Alle anderen Dinge sind gesagt. Auch von meiner Fraktion herzlichen Dank von dieser Stelle an den Integrationsförderrat. Wir hoffen, dass wir auch künftig mit Berichten dieser Qualität rechnen können. Nur die Ausführungen der NPD sind an dieser Stelle wie immer eigentlich überflüssig. – Danke schön.
Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt erklären?
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Föderalismusreform II befindet sich auf der sogenannten Zielgeraden. Morgen Nachmittag ist die letzte, die 19. Sitzung der Föderalismuskommission geplant und insofern begrüße ich die Möglichkeit, dass wir heute im Landtag das Thema praktisch am Vorabend ganz aktuell beraten können. Ich bedanke mich vor allem auch noch mal für die Zustimmung zur Dringlichkeit des vorliegenden SPD-CDUAntrages und der nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Thema im Landtag mehrfach diskutiert, letztmalig im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 29. September letzten Jahres. Kurz vor Abschluss der Beratungen können wir nun feststellen, dass es sich gelohnt hat, dass sich Regierung und Landtag so intensiv mit dem Thema befasst haben. Erstens ist es aus der Sicht von Mecklenburg-Vorpommern positiv zu bewerten, dass sowohl der Solidarpakt II bis 2019 als auch der Länderfinanzausgleich unangetastet bleiben. Zweitens wird es keine eigenen Steuererhebungsrechte und Zuschlagsrechte auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer für die Länder geben. Das heißt, es wird keine Erweiterungen der Steuerautonomie geben. Dies ist nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern positiv, sondern sichert damit grundsätzlich in Deutschland auch weiterhin den kooperativen Föderalismus und erteilt einem verstärkten Wettbewerbsföderalismus eine klare Absage. Denn weitere Steuererhebungsrechte der Länder würden die Schere zwischen reichen und armen Ländern noch weiter spreizen, reiche Länder könnten Steuern niedriger ansetzen oder sogar auf die Steuererhebung verzichten, ärmere Länder müssten die Steuern höher ansetzen und würden damit die Bürger und die Unternehmer stärker belasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen durchaus erfreulichen Zwischenergebnissen muss man aber leider auch festhalten, dass der Beschluss der Föderalismuskommission vom 12. Februar dieses Jahres zur neuen Schuldenregelung uns mit großer Sorge und Skepsis erfüllt. Durch Änderungen der Artikel 109, 115, 143 Grundgesetz sind insbesondere vier Veränderungen – gravierende Veränderungen! – geplant.
Erstens. Der Bund soll verpflichtet werden, sich ab 2016 nur noch mit maximal 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandproduktes verschulden zu dürfen, das wären derzeit etwa 8 Milliarden Euro.
Und viertens. 7,2 Milliarden Euro Konsolidierungshilfe sollen von 2011 bis 2020, also jährlich 800 Millionen Euro, für sogenannte finanzschwache Länder gezahlt werden. Mecklenburg-Vorpommern würde dabei zum Geberland werden, also nicht mehr zu den finanzschwächeren Ländern gehören und jährlich fast 10 Millionen Euro an die angeblich ärmeren Länder zu zahlen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion hält grundsätzlich konkretere und wirksamere Schuldenregelungen für notwendig, um noch wirkungsvoller als bisher die Verschuldung von Bund und Ländern zu begrenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten den eingeschlagenen Weg, der uns jetzt offeriert wird, allerdings für falsch, denn eine die Länder verpflichtende Schuldenregelung im Grundgesetz, die den Ländern eine entsprechende Änderung ihrer Landesverfassungen zur Pflicht macht, wird von der SPD-Fraktion aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Ich möchte an dieser Stelle meine Einbringungsrede erst mal beenden. Ich freue mich auf die anschließende Debatte und werde sicherlich im Einzelnen noch anschließend die Gelegenheit haben, einzeln zu begründen, worin unsere verfassungsrechtlichen Bedenken im Detail bestehen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Sellering. Herr Sellering, Sie haben das Wort.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so! Das haben Sie richtig gemacht, Herr Ministerpräsident.)
Von rechts kam die Einladung, über den Bauernhof zu reden, über den Gockel und was weiß ich, und da habe ich einfach erwidert.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so, ja, ja. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Ich glaube, dass das die einzige Sprachebene ist, auf der wir uns da verständigen können. Es ist traurig, traurig genug.
Meine Damen und Herren, wir kommen aber zu einem wirklich ernsten Thema, das Herr Borchert gerade angesprochen hat. Ich bin sehr froh über diesen Antrag, und zwar aus zwei Gründen: Das gibt mir Gelegenheit, hier im Landtag über die letzte Sitzung zu berichten, und vor allen Dingen ermöglicht es mir, wenn wir hier durch sind mit der Debatte und ich zugehört habe, auch den Beiträgen aller anderen Fraktionen hier im Landtag, dass ich morgen eine Position vertreten kann in der Föderalismuskommission, beim Abschluss, nicht nur der Landesregierung, sondern dieses Landtages, und ich denke, dass das sehr gut ist.
Meine Damen und Herren, als die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Beziehungen am 15. Dezember 2006 eingesetzt wurde, gab es große Erwartungen, wobei natürlich wir aus Mecklenburg-Vorpommern auch mit einer gewissen Skepsis schon hingefahren sind, denn wir hatten ja Erfahrungen mit der ersten Föderalismuskommission. Und dann sind über zwei Jahre zahlreiche Vorschläge zur Neuordnung diskutiert worden. Viele Ideen haben sich dabei als nicht praktikabel erwiesen.
Für uns besonders wichtig: Es gab den Vorschlag, den Ländern mehr Steuerautonomie zu gewähren, das hat sich zum Glück nicht durchgesetzt. Das hätte einen ruinösen Wettbewerb der Länder zur Folge gehabt, in dem Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seines Nachholbedarfs in der Wirtschaft und auch aufgrund seiner schwachen Finanzkraft von Anfang an schlechte Karten gehabt hätte. Ich finde sehr gut, dass dieser Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat, und ich möchte ausdrücklich noch mal Harald Ringstorff danken, der sich dafür in der Föderalismuskommission auch außerhalb erfolgreich eingesetzt hat. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, nach Abschluss einer sehr intensiven Arbeitsphase ist dann irgendwie in der Föderalismuskommission der Reformeifer ein wenig verflogen.
Es wurde schon von Scheitern gesprochen, wohl deshalb ist dann auch vor gut einem Monat plötzlich ein Vorschlag aus dem Hut gezaubert worden, der da mit aller Macht durchgedrückt worden ist. Wir haben noch versucht, ich habe noch versucht, Änderungen vorzunehmen, ich habe vorgeschlagen, bei der Konsolidierungshilfe einfach die ostdeutschen Länder mit plus/minus null, alle ostdeutschen Länder, auszunehmen, aber Änderungsvorschläge waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gefragt. Wir hätten natürlich sehr gute Argumente dafür gehabt. Alle ostdeutschen Länder haben sehr vergleichbare Rahmenbedingungen, sind weiter Empfänger der Solidarpaktmittel und keine zusätzlichen Belastungen hätte das auch für die westdeutschen Länder bedeutet. Ein besseres Ergebnis wäre möglich gewesen, aber es ist bisher nicht gekommen.