Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen im publizistischen Wettbewerb keine Nachteile gegenüber privaten und privatwirtschaftlichen Wettbewerbern entstehen. Wenn nun privatwirtschaftliche Rundfunkveranstalter dazu übergehen, ihre Rundfunkangebote mit Elementen auch der elektronischen Presse in Textform, Fotos anzureichern, was von diesen zu Recht als überlebensnotwendig für ein attraktives Onlineangebot gilt, dann darf es hier für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Begrenzung geben, außer denen, die sich aus seinem Auftrag ergeben. Die vorgesehene Begrenzung des Angebots gesendeter Programme auf sieben Tage – der Ministerpräsident hat es erwähnt – beziehungsweise 24 Stunden bei Großereig

nissen und Spielen der 1. und 2. Fußballbundesliga wird aus unserer Sicht diesem Anspruch nicht gerecht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu den klassischen Rundfunkwettbewerbern treten immer stärker privatwirtschaftliche Printmedien, Tageszeitungen, Zeitschriften hinzu. Ihre Angebote im Web verdeutlichen die allgemeine Entwicklung sogenannter gattungskonvergenter Publizistik in der Multimedialandschaft mindestens so deutlich wie die Onlineangebote von Rundfunkveranstaltern. Während die Presse als elektronische Presse immer rundfunkähnlicher wird, wird der Rundfunk in seinen Onlineangeboten zwangsläufig immer presseähnlicher. Dies mag für die jeweiligen Rechtsbereiche und Regulierungsfelder erhebliche Schwierigkeiten nach sich ziehen, das ändert aber nichts daran, dass mit fortschreitender technischer Integration der Haushalte die Mediennutzung selber diese Gattungskonvergenz, wie man sie nennt, vorantreiben wird. Dass es daneben weiterhin eine klassische, im übertragenen Sinne analoge Medienwelt mit klaren Gattungsgrenzen geben wird, ändert ebenfalls nichts an dieser grundlegenden Tendenz.

Wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Fortentwicklung seiner Angebote auf Augenhöhe mit seinen privatwirtschaftlichen Wettbewerbern verwehrt, wird er zu dem verdammt, was von Vertretern öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Recht als Nischenexistenz im Internet bezeichnet worden ist. Hier ist aus Sicht meiner Fraktion festzustellen, dass sich die Privaten und die Verleger gute Ausgangspositionen geschaffen haben, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das künftige Agieren schwer machen können.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienlandschaft wird von einem tief greifenden Umbruch in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprägt. Mit dem nunmehr vorliegenden Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist es gelungen, den Streit mit der Europäischen Kommission über die Beauftragung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einvernehmlich zu beenden. Gleichzeitig wurde Rechtsklarheit geschaffen über Auftrag und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Digitalzeitalter. Der Vertrag ist ein Kompromiss, der hoffentlich nicht zu einer ernsten Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen wird. Man wird genau darauf achten müssen, dass der nunmehr gefundene Kompromiss von allen Beteiligten akzeptiert und gelebt wird, denn er sichert allen die Teilhabe am publizistischen Wettbewerb im Rundfunk wie im Internet und dient damit den Interessen aller Zuschauerinnen und Zuschauer, aller Nutzer in Deutschland und damit auch uns ganz persönlich. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Methling.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen es schon an der Drucksache. Sie ist als Staatsvertrag erheblich dicker als die bisherigen Staatsverträge,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das stimmt.)

die wir vorliegen hatten in der letzten Zeit. Sie ist auch wesentlich inhaltsstärker, und beide Vorredner, der Ministerpräsident und auch der Fraktionsvorsitzende der Partei der LINKEN, haben deutlich gemacht, warum das so ist. Es geht darum, ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, das im April 2007 deshalb eingestellt wurde, weil eine Heilung möglich ist, über so einen Vertrag auch umzusetzen. Der vorliegende Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfolgt vorrangig das Ziel, diesem Anliegen gerecht zu werden. Im Fokus steht dabei die gegenüber der EU-Kommission zugesagte Konkretisierung des Funktionsauftrages des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Bereich der digitalen Zusatzkanäle als auch im Bereich der Telemedien sowie die Einführung eines sogenannten 3-Stufen-Tests vor Aufnahme neuer oder veränderter digitaler Angebote.

So regelt der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag deutlich konkreter als bisher den Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Bereich der Telemedien. Die Angebote können aus allen Bereichen – Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung – des vorgegebenen Auftrags stammen. Und Sie sehen in der Drucksache ganz deutlich, wie das in den einzelnen Programmen auch dargestellt wird, konkretisiert wird.

Innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Ausstrahlung im Fernsehen sind das Angebot der Sendung auf Abruf sowie sendungsbezogene Telemedien unmittelbar auf Basis des Staatsvertrags zulässig. Für darüber hinausgehende Angebote bedarf es eines 3-Stufen-Tests nach Vorlage eines Telemedienkonzeptes. Absolute Verbote ergeben sich insbesondere aus der sogenannten Negativliste. Das durch die Aufsichtsgremien der Anstalten durchzuführende Verfahren ist Kern des von der EUKommission verabredeten Beihilfekompromisses. Der Ministerpräsident ist darauf eingegangen, dass der NDR jetzt schon probeweise einen entsprechenden 3-StufenTest durchführt. Neue und veränderte Angebote im Telemedienbereich müssen, bevor sie angeboten werden, dem sogenannten 3-Stufen-Test unterzogen werden. Das heißt, die Gremien der Rundfunkanstalten müssen prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist – drei Stufen, wie gesagt.

Meine Damen und Herren, mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der rechtliche Rahmen für die Aktivitäten der Medien, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, im digitalen Zeitalter präzisiert und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Onlinebereich definiert. Die Rundfunkanstalten sollen ihre Sendungen auf Abruf sowie darauf bezogene Telemedien und eigenständige nicht sendungsbezogene Telemedien anbieten. Die nicht sendungsbezogenen Telemedien dürfen keine presseähnlichen Angebote enthalten, die wie Zeitungen und Zeitschriften redaktionell gestaltet sind.

Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag regelt die Voraussetzungen für kommerzielle Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Damit ist gewährleistet, dass dieses Engagement marktkonformen Bedingungen unterliegt und nicht aus Rundfunkgebühren unzulässig quersubventioniert wird. Die Kontrolle wird durch die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

sowie der Landesrechnungshöfe sichergestellt. Ein komplexes Thema, wie Sie sehen.

Soweit die Konkretisierung der Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Rundfunk und Telemedien, die Vorhaben für kommerzielle Tätigkeiten und Beteiligung sowie deren Kontrolle durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommen werden, dient der Staatsvertrag auch der Umsetzung der von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission gemachten Zusagen im Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Meine Damen und Herren, und auch das ist schon gesagt worden: Mit zunehmenden Möglichkeiten des Empfangs von Medien – außer Hörfunk, Fernsehen gibt es inzwischen den Telekommunikationsbereich, den wir nutzen können – hat sich auch das Verhalten der Bürger verändert. Wir stellen gerade bei den jungen Menschen unserer Gesellschaft einen Zugang im Onlinebereich fest. Sie nutzen weniger Fernsehen und Hörfunk. Und deshalb sind wir auch bei Berechnung der Rundfunkgebühren verpflichtet, die Angebote dort möglich zu machen.

Im Interesse des für die Demokratie so bedeutsamen öffentlichen Meinungsbildungsprozesses kann nicht auf die zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote verzichtet werden. Das gilt sowohl für den Bereich der klassischen Rundfunkangebote als auch für den Bereich der neuen Medien, denn der Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist nicht teilbar. Mit dem klaren Bekenntnis zur Rundfunkfreiheit und zum dynamischen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch und gerade im Zeitalter der Digitalisierung bekräftigt. Bestrebungen, ARD und ZDF auf einen Status quo zu beschränken und sie von den neuen Technologien und Verbreitungsformen ausschließen zu wollen, sind damit gescheitert.

In diesem Zusammenhang halte ich auch Befürchtungen einer Verdrängung privater Anbieter durch eine Ausweitung der Onlinepräsenz des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unbegründet. Von einem Verdrängungswettbewerb zulasten privater Anbieter kann keine Rede sein. Die Beauftragung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten bringt zwangsläufig eine stärkere publizistische Konkurrenz mit sich. Die Rundfunkfreiheit beinhaltet eine Vielfalt der Meinungen, die durch unsere Verfassung gerade gewollt ist. Dass private Anbieter weniger Aufmerksamkeit erhalten als öffentlich-rechtliche, ist ebenfalls nicht zu befürchten, wenn man sich etwa die Abrufe von „Spiegel online“ ansieht. Die Forderung, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für seine Onlineaktivitäten noch engere Fesseln anzulegen, wäre daher nicht sachgerecht.

Meine Damen und Herren, mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt ein sorgfältig abgestimmter Kompromiss vor, mit dem alle Beteiligten leben können. Bei allen Bauchschmerzen ist es insgesamt gelungen, einen gerechten und ausgewogenen Ausgleich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern zu schaffen. Ich hoffe und ich bin zuversichtlich, dass mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die verfassungsrechtlich vorgegebene Entwicklungsgarantie und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in Zukunft gegeben ist.

Die SPD will einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt. Wir bitten Sie um Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Schildt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausnahmsweise wäre die Europäische Kommission sogar einmal zu etwas gut gewesen, wenn sie die Abschaffung der Fernseh- und Rundfunkgebühren durchgesetzt hätte. Aber wie zu erwarten konnten sich die öffentlich-rechtlichen Bürokratensender durch einen Kuhhandel retten. Sie dürfen weiterkassieren, wenn sie sich an ein paar Zugeständnisse halten, die eigentlich keine sind, da sie sich ganz leicht unterlaufen lassen. Schleichwerbung ist unzulässig – schön, das war sie bisher auch – und trotzdem jagte ein Skandal den anderen. Schuld waren immer nur externe Produktionsfirmen oder ganz kleine Lichter in der Sendehierarchie. Die Oberbonzen wussten von nichts und an dieser bewährten Praxis werden sie auch festhalten.

