Wir hatten in jener Plenardebatte über die Abschaffung des Last-Call-Verfahrens gesprochen und die Einbeziehung regionaler Verkehrswertansätze gefordert. Das Ergebnis ist bekannt: ein Erlöszuwachs bei der BVVG, ich hatte es bereits gesagt, von 32 Prozent zum Vorjahr. Das kann und wird von uns nicht als Erfolg verbucht werden. Es zeigt, in welcher Geschwindigkeit sich die Probleme mit dem Bodenerwerb verschärfen.
Wir haben aber auch über die bessere Nutzung der Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes gesprochen. Seit der Föderalismusreform unterliegt dieses Gesetz bekanntlich der Regie der Bundesländer. Ziel dieses Gesetzes ist es, Bodenspekulationen und -konzentrationen zum Nachteil einer sinnvollen Agrarstruktur einen Riegel vorzuschieben. Dass das Gesetz auch in unserem Lande unzureichend angewandt wird, hat meine Kollegin Schwebs bereits vor einem Jahr an dieser Stelle festgestellt und auf das entsprechende Gutachten des renommierten Rechtsanwalts Dr. Lothar Schramm verwiesen. Mit großer Zustimmung wurde unser diesbezüglicher Änderungsantrag mit der Nummer 5/1352 angenommen, in dem die Landesregierung verpflichtet wurde, dem Landtag über die Nutzung der Möglichkeiten dieses Gesetzes zu berichten. Ein Jahr ist nunmehr vergangen und es ist nicht viel passiert. Muss man davon ausgehen, dass die Landesregierung ihre Verantwortung auf diesem Gebiet nicht ausreichend wahrnimmt
und nicht einmal versucht, die legalen gesetzlichen Mittel gegen die ungehemmte Preistreiberei der BVVG anzuwenden?
Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordnete, haben wir den ersten Punkt unseres Antrages so formuliert.
Folgerichtig befasst sich der zweite Punkt unseres Antrages mit der Überprüfung der bestehenden einschlägigen Gesetze. Das sind das bereits erwähnte Grundstücksverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das noch aus dem Jahre 1919 stammende Reichssiedlungsgesetz. Das Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz bestehen in ihrer Grundstruktur auch bereits mehr als 20 Jahre. Das von mir zitierte Gutachten macht deutlich, dass diese rechtlichen Regelungen sowohl den nationalen als auch den internationalen Herausforderungen Rechnung tragen, weil nur so Bodenwertspekulationen vorgebeugt und dem Landwirt weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Boden als Produktionsfaktor zu vertretbaren Preisen zu erwerben. Damit würde auch der sozialen und gesamtgesellschaftlichen Funktion der Landwirtschaft sowie den Landwirtschaftsunternehmen besser Rechnung getragen. Es geht also um eine effektivere Gestaltung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs mithilfe des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Reichssiedlungsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes. Wir meinen, dass diese Gesetze auf den Prüfstand gehören, um ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit für unsere heutigen Bedingungen festzustellen und zu nutzen. Im Übrigen befinden wir uns mit diesen Feststellungen nicht
allein auf weiter Flur, um im Bilde zu bleiben. Die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg arbeiten bereits an diesem Thema.
Die Begründung des dritten Punktes unseres Antrages führt uns einige Jahre zurück in die Zeit der rot-roten Koalition. Kurz gesagt gab es damals die Idee und die Bemühungen der Landesregierung, Flächen der BVVG in Landesbesitz zu überführen und den Landwirten als Pachtfläche zur Verfügung zu stellen. Das hätte positive Auswirkungen auf die Agrarstruktur gehabt und wir hätten heute nicht dieses Problem der Preistreiberei in Folge.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wäre bei Weitem nicht das Spekulationsobjekt, mit dem wir es heute zu tun haben. Damals platzte der Handel auf der Zielgeraden und wurden die Bemühungen des Landwirtschaftsministers leider zunichte gemacht, weil der Bund in den letzten Verhandlungen den Preis drastisch erhöhte. Das war genau das, Frau Schildt, was Sie eben angesprochen haben.
