Ich rufe auf den ersten römischen Punkt. Wer dem Punkt I des Antrages der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt I bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt II des Antrages. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Punkt II des Antrages der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, einigen Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP und Stimmenthaltung bei der Fraktion der NPD abgelehnt.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Eine Stimme bei der CDU. – Peter Ritter, DIE LINKE: Eine Stimmenthaltung bei der CDU.)
Eine Stimmenthaltung bei der CDU? Entschuldigung. Ja, das habe ich nicht gesehen. Das nehmen wir somit zu Protokoll.
Ich rufe jetzt auf den Punkt III des Antrages. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch der Punkt III bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hat Herr Waldmüller zugestimmt? – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Nein, dagegen gestimmt.)
Ich rufe auf den Punkt IV. Wer diesem Punkt zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt IV des Antrages bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und Enthaltung aus der Fraktion der NPD abgelehnt.
Da alle vier römischen Punkte des Antrages abgelehnt wurden, ist der Antrag damit auch in Gänze abgelehnt. Wir brauchen darüber nicht gesondert noch einmal abzustimmen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Schutz von Arbeitnehmerdaten verbessern – Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einfordern, auf Drucksache 5/2279. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2338 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2343 vor.
Antrag der Fraktion der FDP: Schutz von Arbeitnehmerdaten verbessern – Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einfordern – Drucksache 5/2279 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorab will ich einfach positiv zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich unser Antrag dazu diente, dass sich in den Fraktionen, insbesondere in den Koalitionsfraktionen und auch in der Fraktion DIE LINKE sich wohl sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt wurde. Das macht natürlich auch deutlich, dass von sowohl der Koalition als auch von der Fraktion der LINKEN ein entsprechender Änderungsantrag vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Arbeitnehmerdatenschutz war insbesondere in der jüngsten Vergangenheit im Blickpunkt der Politik und der Öffentlichkeit. Dabei ist es im Grunde genommen ja auch kein neues Thema, wir hatten hier schon im Hohen Hause gelegentlich dazu diskutiert. Die Fälle bei Lidl, der Telekom und zuletzt bei der Bahn haben aber auf geradezu dramatische Weise den Handlungsbedarf aufgezeigt, und fast konnte man zu der Auffassung gelangen, nun passiere endlich etwas, die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene würde sich des Themas endlich annehmen, und zwar in der Form einer Gesetzesinitiative. Nach dem sogenannten Datenschutzgipfel bei Bundesinnenminister Schäuble allerdings droht dieses Thema nun wieder zu versanden. Ankündigungen sind bisher noch keine Taten gefolgt und es sollen zumindest kurzfristig auch keine Taten folgen. Und genau an diesem Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, genau an diesem Punkt setzt der heutige Antrag meiner Fraktion, der FDP-Fraktion, an. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen bei den Bemühungen für mehr oder zumindest für besseren Arbeitnehmerdatenschutz.
Deshalb reicht es nicht, wenn nach diesem öffentlichkeitswirksamen Gespräch des Bundesinnenministers keine Taten folgen. Die Landesregierung ist nach Meinung der FDP-Fraktion aufgefordert, sich im Bund für einen besseren Schutz von Arbeitnehmerdaten einzusetzen. Bundesinnenminister Schäuble hat sich inzwischen bekanntermaßen dazu durchgerungen, kurzfristig zumindest eine Klarstellung in das Bundesdatenschutzge
setz mit aufnehmen zu wollen, dass die entsprechenden Vorschriften auch für Beschäftigte gelten sollen.
