Protokoll der Sitzung vom 05.03.2009

Diese Überwachungs- und Ausspionierungsfälle von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern sowie Dritten sind ein Skandal und dürfen eben nicht ohne Konsequenzen bleiben. Manager und Unternehmer, die gesetzeswidrig Datenschutzrechte übertreten, müssen deswegen zur Verantwortung gezogen werden. Und, meine Damen und Herren, – ich mache einen kleinen Schlenker, es geht hier um den privaten Bereich –, aber wer die Berichte des Landesdatenschutzbeauftragten aufmerksam liest, der weiß auch, dass ähnliche Praktiken in öffentlichen Einrichtungen bisher gemacht wurden, gang und gäbe waren und auch gerügt wurden. Ich finde, das ist mindestens genauso schlimm. Auch

hier sollten sich die Verantwortlichen zusammenreißen,

(Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig.)

und damit meine ich nicht nur meinen eigenen Oberbürgermeister in Rostock, sondern auch viele andere.

Es kann nicht sein, dass Firmen – und in diesem Fall auch öffentliche Einrichtungen – alle technischen Möglichkeiten dazu benutzen, Verhaltensweisen ihrer Angestellten und ihrer Kunden auszuspionieren. Die Fälle, bei denen persönliche Daten von Arbeitnehmern mit Wohnort, Telefonanschluss und Bankverbindung ohne deren Wissen abgeglichen worden sind, zeigen einmal mehr, dass eindeutige gesetzliche Regelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten erforderlich sind.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich – und Herr Leonhard sagte es auch – muss ein Unternehmen Instrumentarien haben, um Missstände aufzudecken. Wenn aber flächendeckend wie im Falle der Deutschen Bahn AG alle Mitarbeiter – sämtlich! – überprüft werden, um möglichen Korruptionsfällen auf die Spur zu kommen, dann ist das eben nicht mehr verhältnismäßig. Auch dieser Begriff hat in der deutschen Juristerei einen sehr hohen Stellenwert.

Wir wollen wirksame Datenschutzbestimmungen, die die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte garantieren. Eine Festlegung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Arbeitsverhältnis durch ein einheitliches Gesetz ist geboten, auch wenn man sich jetzt aus den verschiedensten Gesetzen vieles zusammensuchen kann. Ich denke, auch wegen der Übersichtlichkeit ist es notwendig, ein einheitliches Gesetz zu schaffen. Die Unklarheit durch diese vielen Gesetze, die den Bereich umfassen, die da sind, macht es notwendig. Da ist es zusammengefasst, ich sagte es bereits. Diese Vielzahl von Gesetzen, die an verschiedenen Punkten dann wirken, ist auch verantwortlich dafür, dass es Verunsicherung sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite gibt.

Hier komme ich dann zum Änderungsantrag der LINKEN. Ich denke, es ist selbstverständlich, dass, sage ich mal, unser Landesdatenschutzbeauftragter im Zweifelsfall immer auskunftsfähig ist und dass das auch viel stärker genutzt werden soll, gerade weil möglicherweise Verunsicherungen da sind. Insofern ist es überhaupt nicht schlimm, und ich glaube, an dieser Stelle passt es auch ganz gut, wenn man einmal bekräftigt, dass wir einen Datenschutzbeauftragten haben, der dieses leisten kann und der im Zweifelsfall Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und auch Arbeitnehmervertretungen zur Verfügung steht, um, sage ich mal, ihre Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jawohl, das stimmt.)

Warum dann ein extra Arbeitnehmerdatenschutzgesetz? Ein Bundesdatenschutzgesetz in seiner Vielfalt – und es wird ja durch die technische Entwicklung immer umfangreicher – trifft natürlich allgemeine Regelungen, die grundsätzlich zum Schutz von Arbeitnehmerdaten beitragen. Aber es gibt eben im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes, des Bundespersonalvertretungsgesetzes oder im Arbeitssicherheitsgesetz, um nur einige zu nennen, eine Vielzahl von bereichspezifischen Regelungen, die eben auch nur da gefasst werden können,

weil sie in diesem Bereich wirken sollen. Manche sagen, dass diese Regelungen zum Teil nicht ausreichen. Jedenfalls ist alles zersplittert und unübersichtlich geworden. Ein Bundesdatenschutzgesetz kann aufgrund seiner allgemeinen Natur eben nur global und, sage ich mal, übergreifend wirken. Deswegen ist ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in diesem Fall notwendig. Es macht einfach Sinn.