Dafür ist jetzt virtuelle Werbung gestattet, das heißt, Bilder dürfen so manipuliert werden, dass man bei einem Fußballspiel irgendwo im Stadion einen Werbeslogan erblickt, der in der Realität gar nicht da ist. Das heißt, die Wirklichkeit wird verfälscht. Auch Dauerwerbesendungen und Gewinnspiele sind erlaubt. Wo ist da eigentlich der Unterschied zu „9Live“? Dass die Moderatorinnen bei ARD und ZDF noch vollständiger bekleidet sind? Das ist kein Grund, die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Milliardengebühren zu füttern. So teuer sind Klamotten auch nicht.

Was will man dann? Fernseh- und Rundfunkprogramme und Programme in den neuen Medien, die Unterhaltung und ein Mindestmaß an Information und Bildung liefern. Der heutige Weg, das zu erreichen, besteht darin, dass man Privatsender und öffentlich-rechtliche nebeneinander zulässt. Die Privatsender unterliegen minimalen Auflagen. Da laufen Gewinnspiele, die locker den Tatbestand von Betrug und Wucher erfüllen, die Dummenfang der schlimmsten Sorte betreiben und die das Gegenteil von Information darstellen – Desinformation.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Die Öffentlich-Rechtlichen nähern sich diesem Niveau immer mehr an. Bei Unterhaltungssendungen ist kein Qualitätsvorsprung zu sehen. In ARD und ZDF schrumpft der Anteil an Bildungs- und Informationssendungen kontinuierlich. Wer das will, geht sowieso gleich zu Phönix oder den Dritten, die allerdings auch schon ganz schön abbauen. Faktisch sind ARD und ZDF nichts anderes als den Privaten zum Verwechseln ähnliche Konkurrenten, aber privilegiert durch gigantische Summen aus den Taschen der Bürger.

(Ute Schildt, SPD: Dürfen wir wissen, worüber Sie sprechen?)

Ich habe auch einen Fernseher.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Vernünftiger wäre es, den privaten Rundfunkmarkt stärker zu regulieren und dafür die Öffentlich-Rechtlichen

einzudampfen. Wer eine private Sendelizenz erwerben beziehungsweise behalten will, wird einfach verpflichtet, einen entsprechenden Bildungs- und Informationsanteil zu bieten. Rudimentär gibt es das ja schon, aber leider nur rudimentär. Und wem das nicht passt, der kann seinen Laden ja dichtmachen. Wir brauchen keine 30 Sender. Hütchenspielerveranstaltungen wie „9 Live“ gehören sowieso aus dem Äther gefegt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das gucken Sie wohl intensiv.)

ARD und ZDF können genauso Werbung betreiben wie die Privaten, kriegen aber keine Gebühren mehr. Und wenn sie das nicht überleben sollten, haben sie Pech gehabt. Sollen die Verantwortlichen doch Hartz IV beantragen, dann lernen sie das mal in der Wirklichkeit kennen, anstatt immer nur in Talkshows darüber zu faseln. Arte ist ein elitäres Liebhaberprojekt für Europaschwärmer – reiner Luxus, den keiner braucht.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Die Dritten und Phönix könnte man in der heutigen Form beibehalten, natürlich befreit vom Einfluss der Parteibonzen. Für die könnte eine abgespeckte Gebühr erhalten bleiben, aber ohne GEZ und mit der Möglichkeit des Nachweises, dass man diese Sender, was bei vielen Bürgern der Fall ist, nicht empfangen kann, mit anschließender Befreiung. Und selbstverständlich sollten Schwerbehinderte generell von jeder Gebühr befreit sein, so, wie das in einem zivilisierten Gemeinwesen der Fall sein sollte, in dem wir leider nicht leben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vor allen Dingen Sie stören das zivilisierte Leben.)

Das real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem muss weg und deswegen stimmen wir gegen diesen Kram.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jäger von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen!

Es wäre ja schon fast langweilig geworden, die große Übereinstimmung in diesem Saal, wenn es den Herrn Andrejewski nicht gäbe,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

der seine Vorurteile gegen eine demokratische Gesellschaft hier noch mal an diesem Pult austoben musste. Sie haben überhaupt nichts verstanden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Sie haben die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht verstanden. Das ist ein Wert an sich. Das ist auch nicht überall so, sondern dieses duale System in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Garant für demokratische Teilnahme, die Sie ja nicht wollen. Und deswegen bekämpfen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dann sagen Sie es auch.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)