Diese Wahlfreiheit steht selbstverständlich jeder Mutter, jedem Vater des Landtages und seinen Einrichtungen offen. Hier steht für die Kinder- und Jugendhilfe das zuständige Jugendamt der Stadt Schwerin in der Pflicht, wenn die Kindertagesplätze im Umfeld nicht ausreichend sind. Und hier kann natürlich auch die Landtagsverwaltung in Kooperation mit dem städtischen Jugendamt Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems finden.
Wesentlich problematischer, meine sehr verehrten Damen und Herren der Fraktion der FDP, erscheint mir Ihr Wunsch der 50-prozentigen Kostenübernahme dieser Kita-Plätze durch den Landtag, also durch den Staat.
Das verblüfft schon, sind doch auch die Finanzierungsregelungen sowie die Kostentragung in den Paragrafen 17 fortfolgende des KiföG ganz klar geregelt. Ich sage ganz klar: Meine Fraktion wünscht oder fordert immer wieder, dass das Land, mehr als gegenwärtig im Gesetz verankert, sich an der finanziellen Förderung der Kindertagesförderung beteiligt. Aber es erschließt sich weder rechtlich noch politisch, warum allein Kinder von Landtagsangehörigen gegenüber anderen Kindern des Landes
Meine sehr verehrten Damen und Herren der FDP, eine derartige Forderung ausgerechnet von Ihrer Fraktion, die sonst immer für Eigenverantwortung, sprich Eigenbeteiligung, plädiert, ist doch irgendwie verwunderlich,
Lassen Sie mich summarisch festhalten: Das KiföG regelt das von Ihnen angesprochene Problem sehr klar und eindeutig. Schauen Sie auch noch einmal in die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005. Das Gesetz wurde bekanntlich verfassungsrechtlich beklagt und hat mit einer sehr interessanten Begründung zur Wahlfreiheit und Kostentragung die Klage überstanden. Und das sind ja die Fragen, die Sie mit Ihrem Antrag ansprechen.
Ich denke, die Landtagsverwaltung ist geradezu aufgefordert, für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kooperation mit der Stadt Schwerin hier Lösungen zu finden.
Erstaunlich sind die hier von der FDP aufgemachten Forderungen, zumal gerade die FDP immer die Meinung vertritt, der Bürger solle nicht so sehr nach dem Staat schielen und ihn rufen,
sondern das eigene Leben in die eigenen Hände nehmen und eigenverantwortlich regeln. Und nun wünschen ausgerechnet Sie, möglicherweise durch eigenes Betroffensein, staatliches Handeln in einer Weise, wie es der Rechtslage nicht entspricht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP wünscht sich Kinderbetreuung für die Kinder von Mitarbeitern und Mitgliedern des Landtages von Krippe bis Hort.
Bei Ihrem Antrag fallen einem sogleich die Diskussionen um den Kindergarten des Bundestages in Berlin ein. Selbstverständlich, dieser war Bestandteil der Umzugsplanungen von Regierung und Parlament nach Berlin. Massive Kritik gab es seinerzeit, weil hier ein Vorzeigekindergarten geschaffen wurde, obwohl es im Ostteil Berlins ausreichend Betreuungsmöglichkeiten gegeben hätte. Jetzt schwebt der FDP 19 Jahre nach der Wende oder, sagen wir, nach 19 Jahren Arbeit des Landtags Ähnliches für unsere Stadt Schwerin vor.
Ich will explizit für Herrn Grabow – wo ist er denn? –, für Sie, Herr Grabow, sagen: Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie eine elitäre Einrichtung für Kinder hier haben wollen. Das nehme ich Ihnen ab.
An der Oberfläche hat Ihr Antrag sogar einen gewissen Charme, aber dennoch ist er einfach abzulehnen, denn er ist überflüssig. Überflüssig ist er, weil kein Bedarf zu erkennen ist.
oder Wallungen, noch besser. Also da war nichts mit Wallungen, das war einfach nur Entrüstung, weil Sie wussten, Sie hätten mit einer kurzen Nachfrage schon Antworten bekommen, oder aber Sie hätten die Möglichkeit genutzt, Bedarf anzumelden. Diese Meldung ist bei der Verwaltung bis heute noch nicht eingegangen.
In meiner Fraktion haben wir sechs junge Mütter und Väter, die ihre insgesamt zehn Kinder gut betreut wissen. Sie bekommen die Betreuung trotz der in der Landtagsfraktion sehr flexiblen Arbeitszeitgestaltung vernünftig geregelt. Dies ist möglich, weil es in der Landeshauptstadt Schwerin in fußläufiger Entfernung zum Landtag qualitativ hochwertige Angebote von öffentlichen und auch von privaten Trägern gibt,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Rudolf Borchert, SPD: Das müsste Herr Grabow aber eigentlich auch wissen.)