Ich will einfach noch mal sagen, welchen Regelungsbedarf wir sehen. Insofern sind die Punkte, die im FDPAntrag sind, auf die man sich zumindest schon erst einmal einigen kann, in Ordnung. Wir wollen aus unserer Sicht, aus SPD-Sicht, einfach einige Punkte hinzufügen, die bei dieser ganzen Sache eine Rolle spielen sollen und können.

Die Erhebung von Daten hat grundsätzlich offen und beim Arbeitnehmer zu erfolgen. Heimliche Kontrollen und Überwachung sollten grundsätzlich unterbleiben. Es bedarf gesetzlicher Vorgaben für den Zugriff der Innenrevision auf Personaldaten. Es darf keinen umfassenden Anlass und verdachtslosen Datenabgleich geben. Die Voraussetzungen zur beschäftigtenbezogenen Auswertung betrieblicher Kommunikationsmittel sind eindeutig festzulegen. Notwendig sind auch genaue Regelungen für die Zuverlässigkeit des Einsatzes technischer Zugangs- und Überwachungssysteme. Zu regeln ist überdies, wie Betriebs- und Personalräte und betriebliche beziehungsweise behördliche Datenschutzbeauftragte bei datenschutzrechtlich relevanten Entscheidungen zu beteiligen sind. Ich höre jetzt auf, bevor Ihnen schwindlig wird.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Sie sehen, dass diese Materie es wirklich in sich hat. Deswegen sagen wir auch: lieber Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wenn es auf Bundesebene nun mal so ist, dass man sich vertagt hat, dass man notwendige Dinge im Bundesdatenschutzgesetz regeln will, dann ist das ein Fortschritt. Aber wenn man ein komplettes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz haben will, dann muss man sich in Ruhe darauf vorbereiten. Ich hoffe, dass trotz Bundestagswahlkampf in den Behörden die entsprechende Facharbeit weitergemacht wird.

Wir beantragen deswegen in Ziffer 2 die Streichung, denn da muss man einfach real bleiben. Im Moment ist da nicht mehr drin, als die Bundesregierung sich verabredet hat.

(Gino Leonhard, FDP: Das stimmt.)

Da, glaube ich, muss man auch gar nicht hin und her diskutieren. Wir haben gerade gehört, dass der Bundesrat auch einige Sachen beschlossen hat. Ich übergehe das jetzt mal hier in meiner kleinen vorgeschriebenen Rede.

Ich möchte jetzt einfach auch noch mal zum Schluss sagen, wie wir das dann alles technisch machen könnten, wenn Sie das in den folgenden Reden berücksichtigen würden. Wir wollen auf alle Fälle ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Wie schwierig das teilweise auch wird, wissen wir. Ich würde Ihnen also vorschlagen, unseren Antrag anzunehmen. Ziffer 2 wird gestrichen, ich beziehe mich auf den FDP-Antrag. Da der FDPAntrag in der Hauptzielrichtung die Bundesebene hat, denke ich, sollte das auch an erster Stelle stehen. Und wenn wir nichts dagegen haben, können wir den Punkt,

dass der Landtag mit Nachdruck darauf hinweist, dass der Datenschutzbeauftragte berät und im Zweifelsfall auch hilft, an Punkt 2 setzen und das noch mal bekräftigen. Ich glaube, dann haben wir das technisch auf die Reihe gebracht. Wenn die LINKE damit einverstanden wäre, wäre das mein Vorschlag, diesen Antrag auch so technisch, sage ich mal, dann hier abzustimmen. Dann hätten sich alle vier Fraktionen, mal sehen, was die NPD macht, dahinter versammelt. Allerdings, meine Damen und Herren …

(Gino Leonhard, FDP: Die brauchen wir nicht, zum Glück.)

Die werden ja immerhin noch mitstimmen oder nicht, aber das ist mir auch egal.

So weit zur Theorie. Wenn man dann aber sieht, wie teilweise auch gerade im Bahnskandal die Kreide gefressen wird, dann der Aufsichtsrat honorige Persönlichkeiten einsetzt, die dann, sage ich mal, alle Sachen kontrollieren wollen, und man in der Presse liest, „Süddeutsche Zeitung“ von heute, dass dann gerade diesen Persönlichkeiten und diesen Personen dann auch wieder Sand ins Getriebe gestreut wird, da werden Unterlagen nicht herausgereicht und so weiter und so fort – also wer glaubt, dass das Thema schon durch ist, der irrt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nur aus Datenschutzgründen.)