Jetzt ergeben sich die Fragen, warum wir die Sache nicht ruhen lassen und was ein neuer Anlauf bringen soll. Einmal, so meine ich, ist jeder Hektar in Landeshand besser aufgehoben, als dass er ein Spekulationsobjekt auf dem freien Markt ist und den einheimischen Landwirten nicht zur Stabilisierung ihrer Betriebe dienen kann. Zum anderen wären wir mit diesem Vorstoß wiederum nicht allein, denn die Fraktionen der CDU und SPD in Sachsen-Anhalt haben im Dezember 2008 ihre Landesregierung aufgefordert, erneut in dieser Sache mit der Bundesregierung in Verhandlungen zu treten. Deutlich hervorheben will ich allerdings – und das kann man in dem Antrag gut lesen –, dass es nur, und ich unterstreiche dieses „nur“, um Flächen geht, die nicht für die Umsetzung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, benötigt werden.
Kommen wir nun zum Punkt 4 des Antrages. Im Jahr 2009 sollen noch etwa 12.200 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche durch die BVVG an Berechtigte nach dem EALG verkauft werden. Wir haben den Eindruck, dass trotz des Druckes, den die BVVG jetzt aufmacht, nicht alle Berechtigten kaufen können. Trotz der Vergünstigung des um 35 Prozent reduzierten Kaufpreises werden viele Antragsteller nicht kaufen können, weil der Grundpreis wie bereits angeführt so stark gestiegen ist und durch die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse nicht mehr zu decken wäre.
Ich sage es hier deutlich, dass uns der EALG-Kauf der berechtigten Landwirte natürlich das Liebste wäre. Wenn jetzt aber Flächen nicht in Anspruch genommen werden können, so ist unser Vorschlag, diese in einem Pool oder Bodenfonds einzubringen.
Welche Vorteile der Bodenfonds Nummer I der Nord Ost Bodenmanagement GmbH seinen Nutzern durch stabile und langfristige Pachtverhältnisse bieten kann, hat unter anderem ein Bericht des Geschäftsführers auf einer Beratung des Agrarausschusses im September des vergangenen Jahres deutlich gemacht. Der Geschäftsführer Herr Wolfgang Jäger, den ich für einen sehr glaubwürdigen Menschen in der Agrarbranche
halte, hat uns unter anderem die Möglichkeiten aufgezeigt und das Angebot gemacht, dass bei Bildung eines weiteren Bodenfonds zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen wären. Bei entsprechender Größe und Kaufpreisgestaltung garantiert er, dass pro 100 Hektar, die im Fonds sind, eine Arbeitskraft für zehn Jahre zusätzlich beschäftigt wird. Das wäre ein Mehrwert für den ländlichen Raum und das Land, von dem wir sonst nur träumen könnten. Der Agrarausschuss hat sich für die Unterstützung der Bildung weiterer Bodenfonds im Lande ausgesprochen und wir wollen mit dieser Idee, diesem Gedanken einen neuen Impuls geben.
Wir haben Ihnen heute, meine Damen und Herren, zur Weiterführung der Debatte um die Sicherung des Bodenzugangs für einheimische Landwirtschaftsbetriebe und die Entwicklung des ländlichen Raumes und der ländlichen Räume eine Reihe von Ideen, Aufgaben und Anregungen vorgelegt, die wir im Rahmen einer einzigen Aussprache wohl kaum tiefgründig beraten können. Deshalb schlage ich namens meiner Fraktion vor, diese Fragen im Agrarausschuss weiterzuberaten, und ich bitte um eine entsprechende Überweisung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir das Thema der Bodenvergabe, der Bodenbewirtschaftung hier heute im Hohen Hause diskutieren können, und ich glaube sagen zu dürfen, sehr geehrter Herr Professor Dr. Tack, wenn man etwas mit der sozialen Demokratie verbinden kann im Agrarbereich, dann ist es die Bodenpolitik. Ich glaube, man darf auch sagen – und ich habe ja gehört, dass Herr Holter noch dazu Stellung nehmen wird –,
wenn man 20 Jahre zurückdenkt und die Diskussion um Bodenreform und das Thema des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes oder die Privatisierung ehemals volkseigener Flächen, die Art und Weise, wie die ehemalige Treuhandanstalt die Privatisierung vorgenommen hat, betrachtet, wobei der Agrarbereich dabei eine wesentliche Rolle gespielt hat, oder die Art und Weise, wie die BVVG als solches heute agiert, haben wir als Landesregierung, und ich glaube, ich darf das auch für meine Fraktion ausdrücklich sagen, immer versucht, eines deutlich zu machen: Wir wollen erstens breit gestreutes Eigentum, weil es der Garant für eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen Räume darstellt. Zum Zweiten wollen wir Bewirtschaftungssicherheit für die hier wirtschaftenden Unternehmen und drittens wollen wir mehr Wertschöpfung in diesem Land erreichen. Ich glaube, darüber sollten wir uns auch nach wie vor einig sein.
