Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Novellierung des Schulgesetzes hat nicht die Kürzung der Finanzmittel der Schulen in freier Trägerschaft zum Ziel, sondern sie ist auf Ausstattungsgerechtigkeit im Vergleich zu den Schulen in staatlicher Trägerschaft angelegt.
Die Minderausgaben für die Finanzhilfe der allgemeinbildenden Schulen werden rund 3,9 Millionen Euro betragen.
Danke. Wie wird sich dies auf die freie Wahl der Schule auswirken, wenn Eltern dadurch noch mehr Schulgeld zahlen müssen?
Wie soll ich erkennen, dass das eine Zusatzfrage ist, wenn Sie das Wort „Zusatzfrage“ gar nicht nannten?
(Gino Leonhard, FDP: Es muss nicht, Herr Minister, es muss nicht gesagt werden. Sie haben zu antworten.)
und wiederhole: Wie wird sich dies auf die freie Schulwahl auswirken, wenn Eltern dadurch noch mehr Schulgeld zahlen müssen?
22. Haben Schulen in freier Trägerschaft den gleichen Anspruch auf diese Fördermittel wie Schulen in staatlicher Trägerschaft?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht zusätzliche Infrastrukturmittel vor, die in Bildungseinrichtungen investiert werden können. Da auch Schulen in freier Trägerschaft wie staatliche Schulen zum öffentlichen Schulnetz gehören, wie auch Kindertagesstätten unterschiedlichen Trägerschaften unterliegen, wird davon ausgegangen, dass diese Finanzmittel auch für die Sanierung von Schulgebäuden der Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden können. Das ist der Stand von heute.
Eine Zusatzfrage dazu: Gilt das für alle Bereiche der Förderprogramme im Rahmen der Konjunkturhilfen?
Also für den Bereich der investiven Mittel, die eigentlich 65 Prozent betragen, gehen wir davon aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden kann, dass diese Finanzmittel, ob es sich jetzt um welche im Kindertagesstättenbereich handelt, in dem Bereich der Schulen, auch für unterschiedliche Trägerschaften verwandt werden können.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 23 und 24 zu stellen.
Ich mache in diesem Zusammenhang noch mal auf die Geschäftsordnung aufmerksam, dass in Paragraf 65 unter Absatz 4 geregelt ist, dass der Fragesteller berechtigt ist, nach der Beantwortung jeder Frage bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Das heißt, er muss nicht nachfragen, ob er das darf oder ob er das nicht darf,
Die Zusatzfragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung stehen, sie dürfen nicht unterteilt sein. Das vielleicht noch einmal zur Erläuterung.
23. Wann rechnet die Landesregierung trotz der derzeitigen schwierigen Finanz- und Wirtschaftssituation mit dem Bau beginn und mit der Fertigstellung des ersten Offshorewind parks in Mecklenburg-Vorpommern?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Leonhard, wir hatten ja das Vergnügen, uns zu dem Thema schon mal auszutauschen in der 54. Sitzung, glaube ich, im Oktober, und zwar über das Offshorewindparkvorhaben Baltic I. Ich hatte damals berichtet.
Ich kann Ihre Ungeduld – wenn die wahrscheinlich auch anders motiviert ist als meine, aber das tut eigentlich gar nichts zur Sache – ganz gut verstehen, dass sich das Vorhaben immer noch nicht in der entscheidenden Phase befindet, also aus meiner Sicht in der Realisierungsphase. Insoweit haben wir, glaube ich, volle Übereinstimmung.
Wir haben viele Presseberichte in den letzten Wochen – und gerade in der letzten Woche – gehabt zum Fortgang dieses Offshorewindparks. Demnach beabsichtigt der Projektträger EnBW, oder Energiewerke Baden-Württemberg, nunmehr Anfang 2010 das Projekt zu beginnen und dann zum Ende des Jahres 2010 tatsächlich fertigzustellen. Das Land hat ein großes Interesse daran, dass die Realisierung jetzt auch wirklich stattfindet und den Worten auch Taten folgen. Erforderliche Genehmigungen liegen seit Längerem vor. Durch Wechsel der Projektträger allerdings sind zwischenzeitlich auch erhebliche Zeitverzögerungen eingetreten. Bei dem geplanten Windpark Baltic I handelt es sich um ein Pilotprojekt mit insgesamt 21 Windenergieanlagen und das Land wollte bereits zu einem weitaus früheren Zeitpunkt ein überschaubares Projekt auf den Weg bringen, um einerseits der einheimischen Industrie, insbesondere den Herstellern von Windenergieanlagen, Möglichkeiten der Anlagenentwicklung zu geben, weil das zwingend notwendig ist, und andererseits auch durch Monitoring die Auswirkungen solcher Windenergieanlagen eben mehr dann zu ermitteln.
