Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

Und ich will es nicht unerwähnt lassen, weil wir das auch erleben könnten oder vielleicht schon erleben: Es streiten sich in Deutschland nun die Geister, was mit den Zahlen gemeint sei. Das ist auch schon wieder eine, wie ich finde, ich sage es ungern, typische Debatte. Da gibt es Wissende, die meinen, wir lägen 2010 und in den Folgejahren in Deutschland schon um einige Punkte über den 10 Prozent. Diejenigen sollten aber gewarnt sein, denn die Grundlage der Dresdener Beschlüsse sind die Erkenntnisse der OECD. Bildungsberichten und deren Systematik sollten wir uns stellen. Das heißt, die Vergleichbarkeit der Bildungsausgaben in Europa geht verloren, wenn sich jeder Staat mit seiner Systematik die Bildungsausgaben, ich sage es jetzt mal so zugespitzt, hinrechnet. Es waren die Erkenntnisse der OECD, die die Grundlage für den Beschluss der Ministerpräsidenten bildeten.

Sicher, auch das klang heute hier schon zu Recht an, müssen wir die gesamtwirtschaftliche Situation mit in die Betrachtung ziehen. In wenigen Tagen, ja, Stunden kann man sagen, werden wir mit der Maisteuerschätzung konfrontiert werden. Wenn wir angesichts der befürchteten Ausmaße dennoch die Ausgaben für die Bildung in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen, dann stellt diese Landesregierung unter Beweis, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt hat

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

und nicht nur die Unterrichtsversorgung sicherstellt, sondern dafür Sorge trägt, dass der Bildungsminister unseres Landes in seinen Bemühungen um eine Qualitätsverbesserung der Schulen nicht nur unterstützt wird, sondern dass die Landesregierung Wort hält und diesen Prozess in den kommenden Jahren mit jeweils 15 Millionen Euro zusätzlich fördert. Und, das will ich an dieser Stelle ganz klar sagen, das ist für mich in diesem Sinne auch eine konsequente Umsetzung des Beschlusses von Dresden.

Bund und Länder haben mit der Qualifizierungsinitiative Vereinbarungen getroffen, die von Leitsätzen

geprägt sind. Diese Leitsätze beinhalten Aspekte wie eine bessere Bildung von Anfang an, die Erhöhung der Ausbildungschancen für Schülerinnen und Schüler, die Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer oder die Sicherung der akademischen Bildung für die Innovationskraft Deutschlands. Gleichzeitig bekennen sich Bund und Länder zum Föderalismus. Sie setzen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die notwendigen Maßnahmen und Initiativen eigenverantwortlich um.

Und ich will vielleicht aus diesen Leitsätzen dann doch einfach mal die sieben nennen, um die es aus meiner Sicht im Kern geht:

Erstens. Bildung soll in Deutschland höchste Priorität haben. Sie kennen ja sicherlich mittlerweile mein Beispiel, ich will es trotzdem in diesem Hohen Hause wiederholen. Sie alle sind oft in Abendveranstaltungen, müssen sich ganz hart mit dieser Materie auseinandersetzen und wir lesen es auch morgens in der Zeitung: „Bildung“ ganz groß geschrieben. Wenn man aber sagt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kreisstraße bauen wir drei Jahre später, dann werden Sie verdutzt angeschaut, und man sagt sich dann, so haben wir es jetzt auch nicht gemeint. Ich sage ganz deutlich: Wenn Bildung Priorität haben soll, dann müssen wir sagen, wir können die Kreisstraße auch noch in drei Jahren reparieren, aber was wir bei den Kindern nicht leisten, das ist irreparabel.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Zweitens. Jedes Kind soll bestmögliche Startbedingungen haben.

Drittens. Jeder soll einen Schul- und Berufsabschluss schaffen können.

Viertens. Jede und jeder soll die Chance zum Aufstieg durch Bildung haben.

Fünftens. Mehr junge Menschen sollen ein Studium aufnehmen.

Sechstens. Mehr Menschen sollen für naturwissenschaftlich-technische Berufe begeistert werden.

Siebtens. Mehr Menschen sollen die Möglichkeit zur Weiterbildung nutzen.

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs ist für alle Länder maßgeblich. Mecklenburg-Vorpommern hat in der gerade abgeschlossenen Länderumfrage zu den Aufgabenschwerpunkten gemäß des Maßnahmenkatalogs umfängliche Angaben gemacht, die verdeutlichen, dass das Land große Anstrengungen unternimmt, den vor uns liegenden Aufgaben gerecht zu werden. Ich möchte dies an ausgewählten Beispielen erläutern.