Da bin ich sehr dankbar. Und dann sind diese Dinge der letzten 20 Jahre ja auch verbunden mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, wo im Übrigen unsere Unternehmen oder Alteigentümer bessergestellt worden sind. Oder ich erinnere an die Flächenerwerbsverordnung, die wir immer wieder zum Wohle der hier wirtschaftenden Unternehmen versucht haben anzupassen, bis hin zu den Anfechtungen der Europäischen Union und Hinterfragung, wo wir uns haben durchsetzen können. Und ich möchte auch daran erinnern, dass die Landesregierung und meine Fraktion alles dafür getan haben, auch unter Rot-Rot und in dieser Koalition, dass die landeseigenen Flächen nicht veräußert, sondern langfristig verpachtet werden,
und das gilt nicht nur für die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es gilt im Übrigen auch für die Gewässerflächen. Da hat es auch mal eine andere große Volkspartei im Übrigen gegeben, die die Gewässerflächen verkaufen wollte, nämlich die CDU. Man möge sich das noch mal vor Augen halten, was das bedeutet hätte, wenn die Seen und die Flächen des Landes MecklenburgVorpommern verkauft worden wären. Zum Glück ist das damals eingesehen worden, das nicht zu tun, und auf der anderen Seite möchte ich auch deutlich machen, dass wir sehr wohl erkennen, wie die Situation sich am Bodenmarkt darstellt. Aber ich will das auch noch mal anknüpfend sagen: Wer hat denn dafür gesorgt, dass wir 12-jährige Pachtverträge für unsere Unternehmen bekommen haben?
Wer hat denn dann dafür gesorgt, dass wir die Verlängerung auf 18 Jahre bekommen haben? Wer hat denn dafür gesorgt, Herr Professor Tack, dass MecklenburgVorpommern – ich glaube, darauf können die Landwirtschaftsbetriebe bauen, wir werden morgen das neue Präsidium für den Bauernverband wählen – eine starke Interessenvertretung hat? Und ich habe immer gesagt, wir wollen alles dafür tun, dass die hier wirtschaftenden Unternehmen einen besonderen Vorrang bei der Vergabe des Grund und Bodens bekommen. Und wenn man sich mal die Zahl auf der Zunge zergehen lässt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann haben unsere Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren 1,5 Milliarden Euro in den Kauf von Grund und Boden hineingesteckt.
Ich persönlich habe immer wieder die Auffassung vertreten, es wäre besser, die Flächen der ehemaligen DDR oder die ehemals volkseigenen Flächen langfristig zu verpachten und damit mehr Investition in die Flächen zu bekommen. Dann wären nämlich diese 1,5 Milliarden Euro wahrscheinlich in die Investition, nämlich für Beschäftigung und Wertschöpfung in diesem Lande gegangen. Aber die Mehrheiten in der damaligen letzten Volkskammer, ich will es ausdrücklich sagen, haben festgeschrieben, ausdrücklich festgeschrieben, Herr von Storch, Sie werden wahrscheinlich auch noch reden, dass diese Flächen zu privatisieren sind, und damit ist es leider nicht gelungen, auf die Art und Weise langfristige Verpachtungen, Kauf-Pacht-Modelle oder andere Modelle, die wir immer wieder entwickelt haben, auf die Flächen, im Übrigen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen. Das ist seinerzeit durch die CDU, ich muss das hier so sagen, damals verhindert und nicht umgesetzt worden. Es ist viel Zeit ins Land gegangen
und ich glaube, das darf man auch mal sagen, die Chancen, die unsere Betriebe in den letzten Jahren genutzt haben, nämlich immerhin in dieser relativ kurzen Zeit 25 Prozent Eigentum zu erwerben, wird es so schnell in der weiteren Entwicklung nicht noch mal geben.
