Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Wir haben das geschafft, was der Ministerpräsident hier gesagt hat. Wir haben die schwierige Ausgangslage zwi

schen einem Verdikt der Europäischen Kommission und der Diskussion, was soll denn aus zwangsweise erhobenen Entgelten, das sind Gebühren, finanziert werden, und wie schaffen wir es, den Bildungsauftrag und den Auftrag an Information durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, durch Rundfunk und Fernsehen zu gewährleisten. Das war ein langer, wie ich meine, im Endergebnis sehr erfolgreicher Prozess.

Ich habe in dieser Diskussion befürchtet, dass wir der Versuchung erliegen, mit groben Klötzen aufeinander loszugehen – die einen sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die anderen für die Verleger und dazwischen bewegt sich gar nichts. Das war nicht so. Dafür bin ich sehr dankbar. In den 16 Bundesländern ist die Diskussion so gelaufen, dass die Ministerpräsidenten dann ihre Vereinbarung treffen konnten. Das ist auch hier so gewesen. Der Ministerpräsident hat mit Zustimmung sowohl der SPD- wie der CDU-Fraktion seine Unterschrift geleistet. Und ich bedanke mich auch für die sehr gute Information über die ganze Zeit der Beratungen hinweg.

Ich selber kann nur sagen, in einer Arbeitsgruppe, die die CDU-Fraktionen, die 16 CDU- und CSU-Fraktionen, es gibt ja eine CSU-Fraktion, hatten, durfte ich mitarbeiten und auch da gab es zwischen den Ländern sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auch das verstehen die Damen und Herren ganz rechts außen natürlich nicht, dass es dort sehr unterschiedliche Interessen geben kann, denn bei uns lässt sich keiner gleichschalten. Wir sind selbstbewusste Demokraten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Stefan Köster, NPD: Was für ein Träumer! – Michael Andrejewski, NPD: Sie hören sich aber alle gleich an.)

Also ich hatte mal geträumt, dass es Sie nicht mehr geben würde. Der Traum ist leider nicht in Erfüllung gegangen, aber wir arbeiten kräftig daran, wir arbeiten daran.

(Heinz Müller, SPD: Das schaffen wir noch. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig. – Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Aber ganz ernsthaft, ich habe manchmal den Eindruck, Sie verstehen auch die Thematik hier gar nicht.

Hier ging es einfach darum, ein bewährtes System überzuführen in ganz neue technische Herausforderungen. Es gilt nach wie vor der Satz – deswegen bin ich mit dem Kompromiss sehr zufrieden –, dass klargestellt werden muss, was wird aus Gebühren finanziert und was können öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten über gebührenfinanzierte Entgelte hinaus weiter tun. Gott sei Dank ist keiner auf die Idee gekommen und war so puristisch, was für unser System sehr schädlich gewesen wäre, und hätte gesagt, das, was man nicht aus Gebühren finanzieren kann als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, darf man als solche auch nicht tun. Nur, wie hier ganz richtig von den Vorrednern gesagt worden ist, das Quersubventionieren geht nicht, geht europarechtlich nicht und sollte auch aus unserer Sicht, glaube ich, als Abgeordnete eines Landtages deshalb nicht gehen, weil wir schließlich die Letzten und die Einzigen sind, die dafür sorgen, dass die Gebühren noch bezahlbar sind. Wir sind in diesem Fall, wie das Bundesverfassungsgericht es deutlich gemacht hat, die letzte und entscheidende Instanz.

Der Wert des öffentlich-rechtlichen Teils unseres Rundfunksystems ist einfach durch qualitative Alleinstellungs

merkmale begründet. Darüber brauchen wir gar nicht lange zu diskutieren, weil man nicht nur auf die Quote schielen muss, weil man nicht nur wohlfeile Sendungen bringen muss, sondern solche, die einem Bildungsanspruch entsprechen, weil man politische Sachverhalte darstellt, die sich nicht merkantil verkaufen lassen. Deswegen brauchen wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, damit in einer Demokratie die Informationen so objektiv und so umfänglich, wie sie notwendig sind, auch wirklich aufgenommen werden können.