Zunächst einmal geht es darum, dass die Länder die gemeinsamen Bildungsstandards konsequent in den Schulen umsetzen und diese weiterentwickeln. Wie schwierig das für alle Beteiligten ist, auch das sollte man in Rechnung stellen, auch das ist ein Prozess, wo ich glaube, dass wir hier mit Ruhe und Geduld weiterkommen. Mecklenburg-Vorpommern setzt die gemeinsamen Bildungsstandards zielgerichtet um. Der Stand der Umsetzung wird im Rahmen der Durchführung und Auswertung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3, 6 und 8 sowie durch die externe Evaluation geprüft. Die Schulprogramme weisen Standard- und Kompetenzorientierung auf und enthalten Maßnahmen zu deren

Umsetzung, eine ganz, ganz schwierige Geschichte, wenn Sie zu kompetenzorientierten Unterricht kommen wollen und man auswählen soll, was man dazu an Stoff braucht. Das ist eine völlige Umkehrung dessen, wie Sie alle vielleicht auch noch zur Schule gegangen sind.

Alle Schulen sind zur Schulprogrammarbeit, das heißt, zur ständigen Überprüfung der gesetzten Ziele und zur Verstetigung der Maßnahmen verpflichtet und die neuen Rahmenpläne für die Jahrgangsstufen 5 bis 10, also gültig ab nächstem Schuljahr, greifen die Bildungsstandards auf. Sie enthalten zudem curriculare Standards für die Jahrgangsstufen 6 und 8. Also ganz klar im Sinne dieser Beschlüsse.

Zweitens. Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Die Potenziale unserer Kinder müssen viel früher in der altersgerechten Form entwickelt werden. Ich sage auch an dieser Stelle noch mal: Wir wollen nicht Kindertagesstätten verschulen, da sind wir uns einig, wir wollen aber in einer altersgerechten Form hier die Interessen und Neigungen der Kinder entwickeln. Zur Umsetzung dieses Postulats plant das Land zum Ende des Jahres das Modellprojekt „Entwicklung von Verfahren zur Sprachstandserfassung, -diagnostik und -messung in Mecklenburg-Vorpommern“. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern weist unter anderem den Bildungs- und Erziehungsbereich „Kommunikation, Sprechen und Sprache“ als Ziel und Aufgabe der Kindertagesförderung aus. Innerhalb der Bildungskonzeption, über die wir uns hier auch schon unterhalten haben, für 0- bis 10-jährige Kinder, die bis zum Jahr 2011 verbindlich eingeführt werden soll, wird eine intensive individuelle Sprachförderung von Kindern einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Außerdem legt das Land großen Wert auf die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Mecklenburg-Vorpommern wird die Erzieherausbildung an Fachschulen auf die Schwerpunkte Kindertagesförderung, Hilfe zur Erziehung und Jugendarbeit spezialisieren und dabei die theoretische und praktische Ausbildung stärker verzahnen. Eine Verkürzung der Gesamtausbildungszeit von fünf auf vier Jahre wird derzeit in Schulversuchen erprobt. Die Schulversuche ermöglichen auch, bereits nach dreieinhalb Jahren ein Bachelorstudium aufzunehmen. Mecklenburg-Vorpommern bietet dazu den Studiengang „Early Education“ für die Bildung und Erziehung im Kindesalter an. Außerdem ist ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang für tätige Erzieher eingerichtet, der läuft. Ein modularisiertes Weiterbildungsstudium für Leitungskräfte befindet sich an der Hochschule Neubrandenburg in Vorbereitung.

Um den Übergang zwischen Kita und Grundschule harmonischer zu gestalten, hat Mecklenburg-Vorpommern die verbindliche Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen gesetzlich geregelt – wie ich finde, eine vorbildliche Geschichte. In den nächsten Jahren ist die Qualität dieser Kooperation durch die Abstimmung von Zielen und Inhalten sowie der Grundlagen und Prinzipien von Bildung und Erziehung weiter zu verbessern. Unser Ziel ist es, eine hohe Konsistenz bei den Bildungsstufen zu erreichen. Den Nahtstellen des Übergangs von der Elementar- zur Primärstufe gilt dabei unsere besondere Aufmerksamkeit. So sind zum Beispiel in den Schulprogrammen der Grundschulen die Grundsätze und Maßnahmen der Zusammenarbeit auszuweisen. Die Rahmenpläne für die Elementarstufe und die Primärstufe werden aufeinander abgestimmt.