Wenn Sie sich die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen, die Professor Tack genannt hat, ob das die Pachtpreise sind, die im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland, in Europa nach wie vor relativ moderat sind, nichtsdestotrotz mit hohen Steigerungsraten verbunden oder auch die Kaufserlöse von den 7.492 Euro, die mir natürlich auch präsent sind, aber wenn ich das vergleiche, Herr Professor Tack, Sie kennen das, wenn wir mal in andere Regionen in Deutschland gehen oder ich gehe nach Dänemark, die Kommissarin der Europäischen Union hat mir gerade letzte Woche erklärt, dass in Dänemark ein Hektar Ackerland hochwertiger Art bis zu 65.000 Euro kostet, dann relativiert sich auch diese Zahl.
Nichtsdestotrotz ist es so, unsere Betriebe sollen wirtschaften können. Sie sollen Wertschöpfung betreiben und sie sollen letzten Endes damit Eigentum schaffen können zum Wohle der ländlichen Entwicklung. Kein neues Bundesland – und das sage ich auch ganz bewusst hier – hat sich gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich der Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen so engagiert wie das Land MecklenburgVorpommern. Leider, und das wissen Sie ganz genau, sind Brandenburg oder Sachsen-Anhalt oder auch Sachsen oder Thüringen uns in den vergangenen Jahren nicht so an die Seite gesprungen, wie ich mir das gewünscht hätte. Dabei sind wir im Interesse der landwirtschaftlichen Unternehmen, der ländlichen Entwicklung mit immer neuen Vorschlägen und Ideen der Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes auf den Nerv gegangen und ich will mich da auch noch mal ausdrücklich bei meiner Fraktion bedanken.
Ich sage hier nur noch mal die Stichworte Kauf-PachtModell, Vorkaufsrecht des Landes MecklenburgVorpommern, Erwerb der Restflächen, der Bodenfonds, dieser ist ja bei mir am Tisch entstanden, in meinem eigenen Kopf entwickelt worden, oder auch die Privatisierungsgrundsätze zu verändern.
Und, Herr Professor Tack, wir haben da etwas erreicht. Sie wissen auch, dass wir 2006 im Übrigen neben den 12-jährigen Pachtverträgen die Verlängerung auf 18 Jahre erreicht haben, dass 50 Prozent der zu bewirtschaftenden Fläche, nämlich bis 450 Hektar, von unseren Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern erworben werden können, und zwar zum Verkehrswert. Das war ein Riesenerfolg, den die Betriebe auch sehr wohl anerkannt haben.
Immer war es das Land Mecklenburg-Vorpommern, das die Bundesregierung auch genötigt hat. Auch wenn man den Begriff hier eigentlich nicht nennt, Frau Präsidentin, aber es war so, sich mit Konzepten, mit Vorstellungen zur Sicherung der agrarstrukturellen Interessen der Länder auseinanderzusetzen. Wir waren es, die im Übrigen in die Koalitionsvereinbarungen des Bundes hineingedrückt haben im wahrsten Sinne des Wortes, dass genau dieses Thema, nämlich die Veräußerung der ehemals volkseigenen Flächen, bei der agrarstruktu
rellen Entwicklung der neuen Bundesländer zu berücksichtigen ist. Auch diese Forderung mache ich hier noch mal ganz klar auf, dass ich mit dem, was die BVVG hier zurzeit macht, nicht einverstanden bin. Ich sage das ganz ausdrücklich.
Das gilt auch für die in Ihrem Antrag enthaltenen Anforderungen und Aufforderungen an die Landesregierung, was den Bericht betrifft.
