Wir haben ein allgemeines System von Kindertagesstätten und wir haben jetzt die Vorstellung, dass für bestimmte Bereiche und bestimmte Berufsgruppen Sondereinrichtungen gebildet werden,
die dann doch schon elitär sind, sowohl was den Personenkreis angeht, der Aufnahme findet, als auch was die Betreuungszeiten angeht. Und die Kostenfrage ist gerade aufgeworfen worden. Ich finde, so richtig ist das nicht zielführend.
Herr Kollege, glauben Sie nicht, dass wir als Abgeordnete vielleicht für andere Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion hätten?
Das hat nichts mit Vorbildfunktion zu tun. Vorbildfunktion als Abgeordneter heißt für mich, dass ich nicht versuche, auf elitären Wegen für mich eine Situation zu erreichen, die andere auch nicht haben,
sondern wenn ich Vorbildfunktion wahrnehme, heißt das, dass ich daran arbeite, was wirklich zur Verfügung steht. Es gibt eine gute Grundversorgung mit Kindertagesstätten bei uns. Und wenn man der Meinung ist, dass das nicht ausreicht, dann muss man an der Stelle arbeiten.
Ich finde auch nicht, dass wir uns beispielsweise mit dem HELIOS-Klinikum vergleichen können. Wir sind nicht das HELIOS-Klinikum. Und das HELIOS-Klinikum macht diese 24-Stunden-Kita aus folgenden Gesichtspunkten: Sie wissen selber als Mediziner, dass gerade in den medizinischen Berufen der Anteil der Frauen immer größer wird. HELIOS ist ein großer Konzern. Die sagen, wir haben perspektivisch damit zu rechnen, dass immer mehr Ärztinnen bei uns tätig werden, und denen müssen wir ein Angebot machen, damit diese Frauen die Arbeit aufnehmen können. Sie werden irgendwann Kinder haben und werden die Frage formulieren: Wie kann ich das Thema Kinderbetreuung sicherstellen? Bei denen hat das etwas mit Marktfragen zu tun. Aber wir sind hier nicht in der Situation, dass wir für uns als Landtag oder als Landesregierung irgendwelche Marktpositionen sichern müssen, sondern wir sind in der Situation, dass wir das Thema Kindertagesbetreuung auf der Agenda haben, wie viele andere auch.
Und, Herr Grabow, ich würde Sie um Folgendes bitten: Schauen Sie sich mal an, wie hoch die Beschäftigtenzahl im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern ist. Ich glaube, wir haben im Schnitt in den Unternehmen sechs bis sieben Leute, wenn wir die überhaupt haben. Wie sollen solche kleinen Betriebe für sich Möglichkeiten eröffnen, das Thema Kindertagesbetreuung separat zu organisieren? Auch diese Unternehmen sind letztendlich in der Situation und müssen auf das reguläre Betreuungssystem zurückgreifen. Ich finde, das kann dann auch von uns verlangt werden. Und wenn wir der Meinung sind, dass das nicht ausreicht, dann muss man mit den Leuten sprechen, die im regulären Betreuungssystem arbeiten, und nicht irgendwelche elitären Sonderwege für sich in Anspruch nehmen.
Herr Heydorn, würden Sie diese Argumente, die Sie eben gebraucht haben, auch bei allen anderen Arbeitgebern im Land gelten lassen?
Ja, klar, na klar. Auch jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich an reguläre Kindertagesstätten zu wenden und zu sagen, ich bringe mich mit Geld ein und ich verbessere mit dem Geld, was ich einbringe, die Randzeiten.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Redebeiträge Zwischenfragen an den jeweiligen Redner zu stellen, sofern ich den Redner gefragt habe, ob er diese Zwischenfrage zulässt, Herr Kreher.
Würden Sie dann sagen, dass solche Arbeitgeber auch Verträge mit Kindergarteneinrichtungen schließen können?
Solche Arbeitgeber können natürlich Verträge mit Kindergarteneinrichtungen schließen, nur, ich muss dem nicht zustimmen, Herr Kreher. Wenn ich als Arbeitgeber die Absicht habe, einen Kindergarten zu gründen oder mich an einem Kindergarten zu beteiligen oder dergleichen mehr, da muss ich nicht Herrn Kreher fragen, ob dafür Steuermittel eingesetzt werden können, sondern dann mache ich das einfach. Verstehen Sie?
Nur, was ich sagen wollte, ist, dass der Anteil der Arbeitgeber, die diese Möglichkeit bei uns im Land haben, bei der Struktur von Arbeitgebern, die wir, wie Sie wissen, hier in Mecklenburg-Vorpommern haben, ein verschwindend geringer Anteil ist.
Das ist ein verschwindend geringer Anteil. Deswegen finde ich es eine berechtigte Forderung, wenn man im Bereich der Kindertagesstättenbetreuung über die Bedeutung der Kinderbetreuungszeiten redet. In der regulären Kindertagesstättenbetreuung finde ich es berechtigt, über die Betreuungszeiten zu reden, aber jetzt Sonderwege zu gehen, dass die öffentliche Hand für sich in Anspruch nimmt, separate, elitäre Wege zu gehen,
wo man mal wieder unter sich ist, die Kinder unter sich sind und dann die Betreuungszeiten auch noch besser sind als im regulären System, das, finde ich, ist nicht das Richtige. Dafür bin ich Sozialdemokrat, dass ich solche Dinge nicht mittrage, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich ist es ein positives Anliegen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages eine Kita einzurichten. Fraglich ist allerdings, ob es hier für
zumal mit dem KiföG der Handlungsrahmen ganz klar vorgegeben ist. Selbstverständlich kann der Landtag in Kooperation mit anderen Vereinen oder Verbänden eine Kita einrichten. Es bedarf dafür natürlich ebenso einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. So weit nur noch mal zur Aufklärung.
Also dieses Anliegen ist hervorragend. Schwer fällt mir allerdings die Zustimmung zum Antrag, da dieser mit einer Begründung versehen wurde, die nicht mit der herrschenden Rechtslage in Übereinstimmung steht. Sie wünschen das Engagement der Landesverwaltung bei der Bereitstellung von Kita-Plätzen in Schwerin, da die Plätze nur den in Schwerin wohnenden Kindern vorbehalten seien. Das stimmt nicht. Die besondere und intensiv diskutierte Passage im Paragrafen 3 Absatz 6 des KiföG regelt die Wahlfreiheit der Eltern,
die beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also im Jugendamt Schwerin, rechtzeitig und schriftlich anzuzeigen ist.