Drittens. Jeder soll einen Schul- und Berufsabschluss schaffen. Um die Zahl der Schulabbrecher zu halbieren, wird Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend das Praxislernen auch in Allgemeinen Förderschulen einführen. Dazu zählen das erfolgreich erprobte produktive Lernen sowie wirtschafts- und praxisnahe Lernformen. Der Ausbildungserfolg aller Schülerinnen und Schüler soll zudem durch flächendeckende Selbstständigkeit der Schulen, bessere individuelle Förderung, Kontingentstundentafeln, frühere und zielgerichtete Berufsorientierung, mehr Ganztagsschulen und anderes gewährleistet werden. Nicht ausbildungsreife Jugendliche ohne Schulabschluss können im Berufsvorbereitungsjahr sowie in berufsvorbereitenden Bildungsgängen die Berufsreife beziehungsweise den Abschluss der Klasse 8 erwerben. Sie werden gleichzeitig auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Wir können es uns nicht leisten, im Interesse dieser Jugendlichen, aber auch im Interesse der Gesamtgesellschaft irgendeinen zurückzulassen.

In Vorlaufklassen der Allgemeinen Förderschule wird durch schulische Kooperationen, differenzierte Curricula und verstärkten Praxisbezug die Abschlussquote der Berufsreife erhöht. Die Modellprojekte „Sekundarstufe“ an Regionalen Schulen, also die Reintegration von Schülern der Förderschule in die Regionale Schule zum Erwerb, der Berufsreife und „Primärstufe“, also hier die flächendeckende Einführung der Beschulung aller Schüler mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen, dienen dem vereinbarten Ziel der Länder, hier vorwärtszukommen. Förderschulen entwickeln sich so zu sonderpädagogischen Förderzentren weiter. Ein Berufswahlportfolio, zum Beispiel, Sie kennen das, der Berufswahlpass des Nordverbundes, wird eingeführt. Für den Elementarbereich werden weitere Integrationsmaßnahmen geplant.

Das führt mich zum vierten Punkt: Maßnahmen der Qualitätsentwicklung müssen verstärkt auf das Ziel ausgerichtet werden, die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit im Bildungssystem zu erhöhen. Die Einführung des „Längeren gemeinsamen Lernens“ hat eine schulartübergreifende Zusammenarbeit gefördert. Die Durchlässigkeit in Jahrgangsstufe 9 und 10 ist durch die Regionale Schule vor Ort zu fördern. Die Prüfungen in Jahrgangsstufe 10 verbessern den Leistungsstand im Sekundar-IBereich und steigern damit die Potenziale für den Übergang in höherwertige Bildungsgänge.

In diesem Zusammenhang muss ein Ausbau berufsbegleitender Studien- und Weiterbildungsangebote stattfinden. In Mecklenburg-Vorpommern werden berufsbegleitende Studiengänge in Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie in erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Bereichen bereits vorgehalten. Hinzu kommen einzelne Weiterbildungsstudiengänge in der Medizin sowie ein Onlinestudiengang „Wirtschaftsrecht“. Mit norddeutschen Universitäten zusammen wird seitens der Universität Rostock ein virtuelles Studium „Technische Informatik“ vorbereitet.

Und Sie erinnern sich sicherlich an eine ganz schwierige Frage. Gerade auch unter der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz, die Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr hat, haben wir in Stralsund dafür gestritten, den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung durchzusetzen. Und wenn man sieht, was da im Vorfeld alles geschrieben und geunkt worden ist, der Beschluss ist durch. Und ich habe gerade gestern mit dem Landesschülerrat zusammengesessen. Der Landesschülerrat

und der Bundesschülerrat begrüßen dies außerordentlich.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Damit zusammen hängt der nächste Punkt. Wir wollen, dass mehr junge Menschen ein Studium aufnehmen. So soll die Zahl der Studienanfänger auf 40 Prozent des Altersjahrgangs gesteigert werden. Die Zahl der Studienanfänger in Mecklenburg-Vorpommern lag 2006, bezogen auf den Altersjahrgang, bei rund 25 Prozent. Das ist in Relation zum Bundesdurchschnitt mit rund 36 Prozent deutlich unterdurchschnittlich. Das Land hat daher Reformen im Schulbereich eingeleitet, die darauf zielen, die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten zu erhöhen. Zugleich betreiben Landesregierung und Hochschulen mit der Kampagne „Studieren mit Meerwert“ – auch in Schwerin zu bewundern und zu sehen – ein intensives Marketing, um junge Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern und aus anderen Bundesländern sowie dem internationalen Raum zu einem Studium an einer unserer sechs schönen Hochschulen zu motivieren. Und ich sage an dieser Stelle auch: Deshalb sind wir natürlich sehr engagiert.