Wir waren deswegen der Meinung – alle, glaube ich, in den Parteien, die sich hier ernsthaft damit befasst haben, und da schließe ich die LINKE und die FDP natürlich mit ein –, dass die Vollprogramme von ARD und ZDF das zentrale Integrationselement sind. Hier werden Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung gerade in den Hauptsendezeiten angeboten. Angeboten heißt, dass der Nutzer entscheidet, ob er es annimmt. Dabei sind wir der Meinung – und das ist in dem Vertrag auch geregelt –, dass es ein ausgeglichenes Verhältnis auch in der Weise geben darf, dass eine Verlagerung von wichtigen Inhalten in Spartenkanäle und sogar in dritte Programme eben nicht stattfindet, sondern dass ARD und ZDF in ihren Hauptprogrammen dieses Bildungsangebot auch vorhalten.

Für uns – das sage ich jetzt etwas mehr aus kirchturmpolitischer Sicht – ist es natürlich auch wichtig, entscheidend in einem föderativen Staat, dass das, was Länderinformationen sind, was das Leben in den Ländern angeht, durch die regionalen Programme abgebildet, mitgeteilt und kommentiert wird. Und da können wir, glaube ich, mit dem NDR sehr zufrieden sein. Das ist etwas, was uns auszeichnet. Da bin ich auch sehr zufrieden.

Meine Damen und Herren, es gab in der Diskussion eine Menge von Facetten: wichtige, weniger wichtige und nicht so sehr wichtige. Herr Ministerpräsident hat es nahezu umfassend geschildert. Es gab einen Punkt, an dem sich die Gemüter erhitzten, das war die 7-TageRegelung und darauf möchte ich doch gern eingehen und ein Stück auch dafür werben, warum sie so zustande gekommen ist, wie sie uns jetzt in dem paraphierten Vertrag vorliegt. Es gibt da eine Reihe von Gründen.

Der erste ist für mich: Es gilt zu beachten, dass es hochwertige, qualitätsvolle und privatwirtschaftliche Angebote gibt, wie zum Beispiel, das ist wirklich jetzt nur beispielhaft, „Spiegel online“ oder „Süddeutsche de“, deren Existenz durch die Ausweitung der Angebote des aus Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Angebotes dramatisch erschwert würde. Machen wir uns nichts vor, was man umsonst kriegen kann, das nehmen die Leute, das ist Internetverhalten.

(Ute Schildt, SPD: Das ist menschlich.)

Wir haben das vorgelebt, unsere Generation, und die junge hat es übernommen, ganz einfach. Hier, glaube ich, ist ein Stück Pressevielfalt auch abgesichert worden über die 7-Tage-Regel.

Weiter – und das sage ich als gelernter Jurist – behaupte ich, dass keiner so recht zahlenmäßig belegen kann, wenn es keine 7-Tage-Regelung gibt, was das heißt für den notwendigen Rechtserwerb bei kostentreibenden Lizenz- und bei Urheberrechtsfragen. Ich weiß, dass da in der Welt derer, die sich damit im Augenblick beschäftigen, Ratlosigkeit herrscht einfach deswegen, weil es eben die Ausstrahlungsgebiete gar nicht mehr gibt. Wir wissen alle, dass wir weltweit Rundfunk bekommen können. Die Technik ist da und die Lizenzierungsregelungen

sind heute nicht mehr beschränkbar auf einzelne Verbreitungsgebiete. Von daher gesehen ist die zeitliche Begrenzung eine der Möglichkeiten, Lizenz- und Urheberrechtsgebühren bezahlbar zu machen und zu halten, und das auch im Interesse unserer Gebührenzahler, unserer Menschen in unserem Land.

Der dritte Grund: Wir haben 23 Fernsehprogramme, 65 Hörprogramme, wir haben damit täglich 450 Stunden Fernsehprogramm, natürlich nicht nebeneinander, aber das ist die Auswahl, und 1.485 Stunden Radioprogramm. Ich glaube, das ist eine ausreichend breite Basis für umfangreichste und sendungsbezogene Telemedienangebote. Ich sage, das muss nicht auf Kosten der Gebührenzahler ausgeweitet werden. Wenn jemand das will, dann muss er das auf eigenes wirtschaftliches Risiko tun, aber nicht durch zwangsweise einzuziehende Entgelte.

