Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Danke schön, Herr Ringguth.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2612. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2612 bei Zustimmung der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Arbeit der Klassenleiterinnen und Klassenleiter in allen Klassen und in allen Schularten weiterentwickeln, Drucksache 5/2625. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2646 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Arbeit der Klassenleiterinnen und Klassenleiter in allen Klassen und in allen Schularten weiterentwickeln – Drucksache 5/2625 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2646 –

Das Wort zur Einbringung hat der Vizepräsident und Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer Schulzeit sind wir vielen begegnet. Wenn es darum geht, sich an ihre Namen zu erinnern, dann fällt dies oft schwer. Es sind eben viele, die in dieser Zeit unseren Weg gekreuzt haben. Wird man dann gefragt, ist es meist so, dass uns nicht immer die Namen unserer Klassenkameradinnen und Klassenkameraden auf Anhieb einfallen. Bei Lehrerinnen und Lehrern sind es vor allem die, die uns besonders gefördert haben, aber bei den Klassenleiterinnen oder Klassenleitern sind uns die Namen und die Gesichter auch nach Jahren noch präsent.

Die Tätigkeit als Klassenleiterin oder Klassenleiter verändert sich unter gegenwärtigen Bedingungen permanent. Sie ändert sich, weil gesellschaftliche Rahmenbedingungen einem permanenten Wandel unterliegen. Kinder und ihre Eltern sind anders als vor 20 Jahren. Neue, teilweise ungewohnte Anforderungen und auch Zwänge sind zu bewältigen. Anschauungen, Motivationen und Werte haben sich verändert und Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mädchen und Jungen steigen kontinuierlich.

Die stetige Beschleunigung dieser Veränderung wird auch im Bildungssystem immer mehr zu einer Herausforderung, der vor allem auch die Klassenleiterinnen und Klassenleiter entsprechen müssen, die vieles mit ihrem persönlichen Engagement kompensieren. Aber allein persönliches Engagement reicht dafür nicht mehr

aus und aus unserer Sicht ist verantwortliche Bildungspolitik gefordert, die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Klassenleiterinnen und Klassenleitern zu verbessern, die diese verantwortungsvolle Arbeit unterstützen und erleichtern. Dazu gehören aus der Sicht meiner Fraktion im Kern zwei Dinge: erstens die Zeit für die Vor- und Nachbereitung dieser anspruchsvollen Tätigkeit und zweitens eine aktuelle und zeitgemäße Weiterbildung von Klassenleiterinnen und Klassenleitern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag zielt hier auf Verbesserungen ab. Gegenwärtig gibt es eine Klassenleiterstunde gemäß Stundentafel nur für die Klassenstufen 5 bis 9 an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen pro Schulwoche. Für die Grundschulen, für die Förderschulen und die 10. Klassen an allen Schulen gibt es sie nicht, ebenso wenig für die gymnasiale Oberstufe und an den beruflichen Schulen. Es gibt keine bezahlten Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Aufgaben, die mit dieser Funktion verbunden sind, und es gibt auch keine Abminderungsstunden.

Mit der 5. Änderung des Schulgesetzes, ich will daran erinnern, haben wir zum Schuljahr 2001/2002 erstmals seit 1990 Klassenleiterstunden für die Klassenstufen 5 bis 9 eingeführt. Bevor Sie mir jetzt Populismus vorwerfen, will ich zugestehen, dass die Finanzmittel für alle anderen Klassenstufen und Schularten damals nicht gereicht haben, denn neben den Klassenleiterstunden wurde die Stundentafel für einzelne Fächer zusätzlich in der Summe um 15 Stunden erhöht.

Nun allerdings hat die Landesregierung angekündigt, im Rahmen der Eckwerte zum Doppelhaushalt in den Jahren 2010 6,5 Millionen und im Jahre 2011 15 Millionen zusätzlich für den Bildungsbereich in den Doppelhaushalt einzustellen. Wir meinen, dass jetzt die Arbeitsbedingungen für die Klassenleiterinnen und Klassenleiter zu verbessern und auch die Möglichkeiten der Weiterbildung und des Erfahrungsaustausches zu schaffen sind.

