Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Erste Lesung) – Drucksache 5/2605 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute einen Gesetzentwurf einzubringen, von dem ich glaube, dass es hier um eines der wichtigsten und auch erfolgreichsten Institute geht, die wir in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern haben, es geht um das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere. Es ist ja aus dem ehemaligen Institut für Tierproduktion mit dem Forschungszentrum für Tierproduktion hervorgegangen.
Wenn man sich die Entwicklung dieses Institutes nach der Wende anschaut und wer auch in den letzten Wochen und Monaten oder Jahren da gewesen ist, der wird mir recht geben, dieses ist ein Schmuckstück geworden, und nicht nur, was die Investition von über 40 Millionen Euro anbetrifft,
sondern weil dort 304 hochwertige Arbeitsplätze entstanden sind, darunter im Übrigen 60 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und zurzeit befinden sich am Standort 57 Doktoranden.
Ich glaube, dass man auch an dieser Stelle herausarbeiten darf, dass, wenn Sie sich die Forschungsthemen an diesem Standort anschauen, deutlich wird, dass wir nicht nur national fest eingebunden sind, sondern im internationalen Maßstab am Standort Dummerstorf hervorragende Leistungen erbringen.
Ich will in dem Zusammenhang natürlich auch ein paar Investitionen ansprechen, die ein Alleinstellungsmerkmal haben. Wer dort gewesen ist, der weiß, das ist einmalig auf der Welt. Es gibt weltweit zwei solche Tierlaboratorien, wie sie am Standort Dummerstorf entwickelt worden sind, aber auch die Diagnostik oder letzten Endes die Laborgebäude, die im letzten Jahr neu entstanden sind. Das Hauptarbeitsgebiet des Forschungsinstitutes für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere ist die Nutztierforschung. Hierbei geht es vor allen Dingen um die funktionelle Biodiversität von Nutztieren in ihrer Umwelt als Grundlage für die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der Domestikation und als weitere Komponente für eine nachhaltige Landwirtschaft und damit Grundlage für eine gesunde menschliche Ernährung.
Der Forschungsbedarf resultiert aus der Unumkehrbarkeit der Domestikation und der notwendigen Anpassungsentwicklung, die wir in den letzten Jahrhunderten, über die letzten 5.000 Jahre im Zusammenhang mit der Nutztierentwicklung in der Menschheit entwickelt haben. Eingebettet ist dieses im Übrigen jetzt in die Globalisierung mit den neuen Forschungsthemen, aber auch der Klimawandel ist an diesem Standort mit eingebunden. Schließlich sind gesunde und leistungsfähige Nutztiere eine Grundlage moderner Landwirtschaft und ein bedeutendes Potenzial für eine langfristige, globale Ernährungssicherheit, die wir damit auch gewährleisten wollen.
Tiergesundheit und optimale Tierernährung werden dabei heutzutage längst nicht mehr nur an ökologischen und ökonomischen Kennziffern gemessen, sondern es sind mehr denn je die Kriterien der Artgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit hier eingebettet.
Dies erfordert interdisziplinäre Forschung, wie das FBN dieses im Übrigen praktiziert. Das betrifft zunächst auch die vertikale Ausrichtung für Forschungsfelder des Institutes zwischen erkenntnisorientierter Grundlagen – und das haben wir im Übrigen glücklicherweise ändern können –, aber auch der angewandten Forschung. Und diejenigen, die sich damit in den letzten Jahren intensiver auseinandergesetzt haben, wissen auch, dass wir ganz große Erfolge haben. Ich wünsche mir das auch für unsere agrar- und umweltwissenschaftliche Fakultät, dass wir das so hinbekommen, dass die Agrarwissenschaften, die Biologie, die Tiermedizin, die Physik, die Chemie, aber auch die Mathematik am Standort Dummerstorf eine hervorragende Entwicklung genommen haben. Dazu gehört eben auch, dass wir gerade in der letzten Zeit die wissenschaftliche Evaluierung hinter uns gebracht haben. Und man darf hier wirklich voller Stolz berichten, dass die wissenschaftlichen Leistungen am Standort Dummerstorf als sehr gut, ja als exzellent durch die Evaluierungskommission bezeichnet werden. Die herausragende nationale und internationale Bedeutung für die Nutztierforschung in Deutschland wird als exzellent bezeichnet. Was das für einen solchen Standort bedeutet, ein größeres Lob kann es für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland nicht geben,
meine Damen und Herren, und darauf sollte man auch stolz sein. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Ebene der Doktorandenausbildung wird im Übrigen als hervorragend und vorbildlich bezeichnet. Besondere Anerkennung findet auch die technisch hervorragende Ausgestaltung dieses Gesamtstandortes und wird damit auch von der Evaluierungskommission europaweit als ein Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet. Deswegen ist es aus meiner Sicht richtig und konsequent, dass wir auch die Bitte der Evaluierungskommission aufgenommen haben, nämlich das Stiftungsgesetz zu ändern, weil das Forschungsinstitut der Wilhelm-Gottfried-Leibniz-Gesellschaft angehört.
