Wie es scheint, hat die LINKE an den Fleischtöpfen des Systems ihre Bauchschmerzen mittlerweile überwunden,
denn heute mokiert sie sich nicht mehr über Drittmittelprojekte dieses Institutes und schon gar nicht über Gentechnik.
Damals allerdings argumentiert Wien, Zitat, „nun ist jede Forschung... mit Risiko verbunden, einfach wegen der bekannten und unbekannten Risiken, die in der Forschung stecken, und so könnte man natürlich fast jede Forschung und technologische Entwicklung ablehnen.“ Zitatende. Deshalb die Einbindung der Wissenschaft in einen Ehrenkodex.
Till Backhaus, unkritisch wie immer, wenn es um seine Steckenpferde geht, Zitat: „Die Einbeziehung der angewandten Forschung erleichtert natürlich auch die Einwerbung von Drittmitteln“
„und damit hoffentlich ebenso die Ausgründung von Unternehmen, die insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums für biogene Ressourcen eine nicht unwesentliche Rolle spielen.“ Ich hoffe, ich habe Sie richtig zitiert, Herr Minister.
Dass Drittmittel auch formal unabhängige Wissenschaften materiell fesseln und in eine Abhängigkeit von
Seine Kritik galt vielmehr anderen Dingen, Zitat: „Ja, scheinbar interessiert das keinen so richtig, vor allen Dingen von der Oppositionsseite, aber das ist leider so.“ Zitatende.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sowohl Herr Minister Backhaus als auch Herr Professor Methling haben so viel zu der Bedeutung des Institutes gesagt, dass es sich eigentlich erübrigt, das noch einmal zu vertiefen, außer, dass auch wir die exzellenten wissenschaftlichen Leistungen anerkennen, die dazu geführt haben, dieses Institut als Mitglied der LeibnizGemeinschaft aufzunehmen.
Und, Herr Borrmann, zu meinen, dass die KaiserWilhelm-Gesellschaft eine NS-Leistung sei, das gehört ins Reich geschichtlicher Fabeln, sonst hätte diese Gesellschaft einen völlig anderen Namen bekommen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2605 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2606.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Architekten- und Ingenieurgesetz – ArchIngG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2606 –
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll in erster Linie die Berufsqualifikationsrichtlinie der EG umsetzen. Entsprechend dieser Richtlinie wollen wir festlegen,
unter welchen Bedingungen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Ingenieure ihren Beruf ausüben können und die jeweilige Berufsbezeichnung dann auch führen dürfen. Dieser Gesetzentwurf trägt auch zum Bürokratieabbau bei, denn das bisher geltende Architektengesetz und das ebenfalls bisher geltende Ingenieurgesetz werden zu einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Das neue Gesetz wird also sowohl die Aufgaben und die Organisation der Architektenkammer als auch die der Ingenieurkammer regeln. Außerdem verzichten wir von Landesseite aus auf bestimmte Zustimmungen zu Beteiligungserfordernissen, zum Beispiel in Haushaltsangelegenheiten, und wir bündeln Genehmigungspflichten in Angelegenheiten des Versorgungswerkes der Ingenieure. Damit passen wir die Gesetzeslage an das geänderte Musterarchitektengesetz und das Musteringenieurgesetz an, und zwar mit dem Ziel, die länderübergreifende Berufsausbildung zu erleichtern. Schließlich berücksichtigen wir in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf weitere neuere Entwicklungen und schreiben gesetzliche Regelungen praxisnah fort.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts des Landes ist mit breiter Beteiligung der Vertreter aus Architektenkammer und Ingenieurkammer entstanden.
Hier sei mir erlaubt, eine aktuelle Einflechtung zu machen. Vielen von Ihnen ist eine E-Mail des VDI zugegangen, in der sozusagen kritisiert wird, dass der VDI an den Beratungen nicht beteiligt war und nicht gehört worden ist. Ich kann dazu nur so viel sagen, meine Damen und Herren: Der Fakt ist der, der Verein Deutscher Ingenieure, also der VDI, ist Mitglied im Ingenieurrat hier im Land und war damit auch auf der Liste der beteiligten Verbände und somit mittels einer Person an den Gesprächen und den Vorarbeiten beteiligt. Ob die interne Kommunikation aufseiten des VDI vielleicht nicht funktioniert hat, das weiß ich nicht. Aber ich lasse mir ungern etwas vorwerfen, was so nicht stimmt. Das heißt also, der VDI war sehr wohl beteiligt über den Ingenieurrat des Landes.
Meine Damen und Herren, wir werden mit diesem Gesetz im Ergebnis der Landtagsberatungen, das sei hier ange
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Udo Pastörs, NPD: Auch wieder so ein Gleichschaltungsgesetz.)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der hier vorliegende Gesetzentwurf führt die bisher getrennten Landesgesetze für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung der Besonderheiten beider Berufsstände zu einem Gesetz zusammen. Sofern dieser Anspruch wirklich eingehalten wird und sich für die Betroffenen keine Schlechterstellung ergibt, könnten meine Fraktion und ich dem zustimmen.
Die Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts ist zur Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie der EG notwendig. Darin besteht kein Zweifel. Ich gehe davon aus, dass wir uns ausdrücklich im Verkehrsausschuss mit dem Entwurf befassen. Daher gehe ich heute nur auf einige Dinge ein, die mir nach erstem Lesen auffielen.
Positiv ist, dass die Berufsbezeichnungen endlich auch in weiblicher Form im Gesetzentwurf enthalten sind. Die bisherige Gesetzgebung verwies lediglich darauf, dass Frauen die Berufsbezeichnung in der weiblichen Sprachform führen können. In der DDR waren ja Ingenieurinnen und Architektinnen nichts Besonderes. Zugegebenermaßen war die weibliche Form der Berufsbezeichnung auch eher die Ausnahme.