Die Mühen der Ebene sind gewaltig und selbst solche respektablen Persönlichkeiten, die dort eingesetzt werden, werden ausgebremst. Da ist noch viel zu tun. Anstand und Moral hatte ich vorhin erwähnt. Ich glaube, da ist das entscheidende Problem, dass wieder zur Anständigkeit zurückgekehrt werden muss, und dann würden wir bei dem Thema „Datenschutz und Persönlichkeitsrechte“ auch ein ganzes Stück weiterkommen. Und auch in anderen Themen würden wir viel mehr für unsere Gesellschaft erreichen, als es im Moment erscheint. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Vielen Dank, Herr Dankert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnet Frau Měšťan für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn sich der vorliegende FDPAntrag in sehr ähnlicher Fassung auch auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz finden lässt, spricht das nicht etwa gegen den heutigen Antrag. Dieser Umstand macht eigentlich vielmehr das Problem deutlich, das meine Vorredner auch schon betont haben: dass es sich um eine Bundesangelegenheit handelt.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen, also durch Unternehmen und Betriebe. Die konkrete Ausgestaltung der Kontrolle des nicht öffentlichen Bereiches ist dann aber Ländersache, sodass man im vorliegenden Antrag auch sehr deutlich den Landesbezug und die Landesverantwortung herausliest.

Meine Damen und Herren, auch ich kann das nur noch einmal bekräftigen: Forderungen nach einem Arbeitnehmerschutzgesetz sind nicht neu. So gibt es auf der euro

päischen Ebene bereits seit sechs Jahren Bestrebungen, eine Richtlinie zum Arbeitnehmerdatenschutz zu formulieren. Zu entscheidenden Ergebnissen ist es bisher jedoch nicht gekommen. Im Bundesrat konnten zwar im Zusammenhang mit Anträgen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland bisher Absichten erkannt werden, es bleiben aber trotzdem Fragen. Herr Dankert hat sie eben auch angesprochen, vor allen Dingen die Frage: Geht es am Ende um eine eigenständige gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes oder sollen erforderliche Neuregelungen innerhalb bestehender Gesetze geschaffen werden? Ich kann Ihrer Argumentation da durchaus folgen, Herr Dankert. Aber die Frage wäre auch interessant: Welche Position vertritt hierzu unsere Landesregierung?

Meine Damen und Herren, neben gesetzlichen Grundlagen – auf die komme ich auch noch einmal zurück – ist vor allem ein Bewusstsein der im Arbeitsverhältnis stehenden Parteien erforderlich, dass die Prinzipien wie Transparenz, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung sowie Datensparsamkeit und Datensicherheit die tragenden Grundlagen für den Umgang mit Daten im Arbeitsverhältnis sind. Dieses Bewusstsein aber, meine Damen und Herren, bildet sich nicht im Bundesgesetzblatt, sondern das kann sich nur in den Köpfen der Beteiligten bilden. Genau hierauf zielt unser Änderungsantrag. Unabhängig von gesetzgeberischen Entwicklungen auf Bundesebene geht es uns darum, die Akteure des nicht öffentlichen Bereiches zu ermuntern, den Landesdatenschutzbeauftragten nicht allein als Prüfungsinstanz für datenschutzrechtliche Fragen anzusehen. Genau mit seinem Auftrag, der auf dem Bundesdatenschutzgesetz beruht, nämlich Beratung, Schulung und Unterstützung durch die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten, kann es bereits heute gelingen, Datenschutzbewusstsein im Arbeitsleben dem technischen Fortschritt anzupassen.

