Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die letzten Ausführungen des Innenministers anknüpfend möchte ich nur sagen, es ist natürlich seine Pflicht und normales parlamentarisches Gebaren, dass man bei der Erarbeitung eines Gesetzes den Dialog mit den kommunalen Verbänden sucht, also nicht so sehr etwas explizit Besonderes für diesen Landtag.
Meine Fraktion stimmt der Überweisung des vorliegenden Entwurfes eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes an den Innenausschuss zu. Darüber hinaus beantrage ich, diesen Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Begründen will ich das damit, dass wir uns in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2008, dem Teil 2, dem Kommunalfinanzbericht befasst haben. Zentrale Bestandteile dieses Berichtes sind unter Punkt V die Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen und unter Punkt VI Prüfungen kommunaler Beteiligung. Die Bezüge zum vorliegenden Gesetzentwurf sind offenkundig, und da bei den Beratungen dieses Berichtes der Finanzausschuss federführend war, sollte er bei Fragen der gesetzlichen Neuregelung der örtlichen und überörtlichen Prüfungen mitberatend einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes ermächtigt das Innenministerium zur Neufassung des Kommunalprüfungsgesetzes und zur Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, denn das Lesen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist schon manchmal nicht ganz so einfach. Man hat das Gefühl, man braucht einen Rechtslotsen oder anders gesagt eine Gebrauchsanweisung, um das auch zu verstehen.
Meine Damen und Herren, in Ziffer 286 des Koalitionsvertrages haben SPD und CDU ihre Zielrichtung für die Kommunalprüfungsbehörden festgelegt. Ich darf zitieren: „Die verstärkte Qualifizierung der Kommunalaufsichtsbehörden sowie der Kommunalprüfungsbehörden wird mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Qualität der Arbeit der Rechtsaufsichtsbehörden sowohl im Bereich der Beratung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung als auch im Bereich der Unterbindung von möglichen Rechtsverstößen durch die Gemeinden, Städte und Kreise intensiviert.“ Diese Zielstellung, also Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einerseits und Unterbindung möglicher Rechtsverstöße andererseits, ist, so meine ich, in Ordnung. Ob der vorliegende Gesetzentwurf allerdings beide Ziele gleichermaßen und auch ausgewogen verfolgt, haben wir in den Ausschussberatungen und Anhörungen gründlich zu prüfen.
Meine Damen und Herren, die örtliche Prüfung obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben aufgrund der Verpflichtung zu einer sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Der vorliegende
Gesetzentwurf stärkt diesen Selbstverwaltungsbereich, indem er mit Paragraf 12 Absatz 2 die Ersatzprüfung, die bislang den Organen der überörtlichen Prüfung und damit dem Bereich der staatlichen Rechtsaufsicht über die Kommunen zugewiesen war, nunmehr den Organen der örtlichen Rechnungsprüfung zuweist. Es ist schwer, das auch so alles auszusprechen. Und auch die Regelungen in Paragraf 10 neu, also die Zurverfügungstellung der Prüfergebnisse für jede Fraktion und die Normierung der Veröffentlichungspflicht der Prüfergebnisse, sind demokratischer Zugewinn.
Eine nach meiner Auffassung erhebliche Änderung nimmt der Gesetzentwurf im Bereich der überörtlichen Prüfung in Paragraf 7 neu vor, insbesondere im neuen Absatz 3. Hiernach sind die Rechnungsprüfungsämter künftig verpflichtet, ihre Prüfungsplanungen und die vorgesehenen Grundsätze ihrer Prüfung mit dem Landesrechnungshof und dem Innenministerium im Vorfeld abzustimmen.