Meine Damen und Herren, bei den gebührenfinanzierten Angeboten hat die EU uns bestimmte Vorgaben gegeben. Sie sind diskutiert worden, positiv wie negativ, aber richtig ist, dass es ganz wichtig ist, dass transparent wird, was für Kosten mit den Gebühren abgedeckt werden. Ich glaube sagen zu dürfen, dass dies dieser Vertrag geschafft hat. Es kann sein, dass die technische Entwicklung in einigen Jahren – Herr Professor Methling, Sie haben darauf hingewiesen – möglicherweise uns zwingt, über manche Dinge erneut nachzudenken. Aber das ist nun mal Menschenschicksal, dass wir immer nur von gegebenen Erkenntnissen ausgehen können. Ich glaube, dass wir beim derzeitigen Stand der Technik gut mit diesem Vertrag liegen.

Aber, meine Damen und Herren, wir sind noch nicht über den Berg. Wir brauchen Regelungen im Bereich der Gebühren, wo wir loskommen von dem Tatbestand der Bereithaltung eines Rundfunkgerätes. Wir kennen die Diskussion um telekommunikationsfähige, insbesondere fernsehfähige PCs. Es war eine heillose Diskussion bis hin zur Kasse von Lidl, wie wir alle wissen. Ich glaube, dass das Zeitalter, in dem man die Gebührenpflicht an das Vorhalten oder Verfügenkönnen über ein Rundfunkgerät bindet, wie auch immer wir es denn definieren, vorbei ist. Wir müssen zu anderen Tatbeständen kommen. Das war nicht mit dem Zwölften Vertrag zu schaffen. Aber alle Beteiligten wissen, dass genau das noch geschehen muss.

Und dann kommt etwas, was mir sehr am Herzen liegt: Wir werden noch einmal über die Dinge reden, die den Tourismus betreffen. Da sind wir noch nicht ganz über den Berg, wenn ich ganz ehrlich bin. Das werden wir in dieser Saison sehen. Und wir werden noch einmal darüber reden müssen, ob der Informationszugang zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot nicht doch, wie ich behaupte und auch fest glaube, zu dem notwendigen Bedarf eines jeden Bürgers in unserem Lande gehört. Wenn wir das bejahen können, dann gehört es eingerechnet in die Bedarfe und dann könnten wir uns so manche Diskussion um Gebührenbefreiung und um die Frage, ob einer gerade noch drüber oder drunter mit den Gebühren liegt, damit er diesen berühmten Schein oder diese berühmte Bestätigung bekommt, ersparen. Wenn wir anders definieren, wenn wir sagen, für jeden Menschen in unserer Bundesrepublik ist dies ein garantierter Anspruch auf Teilnahme am Informationsangebot, dann muss es in die Sozialtransferleistung mit hineingerechnet werden. Das muss natürlich nicht rein- oder rausgenommen, sondern obendrauf gerechnet werden und dann wären wir ein gutes Stück weiter.

Und da wäre ich bei einem Thema, das mich und viele von uns über Jahre noch beschäftigt: Wir müssen zu einer besseren, klareren Regelung von Regel und Ausnahmen bei den Gebührentatbeständen kommen. Der Ärger mit der GEZ, den viele Bürgerinnen und Bürger haben, von denen uns die Mitglieder des Petitionsausschusses ein nicht sehr fröhliches Lied singen können, muss aufhören. Und da müssen wir noch einmal ran.

(Ute Schildt, SPD: Aber das wird schwer.)