Herr Dankert hat Vorschläge gemacht, ebenso mein Kollege aus der FDP-Fraktion, den Änderungsantrag meiner Fraktion zum Antrag der FDP zu ändern. Da ich das formal selber tun muss, möchte ich den Vorschlag unterbreiten, unseren Änderungsantrag wie folgt zu verändern, aus der Ziffer 1 eine Ziffer 2 zu formulieren und die Ziffer 2, auch wenn mir das ein bisschen wehtut, dann zu streichen, beziehungsweise, ich sage es sehr deutlich, sie entfällt. Dann könnten wir zu der hier vorgeschlagenen gemeinsamen Vereinbarung kommen.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat erste Beschlüsse für einen verbesserten Datenschutz der Arbeitnehmer gefasst. So sollen die Vorarbeiten für ein neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz jetzt beginnen. Aufgrund der komplexen Materie, so jedenfalls äußert sich Bundesinnenminister Schäuble, könne ein Gesetz allerdings erst in der nächsten Legislatur verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren, der Bankenrettungsschirm biegt sich förmlich vor Lachen, wenn er derartige Bedenken hört. Auch daher sollte die Landesregierung auf Bundesebene aktiv werden, und das, glaube ich, war auch das Anliegen des Punktes 2 des FDP-Antrags.

Meine Damen und Herren, die von der FDP vorgeschlagenen Grundsätze sind völlig in Ordnung und entbinden uns aber in keiner Weise – weder auf Bundesebene noch in unserem eigenen Land – vom weiteren Nachdenken. Ich gebe Herrn Leonhard recht: Worte sind schon viele gefallen, Absichten auch schon viele erklärt. Ich will das,

was er mit den Taten gesagt hat, eigentlich deutlicher sagen: Es sind dringend Änderungen geboten. Und damit können wir beginnen, bevor es auch Regelungen auf Landesebene gibt.

Ich sage dazu auch, mancher denkt vielleicht auch bei der Problematik der Beratung zuerst daran, ob man vielleicht durch die Hintertür neue Stellen für eine Behörde schaffen will. Ich sage auch deutlich, wer so denkt, hat das Thema dann nicht richtig umgesetzt.

Zu den konkreten Problemen hat Herr Dankert hier gesprochen. Und die Bundesregierung macht es uns vor: 24 neue Stellen im Bereich des Bundesdatenschutzbeauftragten, 17 in Bayern und fast 20 weitere in sechs Bundesländern, vor allen Dingen in den alten Bundesländern, machen eigentlich deutlich, dass man hier mehr Verantwortung einsetzen muss. Und um eins kann ich mich auch nicht drücken, das noch zu sagen: Bundestagswahlen sind ja schön und gut, hier geht es aber vor allen Dingen um das Arbeiten von Behörden. Und wie ich weiß, verschwinden die nicht,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

auch nicht in Vorbereitung der Bundestagswahlen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Měšťan.

Ums Wort gebeten hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Caffier.

Also ich will es auch relativ kurz machen, denn viele Punkte liegen ja auch nicht so weit auseinander. Ich möchte aber auf das eine oder andere eingehen, weil hier auch zum Teil Sachen aufgestellt werden, die so in der Form eben nicht stimmen.

Bereits Anfang November 2008 hat der Bundesrat – auch mit Zustimmung der Landesregierung MecklenburgVorpommern – eine Entschließung zur gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes gefasst. In der Entschließung heißt es wörtlich, und das will ich jetzt noch mal zitieren: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und angesichts der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage“ gesetzliche Regelungen „zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorzulegen.“ Diese sollen „die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und -verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.“

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, dann wäre es aber schön gewesen, wir hätten es jetzt konkret in der Legislatur.)

Dieser Beschluss ist im Bundesrat – auch mit Stimmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – am 13. Februar dieses Jahres noch mal umgesetzt worden. Insofern ist eine klare Definitionslage zur Auftragsvergabe für den Bund bereits vorhanden.

Zum anderen will ich zumindest darauf hinweisen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, als wenn die Arbeitnehmerdatenschutzrechte derzeit überhaupt nicht gewährt werden. Nach wie vor gilt vorläufig das Bundesdatenschutzgesetz als Grundlage, und insofern ist es richtig, dass es präzisiert wird. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für alle. Die

Einführung automatisierender Verfahren beispielsweise unterliegt in weiten Bereichen der Mitbestimmung der Betriebsräte und datenschutzrechtliche Sachverhalte werden zunehmend in Betriebsvereinbarungen geregelt. Außerdem gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Leistungskontrollen und Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Insofern ist es richtig, dass eine Präzisierung des Datenschutzrechtsgesetzes auf Grundlage der Vorfälle auch in den zurückliegenden Monaten vorgeführt wird. Ich will aber noch mal deutlich darauf hinweisen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, als wenn Arbeitnehmer überhaupt keine Datenschutzrechte derzeit haben. Das ist mitnichten so.