Sie haben es, glaube ich, indirekt anklingen lassen, Herr Bluhm, dass wir wollen, dass natürlich die Frage des Hochschulpaktes, die Frage der Exzellenzinitiative und die Frage des Paktes für Innovation, dass das zufriedenstellend geklärt wird, denn dieses Land ist darauf angewiesen. Aber gleichzeitig müssen wir natürlich auch die Bewerberzahlen an den Universitäten, diese Marge von 2005 halten. Hier sind alle Anstrengungen geboten, die dazu führen können.

Des Weiteren ist eine bessere Ausschöpfung der Studienplatzangebote durch eine Verbesserung des Zulassungsverfahrens und entsprechende Umgestaltung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, ZVS, vorgesehen, ich glaube, ein Thema, was viele Eltern in diesem Land oftmals genervt hat. Wir haben uns dieser Sache angenommen. Der Staatsvertrag zur Umwandlung der ZVS in die Einrichtung für Hochschulzulassung als Servicestelle ist abgeschlossen. Das Zustimmungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns hat das Kabinett unlängst verabschiedet. Das heißt, in Kürze wird das den Landtag erreichen.

Zwischen Bund, Ländern und Hochschulrektoren ist verabredet, und das war vielleicht keine einfache Nummer, dass vorab zu dem erstmals 2011/2012 durchgeführten neuen Serviceverfahren ein Übergangsverfahren eingeführt werden soll, das darauf zielt, freibleibende Kapazitäten unverzüglich ins Internet zu stellen und einer unmittelbaren Bewerbung zugänglich zu machen. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig für die jungen Leute. Es muss außerdem, so lautet eine weitere Vorgabe, die Zahl der Studienabbrecher signifikant gesenkt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Die Studiengänge werden im Zuge der gestuften Studienreform konsequent modularisiert und allein schon dadurch studierbarer gemacht. Des Weiteren nutzen die Hochschulen die gegebenen Möglichkeiten, um das Studium zeitlich zu flexibilisieren, und, wo wir immer drängen, denke ich, auch gemeinsam drängen, und wo, finde ich, die Hochschulen schon hervorragende Ergebnisse haben: Es muss dann auch familienfreundlich ausgerichtet werden an den Hochschulen. Dabei sind die Instrumente des E-Learnings sehr hilfreich. Die Universität Rostock und die Hochschule Wismar unterbreiten

bereits heute umfangreiche E-Learning-Angebote. Und auch diese Entwicklung gilt es fortzusetzen.

Genauso gilt es, die Rahmenbedingungen für die Lehre zu verbessern. Ich darf Ihnen in diesem Kontext berichten, dass der Stifterverband und die Kultusministerkonferenz einen entsprechenden Wettbewerb in Gang gesetzt haben, an dem auch die Universität Rostock mit einem Antrag teilnimmt, was uns natürlich sehr freut. An den Hochschulen sind des Weiteren Bemühungen in Gang gekommen, ein Qualitätssicherungssystem für Studium und Lehre zu etablieren. Die Universität Rostock verfügt dazu über ein eigenes Zentrum, die Universität Greifswald hat eine Stabsstelle eingerichtet und die kleineren Hochschulen versuchen mit ihren Mitteln, den Anschluss zu halten.