Meine Damen und Herren, selbst wenn wir uns auch in diesem Haus darüber einig sein sollten, dass Handlungsbedarf besteht und eine entsprechende Gesetzgebung nicht übereilt erfolgen sollte, dieses Thema darf jetzt nicht von der politischen Tagesordnung verschwinden. Meine Damen und Herren, wir wollen alle nicht auf den nächsten Skandal warten. Es ist wahrlich zu bedauern, dass die Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes weiter auf sich warten lässt. Schwarz-Rot und vorher auch Rot-Grün hätten seit 1998 Gelegenheit gehabt, das Thema voranzutreiben. Passiert ist allerdings bisher nichts. So wie in der jüngsten Vergangenheit bei den genannten Fällen darf man mit den Menschen nicht umgehen, die zu Recht darauf vertrauen, dass in einem Rechtsstaat die notwendigen Rahmenbedingungen für den Schutz ihrer Grundrechte gesetzt werden. Für uns liegt der Handlungsbedarf klar auf der Hand. Gerade während eines Beschäftigungsverhältnisses sammeln sich umfangreiche personenbezogene Datenmengen an, deren Verarbeitung zudem in den allermeisten Fällen in automatisierter Form erfolgt. Die Frage der Rechtmäßigkeit lässt sich dabei oftmals nur schwer beantworten.
Da ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt und die geltenden landes- und bundesdatenschutzrechtlichen Vorschriften Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes gar nicht oder nur unvollständig regeln, müssen sich Betroffene an der bisherigen Rechtsprechung orientieren, die indes stark einzelfallbezogen ist und nur von einem kleinen Kreis von Experten überblickt werden kann.
Die FDP hat auf Bundesebene aus diesem Grund im Oktober 2008 konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes gemacht. Darin bekennt sich die FDP insbesondere zum Grundsatz der Datensparsamkeit. Wir sind der Auffassung, dass nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Soweit die Daten nicht mehr benötigt werden, sind diese umgehend und umfassend zu löschen. Vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis müssen den Arbeitnehmern Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie Berichtigungsansprüche zustehen, damit sie auch weiterhin Herr ihrer eigenen Daten bleiben. Die Überwachung am Arbeitsplatz ist zu minimieren, eine generelle Rundumprotokollierung, insbesondere des digitalen Arbeitsumfeldes, muss unzulässig sein. In jedem Fall sind Mitarbeiter über die Kontrollsysteme und die Art der Datenspeicherung und Datenverarbeitung zu informieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes dürfen selbstverständlich auch die legitimen Rechte der Arbeitgeber nicht außer Acht gelassen werden. Selbstverständlich müssen sich Unternehmen vor Korruption schützen können. Die massenhafte Datenerhebung allerdings wie bei der Bahn und auch der Telekom geht über das Ziel hinaus.
Unabhängig von den genannten konkreten Fällen ist es sicherlich auch häufig Unkenntnis beziehungsweise Unsicherheit, ob und – wenn ja – welche Daten überhaupt erhoben werden dürfen. Deshalb geht es mit unserer Forderung nach einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auch darum, eben mehr Rechtssicherheit zu schaffen und damit letztlich auch für Arbeitgeber mehr Transparenz.
Meine Damen und Herren, neben einem separaten Gesetz für mehr Arbeitnehmerdatenschutz steht natürlich auch immer die Überlegung im Raum, durch Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes das gleiche Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund von zu viel Bürokratie und der Forderung nach Deregulierung ist dieser Gedanke sicherlich auch durchaus überlegenswert. Allerdings hält meine Fraktion die Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und die Unsicherheit beziehungsweise die fehlende Transparenz für so gravierend, dass hier aus unserer Sicht ein separates Gesetz notwendig ist.
Dem Vernehmen nach ist auch der Bundesinnenminister der Auffassung, dass die Datenschutzvorschriften entweder in diversen Gesetzen verstreut oder zu wenig präzise seien.
