Protokoll der Sitzung vom 17.06.2009

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann für die Fraktion der NPD.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Oh, bitte nicht, nee!)

Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtages! Bürger des Landes! Die Landesregierung legt dem Landtag ein Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes in Erster Lesung vor. Sie folgt damit einer Koalitionsvereinbarung der Koalitionsfraktionen. Das ist etwas, was das Parlament insgesamt nicht verpflichtet.

Die Verfasser räumen ein: „Allerdings erfolgt keine umfassende Novellierung des LNatG M-V. Die Gründe hierfür sind bereits in der Kabinettsvorlage Nr. 113/08 ausführlich dargelegt worden.“

Nein, der Landtag ist kein Küchenkabinett der Landesregierung und auch nicht deren Hintersasse. Wenn das Kabinett seine eigenen Vorlagen ausführlich nur sich selbst darlegt, mag es sich unter die Narzissten begeben. Dem Landtag und den Bürgern des Landes wird dies nicht gerecht.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Warum ist die Landesregierung zu keiner umfassenden Novellierung fähig? Unter welcher Impotenz leidet sie? Sind es fehlende Kompetenzen, Einfallslosigkeit, Faulheit, Bequemlichkeit? Probleme mit dem Naturschutz in unserem Land gibt es doch genug.

Denken wir doch an die ungelöste Fixierung auf neueste Technologien bei der Errichtung großtechnischer Anlagen, die Methusalem-Steinkohlekraftwerke Marke „Dong Energy“ genehmigungsfähig halten. Nein, der wahre Grund einer umfassenden Erneuerung ist die Selbstaufgabe. Die Landesregierung gibt den Löffel ab. Das ist das Kriterium der Europafähigkeit, keine eigenen Vorstellungen mehr von den eigenen Interessen des Landes zu haben.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Haben Sie schon mal einen Löffel in der Hand gehabt?)

Sie lobt ihre Selbstaufgabe mit einer Nutzung von Spielräumen zur Deregulierung bei einer 1:1-Umsetzung von Bundesrecht. So gesehen wäre die vollständige Auflösung der Legislative des Landes, die vollständige Überführung allen Bundesrechts in Landesrecht die konsequenteste Nutzung von Spielräumen, um der gespielten Demokratie den Raum zu nehmen, der nur noch reserviert ist für Eitelkeit und höfische Gepflogenheiten.

Den Satz, Zitat: „Dies hat für den Normenanwender den entscheidenden Vorteil, dass Rechtsprechung und Literatur, die zum Bundesrecht selbst, aber auch zu gleichlautenden Vorschriften der anderen Länder ergangen sind, zur Auslegung und zum Verständnis des Landesrechts herangezogen werden können“, kann man auch für eine generelle Gleichschaltung der Länder verwenden. Und da er der Landesregierung entschlüpft ist, kann er wohl nicht demokratisch, sondern obrigkeitsstaatlich genannt werden.

Zweitens soll der Gesetzentwurf die Möglichkeit schaffen, zukünftig Natura-2000-Gebiete durch Verordnung unter Schutz zu stellen. Der Bundesgesetzgeber lässt den Ländern diese Kompetenz offen und unser Land soll diesen Lösungsweg beschreiten.

Die Landesregierung räumt ein, dass es teilweise erhebliche Widerstände vonseiten der Naturschutzverbände gab und gibt. Warum dies so ist, darüber schweigt sie sich aus. Stattdessen lobt sie sich selbst über den grünen Klee. Die Möglichkeit der Landesregierung, per Verordnung Gebiete unter Schutz zu stellen, Zitat, „kann in erheblichem Maße zur Deregulierung beitragen, da sie die ordnungsrechtlichen Vorgaben auf ein Minimum beschränkt.“

Im Klartext heißt dies zweierlei:

Erstens. Wenn die Regierung per Rechtsverordnung etwas unter Schutz stellen kann, kann sie diesen Schutz auch wieder durch Rechtsverordnung entziehen.

Zweitens. Wenn die Landesregierung die ordnungsrechtlichen Vorgaben auf ein Minimum beschränken kann, kann sie auch bei geschützten Gebieten durch

ordnungsrechtliche Vorgaben eine Minimierung dieses Schutzes bewirken. Naturschutz per Rechtsverordnung wird zum rechtsverbindlichen Etikettenschwindel, daher die Freude des Entwurfsverfassers und seine Lobhudelei. Das Gesetz öffnet dem regierungsamtlichen Missbrauch, aber auch der Korruption alle Türen. Ein bisschen Backfisch, vielleicht in Form einer Aussicht auf Investition oder Erhalt von Arbeitsplätzen bei Wadan oder CD-Werk Dassow, und schon sprudeln die Rechtsverordnungen wie Milliarden für den Sonderfonds SoFFin.

Über den Natura-2000-Gebieten wird ewig die Sonne scheinen, suggerieren uns Herr Sellering und seine Küchenkabinettler. Doch per Rechtsverordnung von Till Backhaus kann sie auch schnell untergehen. Dann schauen die geschützten Froschschenkel in die Backröhre.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Äußerungen in Bezug auf die Mitglieder des Kabinetts erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war Konsens unter den demokratischen Parteien unseres Hohen Hauses, zu der heutigen Novelle bei der Einbringung keine große Aussprache vorzunehmen. Und insofern wollten wir eine Überweisung vornehmen.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Weil ihr feiern wollt.)

Wir haben den Wunsch der Fraktion DIE LINKE, am Freitag nicht zu tagen, respektiert und haben uns deshalb vorgenommen, die Tagesordnung auf die beiden Tage zu fokussieren und auch fertig zu werden, meine Damen und Herren,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ab 17.00 Uhr soll Schluss sein.)

und deshalb stringent zu arbeiten.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Weil gesagt werden soll, was gesagt werden muss.)

Sie wissen, dass eine Einbringung eines Gesetzes in Erster Lesung erfolgt, eine Beratung im Fachausschuss vorgenommen wird

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

und dann in einer Zweiten Lesung eine umfangreiche fachliche Diskussion hier im Hohen Haus stattfindet.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Das war unser Konsens und so wollten wir das heute machen. Und ich lasse das so auch nicht im Raum stehen, Herr Griese.

Im Übrigen haben wir heute mal wieder das bunte Spektrum aufgenommen – die linke Fraktion, die nichts verändern will, die rechte Fraktion, die alles grundlegend novellieren möchte,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Wir stellen die Systemfrage. – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

und wir, die wir das aufnehmen, was wir in Ausschussanträgen hier im Hohen Haus bereits beraten und jetzt umgesetzt wissen wollen.

(Gino Leonhard, FDP: Ganz genauso ist das.)

Ich freue mich auf eine intensive fachliche Beratung im Ausschuss und beantrage deshalb die Überweisung. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Schildt.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 5/2607 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2006/2007, Drucksache 5/572, und Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2007/2008, auf der Drucksache 5/1452, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2007/2008, auf der Drucksache 5/1464, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf der Drucksache 5/2637.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2006/2007 – Drucksache 5/572 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2007/2008 – Drucksache 5/1452 –

Unterrichtung durch die Landesregierung: Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2007/2008 – Drucksache 5/1464 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/2637 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Detlef Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auch wenn die Reihen sich

ziemlich gelichtet haben, gestatten Sie mir, Ihnen hier und heute die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf der Drucksache 5/2637 vorzustellen, eine Beschlussempfehlung zu insgesamt drei Unterrichtungen durch die Landesregierung, zwei Ostseeberichte und ein Europabericht.