Ein sechster Schwerpunkt liegt auf den naturwissenschaftlich-technischen Berufen. Hier wollen wir deutlich mehr Menschen begeistern. Mecklenburg-Vorpommern stimmt der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlichtechnischen Bildung zu und plant, soweit nicht bereits begonnen, eine breite Umsetzung der Maßnahmen. Das Land strebt in der frühkindlichen Bildungsarbeit sowie beim schulischen Lernen den nachhaltigen Erwerb entsprechender Kompetenzen bei den Heranwachsenden an. Dieser Prozess wird durch neue Rahmenpläne, die sich an bundesweit geltenden Standards orientieren, ich sprach davon, sowie durch eine gezielte Fortbildung unterstützt. Wir setzen dabei auf den Ausbau des MINT-EC-Netzwerkes mit dem Ziel, daraus Impulse für die Begabtenförderung an den Schulen im gesamten Flächenland zu gewinnen. Und ich sage als Nebensatz: Wir ermuntern die Universitäten, natürlich auch gerade bei ingenieur- und wissenschaftlichen Studiengängen, nicht im ersten Semester vielleicht bildungshungrige junge Mädchen zu verprellen, indem man genau die Vorlesung hält, die nicht gerade unbedingt für dieses Studium begeistert. Also auch da sind wir mit den Hochschulen in der Lehre im Gespräch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die angeführten Beispiele zeigen, dass MecklenburgVorpommern auf einem guten Weg ist, Leitsätze und Ziele der Qualifizierungsinitiative umzusetzen und entsprechende Weichen für die Zukunft zu stellen. Es ist vereinbart, dass die Fachminister im Jahr 2010 den Regierungschefs von Bund und Ländern zum Stand der Umsetzung der Qualifizierungsinitiative berichten. Ein erster Zwischenbericht ist bereits in Arbeit und wird den Ministerpräsidenten noch im Oktober vorgelegt.

Und jetzt würde ich einfach zu meiner Bitte kommen wollen, wenn ich darf: Aus meiner Sicht liegt es nahe, Sie zu bitten, ob Sie nicht prüfen könnten, dass die Berichtswünsche mit denen der Ministerpräsidentenkonferenz zu harmonisieren seien. Ich glaube, das wäre auch im Interesse der Berichte, der Aussagequalität und der Effektivität möglich, denn es gibt Ziele, die bis 2009 umgesetzt werden sollen, welche, die bis 2010 und eines sogar bis 2015 in der Umsetzung anvisiert sind. In der Zwischenzeit gibt es eine gewisse Anzahl von Zwischenberichten, die gewährleisten sollen, dass der Umsetzungsprozess für die Öffentlichkeit transparent verlaufen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kennen das Schlagwort vom lebenslangen Lernen. Wer dabei war, weiß, dass Professor Schareck sehr verkürzt, aber wie ich fand, sehr prägend und prägnant gesagt hat, beim lebenslangen Lernen – ich sage es mal verkürzt – muss

am Ende auch Bildung rauskommen. Das ist, glaube ich, das, was uns hier alle treibt. Ich finde in dem Zusammenhang, dass Sie mit der Bildungskommission des Landtages begonnen haben, über Parteigrenzen hinweg eine Bildungspolitik für unser Land zu konzipieren. Ich gehe davon aus, dass wir auch künftig gemeinsam für unsere Kinder hier für eine bessere Bildung streiten, denn das ist ebenso ein besonderes Anliegen der Qualifizierungsinitiative, dass es uns gelungen ist, uns über die Grenzen hinweg auf einen Grundkonsens über die Bedeutung der Bildungspolitik zu verständigen, und ich glaube, das sollten wir uns bewahren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Du kannst eine halbe Stunde länger reden, Andreas.)

Ich will an dieser Stelle nur mal darauf aufmerksam machen, dass die Temperatur hier oben im Präsidium jetzt inzwischen bei fast 27 Grad liegt, und ich bewundere die Herren in ihren Anzügen.

Der nächste Redner ist der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser langen Rede des Ministers kann ich es, glaube ich, relativ kurz machen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Meine Damen und Herren, der Antrag der LINKEN, dass wir uns mit dieser Sache befassen, hat unsere volle Unterstützung. Nach unserer Meinung ist es auch nicht damit getan, dass wir hier heute einfach darüber gesprochen haben, sondern dass wir uns jetzt intensiv auch in den Ausschüssen mit dieser Sache befassen. Ich glaube, ich habe Herrn Minister so verstanden, dass er das praktisch als Begründung hier mit gebracht hat, dass wir uns in den Ausschüssen mit der Sache genau befassen sollten. Insofern habe ich aus Ihrer Rede eine halbe Begründung mitgehört: Jawohl, es muss in die Ausschüsse hinein. Und deshalb sagen wir, es muss auf jeden Fall in den Bildungsausschuss. Es muss aus unserer Sicht auch in den Wirtschaftsausschuss, denn es geht natürlich hier ebenso um Wirtschaftswachstum, und natürlich, da es um die Finanzierung geht, auch in den Finanzausschuss. Es ist also von uns der Antrag, es in diese drei Ausschüsse zu überweisen. Auf jeden Fall werden wir aber dem Antrag der LINKEN, wenn die Überweisung abgelehnt werden sollte, zustimmen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)