Die Heterogenität der Klassen, zunehmende soziale Probleme, die Tendenzen zur Individualisierung der Gesellschaft sind nur einige Belege für die sich verändernden Bedingungen. Besonders die Klassenleiterinnen und Klassenleiter müssen sich diesen neuen Anforderungen stellen. Sie haben den intensivsten Bezugsrahmen zu den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern, als bei den Lehrkräften ansonsten üblich. Sie sind häufig auf sich allein gestellt und müssen unmittelbare Entscheidungen treffen. Mit funktionsbezogenen Weiterbildungen könnten sie aus unserer Sicht nachhaltig unterstützt werden.

Und auch mit der Einführung der Selbstständigen Schule zum nächsten Schuljahr gibt es neue zusätzliche pädagogische und organisatorische Aufgaben, gerade für diese Klassenleiterinnen und Klassenleiter. Ich nenne hier nur exemplarisch die Koordinierung der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Erarbeitung und Abarbeitung der individuellen Förderpläne, die Einführung des produktiven Lernens, die Integration von Schülerinnen und Schülern nach einem Schulwechsel, die Beratung der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule, die Umsetzung der Anforderungen des Schulprogramms, die Anforderungen, die mit dem Wettbewerb um jede Schülerin und jeden Schüler durch die freie Schulwahl ab dem Jahr 2010/2011 entstehen werden.

Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind praktisch der Trans

missionsriemen zwischen den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse, der Schule und den Eltern, und das alles bei Beibehaltung gegenwärtiger arbeitsvertraglicher Regelungen. Ihre Arbeit entscheidet maßgeblich, wie die schulinterne Organisation umgesetzt wird und Informationen an die richtigen Stellen kommen. Sie entscheidet aber auch darüber, wie sich Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern mit dieser Schule verbunden fühlen und sich engagieren. Klassenleiterin und Klassenleiter ist eben nicht zuerst eine Funktion, sondern zum überwiegenden Teil eine Berufung der in diesem Bereich Tätigen. Lehrkräfte, die die Arbeit als Klassenleiterin und Klassenleiter machen, sollten deshalb auch die dafür notwendige Unterstützung erhalten.

Die Ausweitung der Klassenleiterstunden auf alle Klassenstufen und Schularten schafft zunächst gleiche Bedingungen für alle. Die Abminderungsstunde wird den tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht abdecken, aber es wäre beides für sich genommen ein Signal für eine mehr als moralische Würdigung der Arbeit als Klassenleiterin und Klassenleiter.

Am 12. Juni, meine sehr verehrten Damen und Herren, also letzte Woche am Freitag, war früher Lehrertag. Ich will deshalb die Gelegenheit nutzen, um mich an dieser Stelle bei allen Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern für die geleistete Arbeit zu bedanken. Und auch wenn jetzt wieder ein Raunen durch den Saal geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum denken wir nicht darüber nach, wieder einen Tag der Pädagoginnen und Pädagogen einzuführen?

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Es müsste ja nicht der 12. Juni sein. Das hat nichts mit Nostalgie zu tun.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Schöner Tag.)

Alle reden von der Steigerung des Ansehens dieses Berufsstandes. Dieses wäre eben auch eine Möglichkeit, es zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um die Zustimmung zum Antrag meiner Fraktion, die Arbeit betreffend der Klassenleiterinnen und Klassenleiter besser zu würdigen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Schwesig in Vertretung für den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Schuljahr neigt sich dem Ende, die letzten Prüfungen werden abgelegt, die Lehrkräfte schreiben fleißig Zeugnisse und die Urlaubsplanungen in den Familien sind fast abgeschlossen. Nur noch vier Wochen, dann beginnen für die Schülerinnen und Schüler die wohlverdienten Sommerferien. Von ihnen denkt erst einmal noch niemand an das kommende Schuljahr. Dabei läutet das kommende Schuljahr einen Paradig

menwechsel in der Bildungspolitik des Landes ein. Dafür hat der Bildungsminister seit seinem Amtsantritt geworben.

Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft. Bei den zunehmend steigenden europäischen und internationalen Anforderungen und Bedingungen ist es wichtiger denn je zuvor, dass das Land die entscheidenden Weichen stellt, damit die Kinder und Jugendlichen beste Bildungschancen haben. Im Januar haben Sie mit Ihrer Zustimmung zur Novellierung des Schulgesetzes mehrheitlich den Kurs des Bildungsministers unterstützt und damit den Weg frei gemacht für die Selbstständige Schule. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums arbeiten nun daran, dass mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 dieses neue Gesetz reibungslos realisiert werden kann.

Mit wesentlichen Änderungen im neuen Schulgesetz wollen wir deutschlandweit zu den Besten zählen. Stärkung der Eigenverantwortung und Erziehungsfunktion von Schule, Verbesserung der Berufswahlvorbereitung und Maßnahmen zur Verbesserung der Verknüpfung von Schule und Berufsausbildung, all dies ist gerade für ein Flächenland von besonderer Bedeutung. Denn zu einem familienfreundlichen Bundesland MecklenburgVorpommern gehört, dass wir mit einer fortschrittlichen Bildungspolitik und einer innovativen Schullandschaft gerade die Familien und vor allem die Kinder erreichen. Und da ich gerade von erreichen spreche – von den Regelungen im neuen Schulgesetz profitieren 96 Schulen. Es hat davor noch kein Schuljahr gegeben, in dem alle Beteiligten so gute Lösungen für den Erhalt von Schulen gefunden haben. Wir sind also auf dem richtigen Weg.

Das haben auch die 20 Modellschulen bewiesen, die drei Jahre lang nach dem Vorbild einer Selbstständigen Schule gearbeitet haben. Aus ihren Erfahrungen ist im Bildungsministerium ein landesweites Konzept erarbeitet worden, das im Zuge des Gesetzesverfahrens von mehr als 600 Schulleitern und deren Kollegien, von Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen auf Herz und Nieren geprüft wurde.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Und für viel zu leicht befunden wurde.)

Herausgekommen ist ein Schulgesetz, mit dem endlich wieder der Schüler beziehungsweise die Schülerin im Mittelpunkt steht. Der Schüler, die Schülerin – es geht nicht mehr um Schulformen oder Struktur, sondern es geht um Inhalte, es geht um die Unterrichtsinhalte und um die Frage, wie jeder einzelne Schüler beziehungsweise jede einzelne Schülerin im Land individuell nach seinen beziehungsweise ihren Talenten gefördert werden kann.

In der Schulgesetznovelle wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der durch jede Lehrerin und jeden Lehrer umgesetzt werden soll, umfassend beschrieben. Neben der ganzheitlichen Wissensvermittlung sind die Lehrkräfte stärker als bisher für die individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers verantwortlich. Es gilt, Stärken zu entdecken, Begabungen zu fördern, Lernkompetenzen zu entwickeln und Lernschwächen in Lernfortschritte umzuwandeln.

Schon allein diese Aufgaben stellen an jede Kollegin und an jeden Kollegen hohe Ansprüche, die man nur bewältigen kann, wenn man mit Leidenschaft Lehrer bezie

hungsweise Lehrerin ist. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Funktion einer Klassenleiterin oder eines Klassenleiters wahrnehmen, haben darüber hinaus eine besondere Funktion bei der Bewältigung des Schulalltages. So sind es die Klassenleiterinnen und Klassenleiter, die den Bildungs- und Erziehungsprozess in ihrer Klasse organisieren und zum Beispiel gewissenhaft dafür Sorge tragen, dass die Klasse pünktlich und umfassend über alle sie betreffenden Angelegenheiten informiert wird. Es sind die Klassenleiterinnen und Klassenleiter, die die Klassengemeinschaft unterstützen, die die fachliche und pädagogische Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer ihrer Klassen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler fördern und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten pflegen.

Damit aber nicht genug. Für viele Kinder sind die Klassenleiterinnen und Klassenleiter neben den Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Richtig.)

Für unsere Kinder sind sie eine verlässliche Bezugsperson, die aufmerksam zuhört, Rat gibt und auch manchmal Trost spendet. Ein Klassenleiter wirkt eben manchmal auch als Elternersatz.