Das wird schwer, ich weiß das, aber wie gesagt, auch dicke Bretter lohnen sich, zumindest erst mal auf den Sägebock gelegt zu werden. Wann wir dann sägen, das werden wir tun, wenn wir diesen Vertrag mit abgesegnet haben, mit beschlossen haben als Landtag in diesem Lande.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir eine gute Diskussion im Innenausschuss. Ich kann nur sagen, Herr Ministerpräsident, nach langer Diskussion haben die Ministerpräsidenten einen sehr ordentlichen Vertragsentwurf vorgelegt. Das sage ich jetzt nicht irgendwie nach dem Motto so oberlehrerhaft, sondern ich bin sehr zufrieden nach einer hitzigen Diskussion, dass es geglückt ist, eine vernünftige Regelung, insbesondere für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch in Ländern, in denen der Reichtum nicht überall glänzt, zu bekommen. Ich rede da auch von unserem NDR, denn wir haben ein sehr unterschiedliches Sendegebiet im NDR. Der Kompromiss ist gut.

Aber, meine Damen und Herren, wer heute über Medien hier redet in diesen Tagen, der muss einen Gedanken mit aussprechen. Es ist gesagt worden, wir müssen abgrenzen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privatrechtlich organisierten Zeitungsverlagen. Okay, das ist unser System. Denken Sie bitte daran, Konzentration bei den Zeitungsverlagen ist im Augenblick die große Gefahr. Ich will das an dieser Stelle nur sagen und ich kündige auch an, wir werden uns damit noch sehr eingehend befassen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2252 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, Drucksache 5/2258.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/2258 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die örtliche und die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern werden durch das Kommunalprüfungsgesetz geregelt. Die örtliche Prüfung beinhaltet die Revision der eigenen Haushalte als Aufgabe der pflichtigen Selbstverwaltung und dient der Vorbereitung der Entlastungsentscheidung durch die willensbildenden Organe der kommunalen Körperschaften. Demgegenüber ist die überörtliche Prüfung Bestandteil der Staatsaufsicht über kommunale Selbstverwaltungskörperschaften. Im Rahmen der Umsetzung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wurden im Kommunalprüfungsgesetz lediglich mit dem NKHR im sachlichen Zusammenhang stehende Änderungen vorgenommen. Nunmehr sollen darüber hinaus notwendige Änderungen des Kommunalprüfungsgesetzes mit einem eigenständigen Änderungsgesetz erfolgen.

Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen sind folgende Neuregelungen für den Bereich der überörtlichen Prüfung geplant: Die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes wird für Querschnittsprüfungen auf alle kommunalen Ebenen erweitert. Der aufgrund der größeren Vergleichsbasis weit höhere Erkenntniswert der Prüfungsergebnisse ist aus Sicht der Landesregierung ein gewichtiges Argument für das Instrument der Querschnittsprüfung. Die Prüfung ist im Benehmen mit dem Innenministerium durchzuführen. Die Prüfergebnisse der überörtlichen Prüfung sollen zukünftig veröffentlicht werden. Zum einen soll damit die Arbeit der Prüfenden einen noch größeren Stellenwert erhalten. Zum anderen soll die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich selbst über die Ergebnisse umfassend informieren zu können. Die Wahrnehmung der überörtlichen Prüfung durch die zuständige Prüfbehörde soll im Benehmen mit dem Landesrechnungshof und dem Innenministerium erfolgen. Hierdurch verspricht sich die Landesregierung eine abgestimmte Prüfungsplanung und -durchführung. Für den Bereich der Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe ist es unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Änderung im Handelsgesetzbuch vornehmliches Ziel, deregulierend durch Verzicht auf wörtliche Wiederholungen der HGB-Vorschriften diesen Abschnitt zu vereinfachen und auch zu straffen.

Darüber hinaus sind hier folgende Änderungen geplant: Die alleinige Entscheidung über Anträge auf zusammenhängende Prüfung sowie über Anträge auf Befreiung von der Jahresabschlussprüfung soll zukünftig dem Innenministerium obliegen. Die Einvernehmensregelung zwischen Innenministerium und Landesrechnungshof wurde aus Gründen der Verfahrenserleichterung und zum Abbau von Doppelüberprüfungen als Beitrag zum Bürokratieabbau gestrichen. Die Durchführung der Ersatzprüfung für prüfungspflichtige Einrichtungen der kreisangehörigen Kommunen war bislang den Organen der überörtlichen Prüfung zugewiesen. Mit der Verankerung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sind die Organe der örtlichen Rechnungsprüfung mit der Prüfung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen Regelungen vertraut, sodass die Ersatzprüfung für die vom Umfang von vornherein unbedeutenden prüfungspflichtigen Einrichtungen den Organen der örtlichen Rechnungsprüfung zugewiesen werden kann.