Meine Damen und Herren, die entsprechende Gesetzesbegründung beteuert an dieser Stelle zwar, dass sich etwaige Weisungsbefugnisse hieraus nicht ergeben würden. Ich unterstelle hier einmal, dass nach dieser Neuregelung auch Weisungsbefugnisse nicht mehr nötig sind. Trotzdem müssen wir an dieser Stelle gründlich mögliche Konsequenzen prüfen und gemeinsam verhindern, dass das berühmte Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der kommunalen Realität ist es so, dass das Beschließen von Haushalten etwas ist, was von den gewählten Gemeindevertretern, von den gewählten Kreistagsmitgliedern in aller Regel als einer der wichtigsten Akte ihres kommunalen Handelns gesehen wird. Hierein wird sehr viel Energie gesteckt. Dieses wird mit Vehemenz betrieben und das ist auch richtig so.
Im Gegenzug ist die Aufgabe des Kontrollierens, die Aufgabe des Überwachens, die Aufgabe des Betrachtens im Nachhinein etwas, was weitaus weniger hoch im Kurs steht, sagen wir mal ganz ehrlich. Dieses ist vielen Kommunalpolitikern, gerade denen, die neu einsteigen, wir stehen ja vor einer Kommunalwahl, als Aufgabe kommunaler Selbstverwaltung zunächst einmal nahezubringen. Sie müssen erst lernen, dass eine Gemeindevertretung auch ein Kontrollorgan ist und eine Kontrollfunktion hat. Haushaltsaufstellung und Haushaltskontrolle stehen also, was das Interesse der Aktiven angeht, in einem deutlichen Missverhältnis zueinander. Aber ich will hier nicht über Kommunalpolitiker schimpfen, ich habe manchmal den Eindruck, dass das bei Landespolitikern vielleicht ähnlich sein könnte.
dass die Kontrolle eine der zentralen Aufgaben gewählter Körperschaften ist, und er weiß auch, dass diese Kontrolle bei größeren Körperschaften der professionellen Hilfe bedarf. Wir reden hier also nicht über irgendein abseitiges und uninteressantes Thema, sondern über eine der zentralen Funktionen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung. Und deswegen, meine Damen und Herren, bin ich davon überzeugt, dieses ist ein außerordentlich wichtiges und ein außerordentlich spannendes Gesetz, zumal wir – und das ist vielleicht, wenn man die Aufgaben und Funktionen des Landesrechnungshofes betrachtet, das Spannendste – hier zum ersten Mal eine klare Kompetenzerweiterung des Landesrechnungshofes in den kreisangehörigen Raum hineinbekommen.
Wir haben bisher die Situation, dass der Landesrechnungshof für die Prüfung der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig ist. Mit dem Recht auf Querschnittsprüfung im kreisangehörigen Raum, das wir dem Landesrechnungshof mit diesem Gesetz geben wollen, die Landesregierung will es, führen wir den Landesrechnungshof hier zu einer neuen Aufgabe. Ich glaube aber, dass dieses auch richtig und vernünftig ist, genauso, wie es aus meiner Sicht richtig und vernünftig ist, die Rechte der Öffentlichkeit zu stärken und ihnen Prüfungsergebnisse leichter und besser zugänglich zu machen.
Also, meine Damen und Herren, wir reden hier nicht über ein rein technisches Gesetz, sondern über eine hochpolitische Angelegenheit. Deswegen freue ich mich auf die Diskussionen im Innenausschuss, die wir natürlich unter Einbeziehung der kommunalen Verbände führen werden. Ich möchte aber auch jetzt schon darauf hinweisen, liebe Kollegin Měšťan, dass wir Ihre Anregung, den Gesetzentwurf auch dem Finanzausschuss zu überweisen, richtig finden und wir dieser Überweisung ebenfalls zustimmen werden. Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, um Überweisung in die Ausschüsse. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deregulierung scheint im Augenblick das große Schlagwort zu sein. Das ist der einzige Gesichtspunkt, der für die gestern beschlossene Streichung des Staatshaftungsgesetzes spräche, dass es dann nämlich ein Gesetz weniger gibt, wenn es liquidiert ist. So weit geht dieser Deregulierungsfeldzug, dass man sogar das Widerspruchserfordernis aus dem Verwaltungsverfahren streicht, auch wenn damit eine erhebliche Mehrbelastung der Gerichte verbunden ist. Denn es fehlt ja die Vorarbeit der Verwaltung, die in Gerichtsverfahren dann nachgeholt werden muss. Wenn nun auf der anderen Seite neue Gesetze erlassen werden sollen, dann müssen sie auch notwendig sein. Es ist ja keine Deregulierung, wenn man sagt, ein Gesetz weg und dafür zwei neue.