Herr Professor Tack, ich bedauere zutiefst, dass ich diesen Bericht bis jetzt nicht habe vorlegen können. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es mehrere Gründe dafür gibt, warum die Landesregierung bisher von dem Antrag und auch dem Antrag meiner eigenen Fraktion, nämlich diesen Bericht vorzulegen, nicht Gebrauch machen konnte. Hintergrund ist, dass sich die Flächenerwerbsverordnung nach wie vor in der Diskussion mit der Bundesregierung befindet und leider, auch das muss ich hier ausdrücklich sagen, durch das Land Niedersachsen, ausgerechnet durch das Land Niedersachsen, eine Entscheidung, nämlich wie es in der Zukunft mit der Flächenerwerbsverordnung weitergehen soll, blockiert wird. Es hat mehrfach im Koalitionsausschuss dazu Runden gegeben. Leider ist die CDU-Seite nicht bereit, auf Bundesebene nun endlich die Flächenerwerbsverordnung anzupassen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass in dem Zusammenhang auch das nationale Naturerbe und Fragen der Privatisierungsgrundsätze nicht gelöst sind. Ich bedauere das. Ich würde mir wünschen, dass es jetzt zügig endlich zum Ende gebracht wird. Wir sind nicht diejenigen, die das blockieren, obwohl ich eine Besserstellung von einzelnen Gruppen von Alteigentümern für nicht richtig halte. Auch das will ich hier ausdrücklich sagen.
Zur Flächenprivatisierung der BVVG macht ein schriftlicher Bericht insofern zurzeit keinen Sinn, wenn die endgültige Klarheit über die derzeit stattfindenden Änderungen zu den Vorschriften des EAG’s und der Flächenerwerbsverordnung nicht endgültig vorliegt. Ich glaube, das können Sie auch nachvollziehen und ich bitte da um Verständnis. Ich habe auch keine Lust, dem Landtag einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der bereits in absehbarer Zeit einer Aktualisierung wegen des Eintritts einer neuen Rechtslage bedarf. Diese Landtagsdrucksache war auch zu keiner zeitlichen Befristung herausgefordert oder damit unterlegt.
Zu den wesentlichen Punkten – auch das ist hier schon gesagt worden im Rahmen der 37. Sitzung – will ich nicht näher Stellung nehmen. Ich will nur noch mal deutlich machen, dass die Ergebnisse, auch was die Nutzung des Grundstücksverkehrsgesetzes betrifft, was hier angesprochen worden ist, an der misslichen Situation auf dem Bodenmarkt nichts ändern. Ich habe, Herr Professor Tack, ausdrücklich unsere Ämter für Landwirtschaft angewiesen, dass, wenn es zu Zerwürfnissen oder auch zu Unkorrektheiten aus der Sicht des Amtes für Landwirtschaft kommt und sich Landwirte melden, dass hier überhöhte Preise tatsächlich durch die BVVG verlangt werden, wir Hilfestellung geben. Nach der Rechtsprechung ist dies immer der Fall, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks um mehr als die Hälfte übersteigt. Das haben wir angeboten. Wir haben leider fast keine Fälle, bis auf einzelne, die wir hätten hier regeln müssen.
Ich betone noch mal, unser Haus und die Ämter für Landwirtschaft sind angewiesen, die Möglichkeiten des Grundstücksverkehrsgesetzes konsequent zu nutzen. Entsprechende Fälle sind jedoch von den Ämtern für Landwirtschaft und insbesondere von den Landwirten kaum herangetragen worden. Dies liegt auch zumeist daran, dass die betroffenen Landwirte sich trotz überhöhter Ausschreibungsergebnisse häufig doch in irgendeiner Weise, welche das auch immer ist, untereinander einigen. Und auch das wissen Sie. Auch dieses habe ich mehrfach zum Anlass genommen, mit der BVVG darüber zu reden und mit dem Bundesfinanzministerium. Wir haben uns als Vermittler eingeschaltet, aber unter dem Strich regeln Angebot und Nachfrage, das ist das Wesen der Marktwirtschaft, nun mal das Geschäft. Und die Landwirte – auch in unserem Land – sind aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, nämlich nicht überhöhte Preise anzubieten, um damit der Preistreiberei nicht noch mehr Vorschub zu leisten. Auch das muss, glaube ich, ein Signal des heutigen Tages sein.
Viele Landwirte sind, das will ich damit noch mal untermauern, sich auch bewusst, dass nicht nur die Bodenverkäufe der BVVG zum Einheizen des Bodenmarktes geführt haben. Gucken Sie sich auch den privaten Bodenmarkt an. Auch da ist einiges in diesem Lande in den letzten Wochen, Monaten oder Jahren natürlich an Markt entstanden.