Wir schätzen diese Arbeit hoch ein und haben auch hier Prioritäten gesetzt. In der Verordnung über die Kontingentstundentafel in den Allgemeinbildenden Schulen, die ebenfalls wie das Schulgesetz zum neuen Schuljahr in Kraft tritt, ist für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Orientierungsstufe und die Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Regionalen Schule und der Integrierten Gesamtschule jeweils eine Klassenstunde ausgewiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land stellt erhebliche Ressourcen für die Bildung und Erziehung unserer jungen Menschen zur Verfügung. Diese Investitionen werden einen Vorrang unter den öffentlichen Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern behalten. Doch auch hier müssen wir Prioritäten setzen und das wichtigste Ziel der Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist die Verbesserung der Qualität von Unterricht. Dafür schaffen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen und das wird auch in erster Linie von uns erwartet. Es geht in erster Linie nicht um einzelne Gruppen, sondern bei der Schule und Unterrichtsqualität ist das gesamte Kollegium gefragt, wenn es um guten Unterricht geht.

Ich bitte Sie, in den Fokus zu nehmen, dass wir mit der Schulgesetznovelle neue Maßstäbe für die Qualitätsentwicklung an den Schulen unseres Landes setzen. Mehr Selbstständigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir regeln das Notwendige, verzichten jedoch auf zentralistische Detailvorgaben. Keiner kennt die Verhältnisse vor Ort besser als die jeweiligen Verantwortlichen in der Schule selbst. Deshalb sollen sie auch in Eigenverantwortung ihre Inhalte selbstständig gestalten können. Die Schulen können damit spezifischer und flexibler auf ihre konkreten Bedingungen sowie auf veränderte Ziele reagieren.

Stärker als bisher rückt die bedarfsgerechte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. In der Selbstständigen Schule sprechen wir bewusst nicht mehr von Klassen im ursprünglichen Sinn, sondern mit Blick auf die individuelle Förderung eines jeden einzelnen Schülers und jeder Schülerin von Lerngruppen, ja, sogar von jahrgangsstufenübergreifendem Lernen. Es ist die Chance einer jeden Schule, Schwerpunkte in ihrer Entwicklung zu setzen, wie zum Beispiel

im mathematisch-naturwissenschaftlichen, künstlerischmusischen oder sportlichen Bereich oder auch bei der Gestaltung des Unterrichts.

Widerspiegeln wird sich das in jedem einzelnen Schulprogramm. An die Stelle der klassenbezogenen Lehrerwochenstundenzuweisungen tritt grundsätzlich eine schülerbezogene Zuweisung. Der nun verfügbare Stundenpool bildet den Rahmen, innerhalb dessen die Schulen eigenverantwortlich planen und entscheiden können. Jede Einzelschule wird die Bildung von Klassen und Lerngruppen entsprechend den pädagogischen Erfordernissen festlegen und die Zusatzbedarfe verteilen können.

Auch die Vergabe von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden erfolgt zukünftig ohne organisatorische Vorgaben. So kann jede Schule ganz individuell auf die besonderen Bedürfnisse eingehen und eigene Prämissen setzen.

Diese neuen Bedingungen erfordern natürlich eine entsprechende Vorbereitung und Begleitung. Das Bildungsministerium begann deshalb, umfassende Unterstützungssysteme zu implementieren und ein bis hierher noch nie da gewesenes umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm zu etablieren. Dazu gehören unter anderem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Schulleiterinnen und -leiter in die Lage versetzen, eine Schule managen und führen zu können. Dazu zählen Fortbildungsmaßnahmen zur Diagnostik und zur direkten Verbesserung des Unterrichts im Bereich der Lesekompetenz, der mathematischen Kompetenz und im Bereich der Lernstörung durch Schulung und Einsatz von Lehrkräften. Wir bieten des Weiteren Maßnahmen für Lehrkräfte zur direkten Verbesserung des Unterrichts, im Bereich der Weiterentwicklung der Fach- und Methodenkompetenz zur Förderung sowohl leistungsstarker als auch leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus haben wir 50 Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsberatern weitergebildet, die bereits seit einem Jahr mit großem Erfolg tätig sind.