Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Herr Leonhard!

Ich weiß, Frau Präsidentin, aber hier ist ein Angebot gemacht worden. Ich habe die Frage gestellt und denke, darauf auch antworten zu dürfen.

Herr Minister, der Landkreis Rügen wird in dem Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshorewindpark vor Rügen einbezogen?

Das ist so, ja.

Das ist so?

Das ist mir so gesagt worden, ja.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 25 zu stellen.

(Der Abgeordnete Stefan Köster beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment, Moment! Mikro … Jetzt.

25. Wie ist der Planungsstand zur Behebung des Lückenschlusses von etwa 60 Kilometern Bahnstrecke durch eine Netzergänzung, um die elektrifizierten Strecken Lübeck–Hamburg und Stralsund/Rostock–Hamburg zu verbinden und eine leistungsfähige Bahnverbindung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Mecklenburgs zu schaffen?

Abgeordneter Köster, für diesen genau 62 Kilometer langen Abschnitt der Bahnstrecke Lübeck – Bad Kleinen ist im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 1, des sogenannten VDE 1, der Ausbau der bestehenden ein

gleisigen Strecke für eine Höchstgeschwindigkeit von durchgehend 160 Kilometer je Stunde geplant. Es fehlen noch die Erneuerung der Gleise auf dem verbleibenden mittleren Abschnitt sowie die Erneuerung der Signalanlagen auf gesamter Länge. Eine Elektrifizierung der Strecke wird im Rahmen des Vorhabens nicht mehr verfolgt. Allerdings, die DB Netz AG, die ist ja hier zuständig an der Stelle, hat – was ich äußerst bedauere beziehungsweise heftig kritisiere, um das mal zu steigern – bislang keinen Feststellungstermin für das Vorhaben benannt. Wir sind da hartnäckig am Ball, aber zurzeit gibt es diesen Termin leider noch nicht.

Die nächste Maßnahme im genannten Streckenabschnitt ist der Umbau des Bahnhofsbereichs Bad Kleinen. Dieser soll bis 2013 tatsächlich abgeschlossen sein.

Und zusätzlich zu diesem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 ist der weitere Ausbau der Strecke Lübeck – Bad Kleinen in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Dieses Projekt umfasst den durchgehend zweigleisigen Ausbau für 120 Kilometer je Stunde einschließlich der Elektrifizierung und dem Bau einer Verbindungskurve südwestlich von Bad Kleinen.

Eine Zusatzfrage, Herr Minister: Können Sie den Landtag über Fortschritte in diesem Verfahren unverzüglich informieren, sobald die erkennbar sind?

Also, mir steht es nicht an als Minister, die vornehmsten Rechte des Parlamentes hier anzusprechen. Aber der Ausschuss zum Beispiel hat jederzeit das Recht, im Rahmen der Selbstbefassung dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen, und wenn das der Fall sein sollte, bin ich jederzeit bereit, intensiv zu diesem Thema im Ausschuss zu berichten und zu diskutieren.

Herr Borrmann, Sie möchten eine weitere Zusatzfrage stellen?

Welche Gründe gibt es, auf die Elektrifizierung der Strecke zu verzichten, da ja das eine sehr umweltfreundliche Traktion ist?

Das ist mit der DB Netz AG so nicht im Detail besprochen. Das ist so mitgeteilt worden. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf diese aktuelle Pressemeldung in der „Schweriner Volkszeitung“, wo berichtet worden ist, dass die IHK Lübeck und Schwerin tatsächlich die Elektrifizierung fordert und den zweigleisigen Ausbau für 160 Kilometer je Stunde. Hier wird verwiesen auf die Notwendigkeit eines schnellen Schienenpersonenverkehrs parallel zur Ostseeautobahn. Die Meinung der Experten ist die – ich habe das im zweiten Teil meiner Antwort auf die vorhergehende Frage gesagt –: Wenn das auf diesem Wege gemacht wird, ist es nicht zwingend notwendig, an der Stelle hier Elektrifizierung tatsächlich durchzuführen, weil Kosten, also Aufwand und Nutzen in keinerlei Verhältnis zueinander stehen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Neuregelung der Abwesenheitsregelung in vollstationären Pflegeeinrichtungen, auf Drucksache 5/148, hierzu Beschlussempfehlung und

Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, auf Drucksache 5/2132.

Antrag der Fraktion der FDP: Neuregelung der Abwesenheitsregelung in vollstationären Pflegeeinrichtungen – Drucksache 5/148 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/2132 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Herr Grabow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FDP hat mit ihrem Antrag auf Drucksache 5/148 darauf hingewiesen, dass in vollstationären Einrichtungen ein Betten- beziehungsweise Platzfreihaltegeld bei Abwesenheit von mehr als drei Tagen durch Urlaub nur unter der Voraussetzung gezahlt werde, dass die Summe der Abwesenheitstage 28 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigt. Für darüber hinausgehende Abwesenheiten muss eine Zustimmung des Kostenträgers vorliegen. Der Sozialausschuss hat hierzu eine schriftliche nicht öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Hinsichtlich der Ergebnisse verweise ich auf meine Ausführungen im Bericht zur Beschlussempfehlung.