Die durchgeführte Anhörung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern sowie des Land

kreistages Mecklenburg-Vorpommern führte im Ergebnis zur Zurückstellung der geplanten Hochzoomung der Aufgaben der überörtlichen Prüfung der Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern auf den Landesrechnungshof sowie zur Streichung der Verwendungsprüfung aus dem Prüfkatalog der überörtlichen Prüfung. Die von den Verbänden hinsichtlich der Hochzoomung der Aufgaben der überörtlichen Prüfung der Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern auf den Landesrechnungshof vorgetragenen Bedenken vermochten insbesondere mit Blick auch auf die anstehende Landkreisneuordnung nicht zu überzeugen. Trotz eingehender nochmaliger Erörterung vertreten beide Verbände weiterhin die Rechtsauffassung, dass die in Paragraf 14 des Gesetzentwurfes vorgesehene Übernahme der Prüfstandards des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften eine Standarderhöhung darstellt und somit Konnexitätsfragen zu klären sind. Aus Sicht der Landesregierung werden hier weder neue Standards geschaffen noch bestehende Standards erhöht.

Die Paragrafen 15 und 16 des Kommunalprüfungsgesetzes enthalten bereits jetzt Berichtsgegenstände, die insgesamt die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung ausmachen. Gemäß Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Kommunalprüfungsgesetzes erstreckt sich die Jahresabschlussprüfung insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Mit dieser Vorgabe wird sichergestellt, dass eine Prüfung gemäß Paragraf 53 des Haushaltsgrundsatzgesetzes erfolgt.

Die Wirtschaftsprüfer haben in Erfüllung dieser Vorgaben die Vorschriften des Paragrafen 53 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie die IDW-Prüfungsstandards 720 zu beachten. Dieser Fragenkatalog ist durch die Abschlussprüfer sorgfältig und ausführlich zu beantworten. Der Fragenkreis 14 dieses Kataloges befasst sich mit der Rentabilität und der Wirtschaftlichkeit. Mithin ist der kritisierte Bereich der Wirtschaftlichkeit bereits explizit von den bisherigen Prüfungen nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 2 und 3 des jetzigen Kommunalprüfungsgesetzes erfasst.

Weitergehende Anforderungen sind mit der Neufassung des Kommunalprüfungsgesetzes nicht verbunden. Es erfolgt im Ergebnis somit keine Neuregelung in Gänze, sondern lediglich eine Straffung. Die Landesregierung betrachtet die vorliegende Gesetzesnovelle als eine konsequente Weiterentwicklung des kommunalrechtlichen Prüfungswesens, die im Ergebnis der kommunalen Stärkung der Selbstverwaltung dienen soll.

Abschließend erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, auch wenn ich es in den Ausführungen schon versucht habe rüberzubringen, dass wir hier eine Gesetzerarbeitung wie bei anderen, auch wenn es manchmal auf kommunaler Ebene bestritten wird, die Erarbeitung eines Gesetzes im Dialog durchgeführt haben. Dass das nicht immer heißt, dass einseitig alle Regelungen reinkommen, die sich die andere Seite vorstellt, das ist nun mal so in einer Gesetzgebung. Aber die kommunalen Gebietskörperschaften waren bei der Erarbeitung dieser Novellierung mit einbezogen.

Insofern wünsche ich den Ausschüssen eine gute Beratung und wünsche mir, dass das Gesetz dann auch dementsprechend zügig wieder den Landtag erreicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Měšťan von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die letzten Ausführungen des Innenministers anknüpfend möchte ich nur sagen, es ist natürlich seine Pflicht und normales parlamentarisches Gebaren, dass man bei der Erarbeitung eines Gesetzes den Dialog mit den kommunalen Verbänden sucht, also nicht so sehr etwas explizit Besonderes für diesen Landtag.