Einführung automatisierender Verfahren beispielsweise unterliegt in weiten Bereichen der Mitbestimmung der Betriebsräte und datenschutzrechtliche Sachverhalte werden zunehmend in Betriebsvereinbarungen geregelt. Außerdem gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Leistungskontrollen und Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Insofern ist es richtig, dass eine Präzisierung des Datenschutzrechtsgesetzes auf Grundlage der Vorfälle auch in den zurückliegenden Monaten vorgeführt wird. Ich will aber noch mal deutlich darauf hinweisen, dass nicht der Eindruck erweckt wird, als wenn Arbeitnehmer überhaupt keine Datenschutzrechte derzeit haben. Das ist mitnichten so.
Ansonsten, Frau Geschäftsführerin Měšťan, möchte ich schon dafür werben, dass, wenn man ein solches Gesetz macht, man keinen Schnellschuss macht, damit da auch alle Kriterien berücksichtigt werden. Und wenn wir über Datenschutz reden, wissen Sie ganz genau, wie besonders sensibel große Bereiche dieser Datenschutzregelung sind, sei es auf maschinellem Weg, sei es in der Form der Betriebsräte et cetera,
Und dass Herr Neumann gute Vorschläge machen kann, das ist seine Pflicht, entschuldigt. In MecklenburgVorpommern obliegt Letzteres dem Landesbeauftragten für Datenschutz, und das ist meines Wissens zurzeit nach wie vor Herr Neumann. Und insofern, nach geltendem Recht, obliegt ihm es, die Unternehmen datenschutzrechtlich, fachrechtlich, inhaltlich, aber auch schulungsmäßig auf den Stand der Möglichkeiten zu bringen. Und dass er dabei natürlich Erfahrungen sammelt, die dann mitberücksichtigt werden sollten, ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Deswegen bitte ich, dass wir auch die Form, so, wie sie hier angedacht ist, mit auf den Weg bringen, um die Notwendigkeit eines Gesetzes auch noch mal deutlich zu machen. Aber auf Bundesratsebene – das wollte ich noch mal deutlich machen – ist hier der Druck durch die Länder, und zwar einvernehmlich, auch da.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesetze zu beschließen, ist leicht, aber sinnlos, wenn man die Ausführung nicht sicherstellen kann. Wir haben auch eine Abgabenordnung, ein fundamentales Gesetz, trotzdem werden jedes Jahr Milliarden an Steuern hinterzogen. Der Staat hat nicht den politischen Willen, das wirklich wirksam abzustellen. Er weiß genau, dass jeder Steuerfahnder ein Vielfaches dessen an Geldern einnimmt, was für sein Gehalt aufgewendet werden muss, doch es werden nicht genug
eingestellt, weil – wie der Chef des Berufsverbandes der Steuerfahnder einmal in einem Fernsehinterview sinngemäß sagte – wohl wichtigen Leuten nicht auf die Füße getreten werden solle. Zur Ablenkung werden dann Schauspiele wie die medienwirksame Festnahme des Herrn Zumwinckel inszeniert. Das sieht nach Durchsetzen von Gesetzen aus und nach Durchgreifen, nach einem Schlag gegen böse, asoziale Reiche. Aber erstens war der Herr Zumwinckel nur ein einsamer Sündenbock und zweitens, nachdem sich der Staub dieser Zirkusveranstaltung gelegt hatte, kam er sehr billig davon.
Im 17. Jahrhundert nannte man das „Theater des Grauens“. Das Verbrechen war ein Massenphänomen, die Obrigkeiten hilflos, aber vor jeder Stadt standen die Galgen, an denen die paar Pechvögel hingen, die man geschnappt hatte. Und genauso ein Theater des Grauens – womit wir beim Thema wären – ist heute die Gesetzgebungsmaschinerie hier in den Parlamenten und auch dieser Antrag.
Nehmen wir mal an, dieses Arbeitnehmerdatenschutzgesetz würde erlassen. Wer setzt denn das dann durch? Dazu wäre eine schlagkräftige Behörde nötig, nicht nur einfach ein nomineller Datenschutzbeauftragter, eine schlagkräftige Behörde, die den Konzernen auf die Finger sieht und vor denen die wirklich Respekt haben wie die Autofahrer vor der Autobahnpolizei. Die Manager müssten ständig damit rechnen, dass eines Morgens eine Truppe vor der Tür steht und sagt: Alles stehen und liegen lassen, Datenschutzkontrolle. Wir schauen erst mal, was ihr in eurem Laden eigentlich macht. Wir prüfen euch auf Herz und Nieren. Wenn wir etwas finden und euch nachweisen können, dass ihr eure Mitarbeiter bespitzelt habt, setzt es richtig empfindliche Strafen, die ihr euch auch merkt.
Wie will dieser Staat das denn zustande bringen? Die Wirtschaft weiß – die große Wirtschaft, nicht die Kleinen –, die große Wirtschaft weiß, dass Steuerprüfungen nur alle Jubeljahre stattfinden und dass die Strafen für die Reichen, die sich teure Anwälte leisten und die Verfahren in die Länge ziehen können, lächerlich sind. Das wird meist gegen Geldzahlung eingestellt. Die überlasteten Gerichte verurteilen lieber Eierdiebe, das macht weniger Arbeit. Der Telekom und Lidl droht gar nichts, die haben keine Angst vorm Staat, die haben nichts zu befürchten, die lachen sich nur tot. Zudem dürften sich auch kaum Arbeitnehmer finden, die den Mut aufbringen, eine Verletzung ihrer Daten auch wirklich zu melden und anzuzeigen. Das Arbeitsrecht steht größtenteils nur noch auf dem Papier, soweit es dem Arbeitnehmer nützt. Wenn es ihm schadet, dann natürlich wird es knallhart exekutiert, auch gegen eine Kassiererin, die nach 20 oder 30 Jahren Dienst in einem und demselben Markt unter dem Verdacht steht – unter dem Verdacht nur –, zwei Kassenbons gemopst zu haben im Wert von einem Euro und ein paar Zerquetschten.