Die kurzfristig in Aussicht gestellte Klarstellung dahin gehend, dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für Beschäftigte gilt, mag, wenn überhaupt, lediglich eine Behelfslösung sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Unternehmen müssen ihre Verantwortung für den Datenschutz ernst nehmen. Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen von den Unternehmen gewährleistet werden. Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich obliegt den datenverarbeitenden Unternehmen. Für Daten, die in ihrer Sphäre erhoben, gespeichert und genutzt werden, müssen die Unternehmen Vorkehrungen gegen Datenverlust, -manipulation und auch -missbrauch treffen. Weil dies eben so ist, kann ich an dieser Stelle sagen, dass wir es außerordentlich begrüßen, dass die Fraktion DIE LINKE ihren Änderungsantrag eingereicht hat, wobei ich hiermit ankündigen will, dass in der Debatte sicherlich auch durchaus noch die Frage zu stellen ist, ob dieser Punkt in der Tat auf Punkt 1 gesetzt werden muss.
Mit einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss etwaigem Missbrauch vorgebeugt werden. Die Bekämpfung und Aufklärung von kriminellen Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht in einer Weise geschehen, bei der sich Unternehmen anmaßen, mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen noch weit über das hinauszugehen, was auch die Polizei denn eigentlich dürfte.
Meine Damen und Herren, wir wollen, die FDP-Fraktion möchte, dass das Thema auf der politischen Tagesordnung bleibt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, die Forderung an die hiesige Landesregierung, sich beim Bund entsprechend einzusetzen, aus unserem Antrag herausnehmen. Dadurch erhält unser Ursprungsantrag eher einen deklaratorischen Charakter,
(Harry Glawe, CDU: Donnerwetter! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wieso? Herr Caffier ist doch auch für Datenschutz.)
aber immerhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt das klare Bekenntnis, dass der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert werden muss.
Bundesregierung aufzufordern, in ihren Bemühungen um mehr Arbeitnehmerdatenschutz nicht nachzulassen. Dieser wird dann aller Voraussicht nach auch und gerade für die kommende Bundesregierung – im Zweifel auch mit einer möglichen FDP-Beteiligung – gelten. Ich bitte Sie aus diesem Grund, sowohl dem Änderungsantrag der Koalition als auch dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen und damit unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch dazu, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Arbeitnehmerdatenschutz ist ein derzeit viel diskutiertes Thema. Und wenn man klischeehaft an die FDP herangeht, was man natürlich nicht tun soll, dann hat man das Thema Arbeitnehmerdatenschutz und FDP bisher nie in einem Zusammenhang gesehen. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie dieses Klischee im positiven Sinne durchbrechen.
Ich will es ausdrücklich betonen, auch die SPD befürwortet die Schaffung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes ausdrücklich.
Sie hatten vorhin die Bundestagswahl angesprochen. Ich will dem nicht ausweichen. Ich gehe mal davon aus, dass wir in der nächsten Bundesregierung vertreten sind, insofern ist das Thema Arbeitnehmerdatenschutz auch in unserem Regierungsfall dann in sehr guten Händen. Ich gebe zu, es ist nicht das reißende Wahlkampfthema wie möglicherweise Managergehälter oder andere Dinge, aber ich denke, es ist in der gleichen moralischen Kategorie anzusiedeln, denn was da passiert, ist unanständig. Wenn man Moral und Ethik einfach mit Anstand übersetzt, dann sind viele Dinge, um es mal höflich auszudrücken, unanständig, die in der Branche passieren.
Diese Überwachungs- und Ausspionierungsfälle von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern sowie Dritten sind ein Skandal und dürfen eben nicht ohne Konsequenzen bleiben. Manager und Unternehmer, die gesetzeswidrig Datenschutzrechte übertreten, müssen deswegen zur Verantwortung gezogen werden. Und, meine Damen und Herren, – ich mache einen kleinen Schlenker, es geht hier um den privaten Bereich –, aber wer die Berichte des Landesdatenschutzbeauftragten aufmerksam liest, der weiß auch, dass ähnliche Praktiken in öffentlichen Einrichtungen bisher gemacht wurden, gang und gäbe waren und auch gerügt wurden. Ich finde, das ist mindestens genauso schlimm. Auch