Dieses ist intern auch für Deutschland ein wichtiger Prozess, um deutlich zu machen, dass der Leibniz-Gesellschaft zurzeit in Deutschland 31 Institute angehören, damit diesen Namen tragen und das natürlich auch weltweit weitertragen. Dieser Interpretation will auch dieses Forschungsinstitut folgen und das Kuratorium des FBN hat aus diesem Grund die Namensänderung „LeibnizInstitut für Nutztierbiologie“ entwickelt. Zur Umsetzung dieses Beschlusses bedarf es daher einer Gesetzesänderung. Zum anderen ist es so, bedingt durch das Stiftungsvermögen, das das Land dort eingebracht hat, und durch die Auflösung des Standortes in Rostock und die Flächenneuzuordnung am Standort Dummerstorf infolge von Neubauten, aber auch Flächenteilungen, wird das Stiftungsvermögen neu zugeordnet. Damit verbunden ist gleichzeitig auch die Grundbuchberichtigung, um damit dem FBN die kompletten Dienstbarkeiten zu übertragen. Im Übrigen soll die Gesetzesänderung auch genutzt
werden, um Anpassungen im Bereich der Behördenbezeichnung vorzunehmen und eine nicht mehr erforderliche Übergangsregelung aufzuheben.
Abschließend darf ich noch mal betonen, es gibt aus meiner Sicht zu diesem Gesetzentwurf keine Alternative. Ich wäre dankbar, wenn im Interesse dieser so wichtigen Einrichtung für das Land Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell eine Entscheidung des Hohen Hauses getroffen wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Minister hat ausführlich hier dargelegt, welche Leistungen das Forschungsinstitut seit vielen Jahren vollbringt und dass mit der jetzt über das geänderte Gesetz dargestellten Änderung des Namens Inhalte selbstverständlich nicht geändert werden, sondern damit die Verankerung in der Leibniz-Gemeinschaft nur noch stärker wird, öffentlich auch ausgedrückt wird.
Ich will noch hervorheben die Leistungen, die von den Wissenschaftlern dieses Institutes auch für die Ausbildung von jungen Absolventen der agrar- und umweltwissenschaftlichen Fakultät und den anderen Einrichtungen vollbracht werden. Ohne diese Beiträge auch zur Lehre, zur Weiterbildung wäre die Agrarwissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern nicht so gut entwickelt. Also dieses will ich dann nur noch mal hervorheben. Der Akt, der mit diesem Gesetz vollzogen wird, ist ja eher formal, die Namensänderung mit den Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Ich denke, wir werden in den Ausschüssen noch einiges zu korrigieren haben. Ich habe mit gewissem Vergnügen gelesen, dass dort im Paragrafen 3 nach dem Satz 2 eingefügt werden soll: „das für Landwirtschaft zuständige Ministerium“. Ich weiß nicht, ob das eine Namensänderung für dieses zuständige Ministerium andeuten soll, denn das nächste Ministerium, was genannt wird, wird mit seinem jetzigen Namen genannt, nämlich das Bauministerium, das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Konsequenterweise müsste dann dort stehen „für Bau zuständig“, weil dass das Ministerium ist, was für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes zuständig ist. Also diesbezüglich sehe ich da einen Änderungsbedarf, aber das wird sicherlich dann in den Ausschussberatungen zu klären sein. Wir sind für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich muss Sie gleich unterbrechen und Sie darauf hinweisen, dass die Anrede wieder nicht entsprechend den Gepflogenheiten des Landtages gestaltet wurde, und ich erteile Ihnen damit einen Ordnungsruf.