Ist dieses erste Gesetz zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes also unbedingt erforderlich? Die Änderungen im Abschnitt III dienen tatsächlich der Deregulierung, weil man vermeiden will, die Bestimmungen des HGB zur Jahresabschlussprüfung von Betrieben wortwörtlich wiederzukäuen. Das muss da nicht stehen, da kann man auch im HGB nachschauen.
Bei den Neuregelungen in Abschnitt II hingegen kann man sich schon fragen, ob die verfolgten Zwecke unbedingt gesetzliche Regelungen brauchen. Es geht darum, die Kommunen einer intensiveren Prüfung von oben zu unterwerfen und sie auf diese Weise wohl zu einer verbesserten Haushaltspolitik zu bewegen. Vielleicht hätte man da einen weniger obrigkeitsstaatlichen Weg gehen können. Die Kommunen haben ja das gleiche Interesse, ihre Haushalte in Schuss zu halten, und sie haben auch eigene Kontrollorgane, nämlich die Gemeindevertretungen. Man muss sie also dazu nicht prügeln. Warum soll eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe nicht auch zu den erwünschten Ergebnissen führen können. Durch simple Kommunikation lässt sich häufig eine Menge Aufwand ersparen.
Zweifelhaft ist, ob die Landesregierung wirklich ein so großes leuchtendes Vorbild darstellt, an dem sich alle Landkreise und Gemeinden in Haushaltsfragen bewundernd orientieren sollten. Es dürfte wenige Kommunen geben, die noch dubiosere Haushaltsmittelverwendungen vorweisen können als die berühmte Umfrage, die sich die Staatskanzlei einen hübschen Batzen Geld kosten ließ, nur um das Maß der aktuellen Unbeliebtheit des Herrn Sellering zu ermitteln. Da auch der Landesrechnungshof eine tragende Rolle bei den Überprüfungen spielen soll, kann man sich nebenbei auch mal über dessen Unabhängigkeit Gedanken machen. In seinem Buch „Die Deutschlandakte“ hat Herr Hans Herbert von Arnim dazu Stellung genommen. Dieses Buch ist nicht rechtsradikal. Es wurde von mir persönlich auf Verfassungswidrigkeit überprüft. Es ist völlig unbedenklich.
Und dort steht, dass beim Bundesrechnungshof und den 16 Landesrechnungshöfen der Präsident regelmäßig der einen und der Vizepräsident regelmäßig der anderen großen Partei angehört. Parteifreunde neigen aber dazu, einander nicht allzu eifrig zu kontrollieren, wohl aber diejenigen, die anderen Parteien angehören oder die parteilos sind. Wenn schon eine Überprüfung, dann unparteilich. Aber das ist in diesem Staat leider nicht möglich, deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat uns nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgelegt. Das klingt sozusagen technokratisch und hochgradig unspannend. Ich bin aber ganz froh, dass Kollegin Měšťan und Kollege Müller das schon sehr deutlich gemacht haben für die Insider. Für die Kommunalen hier unter uns ist das sogar genau das Gegenteil, es ist ein hoch spannender Gesetzentwurf. Immerhin geht es um eine Kompetenzerweiterung nicht unerheblicher Art auch für den Hof. Es geht um Deregulierung, aber es geht auch um kommunale Selbstverwaltung. Da können Kompetenzerweiterungen für den Landesrechnungshof durchaus auch versus kommunale Selbstverwaltung sein. Das ist durchaus alles sehr spannend.