Wer unangenehm auffällt, wird sowieso am Gesetz vorbei rausgemobbt, da hilft der formelle Kündigungsschutz gar nichts. In der Arbeitswelt herrscht ein Klima der Angst. Im Gegensatz, muss man sagen, übrigens zur DDR, wo eher die Betriebsleiter Angst hatten, dass sich unzufriedene Arbeitnehmer an Honeckers Büro wenden konnten, solange es nicht politisch war, politisch wurde
Hier würde es keiner wagen, sich gegen den Arbeitgeber zu wenden. Die ganzen Skandale kommen nur entweder durch den „Spiegel“ raus, durch andere Presseorgane oder durch Zufall, nicht durch systematische Behördenarbeit. Selbst eine Verstaatlichung der Banken, die die NPD prinzipiell für richtig hält, würde im Augenblick keinen Sinn machen, denn mit welchem staatlichen Personal wollen Sie die Dresdner Bank übernehmen? Mit diesen Pfeifen vielleicht, die die Landesbanken an die Wand gefahren haben? Gesetze sind bloße Beschwörungsformeln, wenn ein Staat nicht mehr in der Lage oder nicht mehr willens ist, ihnen Geltung zu verschaffen. Dann können Sie sich genauso gut ein Schutzamulett umhängen. Sie operieren mit Geisterarmeen. Sie wollen mit nicht vorhandenen Ressourcen und nicht vorhandenem Personal Daten schützen, das können Sie sich schenken. Deswegen stimmen wir dagegen.
Herr Andrejewski, Sie bleiben Ihrer Linie wirklich treu. Sie machen hier auf Missstände aufmerksam, die es so in der Bundesrepublik Deutschland zwar nicht gibt,
aber das auch wie immer sehr überzogen, machen keinen einzigen konkreten Änderungsvorschlag, wie man dies vielleicht ändern könnte, also inhaltlich wie immer eine glatte Sechs, Herr Andrejewski.
aber ich möchte mein vorgefertigtes Redemanuskript beiseitelegen und will einfach den Oppositionsfraktionen zurufen und sagen, dass wir als Koalitionäre sehr wohl in der Lage sind, wenn es von Ihnen vernünftige inhaltliche Vorschläge gibt, die hier auch zu diskutieren und hinterher auch aufzunehmen. Ich denke, das muss man auch mal ein Stück weit anerkennen. Ich bin froh darüber, dass wir jetzt diesen Konsens gefunden haben, und ich denke, wenn wir das einhellig hier beschließen, ist das ein gutes Zeichen für dieses Land und wir statten damit unsere Regierung auch mit einem sehr klaren Votum aus. Ich bitte um Ihre Zustimmung für den vorgeschlagenen Antrag,
Da ich noch drei Minuten zur Verfügung hatte, will ich noch einmal nach vorne gehen, Entschuldigung, Herr Kokert.
Ich möchte auf der einen Seite sagen, dass es seit dem Sommer, seit Ereignissen, die, glaube ich, viele wachgerüttelt haben, ein intensives Zusammenarbeiten des Datenschutzbeauftragten mit den Fraktionen gibt. In den Prozess war Herr Kokert noch nicht eingebunden, aber ich muss auch sagen, es liegen Vorschläge auf dem Tisch, die wir auch noch etwas zu langsam bearbeiten. Und ich sehe die Landesverantwortung – deshalb habe ich das auch am Ende betont – darin, dass wir nicht auf Bundesgesetzgebung warten müssen, sondern uns gemeinsam, so, wie wir das seit dem Sommer wollten, jetzt zu Ergebnissen kommen. Und die ständen uns gut zu Gesicht.
Da ich in der Sache mich immer sehr sachlich mit Herrn Caffier auseinandersetzen kann, will ich noch mal ganz sachlich hier sagen und niemandem zu nahe treten: Ohne Aldi, Lidl & Co wäre es im Bundesrat nicht zu den Entscheidungen nur auf Antrag von Rheinland-Pfalz und Saarland gekommen, und die sind auch noch sehr, sehr weichgespült. Und die Reaktion der Bundesregierung selbst, das habe ich deutlich machen wollen, die Behörden arbeiten, die könnten auch jetzt arbeiten, auch wenn Wahlen sind. Das muss man ganz einfach sachlich sehen.
Und was unseren Datenschutzbeauftragten betrifft, da sage ich, der schläft nicht, der hat einen ordentlichen Bericht am 22.04. vorgelegt. Da sage ich jetzt noch mal, weil ich das am Ende auch betont habe: Der kann seinen Auftrag auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung aber auch nur ordentlich ausfüllen, wenn er dazu den richtigen Rahmen hat, und der scheint mir gegenwärtig überhaupt nicht ausreichend.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe also die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Zwischenzeitlich wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2338 zurückgezogen. Nunmehr liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2345 vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2343 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2343 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.