Das dem Landtag vorliegende Gesetz berührt nur formalrechtliche Aspekte und das kritisieren wir Nationaldemokraten. Dabei stellt sich die Frage, ob die in der letzten Legislatur im Jahre 2003/2004 vorgenommene Änderung des Stiftungszweckes sinnvoll war.
Schon 1993 hatte sich in der Plenardebatte der Gedanke geregt, Grundlagenforschung mit praktischer Anwendung zu verknüpfen. Doch damals war man zunächst um die Rettung von bedeutenden Wissenschaftsressourcen im Land bemüht.
Tilo Braune von der SPD hat die Gründung des Instituts durch den nationalsozialistischen Staat als herausragende Leistung folgendermaßen anerkannt, wenn er sagt, ich zitiere: „In Dummerstorf wurde bereits 1939 das Institut für Tierzuchtforschung der Kaiser-WilhelmGesellschaft zur Förderung der Wissenschaften gegründet. Das Institut sollte als zentrale, einheitliche, großzügig angelegte Forschungseinrichtung... für ganz Deutschland“ – also auch Österreich – „relevante Züchtungsforschung bei landwirtschaftlichen Nutztieren durchführen.“ Und Dr. Siegfried Zahn von der CDU erinnerte: „1933 verkaufte ein Amerikaner namens Gildemeister das rund 1.000 Hektar große Gut Dummerstorf für zwei Millionen an die Staatliche Reichssiedlungsgesellschaft“, um dann festzustellen: „Erst danach konnte es soweit kommen, daß Forschung aufgenommen werden konnte.“ Zitatende.
Was für ein Unterschied? Heute werden deutsche Vermögenswerte in alle Welt verscherbelt, denken wir nur an Cross-Border-Leasing oder die Finanzierung der billionenschweren internationalen Spekulation mit Zertifikaten durch den steuerfinanzierten Bankenrettungsschirm.
Ich habe schon mit einiger Überraschung in den Ple narprotokollen des Landtages gelesen, dass die deutsche Reichsregierung großzügige Projekte finanzierte, die keinen kriegerischen Hintergrund hatten. Jedenfalls haben die damaligen Diskutanten der ersten Legislaturperiode keinen gefunden, nicht einmal der Linken Liste/PDS.
Das ist in der Debatte des Jahres 2003 ganz anders. „Am 3. Oktober vor 61 Jahren wurde von Peenemünde aus die erste Großrakete, die A 4, auch bekannt als V 2, gestartet“, Zitatende,
erinnert sich Alexa Wien von den LINKEN, um damit das Projekt eines Ehrenkodex zu begründen, das Forscher verpflichten sollte, die Forschung und die Anwendung von Forschungsergebnissen in den Dienst von Frieden und Nachhaltigkeit in der menschlichen Entwicklung zu stellen. Sie hätte natürlich auch die Entwicklung der Stalinorgel, des weltweit ersten Raketenwerfers oder die Atombombentests an Sowjetsoldaten bei militärischen Übungen unter General Schukow diskutiert,...
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Gehen Sie mal aufs Thema ein! – Minister Dr. Till Backhaus: Es geht hier um Dummerstorf. – Zuruf von Hans Kreher, FDP)
... nicht zu vergessen die Atombombenabwürfe auf Japan oder die Entlaubungsaktionen in Vietnam mit Agent Orange von der Firma Monsanto, die heute Genpflanzensaatgut herstellt.
Apropos Gentechnik, sie war der Grund für die raketentechnischen Gedenken und Bedenken der LINKEN, Zitat: „Wir erteilen dann, wenn das Gesetz durch ist, eine generelle Erlaubnis zur angewandten Forschung und das macht uns natürlich immer wieder Bauchschmerzen,“