Durch die erfolgten Projektveräußerungen sind allerdings dann Zeitverzögerungen eingetreten und dadurch ist der eigentliche Pilotcharakter dieses Projektes zumindest teilweise auf der Strecke geblieben. Das muss man ganz nüchtern konstatieren. Auch das Abwarten der Novellierung des Erneuerbaren Energiegesetzes wegen der von legitim interessierter Seite diskutierten Erhöhungen der Einspeisevergütungen bei Offshorewindenergieanlagen hat dann generell zu Verzögerungen bei Offshorevorhaben geführt. Auch das ist so. Jetzt ist das EEG und damit auch letztendlich die Wirksamkeit der erhöhten Einspeisevergütungen seit Anfang des Jahres in Kraft. Ich denke, aus dem Grund besteht Hoffnung, dass das Projekt tatsächlich im Laufe des Jahres 2010 realisiert wird.
Herr Leonhard, Sie dürfen das nicht bewerten. Sie können eine Zusatzfrage stellen, aber bitte keine Bewertung.
24. Hält die Landesregierung an ihren derzeitigen Planungen von Offshorewindparkanlagen trotz weiterhin bestehender erheblicher Natur-, Umwelt- und Fischereischutz- sowie Schiffssicherheitsbedenken fest?
Ja, das ist natürlich das heiße Thema eigentlich bei diesem Gesamtkomplex Offshorewindenergieanlagen. Ich will Ihnen nichts unterstellen, aber ich vermute, dass Sie zu denen gehören, die es begrüßen würden, dass – solange das nicht alles hundertprozentig geklärt ist – wirklich alle weiteren Planungen erst mal zur Seite gelegt werden. Ich teile diese Auffassung nicht. Das sage ich hier ganz offen. Aber ich finde es auch gut, dass das gar nicht möglich ist und auch nicht davon abhängig ist, was wir beide jeweils möchten oder Parteien oder sonst wer, sondern dass wir da klare Vorgaben haben.
Ihnen ist ja, denke ich, auch klar: Die Landesregierung hat im Landesraumentwicklungsprogramm außer der Fläche für Baltic I auch ein zweites eigenes Gebiet für Windenergieanlagen im Küstenmeer nördlich von Rügen ausgewiesen. Sie wissen so gut wie ich, landseitige Windparks – ich nenne mal den Begriff – werden innerhalb von Eignungsgebieten geplant. Anders ist das im Küstenmeer. Dort ist ein Raumordnungsverfahren vorgesehen und der Grund dafür ist, dass mit der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms nicht sämtliche möglichen Auswirkungen – Sie haben es angesprochen – auf Natur und Umwelt sowie insbesondere auf die Schiffssicherheit ausreichend untersucht werden konnten.
Für die als Eignungsgebiet ausgewiesene Fläche nördlich von Rügen ist allerdings ein Raumordnungsverfahren in Vorbereitung und da muss der Vorhabenträger im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie einer Risikoanalyse sämtliche infrage kommenden Natur- und Umweltauswirkungen und mögliche Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs analysieren. Das erfolgt gegenwärtig. Erst wenn die Unterlagen dann tatsächlich vollständig sind, kann das Raumordnungsverfahren eröffnet werden. Im Ergebnis des Verfahrens wird dann entschieden, ob es den Erfordernissen der Raumordnung tatsächlich entspricht, und dann schließt sich noch ein Genehmigungsverfahren an. Deshalb ist, wann eine Genehmigung erteilt werden kann, gegenwärtig überhaupt nicht vorherzusagen, weil das letztendlich wesentlich von dem Vorhabenträger abhängig ist. Für eine generelle Versagung der Planung aufgrund bestehender Bedenken gibt es gegenwärtig weder eine rechtliche Basis noch aus meiner Sicht und aus Sicht der Landesregierung einen vernünftigen Grund.
Aber eins ist doch selbstverständlich, das will ich hier auch sagen: Wenn im Laufe der Untersuchungen klar erkennbar ist, dass sich ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Natur, Umwelt, Schifffahrt oder auch Fischerei, die ich noch gar nicht genannt hatte, ergibt, müssen wir dann den Mut haben, mit den rechtlichen Bedingungen, die uns das vorgeben, gegebenenfalls auch ein solches Vorhaben zu versagen. Das sehe ich als eine ganz normale, selbstverständliche Sache an. Ich gehe aber gegenwärtig nicht davon aus.
Aber ich würde gerne abschließend Ihnen hier ein Angebot unterbreiten. Das ist ein sehr spannendes Thema – Windenergieanlagen, Windeignungsgebiete, offshore wie onshore. Ich würde gerne die Gelegenheit bekommen, bei Ihnen im Ausschuss mit Ihnen das Thema Wind energie offshore/onshore mit allem, was dazugehört – Istanalyse, wie sind Planungen, wie sind Anträge, wie wollen wir damit zukünftig umgehen –, ausführlich zu diskutieren, weil ich glaube, das Thema ist so wichtig, dass es da hingehört. Das Angebot würde ich gerne unterbreiten.
Frau Präsidentin, gestatten Sie, hier ist ein Angebot gemacht worden. Dieses Angebot kann ich für meine Fraktion gerne entgegennehmen. Im Gegenteil, wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie im zuständigen Ausschuss darüber berichten werden.