Insgesamt, Herr Grabow, da möchte ich Sie schon korrigieren, sind es 40 Kindertageseinrichtungen der öffentlichen und freien Jugendpflege und davon, und das würde ich sogar ein bisschen einschränken, in der Tat nur fünf, die sehr nah am Landtag liegen. Aber wer gerne ein bisschen an der frischen Luft zubringt, der geht auch ein paar Schritte mehr, ganz besonders mit seinem Nachwuchs.
Für die Abgeordneten ist Ihr Vorschlag ohnehin völlig untauglich. Die Abgeordneten meiner Fraktion, beispielsweise die, die Kinder haben – irgendjemand brüllte aus Ihren Reihen vorhin, wir würden sie nicht verstehen, weil bei uns keine Kinder wären, da täuschen Sie sich ganz gewaltig und ich belege es nicht persönlich, aber ich rede darüber, wie wir das belegen –,
betreuen diese nämlich in ihren Heimatorten. Ich denke, das liegt auch im Interesse des Kindeswohls.
Denn ich kann mir ganz schlecht vorstellen, dass mein Kollege Vincent Kokert mit seinen vier Kindern nach Schwerin kommt, sie abends im Hotel ins Bett bringt, morgens weckt, in eine Kita bringt und dann nach der Arbeit sie dort wieder abholt, um sie wieder ins Hotel zu schleppen. Ich glaube, das würde die Kinder in der Tat entwurzeln, Freundschaften zerstören und die Entwicklung der Kinder auch zurückwerfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ihrem Interesse liegt.
Was Sie ebenfalls wissen müssten, denn Sie sind ja nicht zum ersten Mal im Landtag vertreten, ist: Seit der 1. Wahlperiode 1990 gibt es Diskussionen in den verschiedensten Gremien sowohl in der Landtagsverwaltung als auch im Personalrat, auch im Ältestenrat, wir
könnten die Liste noch erweitern, zu diesem Thema, und zwar geht es um die Bedarfsprüfung. Jeder von Ihnen hätte Bedarf anmelden können, hat es aber nicht getan. Vielleicht ist das ein Kommunikationsproblem, das wir heute auflösen können, aber es bedarf keines Antrages. Das Thema „Betreuung von Kindern und Jugendlichen“ ist permanent auf der Agenda.
Es ist außerdem bekannt, dass im Stadtgebiet Kindereinrichtungen vorhanden sind, die bei Bedarf auch Einzelverträge über verlängerte Betreuungsleistungen abschließen, auch in unmittelbarer Nähe. Außerdem wird durch die Stadtverwaltung ein Projekt initiiert, mit dem Betreuungsleistungen einer Kindertagesstätte in Kombination mit einer Tagespflege zur verlängerten Betreuung angeboten werden sollen. Ich denke, das sind alles Dinge, die man nicht ignorieren darf.
Die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich angesichts Ihres, und jetzt geben wir es zurück, Schaufensterantrages schon sehr wundern, ob wir nicht wirklich andere Probleme haben, mit denen wir uns ernsthaft zu beschäftigen hätten.
Wenn ich angerufen werde, dann geht es um Probleme bei Rentenanträgen, bei der Rechnungslegung von Abwasserzweckverbänden, immer wieder um die Frage der Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte, um den Energiepass für Häuser, um steigende Mietnebenkosten und fehlerhafte Betriebskostenrechnungen. Es geht um Schulden, um Probleme bei der Arbeitsagentur, natürlich um unverständliche Hartz-IV-Bescheide, es geht um abgelehnte Anträge auf Familienerholungsmaßnahmen oder es geht darum, dass die Menschen bedrückt sind von diesen viel zu hohen Energiepreisen, Probleme haben mit der ärztlichen Versorgung oder die Preise von Medikamenten nicht zahlen können. Sie sind verunsichert und sie suchen Rat, weil sie mit Bescheiden von Behörden nicht klarkommen. Und sie bekommen Hilfe. Aber eins ist mir bis dato noch nicht untergekommen, dass irgendjemand über ein mangelndes Angebot an Kindertagesstätten geklagt hätte. Ziehen Sie Ihren Schaufensterantrag zurück, nehmen Sie ihn mit nach Hause, gehen Sie zur Verwaltung,