Vor dem Hintergrund der Neuregelung der Anlage F „Abwesenheitsregelung“ zu Paragraf 17 Absatz 1 des Landesrahmenvertrages durch die Vertragspartner empfiehlt der Sozialausschuss auf Antrag der FDP-Fraktion, den Antrag auf Drucksache 5/148 einstimmig für erledigt zu erklären. Die Fraktion der FDP hat dargelegt, dass sie mit ihrem Antrag beabsichtigt habe, Angehörige und Familien von Heimbewohnern sozial und finanziell zu entlasten. Die neue Vereinbarung zu Paragraf 17 Absatz 1 des Landesrahmenvertrages sei familienfreundlich und entlaste finanzschwache Angehörige. Heimbewohner können nun auch ihre Familien zum Beispiel von Freitagnachmittag bis Montagnachmittag besuchen, ohne dass ihnen ein Urlaubstag abgezogen wird und ein sogenanntes Betten- beziehungsweise Platzfreihaltegeld mehr zu zahlen sei. Man habe sich darauf geeignet, dass die in den Abwesenheitszeitraum fallenden Wochenenden und Feiertage nicht als Abwesenheitstage im Sinne der 28-Tage-Regelung gezählt werden. Damit erfüllt diese neue Vereinbarung das Anliegen der Fraktion der FDP und der Antrag auf Drucksache 5/148 kann für erledigt erklärt werden. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.

Ich bedanke mich bei allen Kollegen, die acht Jahre mit an diesem Problem gearbeitet haben. Für viele Abgeordnete mag es in diesem Saal nicht so etwas Großes sein, aber für viele Betroffene war das acht Jahre lang schon ein Thema. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Dr. Seemann und Herrn Koplin bedanken, die vor mir als Ausschussvorsitzende daran gearbeitet haben. Ich bedanke mich auch bei allen Abgeordneten, dass sie mitgemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Grabow, für Ihren Bericht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2132, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/148 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/2132 einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat eine Sitzung des Ältestenrates beantragt, die ich jetzt einberufe. Wir unterbrechen die Sitzung und setzen die Sitzung gegen 10.20 Uhr fort.

Unterbrechung: 10.10 Uhr

Wiederbeginn: 10.27 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und möchte zuerst einmal Folgendes bekannt geben: Interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 27 nach Tagesordnungspunkt 19 und den Tagesordnungspunkt 20 nach Tagesordnungspunkt 26 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir fahren jetzt fort in unserer Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Einrichtung eines Tages behinderter Menschen im Landtag MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/882, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit auf Drucksache 5/2133.

Antrag der Fraktion der FDP: Einrichtung eines Tages behinderter Menschen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/882 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/2133 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Herr Grabow von Fraktion der FDP. Bitte, Herr Grabow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen. Die Fraktion der FDP hat mit ihrem Antrag gefordert, dass mindestens einmal pro Wahlperiode Menschen mit Behinderungen beziehungsweise chronisch Erkrankten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, ihre spezifischen Interessen den Abgeordneten darzulegen. Es sei wichtig, dass diese Bürgerinnen und Bürger ihre Belange berücksichtigt sehen und ihre Wünsche und Bedürfnisse in einem speziellen Forum deutlich machen können.

Die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat dem Sozialausschuss schriftlich mitgeteilt, dass sie das Anliegen der FDP-Fraktion unterstützen werde. Sie werde in der 5. Wahlperiode einen „Tag der Menschen mit Behinderungen“ im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Da sich die Vorbereitung und Durchführung dieses Tages am Altenparlament orientieren solle, werde sie zunächst ein Organisationskomitee, bestehend aus 15 Mitgliedern, konstituieren, das die Vorbereitung des Tages organisieren könne. Da

dieser Tag sich nicht mit dem Altenparlament 2009 überschneiden soll, schlage sie vor, diesen Tag erstmals im Jahr 2010 durchzuführen.

Die Fraktion der FDP vertrat hierzu die Auffassung, dass diese Zusage der Präsidentin des Landes MecklenburgVorpommern dem Anliegen ihres Antrages nachkommt. Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu die Meinung vertreten, dass der Antrag weitergehender sei als die Zusagen im Schreiben der Präsidentin des Landes MecklenburgVorpommern. Ferner sollte der Ausschuss das Verfahren nicht aus der Hand geben. Sowohl die Fraktion der FDP als auch die Koalition waren aber der Auffassung, dass es unzweckmäßig sei, das Verfahren in alle Einzelheiten auf Vorschlag des Sozialausschusses durch Beschluss des Plenums festzuschreiben. Der Ablauf dieses Tages könne besser durch ein von der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu konstituierendes Organisationskomitee vorbereitet werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Sozialausschuss auf Antrag der Fraktion der FDP mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE vor, den Antrag auf Drucksache 5/882 für erledigt zu erklären. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle besonders bei der Präsidentin und ihren Vizepräsidenten für die sachliche Zusammenarbeit. Ich bedanke mich persönlich auch dafür, dass wir die Kuh vom Eis bekommen haben. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP)

Danke schön, Herr Grabow.