizubehalten. Nämlich die Länder sind aufgefordert und haben in diesem Beschluss des Koalitionsausschusses einvernehmlich festgelegt, dass auch die Länder auf ihrer Ebene prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, zusätzlich ebenfalls hier Erleichterungen herbeizuführen für die Bauwirtschaft letztendlich, um die Konjunktur zu stützen.
Ich glaube, das ist nicht nur ein Konjunkturproblem, sondern ein grundsätzliches Problem, und deswegen sollten wir auch gemeinsam daran arbeiten. Ich finde es gut, dass es gelungen ist, dass die Länder sich dazu aufgerafft haben, und zwar alle, das mitzutragen. Wie gesagt, ich werde da sozusagen – ich benutze ungern militärische Begriffe – an vorderster Front mitstreiten dafür, dass das auch für die Zukunft so gehen kann.
Zu dem Antrag der Fraktion an der Stelle sage ich, er geht eigentlich nicht weit genug, weil er letztendlich, so habe ich ihn zumindest verstanden, nur auf die freihändige Vergabe von Bauaufträgen abzielt. Unsere Intention, meine Intention ist eigentlich dagegen, zusätzlich zum einen die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen und zum anderen die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung von Dienst- und Lieferleistungen zu erleichtern,
denn eine lediglich punktuelle Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses im Bund würde den wirtschaftlichen Notwendigkeiten zumindest bei uns im Land – das, denke ich, kann man mit Fug und Recht behaupten – nicht gerecht werden.
Zu der zweiten Ziffer des Antrages gilt im Grunde genommen auch nichts anderes. Die in das Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommenen Gemeinden erhalten letztendlich Zuwendungen des Bundes und des Landes, die ihnen auf Anforderung durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern überwiesen werden. An dieser Stelle mal jenseits vom Manuskript: Ich möchte mich hier ganz ausdrücklich – auch fürs Protokoll – bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesförderinstitutes bedanken, denn die haben mit einen Hauptteil dessen abzuwettern, was jetzt auf sie zukommt,