Die Änderungen betreffen ja im Wesentlichen den II. und III. Abschnitt. Und nun hat ja der Innenminister in seiner Rede wirklich ausführlich begründet, warum die einzelnen Änderungen notwendig sind. Er sprach immerhin von einer konsequenten Weiterentwicklung des kommunalen Prüfungswesens und einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Und auch Heinz Müller hat gesagt, das ist eine hochpolitische Angelegenheit. Meine Damen und Herren, diese Auffassung von Heinz Müller kann ich hier nur teilen.
Zu meiner Kollegin Měšťan möchte ich zunächst einmal sagen, auf die Idee, den Finanzausschuss ebenfalls zu beteiligen, hätten wir auch selber kommen können. Das ist ein Vorschlag, dem man ohne Weiteres sofort folgen kann. Das hat Heinz Müller schon gesagt und das sage ich jetzt schon am Anfang meiner Rede. Was allerdings spannend war, Kollegin Měšťan, ist, wenn Sie schon die Ziffer 286 unseres Koalitionsvertrages zitieren und dies auch noch gut finden, was die Zielsetzung betrifft, dazu sage ich, was genau nachher am Ende mit diesem Gesetz dann wirklich entsteht, werden wir hier ganz wesentlich im federführenden Innenausschuss, aber auch im Finanzausschuss mit zu begleiten haben.
Meine Damen und Herren, auch meine anderen Vorredner haben so gründlich Stellung dazu genommen, dass ich mich eher angemessen kurz fassen kann. Ich will mich mit meinem Redebeitrag nur auf den Abschnitt III beschränken. Ich meine, da ist besondere Musik drin. Da geht es ja um die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsunternehmen. Und im Vorblatt zum Gesetzentwurf stimmt es, Frau Měšťan, Dosenöffner, alles ein bisschen schwierig, alles ein bisschen schwer zu lesen. Aber nun ja, wer sagt schon, dass es immer leicht sein muss. Da war also zu lesen, dass hier die Deregulierung vornehmliches Ziel sei. Darauf hat auch Herr Andrejewski hingewiesen. Und das mit der Deregulierung, meine Damen und Herren, ist für uns auch wirklich eine wichtige Sache. Das begrüße ich persönlich auch ausdrücklich. Die kommunale Ebene fordert übrigens schon seit Jahren zu Recht, wie ich meine, eine Entlastung.
Ich will dazu einen Vorschlag machen und Ihnen das mal an einem Beispiel erklären: Die meisten von Ihnen, das hoffe ich jedenfalls, kennen ja die Müritz-Therme in der wunderschönen kleinen Stadt Röbel.
Diese Therme ist ein Eigenbetrieb der Stadt Röbel und von der Stadt an einen privaten Unternehmer verpachtet. Dieser erhält von der Stadt einen Kostenzuschuss. Es gibt dort kein eigenes Personal und auch keine weiteren Einnahmen für die Stadt. Die Stadt ist immer froh, wenn sie mit ihrem Kostenzuschuss einigermaßen durchkommt. Das Innenministerium hat ja, und das ist in der Stadt sehr positiv aufgenommen worden, immerhin drei Jahre hintereinander eine Ersatzprüfung genehmigt. Und diese Prüfung ist zumindest für das Unternehmen, natürlich nicht für die Kreisverwaltung, die das dann durchzuführen hat, immerhin kostenlos. Für das Jahr 2007 wird der Jahresabschluss nun wieder von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die erste Abschlagsrechnung ist bereits da und sie belief sich auf immerhin 7.100 Euro. Meine
(Michael Roolf, FDP: Sagen Sie das doch mal den Freiberuflern! Sagen Sie das doch mal den Freiberuflern, dass der Staat jetzt prüfen soll! Sagen Sie es denen mal! Ich habe genau zugehört. Wirtschaftprüfer und Steuerberater haben Ihnen auch genau zugehört. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Dieses Beispiel zeigt, dass eine Jahresabschlussprüfung für die kleinen Gesellschaften wirklich einen unglaublichen Aufwand
und vor allen Dingen auch immense Kosten bedeutet. Und dann ist es besonders schlimm, wenn sich so ein Prüfer neu einarbeiten muss.